Woher kommt eigentlich die 30kWp Grenze?

Hi,

ich habe einen Verdacht, Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Ich bin ja schon glücklich, das wir hier bei uns vor 2 Jahren ohne allzu viel Bürokratie eine Anlage mit theoretisch 24kWp Modulleistung bauen konnten. Sie läuft auch prima und ich freue mich, das ich einen Betrag leisten konnte und eigenen Strom erzeuge. Und jetzt kommt's: doch nur von April bis Oktober.

Und das liegt an dieser seltsamen 30kWp Grenze. Wir haben noch viel Platz an Hauswänden mit Südausrichtung, so dass wir bequem weitere 24-36 Module installieren könnten. Und die Solarmodule sind inzwischen so billig geworden, das ich das sogar machen würde.

Doch ich dürfte die Module nicht an die bestehende Anlage anschließen, da die Gesamtleistung der Module einerseits die 30kWp Grenze sprengen würden und das andererseits formal eine neue Anlage wäre. Obwohl wir nur weitere Module installieren würden.

Ok ok, ich verstehe die Probleme der Einspeisevergütung. Wäre für mich nachrangig und reduzierte Vergütung würde ich akzeptieren. Wir haben die Anlage sicher nicht installiert, um Geld zu verdienen.

AC seitige Probleme gibt es nicht, da wir ja 'nur' die Fläche der Module erhöhen würden und nichts an der AC Seite, dem Hausanschluss usw. ändern würden. Ein eingetragener Installateur soll trotzdem anmelden. Wozu eigentlich? Der hätte doch gar nichts zu tun. (ausser anmelden)

Doch was ist mit der 30kWp Grenze? Woher kommt die? Ist die nicht sowieso rein willkürlich und hat nichts mit der tatsächlichen AC Leistung einer Solaranlage zu tun?

Letztere wird ja vom Wechselrichter bereitgestellt, und nicht von Modulen.

Warum gibt es diese Grenze? Hat da jemand bei der Gesetzgebung geschlafen? Was ist der Plan dahinter?

Und ist es nicht so, das die Modulleistung sowieso nur theoretisch ist, weil die Datenblätter in der Regel Rated Maximum Power nach STC ausweisen? Wann bitte haben wir hier in Norddeutschland 1000w/m2 bei 25 Grad? Unter NOCT sind es bei unseren installierten Modulen 20% weniger Leistung.

Das macht doch keinen Sinn! Ich verstehe es nicht...

Und dabei wollte ich nur im Winter mehr Modulfläche (senkrecht) an Wänden zur Verfügung haben, damit der Schnee nicht die Module verdecken kann und der Winkel zur Sonne bestmöglich ist.

Wat'n Mist. Jetzt denke ich schon über Inselanlage zur WW Bereitung mit WP oder eine Kleinstanlage, die ich selbst anmelden könnte nach. Alles irgendwie Murks und technisch doppelter Aufwand.

Wenn nur diese Bürokratie mit so scheinbar willkürlichen Regeln nicht wäre. Aber irgend jemand hat sich bestimmt was dabei gedacht.

Kann nicht bitte mal jemand diese 30kWp Grenze im Gesetz löschen? Geht aber bestimmt in dieser Legislatur nicht und wer weiß, was in der nächsten passiert.

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Ein Stück weit hat das ja auch mit Rechten zu tun. Wenn man international schaut, kann man kaum irgendwo so viel und so unkompliziert privat PV anmelden (ja, ich weiß, ist immer noch ein Haufen Papierkrieg).

So weit ich die Regeln verstanden habe, hast du in Deutschland ein Recht auf (kostenlosen?) Anschluss deiner PV, sofern sie unter der Grenze liegt. Der VNB darf nach deinem Anschlussbegehren die Verträglichkeit prüfen. Wenn es Kapazitätsmässig nicht passt, darf er sich glaube ich nochmals Zeit nehmen für den Ausbau, aber er darf den Anschluss nicht ablehnen.

So habe ich es zumindest verstanden, bitte gerne korrigieren wenn es jemand noch konkreter weiß.

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Naja es gab mal eine Zeit, da waren Panels so teuer, daß a) diese möglichst auf maximalen Ertrag ausgerichtet wurden, und b) man bei damaligen Vergütungen (49 cent?) und >30kWp von gewerblicher Stromerzeugung ausging statt Liebhaberei.

Die einzige der neuen Zeit angepasste Regel rund um PV ist die neue 4105. Nur die stellt auf Erzeugungsleistung ab. Die Umstellung aller Gesetze zu PV dürfte nicht einfach sein. Auch in Österreich wurde dieser Versuch voll verkackt.

