Wann ist eine Insel eine Insel?

Frag deinen Netzbetreiber. Das Problem sind tatsächlich meistens die unterschiedlichen Auslegungen der Netzbetreiber. Genau deswegen sind auch die Aussagen darüber so unterschiedlich.
Noch haben die Netzbetreiber so eine Art Hausrecht. Dagegen vorzugehen wird nicht einfach. Manchmal kann es aber helfen auf gewisse Rechte aufmerksam zu machen, dann kann der eine oder andere Netzbetreiber nachgeben.

Eine Insel gilt als Insel wenn keinerlei Möglichkeit besteht, dass dein PV-Strom ins öffentliche Netz gelangen kann.
Diese harte Umschaltung die du erwähnt hast, reicht daher aus. Also entweder 100% Stadtnetz oder 100% PV. Die Leitung dabei ist egal, so lange ein Schalter existiert der das hart trennt.

Oft gibt es Probleme wie bei mir. Ich habe einen Multiplus 2 von Victron. Der hat zwei AC-Out und daran könnte man Geräte betreiben die wie eine Inselanlage versorgt werden. Sollte man eine zu kleine PV haben, könnte man das Hausnetz inkl. Stadtnetz am AC-IN anschließen um damit den fehlenden Strom aus dem Stadtnetz zu bekommen für die Geräte in der Insel.
Theoretisch wäre das eine reine Insel.
Aber dieser Multiplus hat die mögliche Funktion das er auch PV-Strom über AC-IN einspeist. Man muss zwar dafür den Schalter am Multiplus umstellen um von "Nur Strom beziehen über AC-IN" zu "Auch Strom über AC-IN einspeisen" wechseln, aber alleine diese Funktion macht aus der Inselanlage offiziell keine Inselanlage mehr, eben weil die Möglichkeit besteht PC-Strom ins Stadtnetz einzuspeisen.

Kurz gesagt: Eine Inselanlage ist offiziell eine Inselanlage wenn es keine Möglichkeit gibt, ohne groß umzubauen, PV-Strom ins öffentliche Netz einzuspeisen.

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Tjo, aber wenn ich auf meinem Schuppendach ne PV setze, und in den Schuppen ne 230V Steckdose dann KÖNNTE ich ja einfach ein Kabel von der Steckdose zur Steckdose im Haus legen und da einstöpseln...

Muss ich mir dann nen 12V Kühlschrank kaufen?

So kannst keine 2 autonom laufende 230V Netze miteinander koppeln, weil nicht synchronisiert.

Das man jede Inselanlage mit hinreichend technischem Aufwand irgendwie mit dem öffentlichen Netz koppeln kann, ist doch logisch und immer so. Das kann nie ein Ausschlußkriterium für eine Inselanlage sein.

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Deshalb habe ich einen reinen Inselwechselrichter von Victron an der Insel (RS Smart Solar 48/6000 kaskadierbar).

Bei einer Verbindung zum Netz gibt das Knall und Rauch und die Insel ist Geschichte.

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Hab ich auch, victron rs Smart solar 48/6000. Bin von dem teil beeindruckt, was das alles kann. Nimmt sogar von normalen bkw wechselrichtern die leistung ab. Grossverbraucher wie waschmaschinen etc. Steckt der wechselrichter locker weg. Wenn z.b. die Akku voll sind und eine grosse last eingeschaltet wird, schaltet der wechselrichter sofort wieder die solarpanel zu, die abgebremst wurden weil es keine Abnahme gegeben hat. Der Akku wird also als letztes ran gezogen, wenn eine last versorgt werden muss.
Und es ist so, dass man mit niemand diskutieren muss, ob es irgend eine netzverbindung gibt. Wir @uschi das geschrieben hat. Dies ist technisch überhaupt nicht möglich.
Und wir haben weitgehend total autake strom selbstversorgung. Unsere Anlagen schalten nicht ab, wenn was am öffentlichen netz nicht stimmt.

