Wer hat Erfahrungen mit der Mehrwertsteuer Abwicklung , mit China Solar Panele Importen privat

Die Frage wäre , wenn ich Teile ( Panels; Inverter..) per DDP liefern lassen ist immer die 19% Mehrwertsteuer enthalten.

Wie bekomme ich diese wieder zurückerstattet `?

Sehr wahrscheinlich gar nicht ! Du bekommst die MwSt nur dann zurückerstattet, wenn du eine Rechnung hast, wo diese drauf ausgewiesen ist.

Und diese bekommst du von deinem Chinahändler oder dem Spediteur wohl nicht.

@rasti Danke guter Tipp, mit dem Link .

Vor allem braucht man eine Umsatzsteuer-Ident-Nummer. Die bekommt man beim zuständigen Finanzamt. Die ist beim Kauf für die Rechnung vorher anzugeben. Damit kann man die abgeführte Mehrwertsteuer wieder zurückbekommen. Vorausgesetzt der Verkäufer hat die auch ausgewiesen und abgeführt.

LG Jörg

Und ich dachte jetzt seit 1. Jan 2023 sei die MwSt. auf Solaranlagen abgeschaft??

Ich steh momentan vor der gleichen Frage. Zudem Führe ich die Akkus (16 LiFePo4) aus Deutschland in die Schweiz aus. Gibt es da Infos dazu wie ich die 19% zurück bekommen kann? Die Akkus werden aus Polen per GLS geliefert. Wenn ich das hier so lese, dann wären ja die 19% schon drauf. Wer hätte die denn wann bezahlt? Ich habe eine private Adresse in Lörrach angegeben ab wo ich die Akkus dann abhole. Kennt sich da jemand aus?

Da denkst du falsch, wie auch viele deiner Vorschreiber. Was dann auch zu der irrigen Vermutung führt, daß man die Steuer nachträglich irgendwo anders als vom verkaufenden Händler erstattet bekommen könnte.

Es gibt keine Abschaffung der MWST, sondern einen neuen reduzierten MWST-Betrag in Höhe 0%. Damit darf dir ein Händler die Ware mit diesem MWST-Betrag verkaufen, wenn du nachweist, daß du die dafür erforderlichen Bedingungen erfüllst.
Genauso darf der Zoll bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern die reduzierte Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 0% ansetzten.

Das „zudem“ sorgt dafür, daß deine Fragestellung dann doch eine ganz andere ist. Eine Ausfuhr in die Schweiz ist in der Liste der erforderlichen Bedingungen für 0% MWST nicht aufgeführt.

Frage zur Erstattung der MWST für in der EU gekauften Waren bei der Einfuhr in die Schweiz beantwortet aber sicher gerne dein zuständiges Schweizer Zollamt. Ebenso, wie hoch die dafür zu zahlende Schweizer Steuer ist.

Oliver

@oliverso Ok dann frag ich nochmal anders. Die Pakete (4 Stück) werden durch GLS in Lörrach zugestellt. Der Versand ab Polen wurde per DDP abgewickelt. Da ist ja bekanntlich keine MwSt. dabei. Wie wird diese MwSt. denn nun behandelt? Gibts da anschliessend eine Rechnung oder muss diese direkt bei Abholung/Lieferung beglichen werden? Dann gibt es da ja noch dieses T1-Versandverfahren. Da brauche ich einen T1-Versandschein, welcher ich beim Zoll am Ausgangsort eingeleitet wird. Von wem würde ich nun diesen T1-Versandschein erhalten?

Noch was. Mein Kontakt in China Season Wong meint "Hi Juerg,honestly we didn’t charge you any vat fees for the order"

Kein Ahnung. Bei dem, was du da schreibst, ist so viel durcheinander, das musst du wohl selber klären. Angefangen damit, daß du dein Anlage ja nicht in D, sondern in der Schweiz bauen möchtest. Da ist es meiner Meinung nach fraglich, ob du überhaupt für 0% MWST berechtigt bist.

