ich klinke mich hier mal ein: Wie ist denn der aktuelle Stand des Solar Paketes 1? Letzter Stand war für mich, dass es im April verabschieden werden soll...ist das noch immer so oder gibt es mal wieder eine Verschiebung?
Alle sprechen immer von einer 600 Watt Grenze bei der Einspeisung mittels BKW.
Gibt es dazu einen Gesetzes Text, oder ist das eher eine Idee vom VDE bzw. eine Vorgabe der VNBs?
Leider scheint der Punkt: Privilegierung/vereinfachte Zustimmung des Vermieters noch immer offen zu sein bzgl. Termin...Der Punkt schmerzt mich am meisten, da mein Vermieter mir Steine in den Weg legen möchte:
• Die Solarmodule und Wechselrichter müssen sturmfest und absturzsicher montiert sein. Die statische Standfestigkeit des zur Befestigung benutzten Balkongeländers ist zu gewährleisten. Die Befestigungsart der Bauteile ist vorab vom Hausverwalter freizugeben.
• Die fachmännische Montage ist durch eine Fachfirma zu bestätigen.
• Um die Außenwirkung des Objektes nicht negativ zu stören, dürfen nur rahmenlose schwarze Solarmodule angebracht werden.
• Die Anlage und ihre Installation hat die jeweils gültigen VDE- Normen zu erfüllen. Derzeit gelten die VDE 0100-551-1, VDE V 0628-1 und DGS (Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie).
• Rettungs- und Fluchtwege dürfen durch die Anlage nicht behindert sein. Von der Anlage darf keine Brandgefahr ausgehen.
• Blendwirkungen sind zu vermeiden.
Des Weiteren werden bei einer anschließenden Zustimmung folgende Punkte vereinbart:
• Der Mieter hat dem Hausverwalter die Zustimmung des Netzbetreibers zum Betreiben der Balkonsolaranlage, sowie die Anmeldung der Anlage beim Netzbetreiber und beim Marktstammdatenregister vorzulegen.
• Rückbauverpflichtung des Mieters auf eigene Kosten bei Durchführung von baulichen Maßnahmen am Objekt seitens des Vermieters (z.B. Gerüststellung, Malerarbeiten), bei Beendigung des Mietverhältnisses, sowie bei Widerruf wegen Eigenbedarfs der Flächen oder bei geänderten baulichen Auflagen. In diesen Fällen erfolgt kein Ersatz seitens des Vermieters für den nicht erzeugten Strom.
• Sämtliche Kosten die mit dem Einbau, dem Inbetriebnehmen, dem Betreiben und dem Rückbau, sowie etwaigen weiter anfallenden Kosten, die im Zusammenhang mit der Anlage entstehen und verursacht werden, sind seitens des Mieters zu tragen.
• Bei Beeinträchtigungen kann die Gestattung jederzeit wieder untersagt werden.
• Der Vermieter behält sich vor, die Liegenschaft zu einem späteren Zeitpunkt einheitlich entsprechend den Regelungen des Messstellenbetriebsgesetzes mit digitalen Stromzählern über einen Messstellenbetreiber seiner Wahl auszustatten.
• Der Mieter hat einen Nachweis zu erbringen, dass seine Haftpflichtversicherung das Risiko „Betreiben einer Balkonsolaranlage“ mit abdeckt. Der Versicherungsnachweis ist vorzulegen.
Daher würde ich mich über das neue Gesetzt schon sehr freuen
Der Gesetzgeber hat 600 Watt erlaubt, will jetzt auf 800 Watt erhöhen. Die Grenze ist noch nicht offiziell erhöht, aber bei der Anmeldung im Markstammdatenregister von der Bundesnetzagentur sind bereits 800 Watt WR Leistung und 2000 Watt Modulleistung als Obergrenze aufgeführt.
Die Netzbetreiber machen ganz unabhängig vom Gesetzgeber ihr ganz eigenes Ding, bei manchen 600 Watt, bei anderen 800 Watt, der eine erlaubt Schukostecker, der andere besteht weiterhin auf Einspeisesteckdose. Der eine zahlt Einspeisevergütung, ein anderer will dann eine Anmeldung wi3 bei einer großen PV.
Und die geplanten VDE Normen sind: 800 Watt + Max 20% Modulleistung mehr als der WR, also Max 960 Watt Modulleistung.
Ob sich die Netzbetreiber dann auf den Gesetzgeber berufen oder auf den VDE, wer weiß es schon.