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Nur rein aus Interesse, was wird gemacht wenn der PV-Strom mal doch nicht ausreichen sollte?!? Akkus per Generator und Ladegerät betanken oder letzteres dann per Netzstrom? Oder dann doch per Schalter hart aufs Netz umdängeln? Mein Basteltrieb sucht ständig neue Befriedigung :wink:

Ja, das sind alles sinnvolle Alternativen...

Bei 100++ Modulen?
Den Tesla ausnahmsweise bei Aldi oder Lidl aufladen und von Wärmepumpe auf den Gastank für ein paar Tage umschalten. Das sollte reichen. :wink:

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Ist natürlich ein Wort. Die Frage lautet ob nicht ein Notstrom günstiger ist als nen E-Auto zur Versorgung des Hauses. Oder nen Akku in nem Hänger.

Ich habe mehrere hager sft440. Die endstromkreise müssen gleichzeitig mit phase UND Null-Leiter geschaltet werden. Mit einem Schalter schalte ich zwei stromkreise entweder auf meine insel-Anlage oder auf das öffentliche Netz. Weil ich ziemlich alle stromkreise des hauses einzeln umschalten kann, kann ich auch in der übergangszeit immer so viel stromkreise auf die insel legen, dass diese es schafft, die stromkreise zu versorgen. Zur wahrheit gehört aber auch, dass der victron wechselrichter ab und an abschaltet, weil ein grossverbraucher zugeschaltet wird und bei dem peak-einschaltstrom die Akkuspannung weg bricht. Dann muss ich diese stromkreise auf das öffentliche Netz schalten. Perfekt ist nix, meine familie und ich können gut damit leben. Von april bis september kann alles auf insel laufen. November bis februar ist auch unkritisch, weil die insel nicht über belastet wird. Das wenige, was ich da sparen könnte, wenn ich das bis aufs letze quentchen schalten/nutzen, ist die mühe nicht wert.
Endziel ist das abschalten des stromanschlusses. Ich habe jetzt split klimaanlagen, die bremsen das aus. Ich arbeite aber immer weiter dran, komme dem ziel der strom-Autarkie in kleinen schritten immer näher.

Die Akku sind jetzt günstig. Ich habe die hoffnung, dass irgend effiziente stromgeneratoren entwickelt werden, mit denen man die Akku laden kann. Vielleicht kann man gut gebrauchte e-Auto Akkus ja diy im Hänger wo laden , mit dem ollen diesel hin-und herfahren :laughing:

Jetzt musste ich doch einen Account anlegen.
Kurz vorgestellt, als Volks PV GmbH war es unser Ziel mit etwas sinnvollem Geld zu verdienen, weswegen wir auf Blackoutsicherheit wert legten und das kaum relvante Einspeißen sein zu lassen.

Daher hatten wir ne Menge der Epever UP mit 5kW importiert und naturlich die passenden 5kWh Lithiumspeicher.

Nun was ist passiert ? Wir haben die Stadtwerke München auf den Plan gerufen. Die Inkompetenz ist bei den Netzbetreibern grundsätzlich nicht skalierbar, weshalb wir natürlich Probleme bekamen. Derzeit sind wir vor dem Landgericht München auch noch im Rechtsstreit.

Der Grund ist, die SWM behaupten gegenüber dem Kunden, dass es nicht möglich sei, eine "Halbinsel" ohne Rückwirkungen auf die Netzinfrastruktur wie vom Hersteller vorgesehen anzuschließen. Begründung, es liegt keine VDE Einheitszertifikat vor.

Wohl aber CE und RohS

Nun haben wir uns nichts geschenkt und haben begonnen uns den § zu widmen.

