Verschlechterung für Balkonsolaranlagen ab 01.01.2024

Es wurde hier mehrfach behauptet (aber nicht durch einen deutschlandweit gültigen Text eindeutig belegt), dass kein Wechselrichter erlaubt sei, der mehr als 600 Watt Gesamtleistung besitzt.
Verschiedene Netzbetreiber stellen verschiedene Anforderungen. Ob diese mit der aktuell noch geltenden 600-Watt Regelung vernünftig begründet werden können, kann hinterfragt werden. Vielleicht ist dein Netzbetreiber eher PV-freundlich eingestellt und hat ein vereinfachtes Anmeldeformular bereitgestellt. Dies kannst du hier prüfen.
Bei einem PV-freundlichen Netzbetreiber kann man derzeit auch 3-phasige Hybridwechselrichter mit X kW Leistung installieren und mit Einspeisebegrenzung betreiben, wenn sichergestellt wird, dass nicht mehr als 600 Watt Überschussstrom ins Netz fließen werden.
Aus netztechnischer Sicht ist gegen solch eine 600 Watt PV-Großanlage auch sachlich, technisch überhaupt nichts einzuwenden.
Im Gegenteil, solche 600 Watt Anlagen tragen zur Netzentlastung bei. Von März bis Oktober können die Stromzähler zum Stillstand gebracht werden. Man kann in dieser Zeit komplett unabhängig von Kohlestinkern oder Fracking-Gaskraftwerken werden. Solche Anlagen verursachen keine EEG-typischen hohen Allgemeinkosten. Es muss kein Strom teuer ins Ausland abgegeben werden, damit die Netze stabil bleiben. Solche 600 Watt PV-Großanlagen ermöglichen Sektorkopplung auf Hausnetzebene (Warmwasserbereitung, E-Autoladung, ...). Dies hatte ich alles schon geschrieben, nur ist es in der Masse der Beiträge zunehmend schwerer zu finden.
Ein 3-phasiger Hybridwechselrichter der auf Nulleinspeisung oder 600 Watt Überschusseinspeisung eingestellt ist, wird eine geringere Netzrückwirkung (z.B. Schieflast) haben, als die üblichen 1-phasig angeschlossenen 600 Watt BKW.
Es gibt deutliche Bestrebungen solche unbürokratischen 600 Watt PV-Großanlagen in Zukunft zu verhindern. In der Stellungnahme des BDEW zum Solarpaket I steht auf Seite 10 beispielsweise folgendes: "Zudem werden erstmals Modul- und Wechselrichterleistung für Steckersolargeräte im EEG klar definiert ..."
Mein Dank auch an Solarheini für den BDEW-Link.
Anmerkungen:
Bisher waren BKW nicht im EEG aufgeführt. Dies hat vermutlich auch kaum ein BKW-Betreiber bedauert. Das EEG setze ich mit einem Bürokratiemonstergesetz gleich. Dort sollen nun auch die BKW rein.
Bisher war die Einspeiseleistung auf 600 Watt begrenzt und PV-freundliche Netzbetreiber konnten mehr als 600 Watt Wechselrichterleistung (für Eigenverbrauch) erlauben.
Mein Fazit:
Zukünftig möchte man gern flächendeckend PV-freundliche Netzbetreiberregelungen verhindern und neben der Modulleistung auch klar und eindeutig die Wechselrichterleistung begrenzen.

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Mich stört diese Scheinheiligkeit.

Ein LS Typ B-16A wird elektromagnetisch nicht unter 48A trennen.
Völlig abseits einer 16 oder 20A Diskussion.
Der thermische Leistungsschutz wird beim einfachen Nennstrom (16A) nie trennen.
Beim 1,2fachen Nennstrom (20A) irgendwann nach 1000, 2000, … oder >>10.000 Sekunden,
soweit man an einer Semi-Senkrechten etwas auf der Y-Achse ablesen könnte.
Wenn man berücksichtigt, dass Steckersolargeräte nie ursächlich für zusätzlichen Strom gleicher Richtung sind
… kann man das nur herbeireden, wenn man dem LS Fähigkeiten und Genauigkeiten andichtet und
wider besseres Wissen/für bestimmte Interessen mathematisch exakte Zahlen reiten will.

