Ich habe bei mir 34,8 kWp installiert. Wechselrichterleistung liegt allerdings unter 30 kW. Das war bei mir kein Problem und hat auch niemanden vom Netzbetreiber gestört, da die Anlagen alle nacheinander im Abstand von mind. 12 Monaten gebaut wurden und somit alle als einzelne Anlagen gelten.
Oh, das ist interessant!
Hast Du schon mal irgendwo nachlesbar beschrieben, wie (in welchen Ausbaustufen etc.) Du das gemacht hast?
Ich habe meinen Baubericht hier Erweiterung SMA 6,72 kWp auf SMA 34,765 kWp + 3x Victron MP2 mit 64 kWh LiFePo4 beschrieben.
Teil 1: 6,7 kWp in 2019 in Betrieb genommen
Teil 2: 24,5 kWp in 2023 in Betrieb genommen
Teil 2: 3,6 kWp in 2025 in Betrieb genommen
Ok, prima. Vielen Dank! Ich werde mir das genau durchlesen.
Ja, ich denke, es ist eher ein Luxusproblem. Die Wenigsten hier und in meinem Bekanntenkreis haben die Flächen.
Schau mal nach, was eine Insel Lösung bringen würde und frage den Elektriker deines Vertrauens. Schau auch in die Anschlussbedigungen deines VNB, die oben genannten 30 kW als Schwelle für die Wandlermessung ist kein Gesetz, sondern wird von den VNB nach deren Ermessen festgesetzt. (Quelle dieser Auskunft war die KI von Ecosia).
Die Idee einer Petition zwecks "weg von PV Peak" und hin zu "Leistung WR Max" Leistung wäre zwar schön und dient der Rechtsvereinfachung. Weil dazu aber Gesetze geändert werden müssten wird es lange dauern, bis der Bundestag darüber entscheiden würde, wenn die Bitte (=Petition) überhaupt aufgeriffen wird und jemand einen Entwurf mit dem Änderungsgesetz anfertigt.
Da der Ausgang der Petition sehr ungewiss ist, rate ich zu Insel Lösungen. Frag den VNB, ob er damit ein Problem hat bzw. ob das Auswirkungen auf deine EEG Vergütung hat. Wenn nicht, dann ist das Problem erledigt. Dann kläre mit deinem Solateur/Elektriker, wie die Insel eingebunden werden kann. Das wird gewiss schneller zu einem Ergebnis führen, als die Petition.
stell dir einfach mal vor, du hast je 10kWp an allen 4 Hauswänden. Dann hast 40kWp aber nur 10kW Erzeugung. Vielleicht auch einen 10kW Wechselrichter. Der bestimmt die Engpassleistung, mehr kommt nicht raus. Trotzdem wird das aber als gewerbliche Grossanlage behandelt.
Ja, vielen Dank für den Vorschlag. Genau so werde ich das machen, weil es offenbar die am wenigsten aufwändige Lösung ist und weil es als Lösungsoption auch schon auf unserem Tisch lag. Auch wenn die Anlagenkosten durch die zusätzlichen WR (vermutlich noch 3x Growatt SPF 6000ES Plus) und Verkabelung deutlich höher sind.
Das ‘Frag den VNB’ würde ich gerne machen, doch die müssten dann mit mir reden und mich nicht mit Textbausteinen abwimmeln. Ich werde weiter dran bleiben.
ohje, dann wird das wohl bei deinem VNB nur mit dem Elektriker was.
Daumen sind gedrückt.
Dann bau die Anlagen im Jahrestakt, und schon zählt jede separat.
Die “Nennleistung” ist die vom Hersteller angegebene und überprüfte Leistung unter Idealbedingungen. Punkt. Und da der Gesetztgeber hier (vereinfachte) Sonderregeln für eine bestimmte Anlagengröße schafft, muss diese Größe auch beschrieben und damit begrenzt sein. Außerhalb dieser Grenzen kannst du natürlich auch jede Menge machen, aber eben nicht in diesem vereinfachten Rechtsrahmen.
Doch, das ist im EEG definiert, und zwar völlig eindeutig.
Oliver
- „installierte Leistung“ die elektrische Wirkleistung, die eine Anlage bei bestimmungsgemäßem Betrieb ohne zeitliche Einschränkungen unbeschadet kurzfristiger geringfügiger Abweichungen technisch erbringen kann
Das Problem entsteht bei der Definition des Begriffs 'Anlage' im Zusammenhang mit 'installierte Leistung'.