Erst kamen Sie mit dem §8 EEG an, was ja für die Einspeisevergütung relevant ist. Also kann dass ja schon mal nicht greifen, da nicht eingespeist werden kann. Da es laut Definition der Bundesnetzagentur keine Inselanlage ist, muss es Netzparallelbetrieb sein. Auch wenn die Anlage nicht fähig ist sich zu synchronisieren und einzuspeisen. Ja da fragt man sich echt wie die so lange überlebt haben. Weil das Fahrad kein Motorrad ist melden wir es eben als Auto an ... und wir wundern uns warum das Land gegen die Wand fährt.

Selbst der Hinweis, dass es den Netzanschlusspunkt nicht geben kann, da technisch nicht möglich, wollte man nicht davon ablassen es so zu betrachten,

Damit aber nicht genug, man berief sich dann auf § 49 Abs. 2 des EnWG. "Die Rückwirkung auf das Netz des Versorgers muss ausgeschlossen sein". Zwar gibt es keinen Nachweis, dass es eine Rückwirkung geben kann, aber das muss erst mal mit einem Gutachten oder VDE Zertifikat nachgewiesen werden. Selbst nach übermittlung des Schaltplanes des WR. Was ehrlich gesagt nicht ganz einfach war vom Hersteller zu bekommen.

§13 der NAV sagt im übrigen aus, das Geräte mit CE Zertifizierung in der Vermutung sind, dennoch sicher zu sein , was die SWM jedoch damit entkräften möchte, dass eine VDE Zertifizierung vorliegen muss... was ja komplett widersprüchlich ist, denn eine Vermutungswirkung kann ja nicht durch ein Gutachten oder Einheitszertifikat in Anspruch genommen werden, dann ist es ja keine Vermutung mehr ... die Vermutung bezieht sich auf CE zertifizierte Geräte ... aber naja was soll ich sagen ... da verstehen die Leute ihr eigenes Handwerk einfach nicht oder verstehen Gesetztestexte auf ihre ganz eigene Art.

Auch der Hinweis, dass Gestze einen Zweck haben und dieser jedoch nicht mit der Auslegung dakor geht blieb unbeachtet.

Sicherheit first, bin ich voll dabei. Klar es darf keinesfalls was an einem ausgeschlateten Netz eingespeist werden wenn an der Infrastruktur gearbeitet wird. aber da ja sowieso nur Strom bezogen werden kann handelt es sich meines Erachtens um einen reinen Verbraucher.

Das hat aber auch niemanden interessiert. Denn man wollte unbedingt eine Meldepflichtige Netzparallelanlage daraus machen, koste es was es wolle. Ansätze zur Lösung des Problems FEHLANZEIGE !

Man besteht darauf, die Lösung selbst zu erarbeiten und sie tun alles um es nicht zu akzeptieren. Ich bin mit dem Thema bereits in der Politik angekommen, aber auch hier fühlt sich nichts und niemand zuständig, man soll halt zu einer Schlichtungsstelle rennen... absurd aber gut ist halt so ...

Also weiter im Text ... ich habe viel und lange nachgedacht und mir die Frage gestellt, was denn der Unterschied einer USV zu der Halbinsel ist ... prinzipiell nichts, ausser, dass der Vorrang dem PV Strom gilt und das Netz das Backup ist. Da bei der Definition der USV nicht geschrieben steht, welche Stromquelle priorität haben muss, gehe ich auch von einer rechtssicherheit aus.

Letzlich ist es dann aber doch viel einfacher als gedacht .., klar man muss einen Tod sterben aber gem VDE AR-E 2510-2 mit einer Netzumschaltung über 0 kann man die Anlage als Insel betreiben. Wichtig ist dabei auf das Versorgungsnetz zu achten, da man bei einem Transformator geerderten System eine eigene Erdung braucht ...

Denn man muss sich festhalten : Die Erdung über den Netzbetreiber stellt eine Rückwirkung auf das Netz gem. §49 Abs. 2 dar. Nun kann man sagen was man will, aber eine Sicherungseinrichtung sollte bei Nutzung das Netz nicht beeinträchtigen.

Jedenfalls kam diese Ausführung auf Umwegen von einem Elektromeister der SWM, während der Büroheini dem Anwalt der Gegenseite mitteilte, dass die Anlage überhaupt nicht betrieben werden kann.

