Hallo Zusammen,
ich muss mal wieder Frust über den vermutlich unfähigsten Netzbetreiber Deutschlands, die TEN Thüringer Energienetze los werden.
Mein Plan war, mit meiner PV incl. Speicher zu Tibber zu wechseln und so den Akku ggf. zu günstigen Tarifzeiten für den Fall, das kein PV Ertrag da ist den Akku zu laden. Dafür braucht Tibber den Pulse um genau erfassen zu können, wann ich wie viel Strom aus dem Netz ziehe. Mein Zähler ein ODZ0 von eBZ hat einen optischen Ausgang zum Auslesen der Daten und Übertragung an den Pulse. Dazu brauche ich aber eine PIN um die Funktionalität am Zähler frei zu schalten. Diese Pin bekommt man Normalerweise beim Messstellenbetreiber, der in meinem Falle eben genau die TEN ist.
Also habe ich dort angerufen, nachdem man auf drei Emails nicht antwortete und habe an der Hotline nachgefragt. Dort wurde mir freundlich mitgeteilt, das ich die Pin dort beantragen könne. Als ich mein Zählernummer angegeben habe wurde mir jedoch die Angabe der PIN aktiv verweigert. Plötzlich sei es nicht möglich, den Zähler frei zu schalten. Laut Hersteller und Tibber geht es jedoch mit meinem Zähler.
Habe ich eine rechtlichen Anspruch auf PIN Freigabe (Gesetz , Verordnung usw.) ? Wenn ja wie kann ich das (möglichst ohne den Rechtsweg zu bestreiten) einfordern?
Ich bekomme direkt wieder Blutdruck. Möglicherweise haben die was verschlampt oder der Zähler ist unsicher. Ich weiss nicht ob die dazu verpflichted sind. Ich würde an deiner Stelle einen echten Brief auf Papier mit Frist schicken bis zu der sie dir die PIN zukommen lassen sollen. Gleichzeitig würde ich bei der Bundesnetzagentur schauen ob es eine Schlichtungsstelle für so etwas gibt. Ich habe auch schon mal ein Schlichtungsverfahren der Bundesnetzagentur in Anspruch genommen. Es war einfach und erfolgreich. Alles per Webformular / Email.
Viel Erfolg!
Einfach Messstellenbetreiber wechseln. Verpflichtet ist der zu garnix
@benni Es hört sich doch so an als gäbe es für andere Geräte Pins. Dann liegt hier eine Ungleichbehandlung vor.
Die Idee mit dem Wechsel des Messstellenbetreibers finde ich gut.
Wie kann ich denn den Messtellenbetreiber wechseln. Ich dachte immer, dass das in der Regel der ortsansässige Netzbetreiber mit macht.
Ich hab erst mal ein Einschreiben mit Setzung einer First bis Ende des Monats aufgesetzt und an die TEN geschickt. Parallel dazu hab ich den Sachverhalt bei der Bundesnetzagentur gemeldet, da die TEN damit aktiv meinen Stromanbieterwechsel zu Tibber behindert. Mal schauen, was raus kommt. Ich halte die Community auf jeden Fall auf dem Laufenden.
Insbesondere die Meldung bei der Bundesnetzagentur finde ich wichtig. Ich bin gespannt was passiert. Und du hast es auf den Punkt gebracht. Die Verhinderung eines Tibbertarifes.
m.M. klares JA!
MSBG §61 Abs. 3:
(3) Bei Vorhandensein einer modernen Messeinrichtung hat der Messstellenbetreiber dafür Sorge zu tragen, dass der Anschlussnutzer standardmäßig die Informationen aus Absatz 1 Nummer 1 sowie historische tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Energieverbrauchswerte jeweils für die letzten 24 Monate einsehen kann.
Die historischen Daten sind PIN-geschützt.
Mit dem Wissen aus dem letzten Post würde ich die nochmal anrufen oder die Konversation per Mail fortsetzen falls du das einschreiben noch nicht geschickt hast
hallo, habe bei der TEN auch versucht per Mail den PIN zu erfragen... nach 3 Mails und 0 Antwort hab ich dann die Hotline kontaktiert. Dort ging es dann ganz schnell, einen Tag später hatte ich die PIN im Briefkasten. Hab aber einen ähnlichen Zähler eBZ SMZ1.