Vor meiner Zeit mußte man in D die Vergütung noch bei der Steuererklärung angeben, auch für ne kleine PV unter 30 kWp, MwSt Rückerstattung beantragen etc pp. Da bin ich doch froh, dass dieser Bullshit vorbei ist!

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Ja unbedingt!

Ich verstehe ja, das zu der Zeit, als Gesetzte gemacht wurden, Annahmen gemacht wurden. Doch diese Annahmen können sich vor allem im Bereich von Technologien rasant ändern. Und dann?

Das Solarenergie so günstig werden würde, hat sicher vor Jahren niemand vorhergesehen. Aber es ist gut so wie es ist.

Wenn wir es jetzt noch schaffen würden, verstaubte Verordnungen usw. regelmäßig zu entrümpeln.

Das in der 4105 (die ja eine Norm und kein Gesetz ist) Dinge vereinfacht wurden, ist prima. Was mir gerade auffällt: die 4105 spricht auch immer von einer Anschlussscheinleistung von kleiner oder größer 30 kVa.

Keine kWp!

Hat das nur noch niemand gemerkt?

Da sind die elektrischen Regeln moderner als die Gesetzgebung. Es wäre sicher gut, diese an die modernen Erfordernisse anzupassen. In Österreich wurde der Versuch gemacht hat man gemerkt, der Begriff engpassleistung wurde dann aber sinnlos umdefiniert nicht als Leistung des schwächsten Glieds sondern wieder Leistung der Panels.

Die VDE ist ja kein Gesetz. Die 30kWp sind geregelt im:

Einkommensteuergesetz (EStG) § 3, Steuerfrei sind:
die Einnahmen und Entnahmen im Zusammenhang mit dem Betrieb von [...] Photovoltaikanlagen, wenn die installierte Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister bis zu 30 Kilowatt (peak) je Wohn- oder Gewerbeeinheit und insgesamt höchstens 100 Kilowatt (peak) pro Steuerpflichtigem

Im EEG §8 ist nur die Rede von "30 Kilowatt" installierter Leistung

Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2023)
§ 8 Anschluss

(1) Netzbetreiber müssen Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien und aus Grubengas unverzüglich vorrangig an der Stelle an ihr Netz anschließen [...] Bei einer oder mehreren Anlagen mit einer installierten Leistung von insgesamt höchstens 30 Kilowatt

bzgl. installierter Leistung schreibt E.ON

Die installierte Leistung einer EEG-Anlage beschreibt die maximale elektrische Leistung, die eine Anlage technisch erbringen kann – etwa bei Photovoltaik die Summe der Nennleistungen aller Solarmodule. Sie ist ein zentraler Kennwert für die Förderfähigkeit nach dem EEG und spielt eine wichtige Rolle bei der Planung und dem Netzanschluss erneuerbarer Energieanlagen.

Hm,

die Interpretation von EON ist schwammig.

Bei uns ist es so, das die maximal elektrische Leistung, die unsere Anlage erbringen kann, durch dei Wechselrichter dominiert wird. Mehr als 24KW geht einfach nicht. Geben die Wechselrichter nicht her.

Die Summe der Nennleistungen aller Solarmodule ist dafür irrelevant. Und was bedeutet in diesem Zusammenhang Nennleistung? Unter welchen Bedingungen? Zu welcher Jahreszeit?

Alles unklar.

Der EEG ist genau so unklar. Was bedeutet "installierte Leistung"? Da ist nicht von Modulleistung die Rede. Das ist es auch wieder, das Problem.

Sogar im Einkommensteuergesetz ist mindestens ein Schwachpunkt, was genau bedeutet Bruttoleistung? Und dann noch je Wohn- oder Gewerbeeinheit. Das bedeutet doch, das ich als Steuerpflichtiger eine zweite Wohn- oder Gewerbeeinheit haben könnte, und dann hätte sich die 30kWp Grenze in Luft aufgelöst und es gilt eine 100kWp Grenze und meine Anlage mit den 24KW Wechselrichtern dürfte aus steuerlicher Sicht 4 x mehr Module haben.

Fühlt sich sehr schräg an. Ganz so, als müssten die Gesetze dringend renoviert werden.

In Grossbritannien ist es klar über die Leistung vom Wechselrichter geregelt. Die Anzahl der Solarmodule ist dabei egal:

A solar panel system's capacity isn't limited to a certain number of panels, but there is a limit on the size of the system’s inverter. In the UK, any inverter larger than 3.68 kilowatts (kW) requires permission from the local Distribution Network Operator (DNO) before it can connect to the grid. To acquire this permission, you need to submit an application called a G99. If the inverter is 3.68kW or smaller, you’re able to simply ‘connect and notify’ without needing permission (this is called a G98 application).

