Zählerschrank

Hallo

Bei Angeboten für die Anmeldung meiner PV-Anlage durch den Elektriker stellten mehrere tausend Euro für die Erneuerung des Zählerschrankes die größte Einzelposition da.

Auf meine Frage, was an dem Alten denn nicht mehr gut sei, kam die Antwort, das er technisch nicht mehr den Anforderungen des Netzbetreibers entspricht.

dabei geht es bei mir um einen Zählerschrank nach DIN 43870 von Hager, der 1990 eingebaut wurde.

Der sieht so aus:

Den gibt es in mehreren Ausführungen, die sich in der Ausführung des unteren Anschlussfeldes unterscheiden.

Meiner ist ein Zählerschrank mit NH-Sicherungen:

Im unteren geöffneten Anschlussfeld kann man gut die Stromschienen für die drei Phasen und den Neutralleiter erkennen.

Mein Netzbetreiber, die Rheinische Netzgesellschaft, veröffentlicht auf ihrer Webseite die technischen Anschlussbedingungen, die mein Hausanschluss erfüllen muss.

Die aktuelle Version ist die TAB2019. Wahrscheinlich gilt die auch in vielen anderen Regionen im Land.

Ganz am Ende auf Seite 46 kommt die Seite, die für uns interessant ist:

tab-2019-bundesmusterwortlaut-v-20190925-anpassung-kap-5-1 (verschoben).pdf (177 KB)

Darin ist nämlich aufgeführt, welcher Zählerplatz bei Änderungen weiterhin verwendet werden darf.

Die Zählerschränke nach DIN 43870 in denen im unteren Anschlussfeld SLS Sicherungsautomaten verbaut sind, dürfen ohne Einschränkungen weiter benutzt werden.

Die, in denen NH Sicherungen verbaut sind dürfen weiter benutzt werden, wenn die innere Verdrahtung mit mindestens 10qmm Querschnitt vorhanden ist.

Schaut nach, was ihr im Haus habt und lasst euch nicht verunsichern.

Das spart viel Geld und Arbeit im Haus.

mit freundlichen Grüßen

Thomas

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Leider ist deine Aussage pauschal so nicht richtig.

die Art des zählerschranks ist nicht vom Vorhandensein der NH Sicherungen in dem Schrank abhängig.

die Anforderungen was der VNB sehen will variieren von Betreiber zu Betreiber und die Lage der NH Sicherungen ist nicht das entscheidende kriterium.

Die Vorgaben zu der Anzahl von APZ, SLS usw. kann kann von einem Kaff zum nächsten schon anders sein.

mein Elektriker hat mir mal die „Hager-Bibel“ gezeigt aus der er entnimmt welcher VNB welchen Zählerschrank haben in Abhängigkeit der Örtlichen Gegebenheiten haben will.

die mögliche Permutation der Anforderungen sind haarsträubend!

würde man das mal vereinheitlichen bräuchte es nur noch eine Hand voll Zählerschränke mit gleicher Ausstattung käme das Zeug schon aus skaleneffekten deutlich günstiger.

Aber das wollen Wendern die lokalen VNB Fürsten noch die Hersteller der Kisten ….

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pauschal kann man deutschlandweit antworten:

muss der zählerschrank erneuert werden muss er nach tab.

muss er aber nicht überall und immer.

sind die zählerplätze noch zulässig, müssen also nicht an grösseren anschlusswert für 2x22kw wb und 50kw wp ertüchtigt werden muss nur der sls und üss da nachgerüstet werden.

was danach mit der uv passiert ist ein anderes thema.

wird pv ab zähler von hlak in pv uv angeschlossen ist meistens auch noch die ältere uv zulässig. ten-s und fi sollte aber schon vorhanden sein.