Welche Strafe bei nicht Anmeldung / Abnahme?

Das dachte ich auch, jedoch soll ich den Speicher ja trotzdem angeben und muss evtl. damit rechnen, dass sie die Unterlagen einfordern.

Rein rechtlich genügt also die Angabe von Kapazität und Leistung und die Anordnung im Übersichtsschaltplan? Mehr muss ich im MaStR ja meines Wissens auch nicht eintragen.
Bei mir hat ebenfalls der Wechselrichter gereicht. Von zusätzlichem Interesse war lediglich die Speichergröße + das der Speicher auch im Markstammdatenregister angemeldet werden muss (sowie die Anlage selbst).
Das der DIY war hat niemanden interessiert außer den Elektriker der die ordnungsgemäße Installation bescheinigt.