NYM hat eine vorgesehene Betriebstemperatur von bis zu 70°C
PVC altert vermutlich schneller bei dauerhaften Temperaturen über 70°C
PVC beginnt sich ab 120°C langfristig zu zersetzen
PVC hat eine Zündtemperatur von 380°C

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Genau genommen sollst du das nicht mehr dürfen. Steckersolar mit Energiespeicher soll es explizit nicht mehr geben.
Konstant 600Watt wäre auch ungeschickt. Am besten immer bis max. 600Watt, so viel wie du gerade verbrauchst.

Grüße
SolarHeini

Welcher Hybrid WR hat einen Stecker und eine maximale Ausgangsleistung von 600VA?

Ansonsten sind wir bei Guerilla und da ist sowieso alles "(un)zulässig". Da kann man dann auch gleich Nulleinspeisung machen, statt so eine doofe 600VA Begrenzung.

@uschi
Man könnte schon essentielle Verbraucher und saisonale Verbraucher wo es passt an einem Inselwechselrichter haben.
An der gleichen Batterie könnte sich aber auch ein legaler Mikrowechselrichter bedienen.
Man will ja nicht alle Strippen die man bereits im Haus hat doppelt verlegen …

Hätte, hätte der Hund und würde es nicht 2024

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@uschi

Das Ziel ist der legale unbürokratische Anlagenbetrieb ohne Netzverträglichkeitsprüfung und ohne den ganzen anderen EEG-Bürokratiezirkus.

Aus netztechnischer Sicht ist es unbedeutend, welcher Wechselrichter, Stecker oder Anschlussart gewählt werden, wenn die Einhaltung der 600 Watt Einspeisebegrenzung garantiert wird. Liegt man bis zu dem Punkt mit dem Netzbetreiber auf einer Wellenlänge, kann sicher auch noch geklärt werden, was möglich bzw. sinnvoll ist.

Die 600 Watt Überschusseinspeisung ist im Sinne der Sektorkopplung auf Hausnetzebene schon sinnvoll. Am Einspeiseüberschuss kann einfach erkannt werden (auch ohne Herstellerkompatibilität), dass Überschussstrom vorhanden ist. So kann der Überschussstrom beispielsweise einfach zur Warmwasserbereitung genutzt werden.

Bei genügend Pannels bleiben auch nach dem Eigenverbrauch 600W (später 800W) für die Netzeinspeisung übrig.

Da müsste man glatt mal rechen ob sich das schon für eine Direktvermarktung lohnt. Aber selbst bei 8ct/kWh kommt da über 9 Monate im Jahr gut was zusammen (etwa 300Eur bei 600W).

Im Tal der Tränen wird es dafür dann aber wohl nicht reichen.

Mit der 2kWp Grenze wird das im Keim erstickt.

Ich dachte an Einspeisung in mein Hausnetz. Möglichst nichts in das Öffentliche.
Macht 37ct/kWh.
Später 800VA wohl eher auch nicht. ?

Deswegen mein "nach Eigenverbrauch".

Zusätzlich zu den 600W/800W Wechselrichtern für das Netz noch einen Inverter/Multiplus an die Akkus hängen, aber eben nicht ans öffentliche Netz sondern als Insel.

Dann kannst Du 9 Monate lang einspeisen um Deinen Zusatzbedarf in den restlichen 3 Monaten zu finanzieren.

OK ?
Aber selbst, wenn man es keimen ließe gäbe es in der 600 und 800cm³ Klasse nix für den Sprit ?

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Warum sollte er das wollen?
Er will das Steckersolargerät für Steckersolargerät tun.
Start gegen 2025, eines nach dem anderen, in Millionen von Haushalten.
Erwartet wird ein Zubau von 200.000/anno, je nach Auftragslage, Personaldecke und Lieferbarkeit von Zählerschränken auch weniger bis KEINE.

Weil auch dort ein paar vernünftige Menschen sitzen, die erkennen, was gut und sinnvoll ist. Und es gibt auch Lobbyisten, die an einer einfachen Installation von BKW interessiert sind, weil sie damit ihr Geld verdienen. Auch in der Politik sehe ich einige, die diesen Prozess positiv beeinflussen könnten und das auch wollen.

Diesen Satz verstehe ich nicht.

Natürlich möchte er das Stück für Stück tun, bringt am meisten Kohle für die Zunft. Die Bauanträge für Häuser und Wohnungen brechen auf breiter Front ein, die nagen womöglich bald am Hungertuch, das hier kommt doch wie gerufen.

Na, Spaß beiseite. Die Wünsche des VDE sind m.E. Quatsch. Wo gibt es denn legale 230V Steckergeräte mit 3680W. Selbst aktuelle Konvektoren und E-Auto Ladeziegel/Notladekabel sind auf 2300W limitiert. Und es geht um dauerhafte Belastung, nicht um 30 oder 60 min. Klar, gegen menschliche Unachtsamkeit und Dummheit ist kein Kraut gewachsen, aber etwas Eigenverantwortung muss man den Leuten schon abverlangen können, sonst dürfte man die gar nicht mehr auf die Straße lassen. Da sollten Warnhinweise wirklich reichen. Es gibt den Begriff "Gefahren des täglichen Lebens".

Nahezu jede Schukosteckdose ist mit 16A beschriftet, weil das so vom VDE normiert ist. Aber die wenigsten halten das dauerhaft durch. Wer damit regelmäßig sein E-Auto lädt, hat dann bald ein schwarzes, verbranntes Loch in der Wand, weil die Steckkontakte anfangen zu schmoren. https://gonium.net/post/2020-01-12-notladekabel-statt-wallbox-/

Mich würde mal interessieren, zu wie vielen Bränden durch Steckersolargeräte es denn schon in D. gekommen ist. Auf die Schnelle hab ich nur "Kein einziger Fall" gefunden.

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(1a) Da hätte Win auch selbst drauf kommen können?
(1b) Wer kann so viel Spaß vertragen?

(2) Ich mache das seit 18Monaten/14tKM
An meiner Insel lade ich mit 6A. Am Hausnetz mit 6 oder 8A.
Eigentlich OffTopic aber im Haus gibt es auch Balkonkraft.
Es sind zwei verschiedene Steckdosen. Beide völlig unversehrt und nie mehr als handwarm.
(3) Die 2-3-4A aus dem Steckersolargerät können sicherlich keinen Brand in seiner Steckdose auslösen.
Solange der Solargenerator an der Gebäudehaut sitzt/die Sonne draußen scheint und die Verteilung im Gebäudekern ist,
wird Solarstrom die Leitungen eher entlasten.