Zudem ist eine Lieferung von Ware aus Polen per DDP an Endkunden m.E. gar nicht möglich. Wenn du mit DDP in China bestellt hast, dann kommt die Ware zolltechnisch nicht aus Polen, sondern aus China. Da fällt dann bei der Einfuhr in die EU Einfuhrumsatzsteuer an, an den Zoll zu zahlen ist. Das übernimmt bei DDP der Verkäufer. Der hat dir ja schon mitgeteilt, daß er dir nichts erlassen kann, weil er gar dir nichts in Rechnung gestellt hat :wink:

Viel Spaß.

Oliver

Das mit den 0% MwSt für PV ist eine reizvolle Sache. Bei den PV-Modulen ist das kein Thema. Formular unterschreiben und fertig.

Aber bei den Befestigungen, Zaumpfählen, Profilen, Batterien, Rechteckrohr, Dübeln, Montageplatten etc. von verschiedenen nicht-PV-Händlern ist kein Interesse vorhanden. Auch irgendwie verständlich.

Hat wer schon mal erfolgreich einen Weg gefunden?

Der Weg kann sein, das über ein vorsteuerabzugsberechtigtes Gewerbe besser noch UG / GmbH einzukaufen, und dann sich selber wieder verkaufen mit 0% Steuersatz - ist nur die Frage, ob der Aufwand das Wert ist.

Wenn man schon eine Firma hat beantragt man diese i

Bundeszentralamt für Steuern

Dienstsitz Saarlouis

66738 Saarlouis

Wenn man sicher will gehen, macht man eine Überprüfung vom Geschäftspartner in Saarlouis und man bekommt eine schriftliche Bestätigung. Bei höheren Beträgen im 5 stelligen Bereich.

Dann ist die Ust-ID nur für die EU und nicht für China.

Vergisst man die Ust-ID auf die Rechnung zu drucken und die Behörde macht eine Kontrolle, dann zahlt man von seinem netto die 19 % die man nie erhalten hat.

Das Prinzip der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – kurz USt-IdNr. – gibt es in jedem Land der EU. Die USt-IdNr. benötigen alle Unternehmen, die ihre Dienste oder Produkte an Unternehmen in anderen EU-Ländern verkaufen oder aus anderen EU-Ländern Angebote beziehen wollen. Für diese innergemeinschaftlichen Lieferungen greift das Reverse-Charge Verfahren.

Will man mit Drittstaaten Geschäfte machen, dann braucht man die Zoll Nummer und diese bekommt man in Dresden. Ohne diese stellt kein Spediteur ein EX aus oder einen Import.

Vergisst man die Ust-ID auf die Rechnung zu drucken und die Behörde macht eine Kontrolle, dann zahlt man von seinem netto die 19 % die man nie erhalten hat.

Dann gilt in manchen Länder z.B. Italien die nationale Steuer Nummer, IVA genannt auch als UST-ID.

Gruß Hermann

Warnung, das Thema USt und MwSt ist sehr komplex und knifflig.

Ich mache hier keine Steuerberatung, sondern stelle hier nur meine privaten Erfahrungen dar, zudem fehlt noch die aktuelle Rechtssprechung.!!

Um in den Genuß der MwSt.-Klasse 0% zu kommen ist man automatisch Kleinunternehmer und kein als "dumm und doof anzunehmender Endverbraucher" mehr. Mein zuständiges Finanzamt warnte mich, daß das ein schlüpfriges Geläuf sei. Der Grat zwischen legal und okay, sowie Mehrwertsteuerbetrug ist für Laien kaum erkennbar.!!! Die Mehrwertsteuer ist "Staatsknete" in eueren Händen.!!! Da versteht kein FA Spaß. Soweit ich das verstanden habe, gilt das Ganze nur für Käufe aus Deutschland mit "Deutscher Mehrwertsteuer" und Kauf UND Inbetriebnahme nach dem 01.01.2023.! Ein Teil meiner Anlage wurde vorher gekauft mit 19%, das Geld ist weg! Die Erst-Inbetriebnahme erfolgte NACH dem Stichtag, deshalb unterliegt die Anlage dem neuen Gesetz mit MwSt. 0%, jedoch nur für die Teile wo auch deutsche MwSt. ab dem 01.01.2023 auf der Rechnung mit euerer USt.Ident-Nummer ausgewiesen ist. Deshalb wird gefragt.!! Wer da lügt ist automatisch ein "Verbrecher" und unterschlägt Staatsknete, MwSt. oder USt. ist nicht euer Geld.!! Die Bundesländer sehen das durchaus verschieden....

