Hallo zusammen,
nach langem Suchen und Lesen in Foren habe ich mir meine persönliche DIY 4,4Kwp Anlage zusammengestellt.
Da die Anmeldung und Abnahme ja ein bürokratischer Wahnsinn ist, habe ich mir überlegt auf Nulleinspeisung zu gehen.
Ich würde Pro-Forma eine Balkonsolar anmelden, damit der Netzbetreiber seinen alten Zähler ohne Rücklaufsperre tauschen kann und ein geänderter Stromverbrauch erklärbar ist.
Die eigentliche Anlage würde ich aber nicht anmelden/abnehmen lassen.
Was könnte schlimmstenfalls als Strafe drohen?
Kennt ihr Beispiele von Leuten die belangt wurden, oder Strafe zahlen mussten?
Vielen Dank schon mal!
Nicht viel fragen, sondern einfach machen und gut ist es,.....
Mir sind keine Urteile bekannt was Guerilla Anlagen angeht und ich persönlich würde mit meiner Insel bis vor das oberste EU Gericht ziehen wenn nötig.
Der Unterschied zur richtig angemeldeten Anlage ist vom Aufwand gering.
Von der Steuer kannst du dich bis 10KWp komplett befreien.
Was für einen Grund gibt es jetzt noch die Anlage nicht anzumelden.
Was für einen Grund gibt es jetzt noch die Anlage nicht anzumelden.Den Gedanken kann ich verstehen. Denn "warum" soll man seine PV denn überhaupt anmelden, wenn man "nicht" einspeist. Der einzige Grund würde wohl sein, das diese PV Thematik in der Zukunft auch "besteuert" werden wird. Denn so wird die Logik wohl sein: "Es ist Unfair für einen Wohnungsmieter, da er keine Möglichkeit hat, selbst eine PV Anlage in entsprechender Größe zu nutzen. Dieser Umstand muss ausgeglichen werden, und zwar mit der PV Steuer."
Beispiel: Bei der Geburturkunde deines Kindes musst du ggf. auch die Konfession angeben, damit irgendwann die Kirchensteuer fällig wird .

Danke für eure Antworten!
Für die Anmeldung brauche ich vorher einen gelisteten Elektriker, der mir die Anlage abnimmt.
Der erste (bisher einzige) Solateur den ich gefragt habe, hätte erst nächstes Jahr Zeit für ein Angebot...
Für die Abnahme habe ich in Foren 300 bis 500 Euro gelesen - damit ist ein Jahr Rendite futsch..
Mein Haus / Zählerkasten ist Baujahr 1992 - wenn hier ein neuer für 2000 € fällig wäre sind weitere 4 Jahre Rendite futsch...
Ich werde mal die gelisteten Elektriker hier im Landkreis Nürnberger-Land durchtelefonieren - wenn ich einen finde der mitspielt gerne - sonst muss ich mir das nochmal überlegen.
Also wenn du einspeisen möchtest, muss das auf jeden Fall sein.
Du brauchst kein Solateur, nur ein Elektriker.
Jede Anlage die irgendwie am Netz angeschlossen ist, ist anmeldepflichtig, egal ob einspeisung oder nicht.
jetz lass mal die kirche im dorf stromsparer
balkonsolar anzeigen und fertig
bei 4kwp würde ich da auch dem theater aus dem weg gehen
was für strafen es dafür gibt?
na mindestens 20 jahre knast mit anschließender sicherungsverwahrung
jetz lass mal die kirche im dorf stromsparerNö, ganz so schlimm wirds nicht
balkonsolar anzeigen und fertig
bei 4kwp würde ich da auch dem theater aus dem weg gehen
was für strafen es dafür gibt?
na mindestens 20 jahre knast mit anschließender sicherungsverwahrung ;)
Hallo Ladidaaa,
mach das mit Deiner Solaranlage so wie Du geschrieben hast.
Balkonkraftwerk beim Netzbetreiber melden, der wechselt den Zähler aus.
Ohne Elektriker ohne Solateur ohne alles. Dafür gibt es "SteckerSolar".
Danach baust Du Deine Anlage weiter.
