Verschlechterung für Balkonsolaranlagen ab 01.01.2024

Ich finde das JUCHHU nicht?
OK. Die Modulleistungsbeschränkung kommt eventuell doch nicht.

„.. mit insgesamt bis zu 800 Voltampere, die hinter der Entnahmestelle eines Letztverbrauchers betrieben werden und der unentgeltlichen Abnahme zugeordnet werden, können unter Einhaltung der für die Ausführung eines Netzanschlusses maßgeblichen Regelungen angeschlossen werden. …“
Hier 800VA und zu akzeptierende TAB.
Weiter mit Willkür … Wieland bis die Formulare geändert würden.
Dann aber !
„Eine Erhöhung auf 800 VA führt zu einer Erhöhung des ungeschützt eingespeisten Stroms in den Anschlussstromkreis, die Gefahr einer Leitungsüberlastung steigt weiter.“
Das stereotype Narrativ : „Balkonkraftwerke führen ursächlich zu mehr Verbrauch, höherer Belastung, größeren Strömen“ ohne das lässt sich kaum argumentieren, dass diese laienbedienbare Geräte mit 800VA nur an von Elektrofachkräften für diesen Zweck vorzubereitenden Stromkreisen und Modifikationen an ggf. nicht im Mieterbesitz befindlichen Anlagenteilen in Betrieb genommen werden könnten. Wenn er sowieso kommen muss, dann könnte er auch gleich Wieladen.
Die 800VA kommen eventuell doch nicht.
„… X Steckersolargeräte angeschlossen, ist deren Einspeisung und entsprechend die Netzrelevanz vergleichbar mit einer großen Dachsolaranlage gleicher Leistung. Insofern sind alle Solaranlagen und Solargeräte in Summe zu betrachten.“
So kann man beliebige Mengen bilden.
Haus, Hochhaus, Mietskaserne, Straße, Viertel, Dorf, Stadt, Land.
Schon ist man bei Kontingentierung, Anschlussbegehren, Prüfung, Genehmigung.
Man schreibt auch von noch nicht erhältlichen und noch zu definierenden, noch zu zertifizierenden Geräten?
SolarHeini

Das "Juchhu!" gilt für die 100.000den, die keine 15.000€++ für eine PV+Zählerschrank ausgeben wollen/können, denen aber ein Mini-BKW zu wenig ist.

Deine anderen Punkte sehe ich ziemlich entspannt. Im Herbst sind für nahezu 20 Millionen bürgende Wahlen.

Und nach dem Medienrummel um 800VA und "wir machen ganz doll was für Solar!" wird unsere Inkompetenzregierung sich eher mit einer Handvoll VDE-Wählern/Lobbyisten anlegen als mit den 20 Millionen.

Elektrotechnische Fakten interessieren doch einen gelernten Kinderbuchautor nicht. Da bin ich optimistisch.

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Der 1.1.24 ist nach dem Herbst.
Die Modulleistungsbeschränkung gab es auch in keinem Kinderbuch.
Lobbyisten packen oft erst in der Executive.
Deine Worte in Gottes Gehörgang.

Aber nicht alle mit Südbalkon.

Oliver

"PV Anlagen werden immer mit Faktor 1 berechnet, das bedeutet es wird davon ausgegangen das permanent die maximale Leistung eingespeist wird im Bezug auf die Belastungen." ... addiert.
Somit ist das egal, auch wenn der Balkon im Keller ist.
SolarHeini

Danke für den Link zur VDE Stellungnahme.
Die Stellungnahme des VDE zum Solarpaket I wird vermutlich einen größeren Einfluss auf die endgültige Fassung des Gesetzes haben. Ich habe mir die Details mal genauer angesehen.
Die Forderung des VDE unter Punkt 2 die Modulleistungsbegrenzung auf 2 kW fallen zu lassen, ist mit der einfachen Begrenzung der maximalen Wechselrichter-Einspeiseleistung ins Stromnetz leicht nachvollziehbar.
Weitere Punkte in der VDE Stellungnahme sind aus meiner Sicht unzureichend:
Punkt 1, Definition Steckersolaranlagen:
Der VDE möchte nur Steckersolaranlagen akzeptieren, die seiner Definition VDE 0126-95:2022-11 entsprechen.
Schaut man sich die Definition an, so steht im letzten Satz: "Es gilt nicht für Geräte mit elektrischen Energiespeichern."