Im Transit gilt das gar nicht, das ist Einfuhr-Umsatzsteuer. usw.!! Ganz anderer Fall.!!! Wenn ich aus z.B. USA ein Amateurfunk-Gerät kaufe, fällt Einfuhrumsatzsteuer und Zoll auf dem US-Brutto-Preis plus Porto und Frachtkosten beim Import an. Weil ich Funkamateur bin und die "Kriegs-Geräte" und andere "Exportbeschränkte Teile" nur persönlich "gemein und unnütz" für Ausbildung und Völkerverständigung nutze, bekomme ich NACH dem Import IN Deutschland als Privatmann, weil förderungswürdig, einen Teil der Abgaben wieder gutgeschrieben. Der Betrag wird unter einer Grenze aber NICHT ausgezahlt, weil der Verwaltungsaufwand gigantisch ist. Trotzdem ohne diesen Aufwand kriege ich das gar nicht legal über die Grenze. :wink: Und das für Beträge unter 1€.!!! Die "in Verkehrbringung", z.B. Veräußerung ist dann untersagt, weil ich ja dann kein privater ENDverbraucher mehr bin.!!! Denn dann entsteht ein komplett anderer Rechtsfall, abgesehen davon, daß die Teile außerhalb des Amateurfunks oft div. Embargos unterliegen. Der Zoll kennt sich da genau aus, deshalb nur die "ganze Wahrheit" in die Formulare und das "Kleingedruckte" lesen. Da steht auch oft noch heute "West Germany", mir konnte bislang noch keiner sagen, wie ich die "NeBuLä" zu sehen habe.. :-)) Und das für Zeugs aus dem Bastelbedarf.!! Von der Wiege bis zur Bahre: Formulare, Formulare.!

Bei Solaranlagen ist das analog. Wenn also die als "Kleinunternehmer aus Leidenschaft" mit MwSt. 0% gekauften Teile dann weitergegeben werden, entsteht ein anderer Rechtsfall.!!! Möglicherweise MUSS natürlich die USt./MwSt. nachentrichtet werden. Je nachdem wieder mit 0% Satz. Falls also MwSt. fließt, MUSS die pro Quartal innerhalb enger Fristen abgerechnet werden, das steht explizit in meinem Bescheid zur Erteilung meiner USt.-Identnummer drin.

Man sieht, daß ist alles NICHT trivial. Ein "Schritt vom Wege" muß wohl bedacht werden.!!

LG Jörg

Ich bin kein Steuerberater und gebe hier nur meine PERSÖNLICHE MEINUNG kund.!!

Da gilt das Verfahren mit der MwSt./USt-Erklärung.!!

Als Privatmann oder Endverbraucher ist man bedingungslos MwSt. Pflichtig und NICHT USt. abzugsberechtigt.! Deshalb die Regelungen für den "Kleinunternehmer aus Leidenschaft" mit Steuerklasse 0% für ganz bestimmte PV-Anlagen.

Falls man die Bedingungen erfüllt, kann man nun geeignete Beträge für Teile und Diensleitungen für die PV-Anlage auflisten und die USt. mit dem zuständigen Finanzamt abrechnen... Dafür braucht man diese Ident-Nummer und bei Vergabe muß geprüft werden, ob das mit den 0% gerechtfertigt ist. Änderungen sind anzuzeigen.! Dazu MUSS die MwSt. auf der Rechnung explizit ausgewiesen sein.!!! UND die Eigenschaft 0% muss auch als "Endverbrauch" für diese konkrete PV-Anlage als Hybrid-Insel mit Erstinbetriebnahme AB 01.01.2023 eingetragen sein. "Normale Unternehmer", auch Altanlagen von vor 2023, dürfen das nicht, das ist ein anderer Rechtsfall.! Nur im Bereich der PV für unser Haus sind "meine Gattin und ich" registrierte "Kleinunternehmer aus Leidenschaft". Alle anderen Auflagen für PV Anlagen gelten für diesen Fall ja auch nicht. Man darf den Strom aber nicht "veräußern" oder über die Grundstücksgrenze... Wenn der Mieter davon was abbekommt, darf kein "Arbeitspreis" für kWh in Rechnung gestellt werden. Z.Zt. legal erscheint die Umlage der anteiligen Investitionskosten auf 11Jahre verteilt dauerhaft auf die Grundmiete, nicht aber in den Nebenkosten. Warten wir mal die Rechtssprechung ab. Ich hatte da ein nettes Gespräch mit "meiner zuständigen Finanzbeamtin", in freudiger Erwartung des Aufbaues der eigenen Anlage und Panik angesichts der zusätzlichen Aufgaben für die eh schon unterbesetzten FAs.

Ich halte dieses Gesetz für einen Geniestreich der Gesetzgebung, weil sehr schlank eine völlig abweichende Rechtslage in ein bestehendes Steuerrecht eingehängt wurde, ohne dieses von Grund auf ändern zu müssen.!!

Update:

Die Durchführung scheint von den Bundesländern durchaus verschieden gehandhabt zu werden: Auskunft kann nur das FA vor Ort geben.!

Für die Abwicklung der Vorsteuer, Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer im Rahmen der PV haben wir schon eine eigene Steuer-Nummer und Ident-Nummer.

Jetzt hat das FA reagiert.: Wir sind ja jetzt keine Privatleute mehr, sondern Kleinst-Unternehmer und haben jetzt auch eine neue Steuernummer für die Einkommenssteuer bekommen. Die Ident-Nummer der Personen blieb.

Interessant wird nun die Vermietung und Nebenkosten-Abrechnung... Es bleibt spannend.

Auch wenn ich steuerrechtlicher Laie bin: Das ist schlicht falsch.

Die 0% MWST sind ein eigener Mehrwertsteuersatz für PV, und für den gelten genau die selben Bedingungen wie für alle anderen MWST-Sätze auch. Genauso wenig, wie man als Endkunde durch den Kauf eine Becher Joghurts bei Aldi mit reduzierten MWST-Satz von 7% automatisch zum Kleinunternehmer wird, wird man das beim Kauf eine PV-Moduls mit dessen MWST-Satz von 0%. Auch irgend eine Umsatzsteuernummer oder Ähnliches braucht man dafür nicht.

Als Endkunde zahlt man die MWST, die einem der Händler auf der Rechnung ausweist, oder die Einfuhrumsatzsteuer, die der Zoll auf der Einfuhrrechnung ausweist. Steht da 0%, zahlt man 0%. Steht da 19%, zahlt man 19%. Und als Endkunde hat man keinerlei Möglichkeiten, sich einmal gezahlte MWST von irgend wem anders (incl. Finanzamt) zurückerstatten zu lassen. Man kann nur den Händler/Zoll bitten, die Rechnung zu korrigieren.

Was hier im Thread halt munter durcheinander geworfen wird, ist die Behandlung der MWST als Endkunde und als Unternehmer.
Als Unternehmer ist man vorsteuerabzugsberechtigt, und kann (im Prinzip) gezahlte MWST gegen eingenommen MWST verrechnen. Auch daran ändert sich mit der Einführung des neuen 0%-MWST-Satzes überhaupt nichts. Bedeutet: stehen 19% auf der Rechnung, zahlt man 19%, und kann die dann gegen eingenommen MWST verrechnen. Stehen da 0%, zahlt man nix, kann aber auch nix verrechnen. Genaus läufts bei Import mit der Einfuhrumsatzsteuer.