Wenn Du unsicher bist empfehle ich Youtube Holger Laudeley.
gruß
sunap
Hallo Ladidaaa,Naja bei der Anmeldung der Stecker- PV gibt man ja an das man sich verpflichtet nicht weiter als die 600Wp auszubauen ;)
mach das mit Deiner Solaranlage so wie Du geschrieben hast.
Balkonkraftwerk beim Netzbetreiber melden, der wechselt den Zähler aus.
Ohne Elektriker ohne Solateur ohne alles. Dafür gibt es "SteckerSolar".
Danach baust Du Deine Anlage weiter.
Wenn Du unsicher bist empfehle ich Youtube Holger Laudeley.
gruß
sunap
Ich bin ja gerade in der Planung der Erweiterung, gestern war ein Elektriker hier der sich die Örtlichkeiten angeschaut hat, abmachen wollte ich eigentlich das ich DC Bereich mache und er AC also klassische Aufgabentrennung.
Nun meinte er obwohl ich mit gut 30cm auf der Hutschiene noch Platz im Schrank habe, das ich wahrscheinlich einen neuen Schrank brauche (versteh ich nicht weil ja außer dem Energiemeter und 2 Sicherungen,1 FI und 1 AC Trenner) nichts rein muss, der Spaß würde dann ja direkt um die 1500 Euro kosten ! ...ich werd ihm heute vorschlagen das ich den kram selber mache und er dann für die Abnahme halt 400 Euro bekommt. Hoffe das dass eine Möglichkeit ist
Der Elektriker muß sich an die örtlichen TAB halten. Sonst wird die Anlage nicht "abgenommen".
Mit Logik hat das nicht viel zu tun.
Wenn er das bei Dir für 400€ macht hast du aber richtig Glück.
Ich verlinke mal das Gesetz -> https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__95.html ich bin kein Rechtsanwalt. Bei einer 0 Einspeisung gibt es doch keinen Schaden auf der Gegenseite!? Und dann wäre es doch eine Ordnungswidrig oder stehe ich da jetzt auf dem Schlauch?jetz lass mal die kirche im dorf stromsparerNö, ganz so schlimm wirds nicht
balkonsolar anzeigen und fertig
bei 4kwp würde ich da auch dem theater aus dem weg gehen
was für strafen es dafür gibt?
na mindestens 20 jahre knast mit anschließender sicherungsverwahrung ;)![]()
Es geht doch nicht um einen Schaden, sondern um eine Registrierungs Pflicht.
Der Elektriker muß sich an die örtlichen TAB halten. Sonst wird die Anlage nicht "abgenommen".Doch !
Mit Logik hat das nicht viel zu tun.
Ich bin auch gerade an dem Punkt. Eigentlich könnte ich als Elektroingenieur alles alleine machen, brauche aber einen konzessionierten Elektriker zur Abnahme. Bei nicht mehr kleinen Änderungen (also alles über 600W Balkonsolar) muss die Anlage gemäß TAB dann so geändert werden, dass sie der neuesten VDE-Norm aus dem Jahr 2019 entspricht. Wenn das Teil also nur eine VDE-Norm vor 2019 erfüllt, muss der Zählerschrank auf neueste Norm gebracht werden.
Die meisten Elektriker behaupten, dann das ginge nur, wenn man einen neuen Zählerschrank setzt. Dem ist aber nicht so.
Die neue VDE-Norm für Zählerschränke findet man hier:
https://hager.com/de/wissen/normen/vde-ar-n-4100
Mein Zählerschrank ist aus dem Jahr 1998, ist schutzisoliert, hat 135 x 50 Innenmaß und er ist bis auf zwei Zähler fast leer.
Ein Umbau auf neueste Norm bedeutet bei mir lediglich:
- RfZ Raum für Zusatzanwendungen oberhalb des Zählers gefordert
- APZ-Feld (ein leerer plombierbarer Raum im Zählerschrank )
- SLS anstatt Hautschalter im unteren Anschlussraum
- Überspannungsschutz im unteren Anschlussraum
Ein normgerechter günstiger Umbau ist überhaupt kein Problem.
Die meisten Elektriker wollen dir aber einen neuen Zählerschrank verkaufen.
Der ist schnell gesetzt und man kann gut dran verdienen.