Es kocht nach wie vor jeder sein eigenes Süppchen…
Was ist eigentlich der große Unterschied zwischen der Anbringung von 4 großen Blumenkästen außen am Balkongeländer und der Anbringung von 2 Solarmodulen außen am Balkon?
@blindwiderstand Das die Blumenkübel kompakt sind und kein 4qm großes Segel im Wind.
Kannst ja mal den Selbstversuch starten und beim nächsten Sturm einen Blumenkübel hoch halten und dann ein 2qm Modul. Denke der Unterschied wird dann auch dir klar.
Wieso ändert das nichts? Beispielsweise dass die Montage von einer Fachfirma zu bestätigen ist, dürfte wohl hinfällig werden (Stecker in Steckdose) und in meinem Fall steht befinden sie die Panels auf der Terrasse. Da können sie auch nicht runterfallen oder so.
BTW: Ich habe mal auf einer Baustelle an EINEM Bauzaunelement ein Banner (vollflächig) angebraucht, bei ordentlich Wind hat dieses Element den ganzen Zaun ca. 60 m auf die Straße mitgezogen. Glücklicherweise ist nichts passiert und es ist noch während der Arbeitszeit aufgefallen. Deshalb nur noch Mesh als Bannerstoff!
Der Schukostecker ist noch nicht beschlossen. Sollte Änderung an der Elektrik erforderlich sein, entsprechende Dose, muss es durch eine Elektriker gemacht werden und kann nicht einfach durch den Vermieter.
Montage der Module außen am Geländer würde ich auch keinem Mieter dran lassen, solange die Rechtslage bzgl Schäden und Haftung nicht sicher ist. Denke kaum ein Mieter kann die Statik, die Kräfte berechnen und entsprechend für die Befestigung sorgen.
Das neue Gesetz wird Dir nichts bringen. Dieses legt nicht fest, dass Schäden durch Dein Balkonkraftwerk durch den Vermieter zu tragen sind. Und der Staat wird in dem Gesetz auch nicht die Haftung übernehmen.
Aus Sicht des Vermieters sind die Forderungen verständlich und keine Steine, die er Dir in den Weg legen will. Man will keine Haftung für Schäden durch Dein Balkonkraftwerk übernehmen.
Aus Deiner Sicht ein Ärgernis, weil Du vermutet hattest, das es einfach wird. Das wäre es vermutlich, wenn Du keine Firma als Vermieter hättest, sondern eine Privatperson mit der man verhandeln kann und die es locker sieht. Bei einem Kollegen auf dem Dorf mit privatem Vermieter ist das ganz einfach. Da sieht man vieles nicht so eng und Vorschriften sind nur eine Empfehlung.
An Deiner Stelle, würde ich folgendes machen:
Warten bis VDE in den Normen nicht mehr die Einspeisesteckdose verlangt. Dann klappt auch die Installation ohne Elektrikerfachfirma. Das spart Kosten.
Mit der Hausratsversicherung abklären, dass diese bei Schäden des Balkonkraftwerkes an Dritten diese ersetzt und dem Vermieter vorlegen. Also z.B. Beim Wegfliegen der Panels die Schäden Dritter abdeckt. Wenn das Deine Hausratsversicherung nicht abdeckt, solltest Du wechseln. Kein Vermieter will für Schäden aufkommen, die Deine wegfliegenden Panels verursachen.
Wenn Du dem Vermieter zusichern kannst, dass er keine Haftung für Dein Balkonkraftwerk übernehmen muss, wird er der Installation zustimmen. Wenn Du das nicht kannst, wird er dem nicht zustimmen. Da wird auch kein Gesetz etwas ändern. Es geht Deinem Vermieter darum, dass er kein zusätzliches Risiko hat. Also musst Du ihm glaubhaft versichern, dass er kein zusätzliches Risiko hat.
@mhltheone die Windlastfläche ist auf den ersten Blick ein Unterschied. Da aber viele Balkone eine Verblendungsfläche (Holzbretter, Kunststoffscheiben, etc.) haben, besteht die Windlastfläche sowieso und die Kraft auf das Balkongerüst ändert sich somit nicht wesentlich, oder?
Das hat nichts mit der Hausratversicherung zu tun. Dafür ist die private Haftpflichtversicherung zuständig. Die neusten haben schon entsprechend die Policen angepasst, das Schäden durch Steckersolaranlagen enthalten sind.