Hi,
ich habe einen Verdacht, Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Ich bin ja schon glücklich, das wir hier bei uns vor 2 Jahren ohne allzu viel Bürokratie eine Anlage mit theoretisch 24kWp Modulleistung bauen konnten. Sie läuft auch prima und ich freue mich, das ich einen Betrag leisten konnte und eigenen Strom erzeuge. Und jetzt kommt's: doch nur von April bis Oktober.
Und das liegt an dieser seltsamen 30kWp Grenze. Wir haben noch viel Platz an Hauswänden mit Südausrichtung, so dass wir bequem weitere 24-36 Module installieren könnten. Und die Solarmodule sind inzwischen so billig geworden, das ich das sogar machen würde.
Doch ich dürfte die Module nicht an die bestehende Anlage anschließen, da die Gesamtleistung der Module einerseits die 30kWp Grenze sprengen würden und das andererseits formal eine neue Anlage wäre. Obwohl wir nur weitere Module installieren würden.
Ok ok, ich verstehe die Probleme der Einspeisevergütung. Wäre für mich nachrangig und reduzierte Vergütung würde ich akzeptieren. Wir haben die Anlage sicher nicht installiert, um Geld zu verdienen.
AC seitige Probleme gibt es nicht, da wir ja 'nur' die Fläche der Module erhöhen würden und nichts an der AC Seite, dem Hausanschluss usw. ändern würden. Ein eingetragener Installateur soll trotzdem anmelden. Wozu eigentlich? Der hätte doch gar nichts zu tun. (ausser anmelden)
Doch was ist mit der 30kWp Grenze? Woher kommt die? Ist die nicht sowieso rein willkürlich und hat nichts mit der tatsächlichen AC Leistung einer Solaranlage zu tun?
Letztere wird ja vom Wechselrichter bereitgestellt, und nicht von Modulen.
Warum gibt es diese Grenze? Hat da jemand bei der Gesetzgebung geschlafen? Was ist der Plan dahinter?
Und ist es nicht so, das die Modulleistung sowieso nur theoretisch ist, weil die Datenblätter in der Regel Rated Maximum Power nach STC ausweisen? Wann bitte haben wir hier in Norddeutschland 1000w/m2 bei 25 Grad? Unter NOCT sind es bei unseren installierten Modulen 20% weniger Leistung.
Das macht doch keinen Sinn! Ich verstehe es nicht...
Und dabei wollte ich nur im Winter mehr Modulfläche (senkrecht) an Wänden zur Verfügung haben, damit der Schnee nicht die Module verdecken kann und der Winkel zur Sonne bestmöglich ist.
Wat'n Mist. Jetzt denke ich schon über Inselanlage zur WW Bereitung mit WP oder eine Kleinstanlage, die ich selbst anmelden könnte nach. Alles irgendwie Murks und technisch doppelter Aufwand.
Wenn nur diese Bürokratie mit so scheinbar willkürlichen Regeln nicht wäre. Aber irgend jemand hat sich bestimmt was dabei gedacht.
Kann nicht bitte mal jemand diese 30kWp Grenze im Gesetz löschen? Geht aber bestimmt in dieser Legislatur nicht und wer weiß, was in der nächsten passiert.