Habe auch die PIN für den Zähler von meinem Netzbetreiber erhalten. Habe mich aber schon gefragt warum das aktiv erfolgen muss. Könnte doch auf einer kleinen Karte mit dem neuen Zähler an den Kunden übergeben werden. Ist halt alles so kompliziert in Old Germany...
in D hast freie Messstellenbetreiber Wahl. Weiß nur keiner. Drum machts wie früher: der Netzbetreiber
@blackparts Das wäre vielleicht einfach möglich bei Einfamilienhäuser. Wo geklärt ist wer die Pin bekommen darf. Aber was ist bei Mehrfamilienhäuser? Ein Großteil der Zähler wird dort sein. Dazu kommt, dass die meisten die Pin nicht interessieren wird. Und Mieter- und Besitzerwechsel.....
Das wäre doch schon mal ein Anfang es bei EFH leichter zu machen....
leider nicht so leicht. Datenschutz ist hier das große Unwort. Daher kannst den PIN auch nicht in einem EFH "einfach so" an den Zähler kleben. KÖNNTE ja jemand "unberechtigtes" mit deinen historischen Daten oder momentanen Leistungsdaten Schabernack treiben. (wenn das jetzt sarkastisch klingt, dann war das gewollt )
Hierzu meine Erfahrungen, bei mir mit VNB Syna GmbH:
Grundsätzlich ist es wohl so, dass der VNB unter Einhaltung der Datenschutzrichtlinie die PIN des eHz herauszugeben hat.
Mein VNB hat dazu die Meinung vertreten, dass ich als Hauseigentümer und Vermieter eines EFH und ein weiterer beteiligter Dritter als PV-Anlagenbetreiber die PINs der dort vorhandenen ehz nicht bekommen, sondern nur der dort wohnende Mieter, welcher den Strombezug zahlt. Dieser habe lt Auffassung des VNB das alleinige Recht über die Hoheit der PIN aller dort vorhandenen Zähler, offenbar sei das nicht mehr der Eigentümer des Zählerschranks indem VNB Zähler verbaut sind und auch nicht ein separat dort tätige PV-Anlagenbetreiber, der die Zähler anmieten muss und dafür die Messgebühren zahlen muss.
Die PIN Eingabe ermöglicht die Freischaltung einer zweiten Displayzeile in ehZ Zählern (die man ggf danach stetig offen lässt, um zum Beispiel auch jederzeit aktuelle Leistungsdaten für den Bezug in Watt und bei einem Zweirichtungszähler auch die aktuelle Einspeiseleistung ebenso in Watt mit Minuszeichen sichtbar zu machen, ohne dass man weitere kostspielige "Smarthauskomponenten" dazu bauen müsste. Nach Freigabe mittels PIN sind bekanntlich seit dem letztem ehZ-Reset intern gespeicherte Werte, die nicht die amtlichen VNB-Zählerstände berühren, überwiegend eine gespeicherte Statistik anzeigbar - die geraden Aktuelle Leistung in Watt (bei Minuszeichen ist es die Einspeisewirkleistung nach EEG ), dann die bezogene Energie der letzten Zeiträume: 1Tag, 7Tage, 30 Tage, 1 Jahr in Wh sowie eine Gesamtsumme seit dem letzten Reset dieser im eHZ gespeicherten Werte. Es sollte klar sein, dass diese Daten primär zwar Strombezugsdaten sind, nur daneben werden auch noch aktuelle Leistungsflussdaten angezeigt aber nicht gespeichert.
Bei meiner vermieteten Haus-Situation (eine DHH als vermietetes EFH) sind also drei Zähler vorhanden, weil wir dort auch eine PV-Anlage installiert haben, die nicht ich als Vermieter sondern ein weiterer Dritter betreibt und deren erzeugter PV-Strom zum einen an den Mieter als SV-Strom lokal geht und zum anderen an den Netzbetreiber geht. Somit wird dort analog wie bei Selbstbewohnung dennoch eine PV-Überschusseinspeisung praktiziert, für die es kaum eine Vergütung gibt, faktisch verschenkt wird. Der Mieter bezieht also seinen Strom von zwei Quellen, vorzugsweise aus der PV und kauft den Rest selber zu. (also kein sog Mieterförderungsmodell, was sich als viel zu kostspielig entpuppte und nachwievor ein gesetzlicher Murks zumindest für EFH/ZFH für mich und den Anlagenbetreiber war und ist, was die Ausgangslage bei Anlagenerrichtung für uns war und nach der geänderten Gesetzesänderung letzten Jahr schon garnicht mehr als Mieterförderung angesehen wird, somit faktisch zu einem irrsinnigen Verlustmodell zu sein scheint und dennoch als Förderung uns vom Gesetzgeber "verkauft" wird).