Nun wird es für die SWM in nächster Instanz richtig teuer, da sie den Rechtsstreit überhaupt erst verursacht haben und dadurch über 20 Folgeaufträge mit einem Volumen von fast 300k flöten gegangen sind ...

Soviel dazu ...

Im Gericht wurde dass dann noch besser, man hat nun einen Gutachter bestellt, da der Richter sich nicht im Stand dazu sieht, nachzuvollziehen, ob die Anlage unter der Einhaltung der von der SWM mitgeteilten VDE Richtlinie AR-N-4105 betreibbar sei. Im Übrigen war die Begründung an die Gegenseite, weswegen die Anlage nicht betrieben werden könne, da die Regeln der Technik nicht eingehalten würden ... ja das gibt zu denken, ich würde sie ja alle Kündigen wenn sie unter mir so einen geistigen Durchfall verbreiten würden. Nun warten wir schon seit September 2024 und heute ist auf Nachfrage aufgefallen, dass der bestellte Gutachter keine Lust auf den Fall hatte und ablehnte ... Es wird endlich Zeit für eine klare Rechtsprechung ohne schwammige Formulierung... und diese ganze Datensammelwut aller Stammdatenregister gehört verboten. Denn laut Bundesnetzagentur werden diese Daten zur Marktanalyse von Unternehmen genutzt und nicht für Sicherheits- oder andere Sinnvolle belange ... es geht einfach mal wieder nur darum Geld zu verdienen und ich finde das abscheulich grässlich und falsch ...

Wie auch immer, achtet einfach auf die Netzart ob TN-S TN-C usw. und sorgt für eine separierte Erdung, falls diese Netzsseitig stattfindet. Meldet die Anlage an, denn sie ist in der Konstellation abnahmepflichtig um §49 Abs. EnWg einzuhalten. Dann ist alles safe würde ich behaupten ... im Mstdr. sollte dadurch keine Meldepflicht entstehen ... Eigentlich beim Netzbetreiber auch nicht aber wer sich viel Ärger ersparen will hätte so zumindest eine Lösung die rechtssicher ist und funktioniert ...

Über den AC in kann man seine Anlage ja dann mittels Generator in Notsituationen versorgen ... so bleibt dieser nicht ungenutzt ... andererseits wäre eine Herstellerseitige zertifizierung nach VDE sicher die beste Lösung ... obgleich diese den Sinn nicht erkennen und auch kein Geld dafür investieren möchten.

In diesem Sinne viel Erfolg mit Euren Anlagen ... ich werde mitteilen was sich bei Gericht ergeben hat.

Beste Grüße - Volks PV

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Herzlich willkommen hier im Forum!

Es ist wirklich prima, dass Ihr endlich mal gerichtlich klären lasst, was denn nun eine Insel ist und was nicht. Da geistern, auch hier im Forum, viele Aussagen dazu herum, die überwiegend noch nie "bewiesen" wurden.

Ich musste neugierhalber natürlich mal auf Eure Internetseite schauen. OK, Ihr macht also gerade "Pause"?
Mir erschließt sich allerdings nicht ganz, was Euer Geschäftsmodell bzw. Produkt eigentlich genau ist bzw. eigentlich sein sollte.
Wolltet Ihr "Halb-Insel-Anlagen" vertreiben, die man sich selbst ohne Elektriker aufs Dach montiert und die man weder beim Netzbetreiber, noch im Marktstammdatenregister anmeldet? Und wo man auch keinen neuen Zählerschrank nachrüstet, kein APZ-Feld einbaut, keine 5. Ader vom Hausanschlusskasten zum Zählerschrank verlegt usw., und den ganzen anderen Kram, den der Netzbetreiber bei neuen PV-Installationen üblicherweise fordert?

