Wenn du drei Geräte mit insgesamt Leistung über 4,2KW hast, dann ja.
Es haben doch schon 2 Geräte mehr als 4,2kW? Soweit ich weiß werden die Daikins nicht unter 13A abgesichert.
Ich glaub es gilt das, was auf dem Typenschild steht.
Typenschild, Datenblatt, CE... Zertifikat ich glaube das macht jeder Sachbearbeiter wie er lustig ist. Bietet aber auch die Chance das Ergebnis zu beeinflussen.
Möchte man in 14A nimmt man Installationmanual/Datenblatt mit 3x16A Absicherung.
Will man nicht nimmt man (wenn vorhanden) anderes Dokument mit einer geringeren Leistungsaufnahme und wartet was passiert. Oder meldet erst gar nicht an - kann doch eh keiner kontrollieren (das ist keine Rechtsberatung oder Empfehlung)
Vor allem wenn man einen 24kW DLE hat und 5 Leute nahtlos nacheinander duschen..
Ok, meinen hab ich auch im Winter, wenn die Eingangstemperatur 5-7 Grad anzeigt, noch nie mehr als 15kW ziehen sehn...
Ich wollte mich noch mal melden wegen der WP.
Das ist eine WP SG-Ready, allerdings muss man dann eine Zusatzplatine einbauen.
Man kann die Leistung vorwählen die man im Fall einer Abschaltung beziehen möchte. Bei der Abschaltung wird eben nur die Zusatzheizung abgeschaltet.
Zur Zeit bin ich mit einem Zusatztool am "kämpfen". Dieses Tool kann ich kann ich empfehlen. Aufgebaut mit einem ESP8266 mit der aufgespielten Software Heishamon.
Ist hier wirklich keiner der seine Klima angemeldet hat? Wieviele Single-Splits gehen ohne Anmeldung?
Wie am Anfang steht, bis die Anschlussleistung der Summe aller Wärmepumpen erreicht ist. Ich habe 5 HPro aber die hängen an der Insel sonst wäre es auch meldepflichtig.
Eine hat im Heizbetrieb bis 1550W also wären dann schon 3 Anlagen über den 4,2kW
Wo stehen diese Infos? Gibt es da z.B. von Daikin eine Liste?
Schau mal hier beim ZVEH, dem Zentralverband der Elektriker.
Da findest Du eine Tabelle zur Berechnung des Gleichzeitigkeitsfaktors.
Da trägst Du alle Deine Geräte ein und bekommst die Anmeldewerte automatisch mitgeteilt.
Spliklima werden dort als Klimaanlagen gewertet und nicht als Wärmepumpe.
Und damit hast Du eine Leistungaufnahme von bis 4,2 kW zur Verfügung.
Was Deine Splitklima maximal ziehen kann, sollte im Handbuch stehen.
Wir haben 2x 5 kW Kälteleistung Splitklima / 5,4 kW Wärme mit 2x 1,8 kW meine ich und damit hat sich das Thema erledigt.
Bei den Akkus steht auch klar, dass 4 Akkus a 3 kW Lade / Entladeleistung durchgehen und keinen Effekt haben, also auch keine Drosselung brauchen.
Hab da extra nochmals nachgefragt: 3 einphasige Wechselrichter mit 4,6 kW AC und max. 3 kW DC werden als jeweils 3 kW gewertet und auch nicht in Summe betrachtet, weil sie einzeln unter 4,2 kW liegen.
Ist schon eine Weile her, aber die Excel Tabele funktioniert ganz gut, um sich einen Überblich zu verschaffen.
und die Spliklima sind eine 4. Gruppe laut Zentralverband Elektrohandwerk, der dazu eine Tabelle veröffentlicht hat , um seine abgregelbaren Geräte zu ermitteln und auch die verbleibende Leistung, die dann ein EMS verteilen darf. Hab extra damals noch die ZVEH ler angeschrieben, wie das mit Splitklimaanlagen ist.
Das wären keine Wärmepumpen, sondern die wären eindeutig unter der Gruppe der Klimageräte zu erfassen - unabhängig von der Nutzung.
Gibt wohl fest definierte Klassen an Elektrogeräten.
Hier der Link mit der Tabelle
https://www.zveh.de/maerkte-themen/technik-und-normung/steuve.html
Hier mal eine ausgefüllte Tabelle, bei der 3 SteuVE in die Berechnung einfließen. Die 1. Einheit geht mit 4,2 kW in die Berechnung die beiden weiteren SteuVE mit 75%, sprich 2x 75% x 4,2 kWh = 1,5 x 4,2 kW = 6,3 kW.
Daher dann auch links oben in der Grafik als Ergebnis für das EMS die 10,5 kW
Mein Klima-Mensch hat erwähnt, das er niemanden kennt der die WP oder Klimaanlage angemeldet hat.
