Nee, die 30kWp die sich auch um das hier dreht
kommen aus
Da gab es schon potentere Module.
@frankdrebin Aber warum 30 und nicht 20 oder 50 ist als reine Zahl genommen eher gewürfelt, meine ich.
Nee, die 30kWp die sich auch um das hier dreht
kommen aus
Da gab es schon potentere Module.
@frankdrebin Aber warum 30 und nicht 20 oder 50 ist als reine Zahl genommen eher gewürfelt, meine ich.
es geht auch mehr als 30 kW an einem Zähler, dann jedoch nicht mehr mit dem normalen Haushaltszähler, sondern mit einer Wandlermessung. Bedeutet, neuer Zählerschrank und höhere Kosten.
Die 30kW Steuergrenze gab es so oder ähnlich aber schon lang vorher
Aber dennoch halte ich es nicht für unmöglich die Gesamtbruttoleistung pro Liegenschaft deutlich anzuheben - sofern der VNB dabei zustimmt. Eben nur nicht mit einer Anlage, sondern mehreren Anlagen die zeitlich >= 12Monate auseinander errichtet wurden.
Also ich kann es schon nachvollziehen. Deutschland hat ja keine Smartmeter. Wie will man also Einspeisung halbwegs kontrollieren? Mit dem EEG §8 hat jeder das Recht auf relativ unbürokratischen, schnellen und deutschlandweit einheitlich geregelten Anschluss einer (relativ grossen) PV.
Das Äquivalent dazu wären in England gerade mal max. 3,7kW Wechselrichterleistung. In DE darf man ja die vollen 30kW zu jeder Zeit ins Netz ballern.
Viel sinnvoller und zeitgemässer wäre es natürlich weder kWp noch kWh zu regeln, sondern die tatsächliche Einspeisung. Und das dynamisch. Aber das ist in DE leider alleine schon technisch nicht möglich.
Ok, ich verstehe das Steuerproblem und bin ebenfalls der Meinung, das es eine Grenze geben sollte, die privates und gewerbliches voneinander trennt und Einkommen besteuert.
Aber wie wird diese Grenze definiert? Ist eine theoretische Leistungsfähigkeit der Module ein guter Weg? Falls die Zahl 30 kWp ursprünglich aus dem Steuerrecht kommt, dann steckt darin ein Problem. Denn meine Anlage leistet gar nicht so viel, wie Du oben berechnet hast.
Im letzten Jahr haben wir mit einer 24kWp Anlage gut 14MWh eingespeist. Sind also weit weg von den 26MWh, die Du oben berechet hat. Selbst wenn unsere Anlage 29kWp leisten würde, würden wir 'nur' 22MWh einspeisen können. Ist in SH bei der Ost/West Anlage auf dem Dach nicht anders möglich.
Dieses Jahr werden wir weniger einspeisen, da die Heizung durch Heizstäbe unterstützt wird und im nächsten Jahr werden wir eine WP haben.
Rein steuerlich würde unser einspeisefähiger Jahresertrag also weiter sinken und damit auch ein möglicher Gewinn.
Ich würde gerne die Heizung noch besser unterstützen und Gas sparen. Ich will gar kein Geld mit der Einspeisevergütung verdienen. Ja, ist nett noch ein bisschen Geld zu erhalten. Aber das eigentliche Ziel ist, fossile Energie einzusparen. So viel eben geht.
Von April bis Oktober habe ich kein Problem. Alles bestens mit der bestehenden Anlage.
Dez-Feb werde ich nicht lösen können, da ist noch eine Lücke. Aber ich kann den Energieverbrauch etwas unterstützen und die Zeiten der Autonomie auf März bis Nov ausdehnen. Ohne das ich den Netzanschluss überlaste, weil der ja durch die Anlage ohnehin 'nur' im Sommer so richtig belastet wird und auch gar nicht mehr leisten soll.
Für mich machte diese 30 kWp Leistungsgrenze der Module rein gar keinen Sinn. Sie behindert unsere Energiewende wirklich ganz konkret.
16A pro Phase. Dass die 3,68kW häufig vorkommen liegt an den vielen einphasig angeschlossenen Häusern. dass es wenig Bedarf an “unseren” 800W-Invertern gibt, liegt an den einfacheren Regularien bis 16A. Altinstallationen haben meist eine Ringleitung 25-40A abgesichert, die Verbrauchersicherungen sitzen in den Gerätesteckern
Ja, die privaten Haushalte haben dort alle nur eine Phase. Zumindest habe ich noch nie was anderes dort gesehen.
