Hallo zusammen,
Bin voll der Anfänger in diesem Thema.
Einige Videos gesehen.
Gedanken und Idee zur meiner Haussituation.
Könnte ich zwei Anlagen nacheinander im gleichen Stromkreis betreiben?
Ein Dach vormittags und das zweite Dach nachmittags mit Sonne bestrahlt.
Anlagen würden also nicht miteinander laufen und nicht über die 600W kommen.
Habe ich einen Denkfehler dabei? Wie gesagt bin Anfänger.
Bitte um eure Infos, Anregungen und Meinungen.
Danke MiKa
Hallo Mika,
Technisch ist das überhaupt kein Problem, sogar wenn beide genau Richtung Süden zeigen.
Rechtlich ist einen Anlage pro Stromzähler erlaubt, egal, welche Richtung.
Gruß
Könnte ich zwei Anlagen nacheinander im gleichen Stromkreis betreiben?Grundsätzlich ist das möglich. OB du allerdings ZWEI BKW auf deinem Grundstück für eine Wohnung zugelassen bekommst, dass ist mMn das größere Problem.
Nimm einen BKW Wechselrichter für 4 Module. Dann kannst du 2 links und zwei rechts anklemmen und unterschiedlich ausrichten.
Wie schon erläutert möglich - jedoch als Balkonanlage - nicht erlaubt. Du hättest allerdings vermutlich auch über 600 Watt in der Spitze!
Gruß Kai
Ich dachte immer, man könne so viele WR montieren, wie man will, solange die Gesamtleistung die 600 W nicht übersteigt. Mit anderen Worten: 2*300 W wäre genauso zulässig. (Würde ich aber wg. schlechteren Wirkungsgrads nicht machen.)
Daniel
2 x 300 W ist möglich, aber nicht 2x600 Watt, auch wenn man nie über 600 Watt insgesamt kommt.
Pro offiziellem Stromzähler darf nur ein Balkonkraftwerk mit maximal 600 Watt.
Wenn man für die Energiewende ist, frage ich mich aber: Welcher Ungehorsam ist sinnvoller? Kunstwerke mit Kartoffelbrei bewerfen oder 2 Balkonkraftwerke installieren?
Pro offiziellem Stromzähler darf nur ein Balkonkraftwerk mit maximal 600 Watt.Ich verstehe nicht, warum man nicht zwei BKWe mit je 300 W installieren darf. Brennen dann beim VNB sämtliche Schmelzsicherungen durch, gerät das Netz in Schieflast oder was ist der Grund? Oder hat das irgendwann mal jemand entschieden, der sonst nie etwas zu entscheiden hat, und solche Entscheidungen von ihm sind auch der Grund, warum er sonst nichts entscheiden darf?

Daniel
Ich verstehe nicht, warum man nicht zwei BKWe mit je 300 W installieren darf. Brennen dann beim VNB sämtliche Schmelzsicherungen durch, gerät das Netz in Schieflast oder was ist der Grund? Oder hat das irgendwann mal jemand entschieden, der sonst nie etwas zu entscheiden hat, und solche Entscheidungen von ihm sind auch der Grund, warum er sonst nichts entscheiden darf?Die große Lobby der Netzbetreiber wars. 🤫
Dem VDE wars wurscht, sogar auf drei Aussenleitern.
Machst du einfach zwei in ein Gehäuse. 😁
Machst du einfach zwei in ein Gehäuse, und der Wunsch ist erfüllt. 😁Könnte mit der Abwärme knifflig werden. Aber letztendlich ist das alles genauso albern wie der Zwang zu einer Einspeisesteckdose (egal, ob nun RST20 oder ebbes anderes). Ist sich Vater Staat auch wirklich ganz sicher, daß er die sog. "Energiewende" überhaupt will?
(Ich hasse dieses Wort!)
Daniel
Das war ein Witz.
Jahrzehntelanges Kasperletheatern von Arbeitskreisen,
der Netzbetreiber sind doch keine Normen oder Gesetz!
Ohne Staat gäbe es in Deutschland garkeine Balkon PVs.
Freiwillig geht bei Triebgesteuerten Aktionärsherden nix.
Spekulation ist die größte Seuche der Menschheit.
Wer werfe da den ersten Stein?
Energiewende muss man einfach machen.
