§14a und maximale Leistungsaufnahme

Mal ne Zwischenfrage: Ist 14a nun was schlechtes (für mich als Verbraucher), oder was gutes? Schließlich gibt es ja geringere Netzentgelte.

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Kommt drauf an würde ich sagen :slight_smile:

Finanziell kann es sich lohnen. Ich befürchte aber eher für die Großverbraucher (zähle mich bei privat denke ich dazu - und nö keine Hanfplantage, sondern viel IT) und Leute die schon entsprechende Automatisierungslösungen haben.
Wer seinen Stromverbrauch kaum beeinflussen/verschieben kann, hat halt mehr Aufwand. Damit meine ich gar nicht das Smartmeter und die Steuerbox, sondern einen potentiellen Umbau des Schrankes der mehrere k€ kosten kann. Wenn ich Pech habe kommt das auch noch auf mich zu. Gut das wird dann hoffentlich einmalig für die nächsten 10+ Jahre sein.
Mal abgesehen vom Schrankumbau, wird mal die Auswirkung wohl eher selten bis gar nicht merken. Man ja immer eine Mindestbezugsleistung. Wie der VNB da zwischen Herd und WP unterscheiden möchte ist mir auch überhaupt nicht klar - man verbaut ja keine extra Zähler (außer in Modul 2 meine ich oder man hat WP Stromtarif)

Bei Zweifeln des VNB, dass die Dimmung nicht funktioniert, muss der Betreiber durch Protokolle nachweisen, dass alles funktioniert.

Ja ich weiss, dokumentationspflicht - aber was will er denn, wenn man die Mindestleistung nicht überschreitet?
Ich habe WP, Speicher, 2x Ladestation, das ergibt ca. 10.5kW (nutze HEMS, ansonsten Geräteanzahl * 4.2) Mindestbezugsleistung - hab die 2 Wallboxen mal als ein Gerat gewertet, da gibt es vermutlich irgendetwas spezielles. Ich werde EVCC zum Regeln verwenden (HEMS) - mit 10.5kW oder evtl. mehr komme ich zu 99% der Zeit zurecht. Wallboxen laufen meist mit geringer Leistung 3-5kW, WP braucht in der Regel nur ein paar hundert Watt. Der Speicher kann super angepasst werden - werde ich vermutlich einfach so einstellen, dass er maximal Mindesleistung nutzt (Peak shaving auf 10kW am Netzübergabepunkt).

Was mich nun aber noch interessiert, da es eh unter 3,8 KW (ok soll er dann dimmen) ist, ob jetzt LLWP und Brauchwasserwärmepumpen sofern ich mir noch eine zulege auch zusammen zählen, sodass ich dann doch irgendwie mal drüber kommen könnte?

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Es zählt die Summe der Geräte einer Kategorie. Zumindest habe ich das so verstanden. D.h. 2x 2.5kW -> 5kW d.h. 14A gilt, so die Theorie. Wie das umgesetzt wird pffff die kommen ja schon bei Pflichtkunden mit deutlich mehr bedarf nicht hinterher. Die Geräte können die Abregelung ja oft auch nicht (zumindest die kleinen nicht).

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Und dann wäre noch die Frage ob der VNB in seinem Netz überhaupt 14a umsetzen möchte/muss?

Blockzitat
Hinweis zu Netzentgelten nach § 14a EnWG
Laut § 14a EnWG besteht die Möglichkeit mit dem Netzbetreiber ein reduziertes Netzentgelt
im Bereich der Niederspannung über den Netznutzungsvertrag zu vereinbaren. ...
Des Weiteren sind im Elektrizitätsnetz der xxxxxx Energieversorgung zurzeit keine Maßnahmen zur Netzentlastung erforderlich. Wir bitten daher um Ver-
ständnis, dass aktuell kein reduziertes Entgelt nach § 14a EnWG angeboten werden kann.

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hier die beiden relevanten Originaldokumente zum Selbststudium.
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/1_GZ/BK6-GZ/2022/BK6-22-300/BK6-22-300_Beschluss.html?nn=877500

das schreibt der VNB?
D.h. er will/braucht nicht regeln und daher dürfen/können keine 14a Geräte angemeldet werden?

Aktuell kann sich der Einbau von neueren Steuerungseinrichtungen noch verzögern. Bei drohenden Überlastungen des betroffenen Netzbereichs, kann übergangsweise auch ältere Steuerungstechnik eingesetzt werden. Diese Technik muss nicht an ein intelligentes Messsystem angebunden sein. Messstellenbetreiber bzw. Netzbetreiber müssen sich jeweils die konkreten Einzelfälle ansehen.

mehr wüsste ich jetzt nicht - ich frage mich aber wie das Funktionieren soll. Ich habe ein HEMS, das spricht EEBUS, die alte Technik unterstütze ich als Betreiber nicht. Dazu kommt, das ab dem 1.4.25 Tarifzonen angeboten werden müssen. Wie will sich der VNB da jetzt rausreden?