Physikalisch sind somit in unserem vermieteten EFH nur zwei eHZ vorhanden, hier ein Zweirichtungszähler des VNB für Bezug und EEG Einspeisung (hat also physikalisch nur eine gemeinsame PIN), wo ja nur eine zweite Displayzeile aktivierbar ist und ein separater ehZ als PV-Erzeugungszähler mit einer weiteren PIN, wo der VNB es bei Errichtung der PV Anlage durch einen Drittpartei es ablehnte, dass der PV Betreiber seinen eigenen Zähler setzen durfte, weil das angeblich bei dort wohnenden Mietern und wo Anlagenbetreiber und Eigentümer nicht zusammenfallen, angeblich nicht erlaubt sei.....was ich nicht nachvollziehen kann, zumal dieser nun jedes Jahr mit Gebühren vom VNB belegt wird).
Trotzdem erhielt der Dritte als PV-Anlagenbetreiber für seinen Zweck die PIN für seinen PV-Erzeugungszähler auch nicht ausgehändigt, was ich ebenso für falsch halte. Jedoch war hier unser Mieter bereit, mit dem wir uns gut verstehen zumal unser Mieter vom Dritten als PV Anlagenbetreiber den PV Überschussstrom ankauft, die PINs für beide Zähler zu besorgen und teilt sie nun mit uns und dem Dritten nach Bedarf. Diese PIN nur für den PV Erzeugungszähler nur einem dort wohnenden Mieter herauszugeben fanden wir zwar als absurd, haben uns deswegen nicht mehr rechtlich mit dem VNB damit außereinandergesetzt. Somit erhielten bis auf weiteres wir diese beiden PINs vom Mieter, der als dort allein wohnende Partei diese beiden PINs vom VNB Syna auch sofort auf Antrag bekommen hat. Hinzu kommt die offenkundige Absurdität beim Datenschutz, dass derselbe VNB nun wie üblich, nicht vom Mieter sondern vom PV-Anlagenbetreiber zum Jahresende per 31.12. des Jahres die Zählerablesung aller drei Zählerwerte verlangt, damit der VNB die PV-EEG- Jahresabrechnung machen kann, sowie auch der Selbstverbrauch des Mieters errechnet werden kann als Differenz von PV-Erzeugungsenergie und EEG eingespeister Energie, die auch nur der Dritte als lokaler PV Stromlieferant mit dem Mieter abzurechnen hat. Und das betrifft auch den Bezugsstrom des Mieters, online zu melden über das VNB Einspeisungsportal. Sein Stromversorger erhält somit dann umgehend ebenso die Ablesewerte, kann sich auf Kosten des PV Anlagenbetreibers seine eigene Ablesung durch Ablesedienste sparen. Trotzdem gibt es keine PIN für den Ablesenden.
Da mit der PIN damit in einer zweiten Display Zeile abrufbare Statistikwerte lediglich bzw überwiegend Strombezugsdaten abgerufen werden können, aber auch einen aktuellen Strombezug oder gerade eingespeisten Strom in Watt dann eben mit einem Minuszeichen, ist es meines Erachtens nicht logisch, dass zumindest bei Zweirichtungszählern und einem weiteren PV-Erzeugungszähler davor nur der dort wohnende Mieter die Hoheit über diese beiden PINs alleine bekommt. Man könnte umgekehrt argumentieren, einen Mieter geht den erzeugten PV-Strom und den eingespeisten Strom ins öffentliche Netz zunächst garnichts an; diese Werte gehören zuallererst dem PV-Anlagenbetreiber und dann damit verbunden ebenso der aktuelle per PIN-freischaltbare Einspeiseanzeigewert, den er an den Netzbetreiber verkauft und erst recht sollte er die Hohheit zur PIN seines PV Erzunghszählers bekommen, dafür zahlt nicht der Mieter die Mess und Pachtgebühren sondern alleine der PV-Anlagenbetreiber sowie auch für den Zweirichtungszähler hinsichtlich seiner Überschusseinspeisung ins Netz.
Der Netzbetreiber "verbot" hier mit seinem Vorgehen faktisch die jederzeitige Einsicht in die gespeicherte Statistik von Strombezug und tatsächlicher aktueller Einspeisewerte, auch dann, wenn dort diese WICHTIGE Anzeigen für PV-Betreiber so ablesbar sind, die man sonst nur umständlich durch wiederholt vorzunehmende Zwischenablesungen sich erarbeiten muss....und diese Beschwer gibt es, obwohl der Gesetzgeber inzwischen für eine Reihe von Fällen im Mietrecht verfügt hat, dass der Vermieter seinem Mieter jeden Monat eine Statistik für die verbrauchte Wärmeenergie und Prognosen dazu vorzulegen hat, die oft auch gerade den Strombezug betrifft (wohl damit dieser animiert werden soll, Energie zu sparen), was ja in EFH in aller Regel nicht getrennt wird. Wie soll er dieses denn tun, wenn sein Wärmeerzeuger alleine mit oder teilweise elektrische Energie für bspw Lüftungsanlagen KWB mit WRG bezogen wird oder Wärmepumpen und Klimaanlagen oder für WW Zubereitung/Aufheizung, fragt man sich da schon.
