In der Bauordnung vom einem Beispiel Bundesland steht z.B.
Private Freiflächen-PV-Anlagen (bis 3 m Höhe und 9 m Länge) genehmigungsfrei.
Mistral KI findet Aussagen die eine vorige Nachfrage/kostenlose Anmeldung bei der Gemeinde vorschlagen. (Quasi Rückversicherung ob es spezielle Gemeinde Regeln gibt.)
Ob man jetzt nur eine oder mehrere davon aufstellen kann/darf?
Nachtrag:
Wahrscheinlich simpler die Mauer aufzubauen
(Zaun mitten im Garten )
Brainstorming Idee:
Hochklappbare Zäune.
Im Winter flach, im Sommer hoch.
Ich sag mal, eine temporäre Erweiterung mit späterem Rückbau, und das auch noch jährlich, ist im „System“ gar nicht vorgesehen. Eine legale Realisierung bei einer angemeldeten Anlage geht vermutlich gar nicht.
Wenn EEG Vergütung im Spiel ist, kann das fürchte ich finanziell ziemlich blöd aussehen, wenn durch die Erweiterung die Vergütung in ct/kWh entsprechend den aktuellen Bedingungen sinkt und dabei so gerechnet wird, als wenn die Module das ganze Jahr aktiv wären, aber in der Sauregurken Zeit vielleicht nur 20% des Jahresertrags dann wirklich liefern.
Ich hab mal so eine Bastellösung gesehen, wo die Horizontal standen und mit verstellbarer Alubefestigung an Erd-Einschlag-Hülsen verschraubt waren. Hab leider kein Bild davon.
Einschlaghülsen mit Platte so:
Ø 34 mm – 50 cm Einschlaghülsen Pfostenträger mit Kopfplatte 10x10 cm
Halterung verstellbar, die mit längeren "Beinen", so:
Solarmodul Halterung Balkonkraftwerk Flachdach
Paneele SET 30°-60
Gibt es da noch andere günstige Methoden für den Garten?
Hab ich mehrere von. Denk auch nicht daran irgendwas zu fragen. Bauordnung ist eindeutig und einen speziellen Bebauungsplan gibts bei “Fuchs und Hase gute Nacht” nicht.
Für temporär habe ich noch einen alten Hänger (z.B. Wohnwagenuntergestell) angedacht. 8 - 12 Module sollten da locker draufpassen. Natürlich Klappbar um im Sommer Platz zu sparen. Die Hänger gibts für kleines Geld ohne Papiere bei Kleinanzeigen.
Anmeldetechnisch und spez. bei EEG-Vergütung ist das sicher schwierig bis kaum machbar.
Aber wenn es nur für die winterliche Eigenversorgung ist und Du sicherstellst, das dann nichts eingespeist wird über die temporäre PV-Anlage, dann sehe ich erstmal keinen Hinderungsgrund. Das ist kein rechtlicher Freifahrtschein, aber eine Überlegung wert. Und solange Du Netzanschluß auf dem Grundstück hast, ist das auch keine echte Inselanlage, auch wenn sie temporär so genutzt wird.
Mit reinem Insel-WR und dort direkt angeschlossenen Geräten oder UV-Stromkreisen wäre zumindest eine Einspeisung ausgeschlossen incl. galvanischer Trennung.
Ist halt die Frage ob man die Nulleinspeisung dann, der Fairness halber, doch lieber dreiphasig synchron aufbaut. Ansonsten ist es u.U. rein physikalisch keine Nulleinspeisung sondern nur eine Null-Bilanzierung / Saldierung
Bei knapp 9,5m in der Hypotenuse bekommt man im Portraitformat immerhin 5 Module, im Landscapeformat ganze 8 Module. Wie breit darf das Konstrukt dann wohl sein?
Fest
Einschlaghülsen, fest im Boden. Winkel temporär, also verstellbar im Winkel.
Im Winter flacher, Im Sommer Steiler (evtl Platzvorteil?)
Wie steil man die stellen kann, ist eine gute Frage (Windlast).
Sehe ich ähnlich.
4,6 kw Schieflast ist sogar erlaubt, aber nicht schön.
Mit BKW WR kann man ja theoretisch an verschiedene Phasen einspeisen.
Schwierig, wenn der Akku plötzlich leer ist, gehen die Geräte aus.
Nachtrag
Irgendwann sind die BKW Akkus so günstig, das es sich lohnt, daraus mit DC Seite Puffern und Nulleinspeisung / 800W (..) Einspeisung zu realisieren.
Um dieses zu verhindern, einen kleinen Gleichrichter parallel anschließen, bei DC Unterspannung wird dieser dann mit einem AC Schütz zugeschaltet (Hysterese beachten !)
Oder mit 'nem Victron MP2 / Ladereglern was vernünftiges planen.
Hatte ähnliches auch schon für unseren Garten überlegt. Von Nov bis Feb wird er "eh" nicht genutzt, also Module aufstellen.
Diese dann im März bis Oktober im "Keller" verstauen. Ist halt nur etwas doof die 2-malige Schlepperei im Jahr
Und die beste aller Ehefrauen zog bei dem Plan die Augenbrauen etwas hoch (meinte ich zumindest erkannt zu haben )