ich habe 4 Klimageräte, zwei 3,5 KW Geräte und zwei 2 KW Geräte insgesamt also 11 KW, komme mit der maximalen Leistungsaufnahme aber auf etwa 3,8 KW, falle ich unter §14a? Ich habe die Anlage dieses Jahr erst eingebaut mit netzdienlichen Komponenten.
Ok, gemeint ist die Anschlussleistung und dort ist von einer Begrenzung von 4,2KW die Rede nicht die theoretische Wärme- oder Kälteleistung, dementsprechend falle ich nicht drunter und wohl viele Wärmepumpenbesitzer wohl auch nicht. Gemeint ist also die maximale Leistungsaufnahme. Sprich wenn man kein Gerät oder Geräteklasse mit mehr als 4,2KW "Leistungsaufnahme" hat dann fällt man nicht unter 14a, selbst wenn man 12KW Heizleistung z.B. hat.
Ja. Und ich habe Mehrere. Mein Wäschetrockner hat 500W, meine Entfeuchter 600-750. Meine zum Heizen geeigneten Geräte haben jeweils mindestens 1800W Maximalaufnahme. Etwas kleineres ist doch zum ernsthaften Heizen nicht geeignet.
Wie hoch die Mindestleistung ist, hängt davon ab, wie Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung angesteuert wird: Per Direktansteuerung oder mittels Energie-Management-System (EMS). Zwischen diesen beiden Möglichkeiten entscheiden Sie individuell, also pro steuerbarer Verbrauchseinrichtung hinter einem Netzanschluss.
Direktansteuerung
Die Mindestleistung beträgt pro steuerbarer Verbrauchseinrichtung grundsätzlich 4,2 kW.
Steuerung mittels EMS
Für alle steuerbaren Verbrauchseinrichtungen ist die Mindestleistung unter Berücksichtigung eines vorgegebenen Gleichzeitigkeitsfaktors vom Netzbetreiber gesamthaft zu ermitteln. Den ermittelten Sollwert für die Mindestleistung können Sie über das EMS auf Ihre Verbrauchseinrichtungen verteilen. Selbst produzierter Strom kann berücksichtigt werden.
Also bei den Klimaanlagen gibt es häufig soweit ich weiss keinen Heizstab die arbeiten nur im WP Betrieb (ausser es handelt sich um eine Klimaanlage für kältere Regionen) und wie ich recherchiert habe sind es ca 3,8 KW Anschlussleistung, auch wenn ich alle im Powerful Modus bei kaltem Wetter betreibe. Nicht dazu zählen Geräte die technisch nicht netzdienlich steuerbar sind (dafür gibt es aber auch keine Förderungen). Ja alle WP zählen zusammen, sofern diese steuerbar sind. Sind diese technisch nicht steuerbar gibt es keine Förderung und zählen dann in 14a nicht mit rein. Es macht ja keinen Sinn WP Systeme zu drosseln, die unter 4,2 KW haben, wenn diese nur bis 4,2KW runter gedrosselt werden können oder aber die meisten Klimaanlagen jetzt vom Markt zu nehmen, da die meisten nicht steuerbar sind.
Es kommt nicht auf die echte Leistungsaufnahme an, sondern auf das, was als Maximale Aufnahme auf dem Typenschild steht.
Ich habe meinen DLE noch nie mehr als 15kW ziehen sehn, trotzdem muss ich ihn als 24kW Gerät anmelden.
Wobei diese Werte eigentlich nicht den realen Erfahrungen damit entsprechen. Eine 2,5kW ARXM wird nie über 1200-1400 Watt ziehen. Das wären gerade mal 6 A. Weiß auch nicht, warum die Hersteller da oft viel zu hohe Werte angeben.
Nützt dir aber vermutlich nichts, es zähl in der Regel das, was der Hersteller offiziell in seine technische Dokumentation schreibt.
In dem Fall würde man wohl dann wirklich unter §14a fallen, ab ca 18,3A angeschlossener 230V Anlagen, jedoch würde eine Drosselung wohl keinen Unterschied machen, weil die Werte vom Hersteller etwas groß bemessen sind, das zieht er nie und nimmer.