Das ist für jemand im realen Leben kaum zu lesen.
Um Seite 77 und folgend kam einiges hinzu und für mich riecht es nach ...
@DerDickeBaer @SolarHeini
OK, dann betrifft dieser Grenzwert (800 VA + 20% = 960 Wp) eventuell in Zukunft die noch kommende Produktnorm zu den Steckersolaranlagen. Alles klar, danke!
@DerDickeBaer @SolarHeini
OK, dann betrifft dieser Grenzwert (800 VA + 20% = 960 Wp) eventuell in Zukunft die noch kommende Produktnorm zu den Steckersolaranlagen. Alles klar, danke!
Oder das noch kommende Gesetz verweist schon einmal auf die noch kommenden, maßgeblichen Regelungen, welche die Netzbetreiber ab Januar 2025 bekannt geben werden?
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Naja, bis zu 2 kWp Modulleistung und bis zu 800 W WR-Leistung klingen doch erstmal nicht schlecht - damit kann ich leben.
Gilt eigentlich immer noch, dass ich soviele BKW aufs Dach bauen kann, wie ich Zähler angemeldet habe? Wir haben 2 Zähler über unseren Namen laufen, einer misst den Mieterstrom. Aber über den 2. könnten wir auch einspeisen, wenn ich es richtig verstehe, also 2 BKW möglich.
Es geht also weiter oder voran...
Hmm, wenn dann in Zukunft alte Zähler geduldet werden, also das "Rückwärtslaufen" geduldet ist, dann bräuchte man je erst mal keine Speicher ![]()
Blöd wenn dann zügig ein Zwei-Richtungszähler eingebaut wird
Oder wird das verrechnet (1 zu 1, oder teuer kaufen aber billig verkaufen)?
Gilt eigentlich immer noch, dass ich soviele BKW aufs Dach bauen kann, wie ich Zähler angemeldet habe?
So habe ich es bisher verstanden. Pro offiziellem Zähler ein BKW.
@blindwiderstand Ja, WEG und Mieterprivilegierung sind ein anderer Gesetzesentwurf.
Das hängt im Justizministerium.
@win Du widersprichst Dir selbst:
soviel BKW wie man will, aber insgesamt nur 800 VA, wobei auch das unausgereift ist,
mfg, stocki
@stocki1 Jedes BKw darf nur max. 800W haben? Aber bei drei Zählern wären es halt dreimal 800W, so habe ich Win verstanden.
Wo ich mir widerspreche, verstehe ich jetzt auch nicht. Pro offiziellem Zähler ein BKW, derzeit noch 600W, bald vermutlich 800W.
Es geht also weiter oder voran...
Hmm, wenn dann in Zukunft alte Zähler geduldet werden, also das "Rückwärtslaufen" geduldet ist, dann bräuchte man je erst mal keine Speicher
Blöd wenn dann zügig ein Zwei-Richtungszähler eingebaut wird
Oder wird das verrechnet (1 zu 1, oder teuer kaufen aber billig verkaufen)?
Man will mit dieser Regelung wohl Verzögerungen bei der Genehmigung vermeiden. Ein Zähler ohne Rücklaufsperre soll kein Hinderungsgrund sein.
Eine Verrechnung 1 zu 1 wäre natürlich ideal. Die Amortisation beträgt dann ca. 2 Jahre. Aber da wird wohl nix von.
VG Martin
@win und Torsten Köhler
Veröffentlicht von: @win
↑
Zitat daraus auf Seite 5:
" Ein Steckersolargerät oder
mehrere Steckersolargeräte mit einer in-
stallierten Leistung von insgesamt bis zu
2 Kilowatt und einer Wechselrichterleis-
tung von insgesamt bis zu 800 Voltam-
pere, “
also pro Zähler max 800VA, wieviel Wechselrichter das machen is wurscht.
mfg, stocki
also pro Zähler max 800VA, wieviel Wechselrichter das machen is wurscht.
Ach so, es geht dir um den Aspekt, dass man die 800VA auf mehrere WR aufteilen kann. Ich hatte die Fragestellung eher so verstanden, worauf sich die 800 VA beziehen, pro Zähler, pro Haushalt, pro Phase oder was auch immer. Und da gilt ja pro Zähler.
@blindwiderstand Ja, WEG und Mieterprivilegierung sind ein anderer Gesetzesentwurf.
Das hängt im Justizministerium.
Das ist aber sehr bedauerlich das dies solange dauert.
Hoffentlich geht das im Justizministerium in diesem Zusammenhang bald zügiger voran. Wenn man bedenkt wieviele Balkone in Deutschland ohne Solarmodule deswegen zu sehen sind. Da steckt sehr viel Solarenergie-Potential dahinter.
@blindwiderstand die haben das leider an die virtuelle Eigentümerversammlung gekoppelt, zu der es viele Einwände gibt.
Danke für die Info.
Habe den passenden Text dazu gefunden:
"Entwurf eines Gesetzes zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen"
Das wird wohl voraussichtlich noch länger dauern bis deswegen eine Erleichterung eintritt.
[quote data-userid="7646" data-postid="203196"]
Eine Verrechnung 1 zu 1 wäre natürlich ideal. Die Amortisation beträgt dann ca. 2 Jahre. Aber da wird wohl nix von.[/quote]
Man darf schon fast dankbar sein, das man für die eingespeiste Energie keine Strafe zahlen muss....
Wie teilen sich den die lieben Energieversorger die gratis Einspeisung der mini BKW gegenseitig auf. Eigentlich erzeugen diese ja weniger, aber Rechnen über den Zähler mehr ab.
SolarPaket 1 ist im Bundestag durch, wurde angenommen
Wie teilen sich den die lieben Energieversorger die gratis Einspeisung der mini BKW gegenseitig auf. Eigentlich erzeugen diese ja weniger, aber Rechnen über den Zähler mehr ab.
Du kannst davon ausgehen, dass zu dem Zeiten zu denen Du zu viel produzierst es eher ein Überangebot gibt. Ein richtiger Gewinn ist das für die VNBs nicht. Da müsste man schon ein Smart Meter installieren und den eingespeisten Strom nach Börsenpreis abrechnen. Lohnt sich weder für Dich noch für die VNBs.
Installier doch einen Akku. Dann verschenkst Du nichts.
Hallo!
SolarPaket 1 ist im Bundestag durch, wurde angenommen
Und mit einer schönen Mehrheit noch dazu: mit 384 Stimmen, 200 Enthaltungen und 79 Gegenstimmen
Was mich persönlich am meisten davon betrifft ist der Teil: „...Regeln für Solaranlagen auf Äckern und Feldern werden abgebaut...“. Bin schon gespannt, ob ich jetzt ein paar Panels zwischen unsere Apfelbaüme stellen darf.
Viele Grüße
Maximilian
