mensch die wissen doch garnicht wie man das benutzt, die leute können nur nen schuko einstecken
[quote data-userid="478" data-postid="144443"]mensch die wissen doch garnicht wie man das benutzt[/quote]Kann doch nicht so schwer sein. Also mein erstes Multimeter (analog, zu der Zeit gab es noch keine digitalen) hatte ich noch im Grundschulalter bekommen und natürlich damit auch die Netzspannung gemessen, die damals noch 220 V war. Widerspenstige Kindersicherungen, die einem das Leben schwer machen, gab's damals auch noch nicht. Kann doch wohl nicht so schwer sein, den Meßbereich zu wählen und dann die Prüfspitzen inne Steckdose zu stecken. ?
Aber ich glaube, wir kommen vom Thema ab... ?
Daniel
Es gibt leute, die können net mal ein bild gerade aufhängen. Für jemanden, der 1.25 GW vom kirchturm in ein auto transferieren kann ist das nur schwer vorstellbar.
Wenn man sieht, wie hier Gesetzestexte und Normen verstanden werden, dann kennt man die doch sehr sehr weite bandbreite der menschlichen evolution. Das ist alles möglich.
korrektur: 1.21 GW ?
aber ja das schuko einstecken geht gerade noch
zum glück muss man sich über die polarität keine sorgen machen
es gab auch mit sicherheit schon leute die dachten der staubsauger bläst den dreck dann wieder raus wenn man den stecker falschherum reinsteckt ?
In diesem Beitrag hatte ich es als zweites Beispiel bereits aufgeführt
Andreas war auch der Meinung, dass diese Möglichkeit zukünftig unbedingt offen bleiben muss.
Ich weiß nicht wie viele Millionen Netzanschlüsse mit Kraft- / Drehstromsteckdosen es in Deutschland gibt.
Ich weiß auch nicht, wie viele von denen die Installation einer PV-Anlage wieder verworfen haben, weil der vom Netzbetreiber geforderte Zählerschrankumbau für PV-Einspeisung über 600 Watt bereits tausende Euros verschlungen hätte.
Ich weiß jedoch, dass es kein Sicherheitsproblem gibt, wenn eine Selbstverbraucher PV-Anlage bis 11 kW (bei symmetrischer Phasenbelastung) an einer 16A Drehstromsteckdose angeschlossen wird. Am Netzverknüpfungspunkt kann ein Einspeisewächter sitzen, der die Einspeiseleistung des Wechselrichters auf unter 600 Watt begrenzen kann. So eine 3-phasige PV-Anlage hätte mit symmetrischer Phasenbelastung eine geringere Netzbelastung als ein 1-phasig angeschlossenes BKW mit 600 Watt.
Falls noch keine 16A Drehstromsteckdose vorhanden ist, könnte diese zu einem Bruchteil der Kosten eines Zählerschrankumbaus nachgerüstet werden. Jeder Otto-Normalverbraucher, der einen Schukostecker einstecken kann, sollte auch einen 16A CEE Stecker einstecken können. Dazu braucht es keine Schulung oder Messgeräte.
Der vorhandene Überschussstrom kann sinnvoll auf Hausnetzebene genutzt werden, z.B. zur Warmwassererzeugung, E-Autoladung, ...
Sozusagen wäre es eine Sektorkopplung auf Hausnetzebene ohne die EEG-typischen hohen Allgemeinkosten für Netzausbau, teure Stromabgabe ins Ausland zur Netzstabilisierung, ...
Ohne die geplante Modulleistungsbegrenzung wäre eine kostengünstige Energiewende im Interesse des Gemeinwohls denkbar.
Für die Politik sollte das Gemeinwohl Priorität haben. Andernfalls treibt man Politikverdrossenheit mit allen negativen Begleiterscheinungen weiter voran.
Es kommen die ersten Anbieter mit stckerfertigen Solaranlagen und deutlich mehr als 2kWp auf den Markt:
? ? ? schon immer mein Ding!
Ich frage mich wie das mit der Modulleistungsbeschränkung,
der kommenden VDE Definition für Balkonkraftwerke,
der Rechtsunsicherheit bzgl. Inselnetz bei bestehendem Netzanschluss und
den eingegangenen technischen Anschlussbedingungen der Bestandsverträge zu vereinbaren ist. ?
Das sind doch Inselanlagen die recht unmittelbar mit einem netzparallelen Wechselrichter gekoppelt sind?
SolarHeini
So wie ich den Aufbau deute, hat jedes Akkupack auch einen MPPT verbaut. Schöne Lösung.
Damit wird de geplante Begrenzung der Modulleistung am Wechselrichter schön umgangen.
Elegant. War auch weiter oben schon mal so als Möglichkeit beschrieben.
Der VDE wird für die VNBs und Versicherer doch mehr schreiben als 800VA und auch Schuko ab 01.01.2024?
Weshalb sollte etwas anderes als Solarmodule mit in Summe maximal 2kWp an ein kommendes Balkonkraftwerk mit einfacher vereinfachter Anmeldung angeschlossen werden dürfen?
Der Nicht- oder Minderverbrauch wäre völlig unberechenbar?
Richtig gemacht würde nur unvermeidliche Bagatelleenergie verschenkt?
Wie wollte man sicherstellen, dass die Akkus NUR mit eigenem PV-Strom geladen werden?
Wie verhindert man, dass momentan billiger Strom zu anderen Zeiten verbraucht wird?
SolarHeini
Juchhu!
Der VDE spricht sich für eine Streichung der 2kWp Grenze aus.
Seite 5
Oder stand das hier schon irgendwo? Dann ignorieren.
[quote data-userid="632" data-postid="144889"]
Juchhu!