Denn sobald ihr einen eingetragenen Elektriker zur Hand habt, der die Anlagen beim Netzbetreiber anmelden kann, bringt die "Halbinsel-Eigenschaft" ja eigentlich keine großen Vorteile mehr. Wenn man die Halbinsel als normale PV-Anlage mit Batteriespeicher anmeldet, dann sollte der Netzbetreiber ja eigentlich glücklich sein (und sich allenfalls wundern, dass der Zweirichtungszähler nie eine Einspeisung erfasst).

Servus, ja wir machen Pause, was bedeutet wir haben den gewerblichen Betrieb vorübergehend ruhend gemeldet.

Der Markt hat sich deutlich anders entwickelt als erwartet. Das beginnt mit dem erheblichen Preisverfall von PV Hardware und endet mit der desaströsen Politik, die Unsicherheit in der Bevölkerung verursacht.

Wir haben unseren Fokus zunächst auf kleine Halb- Inselanlagen mit Speicher gelegt. Die Montage wurde von einem Partnerbetrieb durchgeführt, die Elektroinstallation lag zunächst beim Kunden.

Wir haben gute Preise angeboten und eine Entlastung der Infrastruktur beabsichtigt. Außerdem eine Blackout sichere Versorgung sowie Unabhängigkeit.

Die Wechselrichter sind fähig, eine Phase als Quelle zur externen Ladung vom Grid zum Speicher oder aber dem durchschleifen des Grids zum Verbraucher.

Nachdem die Thematik aufgekommen ist, haben wir beschlossen uns inhaltlich nicht zu beschränken, jedoch erst ein Mal Abstand zur Insellösung zu etablieren und abzuwarten wie es sich juristisch entwickelt. Zwischenzeitlich sind die Preise extrem eingebrochen, was zu einem erheblichen finanziellen Verlust geführt hat.

Wir hatten unser Netzwerk gut ausgebaut, sodass wir super Händler mit top Preisen aus Deutschland hatten die Lagerware überflüssig machte. Jedoch haben wir trotz vieler geschriebener Angebote und unserer Zusammenarbeit mit unserem Partner-Elektromeisterbetrieb kaum Aufträge erhalten. Entweder klappte es mit der Finanzierung nicht oder man wolle erst Mal warten wie es politisch weiter geht.

Da sich die Marktsituation nicht relevant verbessert hat, beschlossen die Gesellschafter erst Mal alle Kosten zu minimieren und das Urteil vom Verfahren abzuwarten.

Unser Partnerbetrieb, der unter anderem auch die Dachmontage durchführt, die Elektroinstallation AC-DC und Anmeldungen vornimmt, soll zwischenzeitlich alle aufkommenden Aufträge auffangen, man muss ja schließlich zusammen halten. Wir waren schon immer Händler im Groß und Einzelhandel sowie Networker.

Für die Netzbetreiber sind solche Anlagen äußerst unattraktiv. bis zu 60 Cent pro kWh für Bezug verlangen und 7-8 Cent pro kWh vergüten, da entgeht ein großes Geschäft.

Ich denke nicht, dass die vermeintliche Meldepflicht rechtlich begründbar ist, sofern eine VDE konforme Elektroinstallation besteht. Aber man ist ja Kompromissbereit. Eine Notstromanlage die den selben Schaltungsaufbau über 0 hat ist ebenfalls nicht meldepflichtig. Der Zweck ist der selbe, nur die priorität zwischen Ersatz und Hauptstromversorgung wird getauscht. Somit bleibt der Zweck durchaus erhalten und es gibt auch keine andere Gefahrensituation. Somit kaum durchsetzbar, aber man möcht ja auch zu einem Ende kommen also füllt man ein Formular aus und lässt den Netzbetreiber bei der Inbetriebnahme beiwohnen.