Fazit: Für den VDE gibt es keine Steckersolargeräte mit Energiespeicher. Diese Definition entspricht nicht der Realität.
Auf Seite 10 stellt der VDE fest, dass vom Anschluss einer Steckersolaranlage an eine ältere Elektroinstallation Risiken ausgehen, die ein Laie nicht überblicken kann. Durch den Anschluss einer Steckersolaranlage soll es zu einer Nutzungsänderung nach DIN VDE 0105-100 kommen, wodurch der Bestandsschutz für die ältere Elektroinstallation entfallen soll.
Anmerkung:
Wenn BKW bei älteren Elektroinstallation zu erheblichen Problemen führen würden, hätte verantwortungsbewusste Personen beim VDE sicher bereits die Öffentlichkeit entsprechend informiert. Ein entsprechender Warnhinweis vor dem BKW-Kauf wäre dann nicht nur hilfreich, sondern auch sinnvoller, als BKW-Betreiber mit älterer Elektroinstallation ins offene Feuer laufen zu lassen.
Auf Seite 11 beschreibt man die zusätzlichen Risiken für Leitungsüberlastungen, die von einer Erhöhung der Wechselrichterleistung von 600 auf 800 VA ausgehen. Die üblicherweise in Deutschland verlegten 1,5 mm² Leitungen sind mit 16,5 A belastbar.
Anmerkung:
Es sollte im Interesse einer weiteren positiven Entwicklung bei BKW's sein, wenn die BKW auch in seltenen Einzelfällen keine Leitungsbrände verursachen. Vielleicht kann an dieser Stelle ein Blick in andere europäische Länder helfen. Dort bestehen die 800 Watt Regelungen laut EU-Vorgabe ja schon länger. Gab es bereits nachgewiesene Leitungsüberlastungen durch 800 Watt Anlagen bei vergleichbaren Bedingungen (Leitungsdimensionierung, Verlegung, ...)?
Bei den Hinweisen des VDE auf Einschränkungen, Vorbehalte vermisse ich die Hinweise auf bekannte Erweiterungsmöglichkeiten. Fachleute kennen diese Erweiterungsmöglichkeiten und Politiker sollten sie auch kennen. Der VDE verpasst damit an entscheidenden Stellen die Chance seinen Satz von Seite 2 mit Substanz zu füllen: "Die Technologieorganisation VDE e.V. begrüßt die Beschleunigung des PV Ausbaus und der dafür notwendigen Prozesse."
Schade, dass am Ende für mich nur die Streichung der geplanten Modulleistungsbegrenzung als positives Detail in der VDE Stellungnahme übrig bleibt. An anderen Stellen sind deutliche Verschlechterungen gegenüber der aktuellen BKW-Regelung vorgesehen.

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@pv-fan
Ich dachte schon es kann keiner lesen oder will keiner lesen.
Ich weiß Kleingedrucktes nervt ...

Ein Datum vermisse ich. Wie man will 2023-07-05 der 5. Juli oder der 7. Mai.
Modulleistungsbeschränkung 2kWpt oder noch nicht eingeflossen stand 26. Juni 15Uhr. ?
SolarHeini

Da entsprich eher ein Steckersolargerät mit Energiespeicher nicht der Definition des VDE zu Steckersolargeräten.
Geben tut es auf dieser Welt so ziemlich alles.

Oliver

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@oliverso

Erklärtes Ziel der Politik ist die vereinfachte Anmeldung von Steckersolaranlagen.
Übernimmt die Politik die Definition für Steckersolaranlagen des VDE 0126-95:2022-11
wird Otto-Normalverbraucher keine vereinfachte Anmeldung mit Speicher bekommen, auch wenn auf der Verpackung Steckersolaranlage steht.
Für eine vereinfachte Anmeldung hätte Steckersolaranlage nach VDE 0126-95 stehen müssen.
Umgangssprachlich etablierte Dinge neu zu definieren, zu verkomplizieren und Verwirrung bei Otto-Normalverbraucher zu produzieren, ist sicher nicht im Verbraucherinteresse.

In meiner Teilnahme an der Petition sehe ich jetzt keine Mittäterschaft.
Auf den Arm nehmen wollen sie uns so oder so.
Es wurden offene Scheunentore eingerannt.
Nur wer am langen Hebel sitzt kann unverhohlen so gründlich Missverstehen.
Mit der Novelle auf Volksbegehren haben sie leider auch noch einen Heidenspaß.
SolarHeini

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[quote data-userid="11816" data-postid="145544"]Wie man will 2023-07-05 der 5. Juli oder der 7. Mai.[/quote]Das Datum ist nach ISO 8601 notiert, also der 5. Jul(e)i.

Daniel

Dann könnte noch ...
Wenn nicht schon das Ende besiegelt wäre ?