Da schon ein einzelnes Modul (nach EEG) eine Anlage ist, ist dessen Leistung formal relevant. Macht aber keinen Sinn, weil ohne Wechselrichter kann niemand ernsthaft etwas mit der Leistung anfangen. Aber der Wechselrichter wird nicht als Teil der Anlage angesehen, sondern nur als Beiwerk, ähnlich wie Kabel.
Wie ist das bei KWK Anlagen? Spielt da die Antriebsleistung des Motors eine Rolle?
Oder bei Wasserkraftanlagen, spielt da die theoretische Leistung der Propeller (oder Laufrad oder des Schaufelrades, ich weiß nicht wie der richtige Name ist) in der Wasserströmung bei Idealbedingungen eine Rolle?
Oder bei Windrädern? Spielt da die Leistung der Propeller bei maximaler Windgeschwindigkeit XYZ eine Rolle?
Oder ist es nicht vielmehr so, das die Generatorleistung etwas über die installierte Leistung aussagt. Da ist schon wieder eine doppeldeutigkeit im Wort. Generator ist hier als das Teil gemeint, das sich dreht. Ja, ein Solarmodul ist auch ein Generator. Aber es erzeugt kein Drehfeld, das wir hier gemeinhin verwenden, um elektrische Leistung für etwas zu verwenden.
Ich finde, die Summe der Modulleistungen als installierte Leistung zu verstehen und da Regeln dran zu hängen, ist grober Unfug. Es gibt bestimmt objektivere (technisch sinnvollere) Kennzahlen, nach denen man die Leistung einer Anlage als die Leistung der Summe der Komponenten beurteilen kann. Meine Meinung ist weiter, das ein Gesetz immer ein Ziel oder einen Zweck hat (der Stand in den älteren Fassungen des EEG sogar drin). Und in dessen Rahmen sollten sich die Regeln bewegen.
30 kWp sind offenbar total willkürlich, und das wissen scheinbar auch alle. Aber niemand ändert das. Die derzeitige Regierung hat vielleicht am allerwenigsten das Interesse, das zu ändern.
Egal, wie mans macht, irgend wer wird sich drüber aufregen. Ja, die aktuellen Regeln könnten anders sein, denn es gibt durchaus Gründe, es anders zu machen. Sind die aber nicht, und egal, wie mans macht, irgendjemand wird sich benachteiligt fühlen.
Der große Vorteil der jetzigen Regel ist ihre Einfachheit.
Oliver
Über Gesetze entscheiden keine Fachleute sondern Berufspolitiker, die teils nichtmal das normale Arbeitsleben kennen.
Und die testen auch nur aus, was die Bevölkerung an Gesetzen so akzeptiert. Das ganze wurde auch erst angepasst, nachdem Module und Wechselrichter so günstig wurden und viele Anlagen >10kWp mit Nulleinspeisung bauen wollten um EEG-Vergütung sowie Steuern auf Eigenverbrauch zu vermeiden. Damals hat man noch nicht damit gerechnet, dass viele Privat >30kWp betreiben wollen.
Mittlerweile sind Module, Wechselrichter und Akkus nochmal ein ganzes Stück günstiger und der Stromverbrauch steigt mit zunehmenden Anteil von Elektroautos und Wärmepumpen stetig. Viele wollen daher noch Norddächer, Garagen, Gartenhütten und Fassaden belegen, können das aber derzeit nicht. Sobald wieder genügend Druck aus der Bevölkerung kommt werden die Gesetze aber wieder angepasst.
BKW´s und mittlerweile BKW´s mit Speicher gibts legal auch erst dank massiven Druck aus der Bevölkerung und weil sich viele Mutige auch ohne entsprechende Gesetze getraut haben.
Ja, ich bin Deiner Meinung. Und ich denke auch, es sollte nicht nur Mutige geben sondern auch Druck auf die Leute, die Gesetze machen. Die Frage ist, wie man das schaffen kann.
Geh deinen Abgeordneten im Stadtrat, Landtag, Bundestag auf die Nüsse. Versammle entsprechend Wahlberechtigte hinter Dir und schick Unterschriftenlisten. Falls es sowas wie eine Energiegenossenschaft gibt, unterstütze die.
Wurde ja schon geschrieben, aber letztendlich ist es das Ziel soviel “Radau” (im Sinne von Aufmerksamkeit) mit sovielen Leuten zu erzeugen, dass die Presse mit enstprechend Reichweite das desöfteren aufgreift und dabei auch die Abgeordneten bearbeitet.
Selbst mit möglichst vielen die Abgeordnete bearbeiten kann man natürlich auch, aber wenn da regelmäßig Leute nachfragen die teils Millionen erreichen, hat das eine ganz andere Gewichtung.