Wie ist der Stand beim Solarpaket in der Bundesregierung?

@blindwiderstand wenn es vorher eine komplett geschlossene Fläche war und die Module ohne Abstand direkt dran hängen und kein Wind hinter packen kann, dann ja.

Wer jetzt wegen paar Prozent aber die Module anwinkelt schafft eine große Fläche hinter die der Wind packen kann.

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SO, wie sieht es denn nun aus? Die ersten Youtuber streamen schon Beträge das es weiter geht... Oder ist das alles noch alter Kram?

@abrissfunke heute hat die Ampel lediglich entschieden , dass ab jetzt forciert wird. Durch Bundesrat und Bundestag muss das dennoch erst beschlossen werden. Wieder ein Monat verloren. Und mein Thüringer Netzbetreiber bleibt weiter bei Anmeldepflicht, wie bisher.
Also lies die VDE Regeln und erwarte nichts an Verbesserung! Außer 2000kWp an 800 W Wechselrichter

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Der VDE will 800Watt WR + max 20% Modulleistung mehr, als der WR, also max 960 Watt.
Ok, klar VDE ist nicht Gesetzgeber, aber könnte im Ernstfall ein versicherungstechnisches Problem sein, wenn es brennt…nicht das ich das glaube, als die Brandgefahr…

und im Markstammdatenregister steht bereits bei Prüfung durch den Netzbetreiber „Nicht vorgesehen“, da stand zuvor „geprüft“ oder „in Prüfung“

Das ist doch kein verlorener Monat?
Können manche so doch noch etwas länger träumen …
&
Die kommenden VDE Regeln sind seit vier Monaten nicht mehr einsehbar.

Thema Solarpaket:

a) Bin gespannt wann der Termin für die Abstimmung im Bundestag sein wird?

b) Wurde der Text vom aktuellen Solarpaket (Stand 15.04.2024) schon öffentlich gemacht?

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Ein zu prüfendes Netzanschlussbegehren hat wohl noch nie jemand für ein 600/800VA BKW stellen müssen?
SolarHeini

Es geht aber nicht um ein Netzanschlussbegehren für ein BKW.

Es war bisher so, nach Anmeldung im Marktstammdatenregister das eine Prüfung (von was auch immer, wohl ob die Daten mit der Anmeldung beim Netzbetreiber vom Netzbetreiber übereinstimmen) vorgenommen werden musste. Dem entsprechend stand unter dem Reiter „In Prüfung“ oder halt „geprüft“, grün hinterlegt. Und in Anbetracht, dass der Gesetzgeber die Anmeldung beim Netzbetreiber abzuschaffen gedenkt, wurde bereits die Prüfung vom Netzbetreiber geändert. Den Reiter gibt es noch, allerdings grau hinterlegt mit dem Hinweis „Nicht vorgesehen“.

@broccoli
Die Anmeldung beim VNB fällt nicht weg, man nimmt sie nur nicht mehr selbst vor.
Die Prüfung, ob das Gemeldete zu den Anschlussbedingungen des VNB/VDE konform ist, wird weiter bestehen?
Der VNB wird nicht mehr prüfen, ob der richtige Zähler bereits vorhanden ist.
Der Betrieb soll sofort aufgenommen werden dürfen.
Man kann sich etwas schön trinken oder einfach absitzen, wenn das Pferd tot ist.

Ist ja dann keine Anmeldung, sondern eine "interner" Datenabgleich (Hmm, da müsste man doch zustimmen "DSGVO") - egal....

Kann man den das "alte" Kundenkonto beim VNB schließen lassen, da es dann wohl überflüssig ist. (hmm, ist auch wieder ein DSGVO Thema: Datenreduzierung und Löschung von nicht benötigten Daten - aber das ist was für ein anderes Forum :wink: )

Der nächste spannende Termin ist kommenden Woche am Freitag, oder?

Na,

evtl. gibt es ja morgen ( 22. April 2024 , 15.00 Uhr ) was neues.

Zumindest kann man wohl zuschauen :wink:

( # Deutscher Bundestag - Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie zum „Erneuerbare-Energien-Gesetz“ - Solarpaket I )

( # Deutscher Bundestag - Mediathek )

gRuss Ralf

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Was für ein Monster

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Zitat daraus auf Seite 5:

" Ein Steckersolargerät oder
mehrere Steckersolargeräte mit einer in-
stallierten Leistung von insgesamt bis zu
2 Kilowatt und einer Wechselrichterleis-
tung von insgesamt bis zu 800 Voltam-
pere, die hinter der Entnahmestelle eines
Letztverbrauchers betrieben werden und
der unentgeltlichen Abnahme zugeord-
net werden, können unter Einhaltung der
für die Ausführung eines Netzanschlus-
ses maßgeblichen Regelungen ange-
schlossen werden. Registrierungspflich-
ten nach der Marktstammdatenregister-
verordnung bleiben unberührt; zusätzli-
che gegenüber dem Netzbetreiber abzu-
gebende Meldungen von Anlagen nach
Satz 1 können nicht verlangt werden.“

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Ich denke mal, das geht diesen Monat nicht mehr durch, die Opposition hat sich wieder mal beschwert, es geht zu schnell. Auf der anderen Seite meckern sie es geht zu langsam, was denn nun. Das ganze Thema ist doch schon vom letzten Ostern...

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800 VA und 2 kWp klingt schon mal gut. Bin gespannt was heute dabei herauskommt.

Leider habe ich zum Thema "WEG und Privilegierung" in diesem Entwurf nichts gefunden. Steht das woanders?

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Hi, das ist doch wieder sowas von daneben, Wie ist denn der Markt, durch die Anfangsregelung war die Begrenzung 600 VA, d.h. es sind und waren entsprechende Wechselrichter von 600 oder 2x300 verbaut, die die jetzt preiswert ihre 600-er nachrüsten wollen mit fast nichts mehr kostenden 300-er kommen schon über die Grenze nämlich auf 900, ergo, diese Regelung interessiert der Fuchs!

mfg, stocki

Aber zum Glück auch keine Verschlechterung!

(Vgl. das 960 Wp Gerücht.)

@blindwiderstand
Niemand hatte vor das in das Gesetz zu packen?
Das Gerücht geht um die Norm und die Zulässigkeit beim VNB, jene "maßgeblichen Regelungen für den Netzanschluss"
"... , können unter Einhaltung der
für die Ausführung eines Netzanschlusses
maßgeblichen Regelungen ange
schlossen werden."

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Oh je, dahinter kann sich alles verbergen. Im dümmsten Fall sogar die Wielandsteckdose...

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