Es wird das nur noch den VDE Spezifikationen konform in staatlich lizensierten Verkaufsstellen zu erwerben sein.
Die Anmeldung geschieht dann tatsächlich ganz einfach durch den akkreditierten Handwerksbetrieb der Verkaufsstelle, nach Ertüchtigung der Hausinstallation, dem Anschluss und der Verplombung des Ganzen.
Statik, Materialkunde, Metallbau usw.:
Weitere Kernkompetenzen des organisierten Elektrohandwerks.
(4) Das AUS für Balkonkraftwerke! - YouTube

Gäbe es ersatzweise ortsveränderliche Betriebsmittel die den Verbraucherwünschen entsprechen?

SolarHeini

Ja, all die Bürokraten glauben, dass irgendetwas nur richtig ist, wenn es so gemacht ist, wie es dem Weltbild eines Bürokraten entspricht. Leider habe Bürokraten von allem, was nicht bürokratisch ist, genauso viel Ahnung wie ein Floh von Vorschriften , deswegen ist alles, was Bürokraten vorschreiben gleich richtig falsch.

Man beachte dabei, nichts ist so schlecht, dass es vollkommen nutzlos ist, es kann immer noch als schlechtes Beispiel dienen.

Leider gibt's davon schon genug...... kein Bedarf für weitere.

Liebe Bürokraten, könnt ihr nicht Mal Vorschriften machen, die Bürokraten vorschreiben, wie Bürokraten Vorschriften zu machen haben - zum Beispiel mit Fachkenntnis, ISO zertifiziert und von Experten, Nutzern, Gegnern, der AFD und den Grünen, sowie dem Bundesverfassungsgericht als nützlich anerkannt?

Es gibt übrigens eine tolle Methode, Bürokratie abzubauen: jeder der eine neue Vorschrift machen will, muss zwei alte Vorschriften finden, die dafür gestrichen werden sowie einen Bürokraten, der in Zukunft was nützliches machen muss.

Sorry das musste jetzt Mal raus.

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Ich glaube das ist zu kurzgefasst.
Gilt es nicht die Einnahmen des „Dachverbands“ möglichst zu halten
und nebenbei die Auftragsbücher des eigenen Vereins zu füllen?
SolarHeini

Diese unsinnigen und total komplizerten Vorschriften und Gesetze sind auch deshalb so, dass man dem, der das erlassen hat, keine Schuld geben kann. Etwas nicht mit bedacht zu haben. Wenn ein noch so unwahrscheinlicher Fall eintritt, dass man dann auf den einschlägt, der das Gesetz/Vorschrift nicht genau genug formuliert/ausgearbeitet hat. Mut zur Lücke, das wäre eine Möglichkeit. Weil jede noch so unwahrscheinliche Möglichkeit ausgeschlossen werden muss, wird viel behindert, was eigentlich eine sehr gute Sache wäre.

… eine unvorteilhafte Entwicklung nicht erkannt zu haben und diese nicht zu behindern wusste.
Obwohl man die Möglichkeiten gehabt hätte.

jetzt sind wir nicht besser als die bürokraten . . . . . . . die Ironie hier zu erkennen, wie viel Prozent sind das wohl ?

Du bist schon 'mal besser, wenn du erkennst was ich Dir da unter einem Deckmäntelchen formuliere oder vorschreibe.

Abgesehen davon, daß das höchstens deine Interpretation davon ist, was „die Politik“ eigentlich will, ist der aktuelle Stand, daß die Anmeldung von Steckersolaranlagen vereinfacht werden soll. Und jetzt kommt halt der Punkt, an dem definiert wird, was Steckersolaranlagen in diesem Kontext eigentlich sind.
Das das nicht alle Geräte umfaßt, die auf dieser Welt von irgendjemandem mit Stecker dran verkauft werden, war irgendwie erwartbar.

Oliver

Wahrscheinlich ist es ohne Bedeutung was „die Politik“ eigentlich will.
Es ging um verkürzte Abläufe,
die Beseitigung von bürokratischen und rechtlichen Hemmnissen,
das Unterbinden von Willkür durch ein berechenbares, standardisiertes Vorgehen auf der genehmigenden Seite,
auch um eine Lockerung/EU-Harmonisierung der Leistungsgrenze und Ausführung des Anschlusses.
Jetzt kommt der Punkt, an dem definiert wird was ein Steckersolargerät in diesem Kontext eigentlich ist.
Ursprünglich bat doch niemand um eine neue oder gar einschränkende Definition.
Im Wesentlichen melden sich Leute deren ureigenstes Interesse …
a) das Unterbinden von Eigenerzeugung und Eigenverbrauch ist.
b) die größtmögliche und obligatorische Wertschöpfung aus der Investition anderer ist.
„Die Politik“ benötigt die angebotene Expertise?
Kann und will sie das Geschmäckle schmecken?
Nicht relevante und völlig neue Fakten fließen wie selbstverständlich ein, da sie bestimmte Interessen bedienen.
Man nutzt die Gunst der Stunde und auch das war erwartbar.
SolarHeini