Die neue Netzentgeltreduktion kann nur derjenige erhalten, der an der netzorientierten Steuerung teilnimmt. Bestandsanlagen, d. h. Anlagen, die vor dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen worden sind und sich freiwillig für die Teilnahme an der netzorientierten Steuerung entscheiden, können dies tun. Der Netzbetreiber kann den Wechsel nicht ablehnen. Ein erneuter Wechsel zurück in die Vorgängerregelung ist nicht möglich.

bin gespannt wie sich das entwickelt.

hmm aber wir sind leicht OT - hoffe das ist OK für den Threadersteller.

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ja passt

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Na ja, bis jetzt könntest mit §14a ganz gut fahren, die bekommst eine pauschale Entschädigung bei Modul1 80€+... je nach Netzentgelten knapp über 100€ bis... Das ganze hat dein Netzbetreiber auf seinen Webseiten versteckt in einem Preisblatt.

Wenn man jetzt wegen der WB (bisher braucht man kein Auto dazu) oder WP/Split unter 14a fällt, aber die Leistung ja eigentlich nie abruft, weil Heizstab eh ausgeschaltet ist oder Split nie so viel ziehen, erfüllst doch die Rahmenbedingungen. Aber ganz kalt draußen, drinnen mollig Warm, wird schon zu den angegebenen Werten führen können (Extremum). Oder beim kühlen, weiß nicht wo sie mehr Strom ziehen.
Einfache Lösung, auf das Relais der Steuerbox regieren und mittels HA sicherstellen das die Geräte nie mehr als gedrosselt ziehen. Schwer wirklich zu testen bei einer Split, dazu müssen ja die Gegebenheiten passen.
Letzten Endes muss dein Elektriker, der es ja anmelden muss, dafür Gerade stehen mit seiner Unterschrift.
Mit dem neuen Gesetzt könnte die Mess & Regeltechnik das ganze aber teurer machen, dafür gibt es keinen Bestandschutz.

Aktuell finde ich die Regelungen zu §14a interessant, mit Modul1+3 oder Modul2 ergeben sich Einsparpotentiale bei verschiebbaren Lasten, WP zähle ich nicht wirklich dazu. Nach neuem Entwurf für das Gesetz, sehe ich es als besser an, nicht drunter zu fallen unet 14a. Aber mal schauen ob das Gesetz noch kommt, ich denke stark ja, weil noch vieles andere darin Vermauschelt ist was wichtig ist für den weiteren Ausbau.

Wonach genau muss ich da suchen?
Kann ich den 14a später wieder abmelden?

Also mein e-Auto KANN nur mit maximal 3,6kW laden und meine WP HAT nur unter 4kW maximal.
Ich könnte "künstlich" über die 14a Grenze kommen, indem ich 1-2 alte Klimaanlagen als neue Geräte dazu melde.
Dazu hab ich Tibberstrom und mein NB hat mir in Aussicht gestellt, nächstes Jahr ein Imsys bekommen zu können.
Mein Verbrauch liegt momentan so um die 5500kWh, wird aber vermutlich steigen.

Bitte nicht wieder mit den Preisblättern anfangen, das hat schonmal einen Thread zerschossen. Das hat extremstes Missverständnispotential bzgl. der Kosten die direkt bei Dir landen oder indirekt über Netzentgelte. Wenn, dann würde ich sagen einen neuen Thread aufmachen und sachlich bleiben.

Also meines Wissens geht nur zu 14A hin. zurück ist nicht möglich.

Aus meiner Sicht kannst Du über die 4.2 kommen wenn Du nachmeldest. Aber Du willst doch kein imSys dachte ich.
Anmerkung: Wieviel dein Auto laden kann interessiert nicht, nur die Leistung der Wallbox (die ist typischerweise 11 oder 22kW). Wenn Du nur eine Steckdose hast gilt das nicht als 14a Verbraucher.

Ich frage nicht nach Preisblättern, sondern nach was ich suchen muss.
wenn man nichts konkretes schreiebn soll sind die ganzen theoretischen Überlegungen ja sinnlos.

Wenn dann noch ein dritter versucht Antworten abzuwürgen bevor sie gegeben wurden, ist das wenig hilfreich.

Da verwürfelst du 2 Themen. Wenn ich mich nur einseitig informiere, kann ich ja kaum entscheiden was für mich wichtiger ist.

Eben. Ich würde nie in den Bereich des Abschaltzwangs kommen, hätte aber kleineres Netzentgelt.

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Das habe ich heute auch versucht herauszubekommen. Ich habe keinen Passus gefunden, nachdem er vor 2032 muss, wenn er keinen Regelbedarf hat. Hat er mal geregelt muss er innerhalb von zwei Jahre das Netz ertüchtigen. Aber muss er dann auch 14A anbieten? Selbst bei freiwilliger Beauftragung seitens uns, finde ich nur "kann" Regelungen.

Indirekt könnte ein Schuh draus werden:

  • Dynamische Tarife gehen nicht ohne SmartMeter, die Tarife muss der Netzbetreiber ab 2025 anbieten (aber nur wenn schon ein smartmeter vorhanden?)
  • ab 6k Verbrauch oder 7kWp PV ist Smartmeter Pflicht. Aber ist die Pflicht nur ein SmartMeter zu aktzeptieren, wenn der VNB das verbauen will, oder muss er zwangsweise ein Smartmeter verbauen?
  • Bis Ende 2025 müssen mindestens 20 Prozent, bis Ende 2028 mindestens 50 Prozent und bis Ende 2030 mindestens 95 Prozent. Auch hier nicht klar in welcher Reihenfolge - das kann rein zufallsbasiert sein (das hat mir mein VNB gesagt, auch wenn ich es nicht so recht glauben kann).

In allen drei Fällen reden wir aber noch nicht von der Steuerbox. die für das Modul 1 relevant ist bzgl. Steuerbarkeit. Ich meine aber mal gelesen zu haben das anmelden reicht um Modul eins zu bekommen. Dein Zitat behauptet aber das Gegenteil (aus VNB sicht) - leider finde ich die Quelle zu "Melden reicht" nicht mehr. Vermutlich war es ein YT Video
Update: jetzt ich habe die Stelle wiedergefunden:

Als Betreiber einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung beauftragen Sie Ihren Messstellenbetreiber mit dem Einbau der technischen Einrichtungen. Alternativ können Sie Ihren Netzbetreiber damit beauftragen. Der Auftrag allein reicht aus, um das reduzierte Netzentgelt zu erhalten.

Ist bei der BNA unter dem Punkt Was passiert, wenn der Messstellenbetreiber noch kein intelligentes Messsystem einbaut? Kann ich trotzdem die seit 2024 geltende Netzentgeltreduktion erhalten?
Anmerkung: wenn man beauftragt kostet der Einbau aber vermutlich mehr.

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Wenn man mit nur 1 Gerät wie Wallbox -oder ist PV mit 15 kwp schon ein 2. - unter §14a fällt; gilt das variable Netzentgelt für den gesamten Bezug, nicht nur Wallbox Verbrauch?

gibt ja nur 1 Zähler.

Dann haben wir nur 3 kW Speicher. Der fällt auch nicht drunter,
was aber bei 2 Hybriden mít je 1 Akku und je max. 3 kW ?

Für uns im Westnetz mit 6 niedrig Tarif Stunden von 0-6 Uhr stellt sich die Frage, ob wir die Akkus an sonnenarmen Tagen von 0 -6 Uhr laden, denn die 19 Cent würden durch 11 Cent Netzentgelt Minderung auf 8 Ct fallen, also selbst bei 20% Verlusten der Strom für 10 Cent zur Verfügung stehen, wenn Niedrig Tarif um 6 Uhr vorbei ist.

Im Moment fahren wir 1 Akku 3 kW am 4,6 kW Hybriden mit max 3 kW, aber wir haben noch 2 davon, könnten also mehr oder packen 2 in Reihe mit 3 kW.

Also ich freue mich auf ein iMsys, variabele Tarife und Netzgebühren, immer her damit. Wallbox auf 4KW gedimmt hebt mich nicht sonderlich an.
Was mich etwas nervt sind die nötigen Steuerleitungen. Die müssen bei mir 30m vom Schaltkasten Keller bis in die Garage. Bin gerade beim Bau meiner Anlage und hatte bei der Erneuerung meiner Terasse schon solides Stromkabel unter dieser legen lassen. Netzwerk habe ich überall. Aber kein Steuerkabel. Hab extra nen Energiemeter mit Lananschluss genommen, dass ich nicht nochmal Kabel verlegen mus. Jetzt nochmal Steuerkabel zu verlegen wird echt blöd und aufwendig. Und wenn ich das richtig verstehe, braucht es auch mehrere Steuerkabel (zu Wallbox,Wechselrichter, Multiplusse). Im im obigen Leitfaden steht aber auch, dass man das Ganze auch mit einem "Energie Management System" regeln dürfte, welches die anderen Geräte steuert. Da läge eigentlich nahe, dass Vicron ne "§14a Steuermodul Connectorbox" rausbringt, welche im Zählerschrank hängt, mit dem Cerbo verbunden ist und garantiert, dass bei Regelungsbefehl des Netzbetreibers der Cerbo alles ohne Nutzereingriffrechte entsprechend runterdimmt.

Mal noch ne blöde Frage in die Runde. Ein normaler Fronius Symo WR, also nicht der GEN24. Ist der steuerbar mit Steuerkabel oder bekomm ich den nicht mehr sinnvoll neu zugelassen?

Das ist es, was mich auch ganz besonders interessiert.
Reicht es, wenn ich eine Wallbox für 200€ an die Wand schraube, diese mit einem Schütz anschaltbar mache um dann weniger für meinen Tibberstrom zahlen zu müssen?
Zwingend mit Imsys, oder auch mit pulse?