ich würde gerne PV AC Wechselrichter durch MPPT(DC-DC -> Akku) ersetzen. D.h. die PV bleibt aber der PV AC WR fällt weg. Was mache ich da im Marktstamm...? Was melde ich dem VNB?
Anmerkung: Ist eine EEG Anlage aber EEG Vergütung gibt es keine (Verzicht), die Anlage wurde auch nicht gefördert.
Dann noch den Fall PV Wechselrichter wird ersetzt durch einen mit anderer Leistung. Im MS muss man dann wohl eine Leistungsreduzierung beantragen (Erhöhung gibt es eh nicht wäre neue Anlage). Konkret würde ich gerne einen AC WR durch DC Anbindug ersetzen und der freiwerdende WR ersetzt einen überdimensionierten.
Also, erste Frage, MPTT? Kenn ich nicht, kenne nur MPPT, falls Du das meinst.
Zweite Frage, du möchtest den direkten AC Einspeisewechselrichter entfernen, dafür einen PV MPPT DC(Akku) Wechselrichter installieren?
Leider eine Änderung zwischen lesen und Antworten von Dir.
Aber du wirst doch wieder von DC auf AC gehen, oder macht das ein bestehender und bereits angemeldeter Speicher?
Zweiter Fall ist klar, bei einer Bestehenden PV ein anderen Wechselrichter. Laut meinem Kenntnisstand sind Leistungsreduzierungen Melde, aber nicht genehmigungspflichtig. Also Daten im MStR anpassen. Wichtig ist hier nur, das sich nichts an der Einspeiseart etc ändert.
Einer davon soll durch DC DC MPPT ersetzt werden. Muss man dann die entsprechende Anlage abmelden, da nicht mehr direkt am Netz?
Der freiwerdende DC-AC WR ersetzt einen zugroßen DC-AC WR. Hätte auch gehofft, das man hier nichts dem VNB melden muss, zumal der ersetzende WR auch schon gemeldet ist (wenn auch an einem anderen PV string). Auf der anderen Seite veringert sich die maximale WR Leistung.
Der Speicher ist angemeldet (wird demnächst aber auch offiziell ersetzt)
OK sieht so aus als müsste ich den VNB einfach mal Fragen. Werde ich aber wohl ein Bild malen müssen um Missverständnisse zu vermeiden.
Frag mich dann nur macht ich das in einem Aufwasch mit dem Speicher oder lass ich das simple und melde weitere Änderung extra - ich tendiere zu zweitem.
@endurance kommt drauf an, wenn diese Anlage, welche jetzt in den Akku speisen soll, bereits eine Nulleinspeiser wäre, würde ich nur die Wechselrichteränderung melden. Sonst die Anlage mit dem Akkuwechsel der Neuen Anlage am Akku zuordnen.
Ansonsten den Wechselrichtertausch auf kleineren WR separat anmelden. Ist ja genehmigungsfrei wenn gleiche Einspeiseart.
Die PV Einspeiseleistung (Überschuss) ist auf 60% der maximalen Leistung (hmm ist das eigentlich WR oder PV Leistung) beschränkt.
Aktuell 20kWp PV bei 22kW PV WR Leistung + 6? kW Batteriewechselrichter (SMA SI 6H).
Später PV kWp unverändert max 15kW PV AC + 2x MPPT 250/60 + 15?kW Batteriewechselrichter (3xVictron MP II 5000 - muss mal schauen mit welcher Leistung der angemeldet wird.)
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Frag aber hypothetisch, oder für einen Freund. ..
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Ja - die schreiben sich das tatsächlich mit und haken später nach - hab ich gerade erst festgestellt.
Also ich habe mit meinen Stadtwerken gesprochen:
Die wissen (evtl. Urlaubsvertretung) selber nicht wie sie das mit dem Tausch PV WR (DC-AC) zu DC DC handhaben. Auch das Wort Nulleinspeisung ist mal gefallen im Telefonat.
Evtl. kommt da in den nächsten Wochen eine Aufklärung - dabei viel auch auf das die Syna (früherer VNB) meine 22kW Ladestation nicht ins System eingepflegt hat (die hatte mir vor 10Jahren geschrieben (mail zum Glück) brauch ich nicht anmelden. Hab denen die Mail von damals geschickt mal schauen was denn daraus wird.
Insgesamt wohl dem der eine Insel bauen kann und Ruhe hat vor dem ganzen Bürokratie und Netzschonungswahn.
@Vauum
Bin an der Stelle evtl. masochistisch veranlagt.
Mich interessiert es einfach und evtl. hilft es jemand anderen weiter. Bisher hat sich mit dem VNBs immer noch eine Lösung finden lassen.
Wenn nicht kann ich immer noch auf "deine" Lösung schwenken - kontrollieren kann und wird das in der Praxis eh niemand - ist von außen auch nicht sichtbar und nicht messtechnisch erfassbar.