Ich habe aus der Liste der zugelassenen Elektriker insgesamt 5 Elektriker angerufen und meine Zählerschranke-Norm und Maß durchgegeben. 4 wollten mir ohne dass die den alten Zählerschrank überhaupt gesehen haben, einen neuen setzen. Als ich dann noch sagte, dass ich als Elektroingenieur den Umbau selbst machen wollte, und sie als Elektriker nur die Abname machen müssten, hat einer freundlich abgelehnt und drei wurden ziemlich pampig. Beim fünften Elektriker hatte ich Glück, der war bereit, sich das anzusehen vor Ort und hat dann (als er gemerkt hat, dass ich die Norm kannte und auch sonst schaltschranktechnisch fit bin) einem Umbau durch mich zugestimmt und macht nun nur die Abnahme.
Wie das nun läuft und was das nun kostet....wir werden sehen.....
Ich würde also jedem (Elektrotechnik-Fachkundigen) raten, die Norm mal genau zu studieren und zu prüfen, ob da wirklich ein neuer Zähler rein muss. Egal ob das sein muss oder nicht, die meisten Elektriker werden euch erzählen, dass ihr einen neuen Schrank braucht.
Wenn man in der Norm dann firm ist , kann man sich auf die Suche nach einem vernünftigen konzessionierten Elektriker machen. Wenn die ersten 5 oder 10 rumzicken....die Liste konzessionierter Elektriker ist lang...einfach weiterprobieren.
(ich bin kein Anwalt das ist keine Rechtsberatung)
Es geht doch nicht um einen Schaden, sondern um eine Registrierungs Pflicht.Die Frage des Threads lautet [...]Welche Strafe bei nicht Anmeldung / Abnahme?[...] und dein Verweis war (nach meinem Verständnis) vollkommen richtig. Denn hier steht [...]Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig ohne Genehmigung nach § 4 Abs. 1 ein Energieversorgungsnetz betreibt[...]
Wenn es also zur Anklage kommt, gibt es definitv eine Ordnungswidrigkeit. Dann ist die Frage ob "vorsätzlich" oder "fahrlässig". Im Anschluss muss der Schaden definiert werden (Bsp. Zähler dreht rückwärts). Bei einer Nulleinspeisung (korrekt ausgeführt) wäre ein "Schaden" nicht zu definieren. Und wie @voltmeter "vielleicht" richtig definiert der "Vorsatz" auch!?
Es wird auch definiert die Ordnungswidrigkeit zu ahnden ist [...] in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1a,[...] mit einer Geldbuße bis zu einer Million Euro, über diesen Betrag hinaus bis zur dreifachen Höhe des durch die Zuwiderhandlung erlangten Mehrerlöses[...]. Für mich sind hier Betreiber gemeint die "Einspeisen", also den Zähler rückwärts drehen lassen.
EDIT:
Vielleicht macht Anmelden doch mehr Sinn, siehe https://forum.drbacke.de/viewtopic.php?f=8&t=2246
(ich bin kein Anwalt das ist keine Rechtsberatung)Es geht hier nicht um einen Zähler der eventuell rückwärts dreht es geht hier rein um die Registrierungs Pflicht.Es geht doch nicht um einen Schaden, sondern um eine Registrierungs Pflicht.Die Frage des Threads lautet [...]Welche Strafe bei nicht Anmeldung / Abnahme?[...] und dein Verweis war (nach meinem Verständnis) vollkommen richtig. Denn hier steht [...]Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig ohne Genehmigung nach § 4 Abs. 1 ein Energieversorgungsnetz betreibt[...]
Wenn es also zur Anklage kommt, gibt es definitv eine Ordnungswidrigkeit. Dann ist die Frage ob "vorsätzlich" oder "fahrlässig". Im Anschluss muss der Schaden definiert werden (Bsp. Zähler dreht rückwärts). Bei einer Nulleinspeisung (korrekt ausgeführt) wäre ein "Schaden" nicht zu definieren. Und wie @voltmeter "vielleicht" richtig definiert der "Vorsatz" auch!?
