die alten Ferrariszähler sollen ja bis 2032 getauscht werden. Weiß jemand da Genaueres, wie der Zeitplan ist?
Ich frage mich halt, ob es schlau ist, jetzt schon Komponenten wie einen Victron und ein Akkupack zu kaufen oder ob die Preise wohl nicht sehr stark steigen werden. Das Angebot wird sich ja auf die Nachfrage einstellen.
siehe auch hier frühestens 3 Monate nach Bekanntgabe. Mal sehen wenn das neue Messstellenbetreibergesetz verabschiedet wir, wie die Regeln dann lauten, zumindest sollen wohl die Übertriebenen Gebühren auf 20€ begrenzt werden. Aber mal abwarten.
Ja, wie es sich da verhält, ist wohl ein Sonderfall, sonst hättest du wohl nicht in betrieb gehen dürfen? Sonst müsstest ja 3 Monate warten, wer will das schon.
[quote data-userid="1211" data-postid="82996"]bei mir wurde der Zähler nach eigener Anmeldung eines BKW innerhalb von vier Wochen durch EON kostenfrei getauscht.[/quote]Und bleibt die Zählerjahresgebühr dabei auch wirklich gleich?
So lange du kein "Intelligentes Messsystem" bekommst, sollte das nicht mehr kosten, wobei, wnn ich sehe, von vor ein paar Jahren 35€ geht es jetzt auf über >160€ Grundgebühr hoch. Frage mich, was das soll...
Wie der Zeitplan ist, wird dir nur dein Netzbetreiber sagen können.
Ich denke aber du kannst da etwas druck machen, wenn du deine PV anmeldest du ihnen eine Frist gibst den Zähler zu tauschen. Natürlich sollte die Frist angemessen sein.
Wenn dein Ferrariszähler keine Rücklaufsperre hat, dann ist die Chance hoch, dass sie sehr schnell reagieren.
Aber in Sachen angemessenen Fristen usw. wird dir nur ein Anwalt rechtskräftig sagen können.
PS: Vielleicht hilft dir meine Erfahrung. Da wir seit letztem Jahr ein altes Haus haben und der Sicherungskasten gerade mal 4 Sicherungen ohne FI, brauchen wir eh alles neu. Neuer Zähler-/Sicherungskasten, neue Steigleitung, neuer Zähler und alles was dazu gehört. Zuerst muss der neue Kasten angeschlossen werden, nachdem der Elektriker da war, dauerte es etwa 2 Wochen bis jetzt der Termin für das verlegen der Steigleitung da ist. Erst dann wird der neue Zähler bestellt. Laut der Aussage des Elektrikers stellen sich die Stadtwerke quer eine Bestellung des neuen Zählers anzunehmen, sollte der neue Kasten noch nicht angeschlossen sein. So lange wird eine Brücke zum alten Zähler verlegt.
Dann dauert es laut Elektriker mindestens 2 vermutlich eher 4 bis 6 Wochen bis der neue Zähler dann kommt. Aber er meinte, dass es aktuell unmöglich ist zu sagen.
Deswegen kann ich sagen:
Wenn du einen Ferrariszähler hast und der Sicherungskasten schon einige Jahre alt ist, dann wirst du mit dem aktuellen Sicherungskasten vermutlich keine Chance haben die Anlage angemeldet zu bekommen.
Meist ist es so, dass wenn was neu gemacht wird, der Sicherungskasten den aktuellen Bestimmungen entsprechen muss. Mein Elektriker hat auch gemeint, dass diese Bestimmungen sich ständig ändern.
Wenn du dann einen neuen Kasten benötigst, dann kann sich das hinziehen. Ich habe meinen Sicherungskasten selbst besorgt, aber wenn du das über den Elektriker machen lässt, kann das sein, dass der keinen herbekommt bzw. nur mit langen Lieferzeiten. Mein Elektriker war verwundert, dass ich einen so schnell herbekommen habe. Ist aber nicht so einfach. Man muss schon genau wissen was man braucht, ansonsten ist man 1000€ los für einen Kasten der nicht passt.