Hm,
wenn ich also 2026 neue Module ausbaue, dann ist das formell ja eine neue Anlage. Auch wenn ich keine neuen Wechselrichter installiere und am Hausanschluss nichts mache.
Auf unserer Liegenschaft gäbe es dann zwei Anlagen.
Anlage 1: die alte Anlage aus 2024 als Gesamtsystem mit Modulen und Wechselrichtern und 24kWp Modulleistung und 24KW Wechselrichterleistung.
Anlage 2: die neue 'Anlage' aus 2026 mit vielleicht 20kWp Modulleistung, die aber die Wechselrichter von Anlage 1 mitbenutzt.
Die maximale Wechselrichterleistung ist immer noch 24KW.
Für den VNB ändert sich, das er eine Misch-Einspeisevergütung im Verhältnis der Modulleistungen und Einspeiservergütungen 2024 und 2026 bezahlen soll. Technisch ändert sich nichts.
Leider reden die nicht mit mir und sagen immer nur, das nur ein eingetragener Installateur am Anschluss arbeiten darf. Kundenservice... Es ist richtig nervig.
Streng legal kann die Einspeiseanlage bis 30kWp haben oder wird gewerblich. Es können aber noch 100 weitere Panels da hängen, die den Fischteich heizen oder sonstwas versorgen. Für eine Sommer - Winter - Optimierung der am Netz hängenden Anlage sorgen. Für die übrigbleibende Leistung wirst schon Verwendung finden
Ich meine das geht nicht. Neue Anlage bedeutet, eigener WR.
Deine alte Anlage ist ja mit technischen Spezifikationen angemeldet worden. Ich bin jetzt kein Profi bei netzgekoppelten Anlagen, aber mehr Module an einen vorhandenen, abgenommenen und angemeldeten WR hängen geht hinsichtlich der Einspeisevergütung in Richtung Betrug bzw. würde als solcher gewertet werden.
Hab die andren Beiträge hier nur überflogen, auf den ersten Blick beziehen die sich alle nicht darauf:
soweit ich weiß zählt bei dieser 30kWp Grenze tatsächlich der Wert der Kleiner ist: WR oder Modul-Peak.
Also hast du 24kWp Module und einen 29kWp Wechselrichter zählen die 24.
hast du 40kWp Module und immernoch den 29kWp Wechselrichter zählen die 29!
Hast du aber nur die 24 angemeldet damals, und erweiterst jetzt (“egal” wie viel module) dann wirds blöd wieder. hast du eh aber eh 24kWp Module und auch nur einen 24kWp Wechselrichter und packst dann Module noch dazu dann is alles easy.
das heist für mein Verständnis kannst du das machen, insofern dein WR noch nen MPPT frei hat und du im Rahmen der Spezifikation des WR bleibst. Nennt sich dann “Überbelegen”. Aber das geht nicht unendlich. Üblich sind das 1,5 Fache, manchmal auch das 2-Fache der WR Leistung.
Und neue Module mit in einen String mit alten packen geht auch nur mit ganz viel bedacht, da muss man wissen, was man tut.
und da es unwahrschinlich ist, das du noch nen MPPT frei hast bräuchtest du ja wieder nen neuen WR. Und damit dann zurück beim thema, wel das dann wieder ne neue Anlage ist und ja auch mehr leistung und bliblablub, das problem hier eben.
Ich glaube, man muss sich ganz deutlich vor Augen führen, dass dort in den Entscheidungsgremien
a) schlicht keine Fachleute sitzen und die gar nicht wissen was nun der Unterschied zwischen Generatorgröße und Wechselrichterleistung ist (wie auch, der Entscheider der in der letzten Legislaturperiode womöglich noch im Innenministerium saß soll sich nun um Energiethemen kümmern?)
b) Wer weiß in wie weit Lobbyisten aus dem Energiesektor da auch noch ihre Finger mit im Spiel hatten und einflussreicher sind als die (hoffentlich) hinzugezogenen technischen Experten…
Meine Berechnung geht einfach von einem Jahresdurchschnitt aus. Überschlägig bei vollständiger Südausrichtung kann man rechnen Jahresertrag = Nennleistung (kW) Anlage x 2,5 x 365 / Alternativ geht das über die Sonnenstunden pro Jahr. Das berücksichtigt natürlich Ost-West Ausrichtungen nicht und bildet auch keinen Zusammenhang aus WR Größe und Generatorgröße womit wir aber wieder bei punkt a) sind.
Das sehe ich nicht so. Durch die Installation einer zweiten Anlage, wie oben beschrieben, kann man schon 2x 29,9kWp (oder wenn VNB zustimmt und man sich mehrere Jahre Zeit lässt auch mehr) installieren. Oder, man setzt einen Insel/Pseudo Inselbetrieb um. Möglichkeiten gibt es da viele.