Dazu muss man sagen, dass in UK jeder Haushalt einen Smartmeter hat. Wenn das bei uns auch so wäre, könnte man auch ausschliesslich mit Exportbegrenzungen arbeiten. Das würde auch am meisten Sinn machen.

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Hm, dann wäre es doch eine gute Idee, jeden schon mit einem Smartmeter ausgestatteten, nicht gewerblichen Solaranlagenbetreiber auf ein Anschlussmodell mit Exportbegrenzungen umzustellen (nach technischen Grenzen des Netzanschlusses, schließlich hat ein Hausanschluss auch eine vertraglich zugesicherte Leistungsfähigkeit). Oder den Anlagenbetreiber die Wahl zu lassen, so ähnlich wie Modul 1..3 nach §14a. Dann wäre man auf einen Schlag die ganze Diskussion um unklar Leistungsgrenzen los.

Ist es nicht so?

Ws spricht dagegen die Zweite Anlage von deiner Frau errichten zulassen somit solltest du die Gesetzgebung ausheblen und mehr wie 30kWp Instlieren können, ganz offizell.

Theoretisch würde in diesem Fall eine Nulleinspeiser Anlage als Erweiterung möglich sein oder?

Dazu wäre aber auch ein zweiter Zähler nötig, soweit ich weiß. Das hat sich glaube ich mal für die Volleinspeiser mit hohen Vergütungen gelohnt, aber mit den heutigen privaten Grundpreisen eher nicht.

Auch über den gleichen Netzanschlusspunkt? Was würde der NB dazu sagen?

Ja, vermute ich auch. Blöderweise habe ich im Zählerschrank nur einen Zählerplatz. Das klappt nicht.

Das Funktioniert so nicht bzw. es geht meiner Meinung nach nicht darum welche Person oder Liegenschaft eine Anlage < 30kWp errichten darf. Bzw. ich meine das Einspeisebegehren ist beim VNB anzumelden.

Wenn er eine weitere Anlage durch seine Frau errichten lässt, kommen auf ihn die gleichen Aufwände und ggfs. Kosten betreffend Abnahme und Anmeldung zu. Da kann er genauso gut selbst eine zweite Anlage, die meines Wissens nach nicht im selben Kalenderjahr errichtet werden darf wie die erste, errichten - aber genau den Aufwand in Sachen Abnahme und Anmeldung hinterfragt er ja berechtigter Weise. - Wenn ich das richtig verstanden habe.

Der Ursprung der magischen 30kWp Grenze liegt im Steuerrecht. Kurz gesagt, bis 30kWp ging man bei der Abschaffung der Umsatzsteuer auf Einspeisevergütung, Umsatzsteuerbefreiung bei selbstgenutzer elektr. Energie und später auch Einführung des Nullsteuersatzes auf PV Hardware davon aus das es sich bis 30kWp um “liebhaberei” dreht. Woher genau die Zahl 30 stammt ist dabei meines Wissens nach unklar - “irgendwo” muss ja eine Grenze gesetzt sein. Wobei zu der Zeit 30kWp mit den wohl üblichen 400W Modulen schon 75 Modulen entsprach - das ist schon ne kleine Hausummer.

Irgendwie kann ich das auch nachvollziehen. Angenommen eine 29,4kWp Anlage speist voll ein und hat einen durchschnittlichen Jahresertrag von 26.830kW/h, dann kommen da mit 7Cent Einspeisevergütung rund 1880€ zusammen. Das liegt halt auch über dem Freibetrag bzw. über der jährlichen Freigrenze für Gewinn aus privaten Veräußerungen.

Damals gabs Panels bis 250W. Die Grenze zur Liebhaberei kam aus der trotz hoher Einspeisevergütung mageren Rendite.

Ich weiß nicht genau, was ein Nulleinspeiser formell im Sinne der diversen Gesetze und Verordnungen ist.

Technisch kann ich mir unter dem Wort natürlich etwas vorstellen, habe auch schon über 3x Growatt SPF 6000ES Plus nachgedacht. Die können nicht einspeisen. Technisch wäre so eine Anlagenerweiterung denkbar.

Aber den Aufwand aus Gründen treiben zu müssen, die gar nichts mit Technik zu tun haben, fühlt sich extrem sinnfrei an.

Wie bereits oben geschrieben, es geht hier um EStG §3 und um EEG §8. Die Werte haben sich dabei immer wieder mal geändert, die 30kW(p) kommen aus dem EEG 2023.