So ist man auch versicherungstechnisch gut aufgestellt, da ja durch den Netzbetreiber abgenommen. Es gibt übrigens von Growatt ein dreiphasiges Halbinselsystem, bestehend aus 3 WR welche miteinander kommunizieren. (Jeder eine Phase)

Ein weiterer Vorteil ist der günstigere Bezugspreis und man hat keinen Vertrag am Hals. Natürlich sind die Anforderungen auch geringer als bei einer BNetzparallelanlage, da ja auch das Risiko geringer ist. Und man wäre ein Teil der Lösung unser überlastetes Netz zu entlasten, denn Einspeisung passiert immer zeitgleich und viel Energie muss einfach sinnlos verbrannt werden um die Infrastruktur zu schonen da die Peaks nicht mit dem Verbrauch bzw. zusammenpassen.

Ich weiß es ist nie einfach Ideal und wirtschaftliche Interessen zu harmonisieren, aber man hat ja auch einen moralischen Anspruch an sich selbst.

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Halte uns bitte auf dem laufenden, wie das ausgeht.

Was ist denn die Meinung eures Anwalts zu der Sache?

Oliver

Ja, ja . . . . . .ob sich der Gutachter nicht weitere Aufträge verleiten will ? Einerseits müsste er als "Gutachter" ergo "ausgewiesener Fachmann" bestätigen, dass es elektrotechnisch in Ordnung ist, dass es keinen Einfluss und schon gar keine einspeisung gibt. Andererseits, wenn er das macht, kann er umschulen. Weitere Aufträge bekommt er dann nicht mehr.

Es wird keine klare rechtssprechung geben, auch jeder Richter wird sich um ein Urteil drücken, das als Präzedenzfall hergenommen werden kann. Ausser natürlich, der Richter gibt den swm recht. Dann ist die welt in ordnung, auch für den richter.

Im Gegenteil, der Richter war komplett überfordert mit der Materie und wollte ohne Gutachter gar nichts machen. Er war daran interessiert die Ablage "zum laufen" zu bringen und fragte mich, was dazu nötig wäre. Die Antwort war kurz, die Anlage funktioniert und muss nur gem. VDE eingebunden werden.

Er meinte er hat das noch nie erlebt, dass sich die SWM selbst zu 100% widerspricht und wenn ist müsse man eben gegen die klagen...

Ganz nach dem Motto, es gibt immer ein erstes Mal.

Jedenfalls wird es für die SWM unangenehm werden, verlieren wird, wird die SWM als Beschuldigter hinzugezogen als auf unsere Seite und verliert der Kunde wird die Rechtsschutz die SWM in Regress nehmen, da ohne deren Schreiben gar kein Grund für eine Verhandlung vorläge...

Es wäre auch Mal eine Idee eine Feststellungsklage einzureichen... Auch die Definition der Bundesnetzagentur ist fragwürdig, ist deren Aufgabe doch die Einhaltung der Gesetze zu kontrollieren und nicht irgendwelche Definitionen zu etablieren. Fakt ist, die Gesetzgebung hinkt wieder um Ionen der Realität hinterher und man versucht alles um sich durchzumogeln... Aber es ist halt auch schwierig, wenn Fachleute keine Ahnung von Ihrem Fach haben ... Da recht es sich, dass unser Schulsystem wert auf auswendig lernen und nachplappern legt und nicht auf Intellekt und Verstand und Selbstdenken...

Haben die keine Ahnung, oder wollen sie einfach nicht, dass solche Anlagen installiert werden, weil dabei swm nicht mehr so viel Strom an diesen haushalt verkaufen können ? Denkst du, dass dort lauter unqualifizierte menschen arbeiten ?

Zitat:
"Eigentümer der swm München ist zu 100 prozent die landeshauptstadt Münschen. Die swm gehören also den Münchner Bürger*innen .. . . . . . ."

Für wen dieser dort lebenden einwohner wird es unangenehm ?

Warten wir ab wie das weiter geht.

Mach doch einfach.

Oliver

Ich würde das Thema in unsere Kategorie "Rechtliches" verschieben. Jemand Einwände oder andere Vorschläge?

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Wenn es eine Querverbindung zum Thema Halbinsel gibt nicht :joy: