Victron netzparallel - Zweirichtungszähler immer saldierend ?

Hallo,

es tut sich wieder eine Frage auf :

Ich plane eine Victron-Anlage mit Multiplus II 5000, Cerbo, 48V Batterie, dazugehörige und PV Module / Mppt-Laderegler.
Das ganze netzparallel mit Nulleinspeisung

Ich habe im Haus ein Dreiphasensystem
Der Victron soll nur an einer Phase hängen.
Ich könnte im Haus aber alles auf 1 Phase umbauen (auch den Herd)

Momentan habe ich noch einen guten alten Ferrariszähler aber im Falle einer Anmeldung (mit Nulleinspeisung) würde ich evtl. einen Zweirichtungszähler verpasst bekommen.

Wenn ich 100% sicher sein kann dass ein Zweirichtungszähler des Netzbetreibers saldierend arbeitet (also z.B. Einspeisung 1kW auf L1 und Bezug 1KW auf L2 in Summe Null ergibt), dann kann ich mir einen Umbau auf ein einphasiges System im Haus sparen. Wer kennt sich da aus, gibt es in Deutschland überhaupt nichtsaldierende Zähler ? Mein Netzbetreiber ist Netze BW.

Viele Grüße
Ralf

Habe es so wie du es haben möchtest mit einem MultiPlus II, MPPT, CerboGX und 5 kWh Speicher. Der MuliPlus hängt auf L1 und die Einspeisung ist in der Cerbo auf Null eingestellt. Alle Geräte im Haus werde damit versorgt.

Moin Ralf,

meines Wissens nach sind alle gebräuchlichen Zähler in D saldierend, die Ferraris sowieso.

Ich würde aber dennoch einen Zweirichtungszähler einbauen lassen, am besten unabhängig von einer Anmeldung und idealerweise vorher. Du könntest sonst richtig Ärger bekommen, wenn eine netzparallele Anlage am Ferraris läuft. Die "Nulleinspeisung" ist ja nur Software und 100% Null ist technisch nicht möglich, weil die Reaktionszeiten der Regler dagegen stehen. Ein nickliger Betreiber (und da gibts genug von) würde dir evtl. gerne unterstellen, dass du betrügst und Steuern hinterziehst etc. Das ist es nicht wert.

Dann lieber diskutieren, ob die eingespeisten paar kWh die Diskussion überhaupt wert sind. Machs doch wie ich, wir hatten das letztens besprochen ... einfach ein Balkonsolar anmelden und gut ist. Egal was du dann tust.

Herzliche Grüße
Hans

Dein Stromzähler vom Netzbetreiber ist immer saldierend.

Dein Stromzähler vom Netzbetreiber ist immer saldierend.
Danke für die Bestätigung. Das erleichtert den Installationsaufwand im Zählerschrank ungemein.
Ich würde aber dennoch einen Zweirichtungszähler einbauen lassen, am besten unabhängig von einer Anmeldung und idealerweise vorher.
.... einfach ein Balkonsolar anmelden und gut ist. Egal was du dann tust.
WENN ich meine große Nulleinspeisungsanlage anmelden will, macht es ja keinen Sinn, vorher noch ein Balkonsolar anzumelden. Oder vielleicht doch ??..... siehe weiter unten
Du könntest sonst richtig Ärger bekommen, wenn eine netzparallele Anlage am Ferraris läuft.
Bei Nichtanmeldung und wenn jemand kontrolliert - klar ! Aber das lassen wir diese Variante mal außen vor....
Die "Nulleinspeisung" ist ja nur Software und 100% Null ist technisch nicht möglich, weil die Reaktionszeiten der Regler dagegen stehen.
Auch klar... In diesem Zusammenhang habe ich in einem anderen Thread diese immer noch offene Fragen gestellt :

Gedankenspiel :

a) ich melde Nulleinspeisung an, bekomme zweirichtungszähler gesetzt und nach 1 Jahr stehen z.B. 1 oder 2 eingespeiste KW auf dem Zähler. Was hat das für Konsequenzen ?

b) Um die drohenden Konsequenzen aus a) zu umgehen , dann folgende Vorgehensweise:

Man meldet man mit dem beigefügten Formular einfach ein Balkonkraftwerk an. Da kann man ja die Option ankreuzen
"Es ist sichergestellt, dass keine Stromeinspeisung .....stattfindet.....kein Zweirichtungszähler notwendig...."

Dann kann der VNB einen Zweirichtungszähler einbauen oder auch nicht...egal.....