Aktueller Zwischenstand:
Nachdem ich bei der TEN per Einschreiben angemahnt habe, rief mich der Kundendienst an und teilte mir mit, dass mein Zähler zwar so aussehe wie eine moderne Messeinrichtung, aber keine sei. Es handelt sich um einen eBZ DD3-2R06 ETA-ODZ0. Dieser sei nicht seitens der TEN mit einer PIN vorkonfiguriert worden, weshalb man mir diese auch nicht mitteilen könne. Die einzige Möglichkeit wäre ein Zählerwechsel. Es ist ja nicht so, das dieser Zähler erst letztes Jahr eingebaut wurde .
Ich habe daher gleich den Zählerwechsel beantragt. Als Antwort kam dann prompt, dass man die Zähler nurn innerhalb ihres üblichen Wechselturnus tausche, was in der regel 16 Jahre betrage. Man sei aber gesetzlich verpflichtet bis 2030 alle Haushalte mit einer modernen Messeinrichtung zu versehen. Da die TEN beim Zählertausch ja einen Spitzenplatz unter den deutschen Netzbetreibern inne habe schätzt Sie, das sich sogar schon 2026 mit einem Tausch des Zählers rechnen könne. Ich hatte Mühe meine Schnappatmung zu unterdrücken.
Als ich ihr dann den Vorwurf machte, den Lieferantenwechsel aktiv zu blockieren lenkte sie ein. Natürlich "nur aus Kulanz" würde sie einen Sondertermin einplanen. Ich müsse aber dennoch 6 Wochen warten bis der Zähler getauscht wird. Damit kann ich leben. Allerdings hat sich bisher auch niemand gemeldet und mit einen Termin mitgeteilt.
Das klingt doch schon ganz gut. Ich wünsch viel Erfolg.
@thomasw69: Die Antwort seitens TEN kommt mir sehr dubios vor. Zwar kenne ich Ihren genannten ehZ nicht, jedoch fand ich eine Bedienungsbeschreibung im Internet von mehreren Stadtwerken. Entweder es wurde Ihnen unbewusst oder gar bewusst Ihnen eine "verdrehte" Antwort gegeben oder man will grds. nicht, dass Stromkunden diese zweite Infozeile sich aufschalten können. Diese dort sichtbaren Zählerstatistiken, kann man auch löschen mittels der Auslese PIN. Was sinnvoll ist bei Mieterwechsel oder Eigentümerwechsel.
Es gibt nämlich gerätetechnisch noch eine weitere PIN oder eine "SuperPin", das ist herstellerspezifisch, um auch an den Zählerstand ranzukommen, was nur dem VNB/MSB zusteht. Denn der VNB/MSB - und nur der VNB/MSB oder das Werk- muss in der Lage sein, den Zähler vollkommen auf NULL zu stellen, was faktisch der Werkseinstellung mit Zählerstand Null ist. Ich vermute, ihr VNB TEN hat sich hierüber Ihnen gegenüber ausgelassen, seine Super- PIN ist aber nicht gemeint. Sondern nur eine gerätespezifische Auslese PIN für die INFO Zeile= zum Freischalten der 2. Zeile des Displays zwecks Abruf statistischer Werte der Vergangenheit. Diese PIN kommt vom Hersteller mit der Auslieferung. Ob man diese überhaupt ändern kann vom VNB, weiss ich nicht. Jedenfalls habe ich mehrere eHZ selber gekauft, da war immer diese AuslesePIN mit dabei und die Warnung sie nicht wegzuwerfen. Aber keineswegs kann man damit den Zählerstand ändern, das ist logisch. Denn es würde Betrügern die Zählermanipulationen eröffnen. Das muss daher daher so geschützt sein, dass nur der VNB, ggf. nur der Hersteller eine Rücksetzung auf Null ausführen kann.
@3ahorn Ich kann halt die Behauptung, dass das bei meinem Zähler nicht ginge nicht nachvollziehen. Ausleseschnittstelle ist vorhanden, Zählertyp passt, Hersteller sagt es geht. Allerdings hab ich im Display keine weitere Zeile zur Anzeige.
Was allerdings fehlt ist das Taschenlampensymbo neben der optischen Schnittstelle, wie es auf diesem Bild beim Nachfolgemodell dem ODZ1 zu sehen ist.