Vor- oder Nachteile zu Anmeldung eines 15 kW Speicher

Die Rahmenbedingungen: 16kW Wärmepumpe, 200 Liter Brauchwasserspeicher im 3 Personenhaushalt.

Eine Anlage mit 6 kW peak läuft, ein 15kW Speicher mit AC-Kopplung ebenfalls.
Nun meine Frage: Welche Vor- oder Nachteile hat eine Anmeldung des Speichers beim Netzbetreiber?
Wie wird der Speicher bei §14e behandelt?

Danke für die Antworten

Wenn du den Speicher anmelden lässt, hast du meines Erachtens zwei Optionen bei der Anmeldung:

  • Kein Netzbezug, also so programmieren das er nicht über das Netz geladen werden kann
  • wenn Lademöglichkeit aus dem Netzt bestehen soll, dann mußt du einen potenzialfreien Kontakt vorhalten der den Netzbezug des Speichers auf 4,6kW begrenzen kann.

Wir haben AC-Kopplung, das heißt Wechselrichter auf dem Dach, Akku mit Ladegerät und eigenem Wechselrichter im ehemaligem Heizungskeller.
Den 16 kWh Speicher kann man mit ca. 2240 Watt aufladen. Natürlich wird der Speicher nur mit überschüssiger PV-Leistung geladen.
Ich trau halt dem WEST-Netz nicht, auf was für Ideen die immer kommen. Ist ja ein Leichtes den Akku mal eben aus dem Netz zu laden.

jedenfalls nicht auf sowas

Ich kann aus Süddeutschland BaWü von Netze BW berichten.

Meine Eltern haben einen AC gekoppelte Batterie neben ihrer bereits existierenden PV Anlage installieren lassen. Als NetzeBW davon Wind bekommen hat, gabs massiven Handlungsdruck, weil die eine nachträgliche Anmeldung eingefordert haben, mit Stempel vom ausführenden/abnehmenden Elektriker. Und das fast 2 Jahre nach dem Einbau.

Wenn ich an eine CEE16A Steckdose ein großes Gerät anstecke, interessiert das niemanden. Aber wenn man eine AC gekoppelte Batterie im Haus anschließt, braucht es einen Elektriker, Formulare, Anmeldung, …

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Ich frage mich wie die an die Informationen gekommen sind. Aber egal.
Das Ladegerät ist normalerweise ein Gerät unter 3600 Watt und hat einen Stecker, oder sollte man einen Schukostecker anbauen können. Damit entfällt ja die Pflicht für einen Elektriker.

Man könnte ja auch ein Ladegerät mit 1000 Watt nehmen.

Täusch ich mich da?

Falls da ein iMSys mit LTE-Gateway verbaut ist, passiert das unvermeidbar: Da werden die 1.8.0 und 2.8.0 Zählerstände mit üblicherweise 0,001 kWh Auflösung (oder besser) alle 15 min zum Netzbetreiber gefunkt. In der Nacht ist es bei Ausschaltflanken von größeren Verbrauchern unvermeidbar, dass 1 oder 2 Sekunden lang mal kurz aus dem Akku ins Netz gespeist wird, bis der Nulleinspeiseregler reagiert hat. Die o.g. Auflösung reicht, um das zu bemerken.
Bei reiner PV ohne Speicher muss der 2.8.0-Stand über Nacht wie festgenagelt auf einem Wert bleiben. Jede Wattstunde Zunahme entlavt einen Speicher.

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Nö, iMSys ist da noch keins verbaut.
Das kam über das Marktstammdatenregister zustande. Anlage wurde dort eingetragen und NetzeBW hat das mitbekommen mit rund 2 Jahren Verzögerung und wollte die Unterlagen vom Elektriker sehen.

Ist ja nicht so dass ich das nicht von Anfang an gesagt habe dass man das anmelden muss :slight_smile: Wurde aber ignoriert.

Ach so - auch der Batteriespeicher war also ganz offiziell im Marktstammdatenregister eingetragen?
In dem Fall wundert mich dann weniger, dass der Netzbetreiber da Stress macht, sondern viel mehr, dass er erst nach 2 Jahren anfängt, Stress deswegen zu machen.

Falls Du einen Elektriker brauchst, der das nachträglich anmeldet, kann'st mir 'ne PN schreiben, ich habe da ein paar Anlaufstellen. Oder halt bei Elektriker mit Herz im PV-Forum gucken. Oder den Jo Huebner hier im Forum fragen, der ist inzwischen auch mit TREI-Schein unterwegs und eingetragen.

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Ich verstehe die Anmerkung gar nicht und darum wundert es mich ebenso nicht. Eine Anlage die nach Netzbetreiber anmeldepflichtig ist wird beauftragt und ins MaStR eingetragen ohne sie anzumelden. Irgendwann kommt der Netzbetreiber im völligen Overload doch mal dazu Daten abzugleichen und findet so eine "Einladung".

Wenn man so einen Speicher "beauftragt" fällt schwer zu verstehen warum man für 200-300€ das Ding nicht gleich anmelden lässt.

Warum eine Anmeldung mit Stempel vom ausführenden / abnehmneden Elektriker?
Das versteh ich nicht.