Danke für eure Antworten! Tatsächlich ist es ja so, dass ich keinen Zählerwechsel möchte und hoffte, dass jemand weiß, wie es beim internen Zeitplan aussieht, also ob damit zu rechnen ist, dass der Zähler sehr bald gewechselt wird oder ob es noch lange dauert.
@solarfuchs wie erwähnt, kann dir das nur dein Netzbetreiber sagen. So weit ich mitbekommen habe, schaffen die den Zeitplan nicht mal annähernd und es kommt zu starken Verzögerungen.
Hat denn dein Zähler eine Rücklaufsperre? Denn wenn er diese nicht hat, ist ein anschließen illegal. Denn du begehst damit Betrug. Das kann rechtlich ziemlich übel ausgehen, wenn man dich erwischt. Es würde ja schon ein Nachbar reichen der dir das nicht gönnt und dich meldet. Sowas wie "Liebe Stadtwerke ich weiß ja nicht welchen Zähler diese Person hat, aber ich möchte wetten der hat noch einen alten Zähler der rückwärts läuft und so wie ich auf seinen Dächern sehe, hat er eine PV".
mein Versorger besteht auf keinen Zählerwechsel wenn man angibt den Strom vom Balkonkraftwerk selbst zu verbrauchen. Muss ich die jetzt wegen Betrug anzeigen?
Hier geht es doch um Balkonkraftwerke kleiner 600 Wp. In diesem Fall sollte im Marktstammdatenregister registriert und der Netzbetreiber informiert werden. Dazu habe ich dieses interessante Video gefunden. Der Netzbetreiber hat nichts zu fordern. Er kann auf eigene Kosten einen neuen Zähler setzen.
@andyhoe Wenn sie dir das OK geben, dann ist es was anderes. Aber der Fall klang bei dem Fragesteller anders als bei dir. Das klang eher so wie: Ich will beim Netzbetreiber nicht nachfragen, nicht das die dann hellhörig werden, deswegen würde ich gerne hier erfahren wann ich mit einem Zählerwechsel rechnen kann.
@solarfreund Er schrieb aber von Akkupack.
So weit mein Wissensstand ist es dann egal wie groß die Anlage ist, sobald ein Speicher dran hängt, ist es kein Balkonkraftwerk mehr.
Dazu kommt das Problem: Alter Zähler = Vermutlich keine Rücklaufsperre.
Ohne Rücklaufsperre darf man kein Balkonkraftwerk anschließen, außer wie bei Andyhoe wenn der Netzbetreiber sein OK dafür gibt.
das war mir schon klar. Mich stört nur immer diese Pauschalisierung was angeblich alles ein Betrug sein soll. Für einen Betrug braucht es erst mal einen Betrogenen. Und ich hoffe der Versorger darf dies selbst entscheiden ob er betrogen wird oder nicht
Das selbe gibt es ja bei der Wieland-Steckdose. Da gibt ja ja richtige Glaubensritter die einen Supergau herbeireden wenn man keine Wielandsteckdose verbaut. Ich habe mein Balkonkraftwerk an einer freien Steckdose verbaut. Aber aus der Steckdose eine Abzweigdose gemacht. Also fest verkabelt.
Jeder Versorger hat ja sein eigenes Anmeldeblatt für das Balkonkraftwerk. Vielleicht stehen da ja alle nötigen Informationen drauf.
Hierzu wären doch Belege ganz gut (Gesetze oder Verordnungen). Warum sollte das so sein? Man kann sogar größere Module verwenden. Wichtig ist das was der Wechselrichter kann. Was auf der Kundenseite hinter dem Wechselrichter passiert geht niemand was an.
@andyhoe Wie erwähnt ist es in deinem Fall anders, danach klingt es beim Fragesteller nun mal nicht.
Denn nochmal: Ich gehe stark davon aus, dass der Fragesteller es hinter dem Rücken des Netzbetreibers machen will. Denn wieso sonst fragt man in einem Forum und nicht direkt beim Netzbetreiber? Denn nur der Netzbetreiber kann eine wirkliche Auskunft geben.
Aus dem Grund gehe ich einfach mal davon aus, dass er die PV nicht mit dem Wissens des Netzbetreibers betreiben will, so lange der alte Zähler drin ist. Bei einem Zähler ohne Rücklaufsperre, ist das nun mal Betrug.
Es war also kein pauschalisieren sondern ein analysieren der Umstände. Natürlich weiß ich es nicht, aber deswegen schrieb ich ja "Ich gehe davon aus".
PS: Mit der Steckdose habe ich gerade noch zu kämpfen. Ich denke das sind keine Glaubensritter die das meinen sondern das kommt von den Netzbetreibern. Ich hatte wegen einem neuen Zähler angefragt und wollte druck machen weil ich eine PV betreibe. Dann kam eine Email mit einem Anmeldeformular der PV. Mit der Unterschrift der Anmeldung bestätige ich automatisch, dass ich eine spezielle Energiesteckdose zum Einspeisen verwende. Wenn ich das nicht bestätige, dann kann ich auch keinen Antrag stellen.
Daher wundert es mich nicht, dass es hier stark unterschiedliche Meinungen gibt, da scheinbar viele Netzbetreiber das genau so vermitteln.
Natürlich habe ich zurück geschrieben und meine Bedenken mitgeteilt, da mein Wechselrichter einen NA-Schutz hat und bis zu 600VA.
@solarfreund Wie erwähnt: So weit mein Wissensstand.
Es war einfach nur mal eine Info in den Raum geworfen ohne faktisch zu sein.
Leider liegst du da auch falsch, dass es niemanden etwas angeht was hinter dem Wechselrichter passiert. Ich glaube es war das letzte Video von Andreas Schmitz. In dem er einen Stromtarif anspricht bei dem der Strompreis sich nach den Börsenkursen richtet und er sich noch erkundigen muss ob er den Strom speichern darf, wenn der Preis im Keller ist. Denn Fakt ist, du darfst deinen Strom z.B. Nachts nichts speichern, wenn du Nachts weniger für Strom bezahlst, um ihn dann Tagsüber zu benutzen.
Das ist nur ein Beispiel, dass mir auf die schnelle eingefallen ist und bei Andreas aktuell ist.
Bei einem Balkonkraftwerk geht der Netzbetreiber davon aus, dass du nur tagsüber einspeisen könntest. Nachts beziehst du dann Strom aus dem Netz und könntest niemals Strom einspeisen. Mit einem Speicher sieht das Thema schon wieder ganz anders aus.
Demnach ist es nicht mal nur das was hinter dem Wechselrichter passiert, denn du könntest Nachts ins Stadtnetz Strom einspeisen und das ist dann nicht mehr hinter deinem Wechselrichter und wie erwähnt, scheint das Thema mit dem Stromspeichern nicht wirklich so einfach zu sein. Da der Netzbetreiber unter gewissen Umständen dir das Speichern verwehren darf.
Unglaublich aber ist leider so. Was will man machen. Selbst wenn man im Recht ist, Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Zustände. Es muss das gemacht werden was die Lobby möchte.
Da kommen wir zu meinem Beispiel:
Das mit den größeren Modulen ist auch so eine Sache. Ja du hast recht, eigentlich ist es egal. Aber ich konnte aus diesem Grund meine Anlage noch nicht anmelden. Denn im Anmeldeformular meines Netzbetreibers werden folgende Daten zur Anlage abgefragt "Watt des Moduls", "Anzahl der Module", "gesamte Wattzahl aller Module". Also so in etwa, auf dem Formular ist es etwas anders formuliert, aber inhaltlich wird nur danach gefragt. Mehr nicht.
Bis dato konnte ich meine Anlage nicht anmelden, denn ich habe keine Antwort bekommen auf meine Email mit meinen bedenken. Denn in der Email stand noch, dass Wechselrichter bis 600VA dem vereinfachten Anmeldeverfahren unterliegen. Nur woher wollen die wissen wieviel VA mein Wechselrichter hat? Meine Module haben deutlich mehr VA.
So und jetzt? Wenn der Netzbetreiber nicht nachgibt, muss ich umstellen auf Insel oder ich muss vor Gericht gehen. Was teuer und sehr zeitaufwendig wird und das Ergebnis bleibt offen, denn wie erwähnt: Recht haben und Recht bekommen ist nicht das gleiche.