Anwendungsbereich der Norm
Die technische Bewertung eines Speichers bezieht sich in der Regel auf die Umrichtertechnologie. Der
Bezugspunkt hierzu ist immer die Zuständigkeitsgrenze (z. B. Hausanschlusskasten) zwischen
Kundenanlage und dem öffentlichen Verteilnetz. Um allen Anwendungsbereichen von Speichern auch
zukünftig gerecht zu werden, sind diese Systeme in ihrer Gesamtheit am Netzanschlusspunkt (Erzeugung,
Verbrauch und Speicherung) zu betrachten.
Begriffsbestimmungen
Kopplung (fest):
Gleichstrom-(DC-)seitige elektrische Verbindung von Erzeugungseinheit/-anlage und Stromspeicher mit
gemeinsamem Wechselrichter (AC-Seite zur Kundenanlage bzw. zum Netz)
Anmerkung 1 zum Begriff: Bei fester Kopplung von Erzeugungseinheit/-anlage und Speicher kann der
nächste vorgeschaltete (AC-)Zähler nicht unterscheiden, ob gerade elektrische Energie aus der
Erzeugungseinheit/-anlage oder dem Speicher in das kundeneigene oder öffentliche Netz eingespeist
wird.
Technische Anschlussbedingungen
Demzufolge sind für die Anmeldung, den Netzanschluss, die Inbetriebnahme und den Betrieb von
Speichern die entsprechenden vorliegenden technischen Regelwerke für Bezugs- und Erzeugungsanlagen
einzuhalten:
Für Betriebsmodus „Energiebezug“: VDE-AR-N 4100 und TAB des Netzbetreibers
Für Betriebsmodus „Energielieferung“: zusätzlich VDE-AR-N 4105
Für den Inselbetrieb: zusätzlich VDE-AR-E 2510-2
Anschlusskriterien
Für die technische Ausführung des Anschlusses des Speichers bzw. der Kundenanlage mit Speicher sind
die Technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers, die VDE-AR-N 4100 und die VDE-AR-N 4105
zu beachten.
Die durch den Netzbetreiber genehmigte maximale Anschlusswirkleistung für Leistungsbezug aus dem
Netz bzw. -lieferung in das Netz (unter Berücksichtigung des cos φ ergibt sich daraus eine maximale
Scheinleistung) darf am Netzanschlusspunkt nicht überschritten werden. Der Leistungswert für die
Lieferung in das öffentliche Netz ist durch den Anlagenbetreiber technisch zu überwachen und ggf. zu
begrenzen.
Elektrische Energie darf nicht vom Netz bezogen und anschließend wieder als gesetzlich vergütete
Energie, z. B. nach EEG oder KWKG, eingespeist werden.
Ist eine gesetzliche Vergütung der gespeicherten Energie vorgesehen, muss diese getrennt nach
Primärenergieträgern separat gemessen werden.
Nachweis der Erfüllung der technischen Anforderungen
Die Erfüllung der Anforderungen ist entsprechend Abschnitt 9 der VDE-AR-N 4105 und
DIN VDE V 0124-100 (VDE V 0124-100) nachzuweisen.
Für den EnFluRi-Sensor muss eine Konformitätserklärung zum Nachweis der ordnungsgemäßen Funktion
nach diesem Hinweis erbracht werden. Außerdem ist im Zuge der Inbetriebsetzung des EnFluRi-Sensors
(des Speichers) ein Funktionsnachweis gemäß der Errichtungsanweisung des Herstellers durch den
Elektrofachbetrieb vorzunehmen und im Inbetriebsetzungsprotokoll E.8 der VDE-AR-N 4105 zu
Nach VDE ... 4105
-
Einheitszertifikat für geplanten Typ der Erzeugungseinheit und Speicher
-
Zertifizierung für Wechselrichter/Speicher/Messeinrichtung durch Zulassungsstelle die nach nach DIN EN ISO/ICE 17065 zugelassen ist. (Früher waren Herstellererklärungen ausreichend)
Abschnitt zu Nulleinspeiser
4.4 Nulleinspeiser
Unter dem Begriff Nulleinspeiser werden Systeme verstanden, die aus Erzeugungseinheiten/-anlagen
und Speichern aufgebaut sind, für die eine Netzeinspeisung nicht vorgesehen ist. Die Netzeinspeisung
wird hierbei durch das System verhindert.
