Hallo Andreas,
meinen herzlichen Dank für deine Mühe, die Videos und die viele Zeit, die du dem Thema BKW im Interesse der Community schon gewidmet hast.
Genau so möchte ich auch allen anderen danken, die dieses Thema bewegt und die hier so eifrig mit geschrieben haben.
Nun noch meine Gedanken zum aktuellen Stand der Dinge:
Die Antworten vom BMWK zum EEG machen mich nachdenklich.
Laut EU-Vorgabe sind Einspeiseleistungen bis 800 Watt als nicht netzrelevant anzusehen. Jedes EU-Mitglied sollte bei Gesetzentwürfen auch EU-Vorgaben berücksichtigen.
Im EEG §8 Abs. 1 gilt grundstücksbezogen bis 30 kW Einspeiseleistung der Netzanschlusspunkt des Grundstücks als günstigster Anschlusspunkt. Die Kosten für einen möglicherweise erforderlichen Netzausbau bis 30 kW wären vom Netzbetreiber zu tragen. Darüber wären die Netzausbaukosten vom Anschlussnutzer zu tragen.
Bei größeren Grundstücken (bzw. Objekten) mit mehr als 50 Wohneinheiten (oder mehr als 50 Anlagen mit 600 Watt) würde rechnerisch die 30 kW Einspeiseleistung überschritten. Die Kosten für einen dann erforderlichen Netzausbau wären laut EEG von den Anschlussnutzern (Steckersolaranlagenbetreibern) zu tragen.
Anlagen mit nicht netzrelevanten Einspeiseleistungen bis 800 Watt werden praktisch mangels Netzrelevanz keine Netzausbaukosten verursachen. Solche Anlagen können mit einem einfachen Satz im EEG von der Aufsummierung zur 30 kW Grenze ausgenommen werden. Negative Auswirkungen für EEG-Anlagenbetreiber auf dem gleichen Grundstück sind damit ebenfalls gleich erledigt.
Im EEG wird traditionell mit dem für PV-Betreiber ungünstigeren Modulleistungswert gerechnet. Der für den Netzbetreiber relevante Wert ist jedoch weder die Modulleistung noch die Wechselrichterleistung.
Relevant für den Netzbetreiber ist lediglich die Netzbelastung durch Einspeiseleistung. Einspeiseleistungen lassen sich messen, begrenzen und dynamisch steuern.
Eine Anpassung des EEG an die für Netzbetreiber relevanten Einspeisewerte sollte genau so einfach machbar sein, wie die Ausnahme von Anlagen mit nicht netzrelevanten Einspeiseleistungen bis 800 Watt.
Komplizierte Gesetzeskonstruktionen mit Begrenzungen von Modul- oder Wechselrichter-Leistungen, mögen die Interessen des BDEW treffen. Auf Seite 10 der BDEW-Stellungnahme stellt er erfreut fest: "Zudem werden erstmals Modul- und Wechselrichterleistung für Steckersolargeräte im EEG klar definiert ...".
Mein Fazit: Gemeinwohl-Interessen werden damit nicht bedient.