Nach erfolgter Anmeldung des Balkonkraftwerks meldet man die Nulleinspeisungsanlage an.
Dann setzt mir der VNB in jedem Fall einen Zweirichtungszähler und falls mal ein paar Watt eingespeist werden, ist nicht die Nulleinspeisungsanlage schuld sondern man hat man das Balkonkraftwerk als Ausrede.

Hab ich mir das so richtig zurechtgelegt, mach das Sinn ?


Ralf


a) ich melde Nulleinspeisung an, bekomme zweirichtungszähler gesetzt und nach 1 Jahr stehen z.B. 1 oder 2 eingespeiste KW auf dem Zähler. Was hat das für Konsequenzen ?



Ralf
Die Konzequenz ist, dass du die 1-2 KWh nicht vergütet bekommst.
Was soll es da sonst für eine Konsequenz geben?
WENN ich meine große Nulleinspeisungsanlage anmelden will, macht es ja keinen Sinn, vorher noch ein Balkonsolar anzumelden. Oder vielleicht doch ??..... siehe weiter unten
Keine Ahnung wie das in BW ist, aber WENN ich hier eine große Anlage anmelde, MUSS ich meinen alten Zählerschrank auf aktuelle Technik umrüsten lassen. Das würde ein paar Tsd. Euro kosten und jede Wirtschaftlichkeit kaputt machen.

Daher habe ich das Balkonsolar angemeldet, das ist relativ einfach und formlos, erfordert nur ein paar gedehnte Wahrheiten bzgl Einspeisestecker und Absicherung ... und über den Rest schweigt der Gentleman, weil er ja die sachbearbeitende Dame im Versorgerbüro nicht über die Maßen beanspruchen will.

Wichtig ist dabei allerdings der Zweirichtungszähler oder alternativ einer mit Rücklaufsperre. Hab ja vorhin schon geschrieben, den würde ich VOR allem anderen einbauen lassen.
Keine Ahnung wie das in BW ist, aber WENN ich hier eine große Anlage anmelde, MUSS ich meinen alten Zählerschrank auf aktuelle Technik umrüsten lassen. Das würde ein paar Tsd. Euro kosten und jede Wirtschaftlichkeit kaputt machen.
Hallo Hans,

Das kann schon sein, dass wenn z.B. man eine Elektro-Uraltinstallation aus den 60er Jahren oder so hat dass da was neu gemacht werden muss. Macht ja auch Sinn. Aber mein Haus und der Zählerschrank ist Bj 1999 .Und außer dem Zähler und Sicherungen ist da nicht viel drin, denn FI und die einzelnen 16A-Sicherungen sind etagenweise in 2 Unterverteilern untergebracht.

Die Batterien und die Victron-Komponenten kommen in einen extra abgetrennten kleinen Raum in die Garage.

Viele Grüße

Ralf

Wenn du Platz für den 2 Richtungszähler und die Sicherungen für den Wechselrichter hast ist doch alles OK.



a) ich melde Nulleinspeisung an, bekomme zweirichtungszähler gesetzt und nach 1 Jahr stehen z.B. 1 oder 2 eingespeiste KW auf dem Zähler. Was hat das für Konsequenzen ?
Ralf
Die Konzequenz ist, dass du die 1-2 KWh nicht vergütet bekommst.
Was soll es da sonst für eine Konsequenz geben?
Vergütungsanspruch, Gewerbetätigkeit,Finanzamt, sonstiger bürokratischer Aufwand, Ärger ?!?!?.... :? keine Ahnung.

Bis 10KWp PV kannst du dich komplett vom Finanzamt befreien wenn du möchtest.
Musst nur einmal das Formular ausfüllen.

Keine Ahnung wie das in BW ist, aber WENN ich hier eine große Anlage anmelde, MUSS ich meinen alten Zählerschrank auf aktuelle Technik umrüsten lassen. Das würde ein paar Tsd. Euro kosten und jede Wirtschaftlichkeit kaputt machen.
Hallo Hans,

Das kann schon sein, dass wenn z.B. man eine Elektro-Uraltinstallation aus den 60er Jahren oder so hat dass da was neu gemacht werden muss.
Kann ich bestätigen - mein Zähler/Sicherungsschrank auszutauschen waren mehr als 5000 Euro !
Das kann schon sein, dass wenn z.B. man eine Elektro-Uraltinstallation aus den 60er Jahren oder so hat dass da was neu gemacht werden muss. Macht ja auch Sinn. Aber mein Haus und der Zählerschrank ist Bj 1999 .Und außer dem Zähler und Sicherungen ist da nicht viel drin, denn FI und die einzelnen 16A-Sicherungen sind etagenweise in 2 Unterverteilern untergebracht.
Das hat nix mit uralt zu tun. Ich kenne jemand, der musste einen Zählerschrank aus 2005 verschrotten, weil der nicht der DIN AR-N4101 entspricht. Anschlussfelder über und unter dem Zähler, Überspannungsschutz Klasse 1, APZ und und und. Die Baustelle ist bei der PV Installation/Abnahme durch den Elektriker entstanden und hat den Kollegen richtig Geld gekostet.