Der VDE hat die Erhöhung der Einspeisegrenze von 600 auf 800 Watt für Balkonkraftwerke und vereinfachte Regeln im Januar diesen Jahres gefordert.
Als ich das zum ersten Mal hörte, konnte ich es kaum glauben, dass dieser Vorschlag vom VDE kommen sollte.
Warum?
Ich erinnere mich noch an die erste Diskussion vor der Legalisierung der Balkonkraftwerke (2017 / 2018).
Es wurde hinterfragt, warum in Europa 800 Watt und in Deutschland nur 600 Watt Einspeiseleistung unbürokratisch möglich sein sollen?
Die Antwort des VDE war vor ca. 5 Jahren:
In anderen europäischen Ländern, wie z.B. Niederlande sind 2,5 mm² Cu-Leitungen verlegt. In Deutschland sind dagegen 1,5 mm² Leitungen in Hausinstallationen üblich. Um eine Leitungsüberlastung zu vermeiden, sind daher in Deutschland für BKW nur 600 Watt Einspeiseleistung sicher.
Zwischenzeitlich hat der VDE erkannt, dass es einen Boom bei BKW gibt. Dieser Boom geht an den Verbandsmitgliedern allerdings weitgehend vorbei.
Was passiert beim VDE, wenn man die aktuelle 600 Watt Regelung beibehält?
Der BKW-Boom geht weiter, allerdings ohne das die VDE Verbandsmitglieder daran verdienen.
Es wurde noch kein Fall von Leitungsüberlastung durch ein 600 Watt BKW bekannt.
Die aktuelle 600 Watt BKW-Regelung kann man bis heute als sicher ansehen.
Der VDE kann bei Beibehaltung der 600 Watt BKW-Regelung nicht glaubhaft argumentieren, dass eine neue Regelung für mehr Sicherheit erforderlich ist (Zählerschrankumbau, Fachhandwerkerzwang, ...)
Was kann der VDE in dieser Situation tun?
Der VDE muss eine Änderung vorschlagen, die sich gut anhört (und seine Verbandsmitglieder zufrieden stellt).
Es hört sich gut an, wenn zukünftig auch in Deutschland BKW 800 Watt ins Netz einspeisen können und die BKW-Regelungen vereinfacht werden. Eine Erhöhung der Einspeiseleistung von 600 Watt auf 800 Watt erhöht natürlich die Leitungsbelastung. Das versteht wahrscheinlich auch jeder.
Damit aus dieser zusätzlichen Leitungsbelastung kein Sicherheitsproblem wird, muss aus VDE Sicht nun aber unbedingt das Fachhandwerk hinzugezogen werden.
Politiker werden beim Thema Sicherheit eher kein Risiko eingehen wollen. Kommt es in einem ungünstigen Fall dann doch einmal zu einem Brand, wird man schnell den Schuldigen finden und abstrafen, der Sicherheitsratschläge von Fachleuten ignoriert hat.
Ich habe für mich mal Chance, Nutzen und Risiko abgewogen.
Die Chance auf Verbesserung gegenüber der aktuellen 600 Watt Regelung,
den Nutzen der 800 Watt Regelung und
das Risiko, dass eine 800 Watt Neuregelung deutliche Verschlechterungen bringen wird.
Die Chance, dass Politiker die Sicherheitsanforderungen des VDE ignorieren werden, sehe ich als gering an. Politiker werden die vorgelegten Zahlen zu potentiellen Leitungsüberlastungen durch die Erhöhung der Einspeiseleistung um 200 Watt eher nicht nachprüfen (können).
Den Nutzen der 800 Watt Regelung mit dynamisch abregelndem Hybridwechselrichter und X kW Leistung zur Selbstversorgung und Sektorkopplung auf Hausnetzebene kann ich nicht erkennen.
Das Risiko, dass es zu deutlichen Verschlechterungen bei der vom VDE eingefädelten 800 Watt Regelung kommt, sehe ich nach Veröffentlichung des Entwurfs zum Solarpakets I und den Stellungnahmen von VDE, BDEW als hoch an.
Mein klarer Favorit bleibt die aktuelle, sichere und unbürokratische BKW-Regelung mit 600 Watt Einspeisebegrenzung:

  • ohne Begrenzung der Modulleistung
  • ohne Begrenzung der Wechselrichterleistung (bei Sicherstellung der 600 Watt Einspeisebegrenzung)
  • ohne Zählerschrankumbauten
  • ohne Fachhandwerker
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Favorit und dennoch keine Option?

Es wird eine neue (Produkt-)norm geben und, und, und….
Verbindlich und exklusiv durch die Hintertür. Nicht wahlweise.
Aber:
Wieland ohne Fachhandwerker gab es eigentlich auch nicht.
„Ohne Begrenzung der Wechselrichterleistung (bei Sicherstellung…)“ ist mir unbekannt.

Ich weiß nicht, was man dagegen machen könnte.

Wenn schon eine Wielandsteckdose vorhanden ist, braucht es keinen Fachhandwerker. Darüber hinaus soll es auch Handwerker mit Fachkenntnissen ohne Eintragung bei der Handwerkskammer geben. Möglicherweise ist es für diese auch erlaubt, so eine Dose nachzurüsten. Als Nichtjurist weiß ich das leider nicht genau.

Der BDEW schreibt in seiner Stellungnahme auf Seite 10:
"Zudem werden erstmals Modul- und Wechselrichterleistung für Steckersolargeräte im EEG klar definiert ..."
Es wurde hier schon oft behauptet, dass mit der noch geltenden Regelung nur 600 Watt Wechselrichter erlaubt sind. Keiner der es behauptet hat, hat dafür einen Text vorgelegt, aus dem dies eindeutig und deutschlandweit gültig hervorgeht.
Der BDEW hatte es sich gewünscht und im Solarpaket I ist nun die Wechselrichterleistung (statt die Einspeiseleistung) auf 600 (800) Watt begrenzt.

"Einspeiseleistung" lässt sich auch so auslegen: das ist die Leistung, die maximal in das Versorger-Netz abgegeben werden kann. So kann man 4kw bkw Anlagen mit Nulleinspeisung Regelung bauen. Die regelungstechnisch sicher stellen, dass keine hohe einspeiseleistung entsteht. Man muss sehen, dass vermehrt solche Akku basierten Systeme steckerfertig angeboten werden. Wenn von einspeiseleistung auf wechselricherleistung geändert wird, ist dies eine klarer definierte Aussage. Damit wird schon wieder die vorhandene gute Technik ausgebremst. Das ist meine Erklärung, warum das so abgeändert wird.

Wie so oft wird es verschlimmbessert. statt was zu vereinfachen wird es nur komplizierter. Die erhöhung auf 800 W führt in den meisten fällen nur dazu, dass die versorger-Untetnehmen mehr Strom geschenkt bekommen. Wir hier mit unseren diy Anlagen spielen gesamt gesehen nicht die grosse Rolle. Die erhöhung auf 800 W ist volksverarsche (meine Meinung)

Der Beitrag Notladekabel eAuto ist sehr interessant. Zeigt das doch auch deutlich, dass nicht die 1,5mm2 Leitung und 16A Sicherung die Schwachstelle ist. Diese hohe Dauerleistung, die jetzt mit dem Notladekabel entsteht, gab es bisher nicht. Es gibt keine schuko-steckbasierten Verbraucher, mit so hohen dauerleistungen. Genau deshalb das Argument, dass die 1,5mm2 Leitung überlastet (bei mehr als 600 W bkw) werden könnte, unsinnig. Weil niemand zeitgleich auf Dauer mehrere grosse Verbraucher auf genau diesem Stromkreis betreibt.

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@pv-fan danke, treffenste Einschätzung bisher meiner Ansicht nach.

2022_12_12_FAQ_steckerfertige_Erzeugungsanlagen.pdf

Tatsächlich gibt es Versorger (Seite 3) die den Fauxpas Einspeise-/Wechselrichterleistung mit Leben füllen.
Bei mir zuhause (NGN) werden Hersteller-Zertifikate mit Wechselrichterleistung <=600VA nachgefragt.
Somit hier bislang unbekannt.

Eine Nulleinspeisung mit maximaler Resteinspeisung von weniger als maximaler Wechselrichterleistung ist aus meiner Sicht technisch auch unmöglich.
Es ist lediglich eine Frage des Erfassungszeitraums, im Sekunden- und Millisekundenmaßstab ist das nicht realisierbar.
Ob es eine Regel gab wie z.B.: maxVA <= 500ms = OK?
Unwahrscheinlich…

Anders gefragt:
Wie lange dürfte man dann ungewollt aber unvermeidlich mehr als 600VA in das öffentliche Netz einspeisen?