Nur die wirklich großen Anlagen von Firmen sind angemeldet.
Anscheinend verwendet Daikin den MCA/MSA Wert für die Bestimmung der max. Leistungsaufnahme. Da ist man eigentlich schon bei 2 LLWPs immer über den 4,2kW.
Hab mal geschaut, MSA wäre der maximale Betriebsstrom der Anlage. Das wäre doch erstmal stimmig, was anderes hätte ich jetzt nicht erwartet. Was willst du denn sonst für einen Strom ansetzen?
Nachtrag 06.07.2025: MSA ist verkehrt, MCA ist der relevante Wert, siehe Beitrag unten.
Ich habe die Stylish 3.5kW bisher nicht über 1kW gesehen. Sollte man zwei Single-Splits installieren, wäre das schon ein ziemlicher Aufwand wenn das alles steuerbar sein muss, aber eigentlich die 4.2kW nie erreicht werden.
Wie willst du es anders vom Gesetzgeber her machen? "Bitte melden Sie uns, was ihre Geräte aus ihrer Wahrnehmung maximal brauchen?" Das wird nicht funktionieren.
Da bräuchte es schon eine technische Lösung, die permanent erfasst, was das Heizsystem gerade zieht und ob das über 4,2kW liegt.
Es gibt ein paar Dinge, die mich grundsätzlich an der aktuellen Situation stören:
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Wenn meine Geräte mehr als 4,2kW Anschlussleistung haben, brauche ich komplizierte und teure Geräte, die im Fall einer Netzüberlastung die Leistung auf unter 4,2kW bringen. Meine Geräte sind aber immer unter 4,2kW. Es wäre gut, wenn es eine einfachere (technische) Lösung gäbe, die einfach stets garantiert, daß die Leistung darunter bleibt. Dann müsste ich z.B. keine Signale vom Netzbetreiber empfangen
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Bei MHI besteht die Lösung darin, daß Geräte einfach abgeschaltet werden, wenn ich deren Dokumentation richtig verstehe. Warum erlaubt der Gesetzgeber, daß Firmen dies als Lösung verkaufen?
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Warum gibt es nicht einfachere, rein Software basierende Lösungen? Meine Klimaanlagen hängen alle im WLAN, haben alle Internet. Warum können die nicht per Internet, per API erfragen, ob es eine Überlastung gibt, und sich dann untereinander austauschen um den Verbrauch zu limitieren? Warum teure Steuerboxen? Wir sind im Jahr 2025!
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Das ganze muß ja nichtmal sicher gegen Manipulation sein, oder gar perfekt. Jeder, der sich daran stört, daß die Heizung gedrosselt wird, kann jetzt schon ganz legal ein paar Heizlüfer anschliessen, was viel schlimmer ist als eine Wärmepumpe die mehr als 4,2kW verbraucht.
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Was spräche dagegen, wenn ich bei der Anmeldung, die ja von mir aus verpflichtend sein kann, einfach unterschreiben muß, daß ich irgendwie dafür sorge, daß ich bei Überlastung unter 4,2kW bleibe? Warum muß das irgendein Fachmann erklären? Warum überlässt man nicht mir, eine ehrliche Aussage zu treffen, und dann ist gut? Bei 99% der Bürger wird die Heizung eh von einem Profi installiert, der dann (verpflichtend) die Anmeldung macht, und dann ist das ja eh abgesichert. Bei den restlichen 1% könnte man dem Bürger auch einfach mal glauben, wenn er sagt, daß er weiss was er tut.
Einfach Antwort: Darum. Das ist halt die aktuelle Verordnungs- und Gesetzeslage.
Oliver
99% derjenigen, die wissen, was sie tun, werden das Wissen dazu benutzen, das System zu umgehen.
Oliver
Ich vermute mal, dass es den gesetzlichen Steuerungskram nirgends auf der Welt gibt, außer in Deutschland. Die Hersteller der Geräte haben für dieses winzige Marktsegment keine Lust Geld für Entwicklung auszugeben, müssen aber etwas anbieten um förderfähige Geräte verkaufen zu können oder überhaupt noch leistungsstärkere Geräte. So eine Steuerbox ist dann vermutlich die einfachste Variante: Sie schickt Steuerbefehle über das bereits beim Hersteller etablierte, interne Protokoll und man kann den Entwicklungsaufwand verkaufen in Form der Box. Für irgendwelche WLAN-Lösungen kann man dem Kunden kein Geld aus der Tasche ziehen wenn die Geräte eh WLAN haben.
Können sie ja eh schon. Einfach Kabel aus dem Rundsteuerempfänger rausziehen. Oder eben Heizlüfter in die Steckdose stecken. Ist so oder so nicht sicher.