Also genau 4.2kW ist tatsächlich schwierig mal spricht man von kleiner als mal größer als. Ich habe nichts schriftliches (und einem "Gesetz" gleichzusetzendes) gefunden wo explizit > GLEICH 4.2kW steht.
Mir ist es für mich wurscht ich wollte/will ja explizit 14A Regelung.
Ich hätte getippt, etwas in den Technischen Anschlussbedingungen des VNB zu finden.
Bei meinem findet man aber nur etwas zu Erzeugungsanlagen, mag bei anderen aber anders sein. (Vielleicht kopieren die netterweise den Paragraphen aus der VDE mit rein).
Die anderen verweisen auf VDE-AR-N-4100, da kommt man aber natürlich nicht dran.
Da die VDE Normen überarbeitet werden, schwirrt irgendwo eine Auflage zur Ansicht rum. (oder inzwischen nicht mehr??). Da bzgl. Schieflast wahrscheinlich kein Umbruch bevorsteht, könnte da also das passende enthalten sein.
Wohin genau verweisen die denn?
Ich hab die 4100 und die 4105 komplett als Druckwerk hier.
auf nichts spezifisches, steht nur als Grundsatz drin.
Da in den TAB unter "Schieflast" nichts zu finden war (bzw. nur Erzeugungsanlagen), hatte ich gehofft, dass es wohl in der VDE geklärt sein müsste.
Da die 20A Schieflast soweit bekannt deutschlandweit gelten, muss es auch nicht jeder Netzbetreiber für sich nochmal definieren.
Liefert die Suche nichts oder liegen die in Papierform vor?
Deswegen hab ichs ja geschrieben, da in den öffentlichen Dokumenten zum EnWG §14a oft nur von <4200W und >4200W gesprochen wird aber nie vom Edge-Case von genau 4200W, habe ich halt bei der BNAg nachgefragt und die haben mir schriftlich bestätigt dass ein Gerät ab dem Moment unter den §14a fällt, wo es 4200W oder mehr hat.
@pyrorider
Ah nur Dir schriftlich, hätte gehofft dass Dir ein Link oder ein verwendbares Dokument geschickt wurde - kann Doch nicht sein, dass diese Fall Auslegungssache der lokalen VNB ist.
Ja, genau. Und der Ordner ist etwa 3cm dick. Hab ich mir bisher nicht angetan...
Ja genau, ich guck mal kurz ob ich das Dokument noch finde. Ist aber wiegesagt BundesNetzAgentur also Deutschlandweit gültig, nicht VNB-spezifisch (mit denen Vögeln hatte ich wegen dem 14a eh genug Auslegungs-Probleme)
Mal unterstellt, dass das nicht irgend eine Kacke ist, die ein Mitarbeiter so freihand hingeschrieben hat...
Im Gesetz steht ja nur, dass die BNA die Regeln festlegt. Bei denen findet man die 4,2kW, und auch im Kontext, das das "ab 4,2kW" gilt.
Da es aber angeblich ja so ist, dass die immer eine verfügbare Mindestleistung von 4,2kW garantieren, wäre die Regelung für ein Gerät mit genau 4,2kW Maximalleistung (wie z.B ein Multi 5000) irgendwie sinnfrei.
Oliver
Bezüglich der Schieflast hatte ich die Information von meinem Netzbetreiber SWM, als ich meine Ladeinfrastruktur installiert habe.
Die sagten wir, die Schieflast wäre auch am Hausanschluss einzuhalten.
Auf die Frage, was ich machen soll, wenn die 26 einphasig angeschlossenen Wohnungen bereits bei 21A liegen, ob ich dann das Auto mit einem Ampere entladen muss, war naturgemäß keine andere Antwort als nein zu erhalten.
Die Abregelung ja, aber Netzentgeldvergünstigugnen gelten dann eben auch. D.h. mit nur einem MP5000 hast Du erstmal keine Nachteile (außer dass Du die Steuerung implementieren musst, die dann nichts steuert
) aber kannst ab 1.4 dann Modul 3 und paar cent weniger Netzentgeld in der Nacht für alles beanspruchen. Wenn Du denn bis dahin ein Smartmeter hast.
Anmerkung: Wenn der VNB mitdenkt wird er bei so einem Fall auch keine Steuerung einbauen (wenn es sie denn mal gibt). - viele wenns...
… oder der Zitronenfalter Zitronen faltet ![]()
Aber ok, die Hoffnung stirbt immer zuletzt.
Oliver
Aktuell hätte ich da bei kleinen Stadtwerken sogar Hoffnung, sofern der Sachbearbeiter zumindest das Thema versteht und man einen persönlichen Kontakt herstellen kann. Sucht (mir klar das ist schwierig, wenn der VNB nicht will) einfach das persönliche Gespräch - hat mich mit einigen Problemen bei der Inbetriebnahme meines Speichers vorangebracht.
Das hätte ich dann mal schriftlich angefordert und gleich die Zusatzfrage nachgeschoben, was bei MFH passieren soll.
"Ja der Mieter muss dann eben die anderen 24 Bweohner durchtelefonieren und fragen ob er seinen Toaster anschalten darf" oder wie?
Da hast du das ganze nicht verstanden vom §14a, vor diesem, konnte der VNB sagen, WB oder WP geht hier nicht, Netz schafft das nicht. Da hattest keine Rechte um einen Anschluss zu bekommen, §14a ist ferade darum gekommen, jetzt kann der VNB dein Anschluss nicht mehr ablehnen, kann dich aber drosseln und muss folglich dann ausbauen. Das ganze ist für Verbraucher positiv und für die VNB natürlich nicht so schön... die müssen Geld in die Hand nehmen.
Zum Thema Schieflast, die soll möglichst eingehalten werden, ganz verhindern lässt sich das nicht, davon geht die Welt nicht unter, aber wenn man etwas plant, dann muss man sich dran halten. Aber wer betreibt 10 Toaster an einer Phase? Selbst in einem Straßenzug wird das wohl nie vorkommen, es sei den es gibt einen flashmop. Selbst da ist L1 nicht bei allen L1.
Das sie aber nicht aus den jahrzehntelangen Gewinnen ohne jeglichen Ausbau nehemn, sondern durch Zusatzgebühren von uns und Anderen ohne 14a einnehmen.
Ja, natürlich, aber es geht dabei ja nicht, dass jeder da seine eigenen Regeln zu erfindet.
Na ja, darum kotzen die VNB ja, die lange nicht ausgebaut haben, denn die Netzgebühren sind gedeckelt, die legt nicht jeder VNB selber fest. Darum haben sie ja gespart beim Ausbau, vor allem scheinbar in Bayern.
Wer macht das? alles >4,5kW ist 3P und alles was 1P ist, ist zu verteilen. Passt sicher nicht immer, aber durch Endstromkreise gerade für große Verbraucher eigentlich ganz gut.
Na offensichtlich ist die "definition" von Schieflast, bzw wo sie (nicht) vorkommen darf sehr flexibel...