Anmerkung 1: Die Hauptmotivation für die Ausführung und den Betrieb von Anlagen als Nulleinspeiser ist
die Realisierung einer Erzeugungsanlage in Eigenverbrauch auch dort, wo die Einspeisung nicht möglich
ist.
Anmerkung 2: Eine weitere Motivation für die Ausführung und den Betrieb von Anlagen (oder
Anlagenteilen) als Nulleinspeiser ist i. d. R. die Optimierung des Eigenverbrauchs in der Kundenanlage.
Anmerkung 3: Die Umsetzung einer Anlage als Nulleinspeiser ist nicht zwingend mit dem Einsatz eines
Speichers verbunden.
Bei der Installation und für den Betrieb sind sowohl bilanzielle wie auch technische Randbedingungen zu
beachten.
Bei der Ermittlung der anschließbaren Erzeugungsleistung als Nulleinspeiser, mit regelungstechnisch
bedingter transienter Einspeisung bei z. B. Lastwechseln müssen die regelungsbedingten Netzrückwirkungen berücksichtigt werden. Dies erfolgt bei der Auswahl des Verknüpfungspunktes mit dem Netz. Im
Wesentlichen sind die folgenden Punkte zu berücksichtigen:
Schutz vor kurzzeitiger Überspannung durch große Einspeisung, mit Spannungsfall auf den Leitungen
etc. und
Schutz vor Überstrom/Betriebsmittelüberlastung in der Kundenanlage und in Abstimmung mit dem
Netzschutzkonzept.
In die Berechnung gehen typischerweise folgende Größen ein:
Installierter Ortsnetztransformator
Anschlussleistung Netzanschluss
Kurzschlussleistung am Netzanschlusspunkt
Netzimpedanz
Die Ermittlung sollte vorzugsweise durch den Netzbetreiber mit den realen Daten erfolgen. Je nach
Transformator und Netztopologie kann der Netzbetreiber die maximal zulässige Leistung ermitteln. Eine
pauschalisierte Vorgabe durch den Netzbetreiber ist möglich.
Folgendermaßen kann eine Abschätzung vorgenommen werden:
Installierbare Einspeiseleistung als Nulleinspeiser ≤ 1 % der Netz-Kurzschlussleistung am Anschlusspunkt
Ich habe mal ein paar Infos aus dem PDF zusammen gefasst, erwähnenswertes habe ich mal fett oder unterstrichen markiert. Es scheint hier einige Fehlinterpretationen im Realbetrieb mit den VNB und Elis zu geben. Ein Zertifikat für den Speicher wird wohl schwierig. Den VNB gehen die Kerndaten was an und zwar was die Auswirkung auf Eispeisung und Netzladung in Sachen Netzeinfluss betrifft. Elektrisch Technisch geht es ihn eigentlich nichts an, siehe Zuständigkeiten nach Zähler. Zumindest so meine Auslegung.
Das Problem ist die Speicherkapazität, Max. Entladeleistung, Netzeinspeisung ins Öffentliche Netz hierzu auch die Kurzschlussleistung bei Nulleinspeisung zum Netz-Trafo des VNB, generelle Einspeisung der PV Anlage.
Wenn das Zertifikat die erforderlichen Infos zum Speicherbetrieb von deinem Wechselrichter her gibt, dann muss der Eli eigentlich nur die Kapazität noch angeben und das Zertifikat reicht für Wechselrichter als PV System und als Speicher. Ich finde leider nur die Zertifizierung als Erzeugungsanlage, denke das ist der Knackpunkt. Viele haben ja gerne separate Fertigspeicher. DIY ist da nicht so erwünscht.
Interessant zur Nulleinspeisung finde ich, das die EWE Netz einen Speicher verlangt.