Reiche Minderheit hat immer was dagegen.
Gruẞ Georg
Doch, 2x 300 Watt geht auch. Das wäre dann für mich "ein Balkonkraftwerk mit 2 Wechselrichtern". Die maximal mögliche Einspeiseleistung, was die Wechselrichter können, darf nicht über 600 Watt gehen. Also wirklich das, was die von sich aus maximal ins Netz einspeisen können.
Doch, 2x 300 Watt geht auch. Das wäre dann für mich "ein Balkonkraftwerk mit 2 Wechselrichtern". Die maximal mögliche Einspeiseleistung, was die Wechselrichter können, darf nicht über 600 Watt gehen. Also wirklich das, was die von sich aus maximal ins Netz einspeisen können.Nach VDE ja, nach Ansichten von Netzbetreibern nein.
Wer fragt ist selber Schuld. 😁
Danke für eure Infos. Hat mir weiter geholfen.
So wie schon geschrieben. 2 BKW mit jeweils 300 Watt sind erlaubt. 2 x 600 Watt BKW zählt für den Grundversorger als 1200 Watt und unterliegt daher nicht mehr dem vereinfachten Anmeldeverfahren.
Es ist zwar immer noch ein Balkonkraftwerk für dich, aber das anmelden ist nichts anderes als wenn du 5kWp PV hast.
Du kannst beide WR sogar mit dem Betteri-Stecker miteinander koppeln und dann an nur genau einer einzigen Einspeisesteckdose in die Wand stecken. Da fließen dann nur 600 W in die einzige RST20-Dose. Also wo ist das Problem? (Ich rate von einer Einspeisesteckdose aus rechtlichen Gründen aber trotzdem ab.)Doch, 2x 300 Watt geht auch.Nach VDE ja, nach Ansichten von Netzbetreibern nein.
Die Netzbetreiber sind sowieso dagegen, die gestatten das Einspeisen nur widerwillig und nur unter verhaltenem Protest.
Daniel
...und 1200 Watt Solarleistung geht durchaus, wenn der WR nur 600 Watt einspeist. Das macht auch Sinn, gerade jetzt im Winter.
Es gibt ja auch Wechselrichter mit 2MPPT, da kannst du dann 2 Ausrichtungen bauen.
Ganz meine Meinung. Ich klebe mich nicht iwo fest aus protest fest. Aber wir alle sollten es nicht einfach so hinnehmen, wenn sinnvolle Sachen nur deshalb verboten werden, damit irgend ein Manager paar Millionen mehr boni bekommt. Man kann ohne Gefahr 3 balkonkraftwerke je 600 W installieren, auf jede Phase eines. Die kommen sich dann nicht mal ins Gehege. Pro Anlage wird eh nur maximal ein Strom von unter 3 A zusätzlich eingespeist. Es gibt keine zusätzliche Gefahr, wenn die Anlagen auf die 3 Phasen verteilt werden. Wenn der zähler ne rücklaufsperre hat, wird man im Sommer dem Versorger einiges an Strom schenken. Eigentlich müssten die doch auch dafür sein, dass man auf jede Phase ein bkw installiert. Statt sich wo festzukleben, lieber gar nix machen. Also auch nix anmelden und den Ferraris zähler seine Arbeit tun lassen. Der zählt ja richtig.
[quote data-userid="9025" data-postid="76933"]Man kann ohne Gefahr 3 balkonkraftwerke je 600 W installieren, auf jede Phase eines. Die kommen sich dann nicht mal ins Gehege. Pro Anlage wird eh nur maximal ein Strom von unter 3 A zusätzlich eingespeist. Es gibt keine zusätzliche Gefahr, wenn die Anlagen auf die 3 Phasen verteilt werden.[/quote]Du denkst viel zu logisch! Das ist doch heute im 3. Jahrtausend völlig out. ?
Daniel
Grundsätzlich macht es schon Sinn, die Einspeisung zu begrenzen, weil der Strom aus dem Netz und der vom Balkonkraftwerk zusammen gezählt werden muss, die ein Verbraucher jetzt auf dieser Leitung ziehen kann und somit höher als die Absicherung sein kann. Wenn man nicht weiß was man macht, kann es gefährlich werden. Und der Gesetzgeber hat halt an den DAU gedacht -> das ist gut aber auch Mist {green}:razz: