Wer hat Erfahrungen mit der Mehrwertsteuer Abwicklung , mit China Solar Panele Importen privat

Und nochmal: kein Endkunde kann MWST irgendwie verrechnen. Womit auch? Wie du schon sagst, zahlt der die MEST, die auf der Rechnung steht, und das war’s für den. Wenn da 19% draufstandest, dan sind die 19% nach der Zahlung unwiderruflich weg (außer, der Händler korrigiert die Rechnung). Dabei wird der Endkunde auch nicht auf irgend eine automagische Weise zum Unternehmer. Genau wie beim Einkauf von Lebensmitteln bleibt der einfach Endkunde.

MWST verrechnen können nur Unternehmer/Gewerbetreibende/Freiberufler.

Oliver

@oliverso

und zum Finale: Wir sind keine Privatleute soinder Kleingewerbetreibende und vorsteuerabzugsberechtigt mit entsprechenden Nummern

Das ist schön. Nur, dann mal ganz konkret: wer ist „wir?

Oliver

[quote data-userid="5614" data-postid="130437"]Wir sind keine Privatleute soinder Kleingewerbetreibende und vorsteuerabzugsberechtigt mit entsprechenden Nummern[/quote]Also ich weis nicht auf welche Planeten Du lebst, aber ich bin kein Gewerbetreibender (Gewerbescheininhaber) und habe trotzdem vom Finanzamt die Freigabe zum Verkauf von PV-Strom bekommen, mit meiner normalen Steuernummer die ich auch als Arbeitnehmer habe. Dabei ist es unerheblich, ob ich den PV-Strom an den VNB oder an meiner Mieterinnen verkaufen und muss dafür keine Steuern bezahlen, weder Einkommenssteuer noch MWSt. Das alles ist von Bundesfinanzministerium im Okt/Nov‘23 geändert worden.

Ab dem 1.1.23 gilt für alle PV-Produkte ein Steuersatz von 0%, so wie auch auf Lebensmittel ein Steuersatz von 7% oder 19% gilt; es muss der Verkäufer die MWSt ausweisen und berechnen. Wenn er das nicht macht solltest Du Rechnung um die 19% kürzen oder nicht bei ihm kaufen. Die MWSt kannst Du nur vom Finanzamt zurückbekommen wenn DU eine USt-ID hast. Als Privatmensch hast Du eine Steuernummer (12/345/67890), darin ist aufgeschlüsselt das Finanzamt, ob Arbeitnehmer oder Gewerbetreibender bist. Mit diese Nummer wirst Du keine MWSt wieder zurückbekommen.

Ich hatte auch ein paar Diskussionen mit meinem Steuerberater wegen PV-Strom, PV-Abschreibung und Mieterstrom, aber alles hat sich im Okt/Nov‘22 geändert durch die Weisung des Bundesministerium für Finanzen. Bundesrecht bricht Landesrecht, also muss es in alle Bundesländer gleich sein.

@josyba: Ich hoffe Du kannst einsehen, das Deine Meinung die Richtigkeit nicht gepachtet hat. Bitte denke daran, das Du mit dem „Ich habe aber recht und Du hast‘s unrecht Getue“ jeder Beitrag für anderen zum Lesen uninteressant machst. OliverSo hatte es Dir ja schon auf der ersten Seite des Themas erklärt.

@alle: Es ist keine Schande sich Fehler einzugestehen, es ist jedoch töricht an Ihnen festzuhalten.

@all

einfach nochmal von vorne Lesen und google benutzen: steht alles im Netz.! Ich bin kein Steuerberater und führte auch keine Beratungen durch...

Ich habe hier einfach meine persönlichen Erfahrungen zum besten gegeben und dazu aus meinem Bescheiden zitiert.... Wenn ihr andere Erfahrungen gemacht habt, wäre es interessant zu wissen welche...

Leider gab es wie so oft nur Getrolle und keine Argumente...

Nochmal zusammengefasst:

Ich und meine Gattin (wir) kriegen gezahlte und auf der Rechnung ausgewiesene, deutsche Vorsteuer für Material und Dienstleistungen im Rahmen unserer PV-Anlage zurück. ABER nur durch den Wechsel zum Gewerbe mit neuer Steuernummer. Die Identnummer dafür wird vom hier vom zuständigen Finanzamt beantragt. Dies ist mit Auflagen verknüpft, z.B. kein Verkauf von PV-Strom. Wir dürfen nur reinen Insel-Betrieb.! Wir benötigen keine Registrierung und andere Zähler oder Genehmigungen... Jeder andere Endverbrauch von Waren und Dienstleistungen au´erhalb der geförderten PV-Anlage ist wie gewohnt zu versteuen, sagt mein persönliches Finanzamt. Ich halte mich "stur und unbeirrbar" an deren Anweisungen, und wehe die haben mir Mist erzahlt.... :wink:

Ist denn der Herr Oliver Steuerberater, daß er alles so genau weiß.??

Dem kann ich mir nur anschließen.! Du machst mich hier als irrig an, und bestätigst im selben Satz exakt meine Einlassungen.! ??

Ich verkünde hier nicht meine Meinung, sondern den Inhalt meiner Bescheide und von Gesetzen usw.....!

Das Vermieter-Privileg gilt nur für Brennstoffzellen. Wir haben keine solche....

Wenn wir Strom verkaufen wollten, also Einspeisen usw., gelten komplett andere Regeln und Auflagen.

In meiner Umgebung gibt es durchaus Personen, die sich mit Steuerrecht national und international excellent auskennen. Die fanden das neue Gesetz prima weil sehr schlank umgesetzt, allerdings die bundesländerbezogenen Unterschiede mehr als befremdlich. Sogar die Steuernummern weisen bundesländerspezifische Unterschiede auf. Die Bundesländer sind teilweise souverän und dürfen das sogar.... Kann man bei den FAs nachlesen.

Wie sagt das Mannemer Bloomaul : "Heul doch!" Es wird nix nutzen, es bleibt nur der Einspruch oder Klageweg. :wink:

Exkurs:

Z.B. in Bayern war die Fußpflege mehrwertsteuerfrei, in Hessen mit 19% MwSt. belegt. Unterschiede im Umsatz-Steuerrecht sind nicht neu.! Einige Bundesländer haben sogar eine eigene "Staatsbürgerschaft" :wink: Ich halte mich da raus, denn ich verstehe von Steuer- und Staatsrecht überhaupt nichts.!

Update:

Habe eine "Mischbestellung" getätigt. Ein Teil war mit 0% und ein anderer Teil der Waren mit 19% MwSt. belegt.

Der Versender kann die MwSt. auf verhandlungsschriftliche Erklärung des Käufers hin unbar per Überweidung zurückerstatten, aber nur bei Verbleib der Ware in der BRD und Verwendung in einer förderungsfähigen PV-Anlage mit Steuernummer.

Es wird auf dem Formblatt ausdrücklich auf die Folgen einer Falschangabe hingewiesen.

Wieder eine neue Variante. Ich sehe da noch viel "Klärungsbedarf".

Ich werde noch mehr Einkäufe glattziehen müssen, also mache ich das am Ende des Quartals selber. Ist so für mich einfacher.

LG Jörg

Update:

Natürlich war das mit der neuen Steuernummer doch nicht so trivial. :wink: Wir haben die Falsche bekommen.

In Ermangelung einer Durchführungsverordnung hat man erst nix getan, und dann mir ein Formblatt zugeschickt. Dieses ist von vor 10 Jahren, fragte dennoch alle Fakten richtig ab.

Routinemäßig wurden wir dann in eine alte Kategorie einordnet mit "falscher" Steuernummer für das "falsche" Steuer-Modell eingeordnet.... :wink:

Für mich hätte dann diese alte Regelung mit 19% MwSt. gegolten. Zum Genuß der 0% Regelung brauchen wir wieder neue Nummern.!!

Ergo: Antrag auf Änderung der Änderung. :wink: :-))

LG Jörg

Jetzt kommt die "Große Ernüchterung": Alles was vorher gesagt wurde ist richtig und falsch zugleich.!

Es hängt wie immer im Steuerrecht vom Einzelfall ab. Und dazu noch von der Reihenfolge der Rechtsgeschäfte und Einkaufe usw.

Dieselbe Endkonstruktion wird steuerlich nicht gleich behandelt.! "Guckst du" z.B.:

Ich bin noch am Verstehen was meine Recherchen für uns persönlich bedeutet und warum.

Dennoch glaube ich, daß das Gesetz und im speziellen die DV dazu bez. der Umsatzsteuer aus gutem Grunde eine Klagewelle auslösen wird.!

Also mit der ersten Umsatzsteuerabrechnung Anfang Juley wird man sehen....

Update :

Ein Teil der "Verwirrung" scheint nachvollziehbar.

Also um Mehrwert / Vorsteuer zurückzubekommen, die gezahlt wurde, muss man Umsatzsteuerpflichtig sein. Dann kann man Mehrwertsteuer auf Rechnungen ausweisen und solche auch zurückbekommen. Das können/müssen z.B. Leute die PV Strom einspeisen. Die unentgeldliche Weitergaben des Stroms an sich selbst ist dann auch umsatzsteuerpflichtig.

Wir tun das ja nicht und vermieten nur an Privatpersonen. Also haben wir keine Umsatzsteuerpflicht. Damit können wir auch keine ausweisen.

Wir zählen auch ohne Gesellschaftervetrag oder Anmeldung einer solchen steuerrechtlich als GbR von Privatleuten, die sowas wie eine "Vermietungs,- Gebäudebetriebs- und PV-Firma" betreiben. Da wir nur an Privatpersonen vermieten und eine Inselanlage betreiben, hatte dies keine Folgen für uns. Ergo keine Umsatzsteuerpflicht und keine Steuernummern für diese fiktive GbR, und wir blieben Privatleute.

Mit der Inbetriebnahme unserer PV-Anlage, deren Komponenten weitgehend vor dem 01.01.2023 gekauft wurden, hat sich das geändert! Jetzt gibt ja diese v.g. GbR unseren Eigenstrom unentgeldliche an die Eheleute ab, und zwar mit 0% Mehrwertsteuer. Diese GbR kann jetzt mit der neuen Steuernummern Waren und Dienstleistungen für die PV-Anlage einkaufen, und Quartalsweise eine Umsatzsteuermeldung machen, falls Bedarf besteht. Aber nur die GbR, nicht die Eheleute.! Außerdem werden wir nur durch die Inbetriebnahme der PV-Insel, steuerlich von Privatpersonen zu Kleingewerbetreibenden, natürlich mit neuen Steuernummern.

Für uns frischgebackene Kleingewerbetreibende Eheleute ändert sich bei der Einkommensteuererklärung nichts, nach wie vor keine Umsatzsteuerpflicht. Damit kann aber die von der Gütergemeinschaft auch keine Umsatzsteuer beim Übergang des Inventars in die GbR in Rechnung stellen, und nur diese könnte gezahlte MwSt. zurückholen, deshalb ist diese verloren.

Für Neuanschaffungen in 2023 ist die GbR mit 0% MwSt. belegt, nicht befreit.! Das ist ein Unterschied. Entscheidend ist in unserem Fall ist das Datum der Inbetriebnahme. Wenn wir unser Batterie erweitern, sind wir mit 0% belegt und Vorsteuer abzugsberechtigt, aber nur wenn da Eheleute drauf steht und die Umsatztsteueridentnummer der GbR.

Anlagen für die 19% angefallen ist, müssen auch weiter die Umsatztsteuer auch für Eigenverbrauch und Material-Einkauf abführen.

Ebenso müssen wir Eheleute für PV-Module und Batterie fürs Camping 19% berappen. Die kriegen wir nicht zurück.

So scheint das für uns hier vor Ort zu gelten. Wie gesagt, die Interpretation und Umsetzung der Bundesgesetze obliegt den Länderfinanzbehörden.

Ohne "Gewehr" :wink: Viel Spaß, ich "heul" jetzt.

LG Jörg

Um nur diesen einen Satz hier zu kommentieren: Man „wird“ als Privatmensch nicht mehr einfach so durch die Inbetriebnahme einer PV zum Unternehmer, weder Klein- noch Groß-, nicht sonstwie. Man wird das nur, wenn man das beantragt. Früher ließ sich das Unternehmertum nicht vermeiden, aber seit Anfang 2023 und damit seit Gültigkeit der 0%-Regelung für PV gehts auch ohne.

Oliver

Und nochmal mit dem Holzhammer:

  • Das ist abhängig vom u.a. vom Bundesland. Die DV ist Ländersache und wir durchaus stark unterschiedlich gehandhabt.!!

  • Wenn man gezahlte USt. wiederhaben will, muß man eine USt.-Erklärung abgeben. Das geht nur als "(Klein-)Gewebetreibender", auch hier ist die DV Ländersache.!

  • Ich habe hier eine stationäre Insel unter 30kWp mit reinem privatem Verbrauch. Bei mobil oder Einspeisung alt wieder alles anders...

Meine persönliche Wertung ( Durchaus wohlwollend, ohne jede Polemik oder Beleigungsaspekt !!! ) ist, daß man im Bundesfinanzministerium das Gesetz total an der Realität und Bedürfnissen des Bürgers vorbei verhunzt hat. Und das obwohl man von der Fachseite ausdrücklich und lautstark gewarnt hat.! Freiheit hat mit Kleinstaaterei und "Anarchie" nichts zu tun. Die
Landesfürstelchen haben dann dem Faß die Krone aufgehauen. Da bleibt man als Bürger und Souverän diese Staates nur fassungslos zurück. Statt Klarheit zu schaffen hat man das totale Chaos geschaffen weil man es konnte.

Die Gentechnik und Dekadenz haben eine Meisterleistung vollbracht: Schnittlauch gibt es inzwischen in allen Farben.! Will meinen: man muß auch liefern können und wollen. Das vorliegende Machwerk ist nach meiner bescheidenen Meinung reine Klientelpolitik.

Dann nochmal mit dem Dampfhammer: Nein. Wir haben 2023, und reden über 2023, und die 0% MWST-Regelung gilt ab 2023. Heute ist PV umstandslos überall Liebhaberei, wenn das möchte, völlig unabhängig vom Bundesland.

Natürlich. Das ist so, und war schon immer so, in allen Bundesländern, und hat mit der Frage, wie man als PRIVATMENSCH auf PV Gedöns gezahlte 19% MWST zurückbekommen kann, obwohl man für die 0% qualifiziert ist, überhaupt nichts zu tun. Als umsatzsteuerabzugsberechtigter Unternehmern braucht man die 0%-Regelung überhaupt nicht.

Oliver