Oliver

@oliverso

Ich möchte ja niemand zunahe treten, aber erst genau lesen, dann meckern...

Im Prinzip ist es so, daß der der Privatmensch als Endkunde die Mehrwertsteuer immer zahlt, und zwar an der Kasse. Zurück kriegt man die nie.

Vorsteuerabzugsberechtigte sind normalerweise nur Unternehmer oder Selbstständige, diese müssen dafür eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Deswegen hat man diese "neue Gruppe" an Kleinunternehmern geschaffen, kenntlich an der USt.-Identnummer. NUR wer die Vorgaben für 0% erfüllt, kann gezahlte Vorsteuer zurückfordern, oder muß sie nicht berappen. PV-Ausrüstung die NICHT in Zusammenhang mit einer geförderten Anlage gekauft und betrieben wird, unterliegen weiter den 19%. So hat man mir das hier vor Ort erklärt. Nur "Solar bei Privat" genügt dafür nicht.! Die Voraussetzungen wurden bei unserem FA geprüft. Ich denkt die kucken schon mal vorbei. Wie sagt der Schweitzer: "Fehlbare werden gebüßt ". :wink:

Falls der Lieferant, warum auch immer, MwSt. erhoben hat, kann man diese beim zuständigen Finanzamt bei der Umsatzsteuerkärung zurückbekommen.

Soweit ich mich erinnere, gilt das nur für Waren und Dienstleistungen aus Deutschland mit deutscher Vorsteuer, die auf der Rechnung ausgewiesen ist.

Mein Lieblings-Elektrohändler vor Ort verkauft prinzipiell nur mit 19%, sonst müßte er das genau prüfen und dokumentieren und dafür gerade stehen. Der Aufwand ist ihm viel zu groß.

Wie gesagt, die Materie ist sehr sehr komplex, zudem noch jegliche Rechtssprechung fehlt.

Welche „neuen Gruppe“ an Kleinunternehmern soll das denn sein?

Hier im Thread gehst ja nun um die Erstattung der 19% MWST. Und wie du schon richtig schreibst, gilt das nur für Unternehmer oder Freiberufler, die Umsatzsteuer berechnen und über die Umsatzsteuererklärung mit dem Finanzamt verrechnen.

Das hat aber überhaupt nichts mit der 0%-Regelung für PV-Gedöns zu tun, sondern gilt grundsätzlich.

Der Unterschied zwischen der Erstattung oder dem Nicht-Berappen von 0% MWST erschließt sich mir zwar nicht so ganz, aber egal. Als Kleinunternehmer kann man grundsätzlich keine MWST erstattet bekommen. Eine Umsatzsteuer-Id ist für solche Kleinunternehmer auch nicht erforderlich, kann aber vergeben werden.

Oliver

@oliverso

Also ich verstehe nicht wo dein Problem liegt.!

Du schreibst es doch selber.: bisher konnte man NICHT die Vorsteuer zurückbekommen, wenn man kein "Gewerbetreibender" war, also Mehrwertsteuer ausweisen durfte.

Jedes Bundesland hat das nun anders umgesetzt, dennoch haben Dienstleistungen und Material für eine entsprechernde PV-Anlage den MwSt.-Satz 0%. Neu ist, daß die Anlagen-Betreiber eben jene MwSt. erstattet bekommen können. Dafür ist der Upgrade auf Kleinunternehmer da. Kein Baumarkt usw. kann prüfen wo du das Material verbaust, das weißt nur du selber. Wir führen hier Buch über die Belege mit Bezug zu unserer förderungswürdigen Anlage. Ein Teil der Anlage wurde zu 0%, ein anderer Teil ohne, und ein Teil mit ausgewiesener MwSt. 19% geliefert. Letztere kann man zurückbekommen, wenn man eine USt.-Identnummer hat. Nur dazu braucht man diese. Wir verkaufen hier keinen Strom, also muß auch nicht ausgewiesen werden.!

Wegen der allgemeinen Steuererklärung sammele ich sowieso meine Belege und mache eine Tabelle, die hat halt jetzt eine Spalte mehr. Eine ordentlich Buchführung eine Großunternehmens muß ich eh nicht machen. Sobald man den Rahmen dieses Gesetzes verlässt, wird es richtig kompliziert.!!

Die Einzelheiten sind sehr kompliziert und knifflig.Ich mache hier ja keine Steuerberatung.! ich kann hier nur das für uns persönlich vor Ort im Moment angedachte Verfahren darstellen.

Allerdings hat hier vor Ort auch keiner Lust "mir die Steuer zu machen", ich bin gezwungen es selber zu machen. Niemand der Profis hat die Zeit sich in da einzuarbeiten, das könnte ich nicht bezahlen und der Berater davon nicht leben.

Also es bleibt spannend.!!

Euer "Kleinunternehmer aus Leidenschaft"

Du hast es immer noch nicht verstanden: Die 0% MWST haben nichts mit Erstattung zu tun. Du bekommst als Endkunde keine MWSt erstattet. Du zahlst den für PV-Anlagen vorgesehenen MWST-Satz in Höhe von 0%.

Anderes Beispiel: Du gehst zu McDonalds, und kaufst einen BigMac. Die einzige Frage, die du dabei zu hören bekommst, ist: „hier essen oder mitnehmen“? Warum? Weil in dem ersten Fall der MWST-Satz von 19% gilt, im zweitem der von 7%. Im zweiten Fall bekommst du aber keine 12% erstattet, du zahlst einfach nur 7%. Die 12% sackt McD ein, aber das ist hier irrelevant.

Genauso läufts mit PV-Gedöns: Du zahlst entweder 19% oder 0%.

Oliver

@oliverso

Und nochmal: hier vor Ort bezahle ich die MwSt. die auf der Rechnung steht.! Falls eine Dienstleistung oder Warenlieferung AUS der Bundesrepublik mit MwSt. Satz 19% belegt wurde, kann die auf Antrag quartalsweise "verrechnet" werden. So ist die Lesart hier vor Ort.! Leider hat man das wohl in jedem Bundesland anders geregelt. Eigenverbrauch und Erzeugung unterliegen MwSt.Satz 0%. Eine Energie-Austausch der PV-Stromerzeugung und der Batterie mit dem öffentlichen Netz ist nicht erlaubt. Auch der "Verkauf von Energie" an Mieter ist nicht zulässig. Leistungslimit ist hier in unserer Hütte bei 30kWp. Inbetriebnahme muß ab dem 01.01 2023 erfolgen. Netzparallel-Betrieb oder Einspeisung darf technisch nicht möglich sein.

Eine Erweiterung der Batterie z.B. einer Anlage die VOR dem 01.01.2023 in Betrieb genommen wurde, hat laut meiner Info 19%. In meinem Fall weil danach 0%. Mehrwertsteuer fällt aus jede Fall an, ebend 0%. Wie gesagt das ist sehr knifflig und erschließt dem Durchschnittsbürger nicht so einfach.

So wurden wir "belehrt", daß eine "innerbetriebliche" Weitergabe von Dienstleistungen und Ausrüstung, insbes., KFZ von den "solarmüllernden Kleinunternehmern und Eheleuten in Gütergemeinschaft aus Liebhaberei" an die Privatpersonen ( aus Leidenschaft ) gegebenenfalls zu Nachforderungen auch von Umsatzsteuer führen kann und anzeigepflichtig ist. Ganz ehrlich da treibt das Verwaltungsdeutsch doch Stilblüten... :wink: Die Bilder kriegt man nicht mehr aus dem Kopf. :-))

Der Unterschied zum Meckes ist, daß das eben keine Aktivität im Rahmen förderungberechtigeten PV-Anlage, weil die Bulette ja nicht dort verbaut wird und Strom erzeugt... :-))

Wie der Fall bei Bewirtung von ehrenamtlichen Nachbarschatshelfern aussieht, möchte ich hier nicht diskutieren. Das wird dann Gegenstand der Durchführungsverordnungen... und gegebenenfalls der Rechtssprechung.