Einzig, eine Bestandsanlage die vertraglich zugesichert eine Einspeisevergütung erhält darf innerhalb der Vertragslaufzeit nicht erweitert werden.
Dann müsste wir hier jetzt nur jemanden finden, bei dem die Wechselrichterleistung als "Bruttoleistung" eingetragen ist, im MaStR oder beim VNB.
Bei mir ist bei beiden die Modulleistung als Bruttoleistung eingetragen. Die ist bei mir auch kleiner als der WR. Bei wem von euch steht da die WR Leistung?
Bei Solaranlagen ist die installierte Leistung der EEG-Anlage identisch mit der Bruttoleistung der Stromerzeugungseinheit.
Definition: Die installierte Leistung der EEG-Anlage ist die elektrische Wirkleistung, die die EEG-Anlage bei bestimmungsgemäßem Betrieb ohne zeitliche Einschränkungen unbeschadet kurzfristiger geringfügiger Abweichungen technisch erbringen kann.
So stehts im EEG, siehe oben. Die steuerliche Behandlung ist eine ganz andere Baustelle, die interessiert den Netzbetreiber nicht.
Wer Anlagen größer 30kW bauen, kann das ja tun. Nur zahlt dann halt nicht die Allgemeinheit für eventuell erforderliche Anpassungen des Netzes, sondern derjenige, der die Anlage bauen will. Ebenso gibts dann keine Pauschalvergütung für den Strom, sondern man muss ihn selber vermarkten.
Da ist eine Obergrenze schon sinnvoll. Ob die jetzt bei 30kWp oder 27 oder 35 liegt, ist eigentlich egal.
Oliver
Das ist die Crux.
Erstens will ich ja niemanden betrügen. Also alles streng legal und miteinander reden, um eine Lösung zu finden.
Zweitens versuche ich auch, mit dem VNB zu klären was geht, bevor irgend jemand hier eine Schraube verdreht. Das ist nicht das Thema.
Die Spezifikation der relevanten Geräte (WR, Zulassungen etc.) würden sich ja nicht ändern.
Nur eben die Eingangsseite durch Zubau weiterer Module. Das ist technisch die simpelste Lösung. Im Sommer würde sich gar nichts ändern, möglicherweise würde die Anlage etwas früher (im Tagesgang und in Zeiten schwacher Einstrahlung) Leistung liefern können. Ggfls. würde die Anlage dann tatsächlich die angemeldeten 24KW liefern können. Was sie jetzt wegen nicht so günstigen Modulpositionen nicht macht.
Ich suche ja gerade nach einer LEGALEN Lösung, die funktionieren würde und die nicht zu exorbitantem Aufwand führt.
Und es ist scheinbar sogar egal, ob ein Wechselrichter 5KW leistet oder 50KW. Es hängt offenbar nur an der Modulleistung. Wenn dort 25kWp oder 30kWp überschritten wird, fängt es an zu zerbrechen.
Und was ich bisher gelernt habe ist, das die Gesetze-Schreiber scheinbar voreinander abgeschrieben haben und dabei wohl vergessen wurde, sich an neuen technischen Möglichkeiten zu orientieren oder sinnvolle Erweiterungen zuzulassen.
Ja, ich bin auch für eine Obergrenze. Unbedingt.
Aber für eine sinnvolle, bzw. verständliche. Am besten eine eindeutig messbare unter klar geregelten Bedingungen.
Hey, die Quelle herauszufinden wäre mal richtig interessant!
Das sehe ich anders. Es benötigt keine Obergrenze. Es sollte eine Netzwirksame Obergrenze geben.
Du kannst dann auch 100 oder 1000kwp aufbauen, ins Netz gehen dann beispielsweise nur 22KW.
Hm, technisch sehe ich kein Problem. Und ja, ich denke, ich weiß was ich tue. Ausserdem könnte man die zusätzlichen Module abschalten (mit geeigneter Technik natürlich), wenn sich die WR nicht mehr wohlfühlen.
Zur Erinnerung: es geht mir nur um die Zeit, in der die Sonne wenig Einstrahlung liefert. Also nicht den Maximalbetrieb im Sommer. Da habe ich kein Problem.
Sondern es geht um den Minimalbetrieb im Frühjahr/Herbst/Winter. Und da kommt es auf Modulfläche an, was aber im Falle eines Ausbaus dazu führen würde, das ich die entscheidende Kennzahl durchbrechen würde, die so gravierende nicht-technische Konsequenzen hat.