Hallo
Bei Angeboten für die Anmeldung meiner PV-Anlage durch den Elektriker stellten mehrere tausend Euro für die Erneuerung des Zählerschrankes die größte Einzelposition da.
Auf meine Frage, was an dem Alten denn nicht mehr gut sei, kam die Antwort, das er technisch nicht mehr den Anforderungen des Netzbetreibers entspricht.
dabei geht es bei mir um einen Zählerschrank nach DIN 43870 von Hager, der 1990 eingebaut wurde.
Der sieht so aus:
Den gibt es in mehreren Ausführungen, die sich in der Ausführung des unteren Anschlussfeldes unterscheiden.
Meiner ist ein Zählerschrank mit NH-Sicherungen:
Im unteren geöffneten Anschlussfeld kann man gut die Stromschienen für die drei Phasen und den Neutralleiter erkennen.
Mein Netzbetreiber, die Rheinische Netzgesellschaft, veröffentlicht auf ihrer Webseite die technischen Anschlussbedingungen, die mein Hausanschluss erfüllen muss.
Die aktuelle Version ist die TAB2019. Wahrscheinlich gilt die auch in vielen anderen Regionen im Land.
Ganz am Ende auf Seite 46 kommt die Seite, die für uns interessant ist:
tab-2019-bundesmusterwortlaut-v-20190925-anpassung-kap-5-1 (verschoben).pdf (177 KB)
Darin ist nämlich aufgeführt, welcher Zählerplatz bei Änderungen weiterhin verwendet werden darf.
Die Zählerschränke nach DIN 43870 in denen im unteren Anschlussfeld SLS Sicherungsautomaten verbaut sind, dürfen ohne Einschränkungen weiter benutzt werden.
Die, in denen NH Sicherungen verbaut sind dürfen weiter benutzt werden, wenn die innere Verdrahtung mit mindestens 10qmm Querschnitt vorhanden ist.
Schaut nach, was ihr im Haus habt und lasst euch nicht verunsichern.
Das spart viel Geld und Arbeit im Haus.
mit freundlichen Grüßen
Thomas