Es wird auch definiert die Ordnungswidrigkeit zu ahnden ist [...] in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1a,[...] mit einer Geldbuße bis zu einer Million Euro, über diesen Betrag hinaus bis zur dreifachen Höhe des durch die Zuwiderhandlung erlangten Mehrerlöses[...]. Für mich sind hier Betreiber gemeint die "Einspeisen", also den Zähler rückwärts drehen lassen.
EDIT:
Vielleicht macht Anmelden doch mehr Sinn, siehe https://forum.drbacke.de/viewtopic.php?f=8&t=2246
Das mit dem Rückwärts drehenden Zähler ist eine weitere Sache.
Wer legt denn fest das die Anlage schon in Betrieb ist und somit registriert werden sollte?(ich bin kein Anwalt das ist keine Rechtsberatung)Es geht hier nicht um einen Zähler der eventuell rückwärts dreht es geht hier rein um die Registrierungs Pflicht.Es geht doch nicht um einen Schaden, sondern um eine Registrierungs Pflicht.Die Frage des Threads lautet [...]Welche Strafe bei nicht Anmeldung / Abnahme?[...] und dein Verweis war (nach meinem Verständnis) vollkommen richtig. Denn hier steht [...]Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig ohne Genehmigung nach § 4 Abs. 1 ein Energieversorgungsnetz betreibt[...]
Wenn es also zur Anklage kommt, gibt es definitv eine Ordnungswidrigkeit. Dann ist die Frage ob "vorsätzlich" oder "fahrlässig". Im Anschluss muss der Schaden definiert werden (Bsp. Zähler dreht rückwärts). Bei einer Nulleinspeisung (korrekt ausgeführt) wäre ein "Schaden" nicht zu definieren. Und wie @voltmeter "vielleicht" richtig definiert der "Vorsatz" auch!?
Es wird auch definiert die Ordnungswidrigkeit zu ahnden ist [...] in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1a,[...] mit einer Geldbuße bis zu einer Million Euro, über diesen Betrag hinaus bis zur dreifachen Höhe des durch die Zuwiderhandlung erlangten Mehrerlöses[...]. Für mich sind hier Betreiber gemeint die "Einspeisen", also den Zähler rückwärts drehen lassen.
EDIT:
Vielleicht macht Anmelden doch mehr Sinn, siehe https://forum.drbacke.de/viewtopic.php?f=8&t=2246
Das mit dem Rückwärts drehenden Zähler ist eine weitere Sache.
Wenn man ewig nicht fertig wird mit seiner Baustelle, weil das Geld fehlt, es technische Probleme gibt oder man keine Zeit hat…? Sowas macht doch keiner vorsätzlich ;-)
Mal ne Frage an der Stelle. Evtl. Hat das hier ja jemand durch.
Ich habe eine angemeldete eeg Anlage 6kWp. Jetzt würde ich gerne einen Speicher 5 kW dazupacken. Ich bin selbst Elektriker für Betriebstechnik und habe einen eingetragen Handwerker der mir die Anlage Abnehmen würde. Leider hat er das noch nie gemacht.
Auf der Seite des EVU gibt es die Formulare. Ich überlege dort einfach Mal nachzufragen was ich alles benötige.
Schade das es einem in Deutschland so schwer gemacht wird.
Mal ne Frage an der Stelle. Evtl. Hat das hier ja jemand durch.Nein, das ist überhaupt nicht schwer.
Ich habe eine angemeldete eeg Anlage 6kWp. Jetzt würde ich gerne einen Speicher 5 kW dazupacken. Ich bin selbst Elektriker für Betriebstechnik und habe einen eingetragen Handwerker der mir die Anlage Abnehmen würde. Leider hat er das noch nie gemacht.
Auf der Seite des EVU gibt es die Formulare. Ich überlege dort einfach Mal nachzufragen was ich alles benötige.
Schade das es einem in Deutschland so schwer gemacht wird.
Du benötigst die Certifikate vom Wechselrichter, füllst das Formular und das Blatt fürs Zähler Shema aus. Dein Eleiktriker unterschreibt und du sendest die Unterlagen an deinen VNB.
Du bekommst dann eine Anlagen Nummer mit der du dich online im Marktstammdatenregister registrierst.
Zumindest wars bei mir so, bei mir war eine DC gekoppelte PV mit dabei.
Eigentlich ganz einfach.