Weil die Netzbetreiber das so in ihre TAB (TeilnehmerAnschlußBedingungen) schreiben und die sind für dich als Strombezieher bindend. (Vertragsgrundlage)
Einzige Möglichkeit ist gegen die TAB wegen "Übergriffigkeit" zu klagen, aber wer macht das schon?

Herzliche Grüße
Eclipse

Wo genau und welchem Wortlaut steht das bitte in den TABs?

Dies kannst du in der TAB Deines Netzbetreibers lesen. Als Vorlage nutzen die Netzbetreiber in der Regel die VDE-AR-N 4100 bzw. 4105 und pflegen individuell Anpassungen ein.

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Das ist ein Auszug aus den TAB meines Netzbetreibers:
Zitat:
Gemäß der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsan-schlussverordnung-NAV)“ dürfen Arbeiten an elektrischen Anlagen außer durch den Netzbetreiber, nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Verteilnetzbetreibers
(nachfolgend VNB genannt) eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt wer-den!
Zitat Ende:

Und dieser zugelassen Elektriker muss die Arbeiten bzw. Anmeldung ggü. dem Netzbetreiber bestätigen. Wenn er da Mist baut, verliert er seine Zulassung und dadurch in den meisten Fällen auch seine Geschäftsgrundlage.

Herzliche Grüße
Eclipse

Danke, aber das Betrifft den Netzanschluss. Alles was hinter dem Zähler passiert, darf ein "normaler" Elektriker machen.
Wie ich schon erwähnt hatte ist de anzuschließende Last vom Ladegerät so klein, dass man das über normalem Schokostecker erledigen kann.
Ein Ladegerät vom Auto oder mein etwas größeres Labornetzteil mit dem man auch gut laden kann gehen ja auch über Schukosteckdose.

Wenn du dich da mal nicht irrst...
Ich bin der Überzeugung, das der VNB das komplett anders sieht.
Erstens müssen Speicher, die an einer Steckdose hängen im MaStR angemeldet werden. (Das hat der Gesetzgeber festgelegt)
Mein Netbetreiber schreibt in die TAB, dass Speicher anmelde- und zustimmungspflichtig sind.
Wenn du dagegen verstösst kann dich das deine Einspeisevergütung kosten und der VNB den Rückbau verlangen.
Siehe folgende Tabelle:


Schon für die Anmeldung gilt, dass diese durch einen, wie vor geschrieben, zugelassenen Elektriker erfolgen muss.
Die VNBs haben dort eine schier unfassbare Narrenfreiheit.
Und wenn der Speicher an einer Steckdose hängt und diese Steckdose aus dem öffentlichen Netz versorgt wird, dann speist er auch ins öffentliche Netz ein, sobald er Leistung abgibt, außer du hast ein kompett getrenntes Inselnetz.

Ich bin da auch kein Fan von all diesen Vorschriften, ich sehe nur die Gefahren, die eine solche von den VNBs selbstgestaltete jedoch unwidersprochene TAB beinhalten.

Da ist jeder, der nur irgendwas mit Energiespeicher oder Einspeisung macht sofort in der Illegalität.

Herzliche Grüße
Eclipse

Ich finde das maßlos überdramatisiert. Es ist nicht irgendein Netz, sondern ein Netz in der Hoheit des Netzbetreibers und der trägt Sorge das da nicht jeder "Hans-Wurst" dran rum fummelt. Wenn einem das nicht passt, steht es jedem frei seine eigene Insel betreiben. Diese "Mode" mit fachlichen Mist auf Netzbetreiber verbal einzudreschen ist extrem deplatziert (damit meine ich nicht @eclipse ).

Dieser Einschätzung kann ich mich nicht ganz anschließen. Wenn ich nur an das ganze Theater mit den Balkonkraftwerken denke. Auch verstehe ich nicht warum ein Speicher mit 800W Einspeisung ins Heimnetz der über eine normalen Stecker angeschlossen wird, von einem eingetragenen Elektriker angemeldet werden soll. Was soll der bestätigen, dass der Stecker in einer Steckdose steckt? Anderes Beispiel: Auch wenn an einem Wechselrichter DC seitig Änderungen vorgenommen werden, fordert der Netzbetreiber das komplette Programm. ohne eingetragenen Elektriker geht nichts. Das betrifft die zusätzliche Montage von weiteren Modulen an den bestehenden Wechselrichter oder wenn von der vorhandenen Möglichkeit eine Batterie an einen hybrid WR Gebrauch gemacht wird.

Ich werde das Gefühl nicht los, dass die Netzbetreiber ihre Felle davon schwimmen sehen und alles was zu einer geringeren Verwendung ihrer Netze und damit ihrer Einnahmen führen könnte maximal torpedieren. Möglichst undurchsichtig, möglichst teuer. Dann lassen die Leute das schon.

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Um mal wieder auf die armen Netzbetreiber einzuschlagen, natürlich geht denen die Muffe, weil immer mehr Leute das Recht auf ein BKW oder eine größere PV-Anlage wahrnehmen. Das Geschäft bricht ein, weniger Umsatz etc. Der Netzbetreiber hinkt stark mit dem Ausbau, Zählern usw. usw. hinterher. Was da "gemacht" wird ist nicht Zeitgemäß, vieles wird dem Kunden erschwert oder sogar unmöglich gemacht.
Meine Meinug die man nicht teilen muss.

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