Frag mal lieber beim Versorger nach den lokalen Regeln und wie damit umgegangen wird.

Mein Schrank ist zwar alt, aber riesengroß, gepflegt und technisch einwandfrei und ich habe keinen Bock auf generelle Umbauten wegen einer einzelnen Phase und ein bissel zurücklaufenden Strom.

Mein Schrank ist zwar alt, aber riesengroß, gepflegt und technisch einwandfrei und ich habe keinen Bock auf generelle Umbauten wegen einer einzelnen Phase und ein bissel zurücklaufenden Strom.
vorbildlich so wird das gemacht.
gesch... auf die netzbetreiber

Mein Schrank ist zwar alt, aber riesengroß, gepflegt und technisch einwandfrei …….
Gepflegt? Wo machst du das? Regelmäßig feucht durchwischen? LS und RCD abschmieren?🤪

Mein Schrank ist zwar alt, aber riesengroß, gepflegt und technisch einwandfrei …….
Gepflegt? Wie machst du das? Regelmäßig feucht durchwischen? LS und RCD abschmieren?🤪
Das kann schon sein, dass wenn z.B. man eine Elektro-Uraltinstallation aus den 60er Jahren oder so hat dass da was neu gemacht werden muss. Macht ja auch Sinn. Aber mein Haus und der Zählerschrank ist Bj 1999 .Und außer dem Zähler und Sicherungen ist da nicht viel drin, denn FI und die einzelnen 16A-Sicherungen sind etagenweise in 2 Unterverteilern untergebracht.
Das hat nix mit uralt zu tun. Ich kenne jemand, der musste einen Zählerschrank aus 2005 verschrotten, weil der nicht der DIN AR-N4101 entspricht. Anschlussfelder über und unter dem Zähler, Überspannungsschutz Klasse 1, APZ und und und. Die Baustelle ist bei der PV Installation/Abnahme durch den Elektriker entstanden und hat den Kollegen richtig Geld gekostet.

Frag mal lieber beim Versorger nach den lokalen Regeln und wie damit umgegangen wird.

Mein Schrank ist zwar alt, aber riesengroß, gepflegt und technisch einwandfrei und ich habe keinen Bock auf generelle Umbauten wegen einer einzelnen Phase und ein bissel zurücklaufenden Strom.
Mein Schrank ist 140x55 und hat Platz für 4 Zähler mit Bereichen von je 30cm oberhalb und unterhalb des Zählerfelds.
2 Zählerplätze sind belegt, Platz hat es genug. Werde aber wohl besser mal beim Versorger oder Elektriker nachfragen ....
Bis 10KWp PV kannst du dich komplett vom Finanzamt befreien wenn du möchtest.
Soweit ich das überblicke stimmt diese Aussage nur halb.
Richtig ist in jedem Fall :Man kann das ganze als Liebhaberei einstufen lassen, macht keine Einnahme-Überschussrechnung und zahlt auf die Einnahmen keine Einkommensteuer. Ob das folgende richtig ist, weiss ich nicht: Man muss trotzdem ein Gewerbe anmelden und hat Umsatzsteuererklärungen abzugeben. Ein sofortiger Umstieg auf Kleinunternehmerregelung (ohne USt/Mwst) geht wohl nicht sondern erst nach Jahren.

Kann sein dass ich hier Unsinn erzähle. Wenn du da genau Bescheid weisst, könntest du vielleicht bitte mal ein paar freundliche und erklärende Zeilen hier dazu schreiben ?
Musst nur einmal das Formular ausfüllen.
Welches Formular ? Hast du einen Link zum Download ? Ich dachte der Antrag beim Finanzamt wäre formlos.

Umsatzsteuer musst du auch nicht machen, wenn du von Anfang an KUR wählst.
Wenn du die Umsatzsteuer vom Kauf der PV zurück haben möchtest musst du ein Gewerbe anmelden, kannst dann frühestens nach dem 5. Jahre zur KUR wechseln.

Bin bei Netze BW und hab einen Saldierenden Zähler bekommen...habs genau so wie du gemacht, einfach "Steckerfertige EZA" angemeldet und kein schw...interessiet sich mehr für die 20kWh/Jahr