Der VDE spricht sich für eine Streichung der 2kWp Grenze aus.
Seite 5
Oder stand das hier schon irgendwo? Dann ignorieren.
[/quote] Die VDE Stellungnahme hat es in sich: weiter hinten steht das die 800W pro MWR nicht unterstützt wird und das in größeren Wohnanlage (mit 1 Netzanschlusspunkt) mit 20- 30 Steckersolargeräte, ist deren Einspeisung und entsprechend die Netzrelevanz
vergleichbar mit einer großen Dachsolaranlage gleicher Leistung. Insofern sind alle
Solaranlagen und Solargeräte in Summe zu betrachten.
Mal schauen, was da zum Schluss raus kommt!!!
Das ist aber genau das, was ich schon mehrfach schrieb. Plötzlich hast Du nicht mehr nur 600 oder 800 VA, sondern im Extremfall 600/800 VA * Anzahl_der_Wohnungen im Haus. Daß der VDE hier auf Seite 11 auf die Physik verweist, ist aus meiner Sicht absolut logisch. Ich weiß nur nicht, wie der Gesetzgeber das mit der Gleichbehandlung umsetzen will, weil ein Hausbesitzer physikalisch immer andere Voraussetzungen hat als jemand, der in einem Mehrfamilienhaus wohnt.
Daniel
Da verstehe ich auch auf Seite 11:
Für 800VA ist der Stromkreis in den eingespeist wird von einer Elektrofachkraft zu prüfen, dahingehend ob hinter einer 16A Sicherung „dauerhaft bzw. über längere Zeit“ 3680Watt aus dem Netz bezogen werden.
Situationsbezogen (oder in jedem Fall?) ist dann die nächst kleinere Sicherung (13A) durch einen Fachbetrieb einzubauen?
Dauerhaft bzw. über längere Zeit 3680Watt an einer Phase in einem Stromkreis ist eine unwahrscheinliche Situation.
Wie würde es dann ohne maximale Einspeisung mit 13A abgesichert in diesem Stromkreis betrieben?
Schwer zu lesen...
SolarHeini
PV Anlagen werden immer mit Faktor 1 berechnet, das bedeutet es wird davon ausgegangen das permanent die maximale Leistung eingespeist wird im Bezug auf die Belastungen.
Noch so viele ungeregelte Balkonkraftwerke werden die noch vorherrschende Rotationsenergie der fossilen Dinosauriermasse nicht jucken. Windenergie kann sich ähnlich mechanisch stabilisierend gestalten lassen.
Die Erneuerbaren in kommerzieller Hand sind von Geburt an mittels Fernwirktechnik beeinflussbar.
Bei den Relevanten und Hochsubventionierten kann man ja anfangen…
Das 20-30 Parteien Hochhaus wird nicht 20-30 Balkonkraftwerke haben.
Nicht in individueller Eigenregie. Nicht gegen Hausordnung und Baurecht.
Tatsächlich hätten die Mietkasernen andere Voraussetzungen, günstigere.
Mit Phantasie und gutem Willen können sie an dem gemeinsamen Übergabepunkt die Summe aller Überschüsse einer sinnvollen Eigennutzung zuführen. Allgemeine Haustechnik, Warmwassererzeugung, Abwasserwärmerückgewinnung, thermische und elektrische Speicher.
Neuland, aber kein Hexenwerk.
Dem Einfamilienhaus bleiben da vergleichbar unrentable und teure Optionen.
SolarHeini
Hallo,
ist das die Antwort auf meine Frage:
" Wie würde es dann ohne maximale Einspeisung mit 13A abgesichert in diesem Stromkreis betrieben?" ?
Auch das ist unwahrscheinlich und nicht realistisch?
Das zielt doch auf den Bereich des thermisch auslösenden Leistungsschutz (Bi-Metall).
Es geht nicht um den Fehlerfall/Kurzschluss bzw. ein Vielfaches des Nennstroms (Zugmagnet).
16 zu 13, das 1,2fache.
Wenn man sich die Auslösekennlinien anschaut ist der Bereich eher ein statistisch streuendes Feld.
Traut man dem LS da nicht etwas viel zu?
Umgebungstemperatur, Montageort, Bauteiletoleranzen, Bauteilealterung, Staub, Luftfeuchte, der Wochentag, ist das nicht in der gleichen Dimension?
[quote data-userid="11816" data-postid="145038"]Das 20-30 Parteien Hochhaus wird nicht 20-30 Balkonkraftwerke haben.
Nicht in individueller Eigenregie. Nicht gegen Hausordnung und Baurecht.[/quote]Also ein Hochhaus dürfte deutlich mehr als nur 20-30 Wohneinheiten haben. Ich wohnte mal in einem während des Studiums. Das Baurecht ist kein Hindernis, solange man die ETFE-Schwabbelmodule verwendet, und die Hausordnung soll ja irgendwie aufgeweicht werden, wenn es nach den Ampelplänen geht, was aber alles noch in der Schwebe ist.
Daniel
Es wäre in jeden Fall eine Geschäftsidee:
Überschussernte zum Wohle der Hausgemeinschaft.
Einspeisevergütung über die Nebenkosten.
Die Möglichkeiten der Balkonkraft ohne die Verlustängste und den damit verbundenen Aufwand.
SolarHeini
Du musst natürlich für den Worst-Case absichern, das ist bei jeder Sicherheitstechnik logisch. Es geht auch aus den Spezifikationen hervor. Wenn etwas für 3680 Watt spezifiziert ist, dann darf man den Stromkreis auch damit belasten. Dann macht man nichts verkehrt. Und dann muss die Absicherung auch dafür Sicherheit gewährleisten.
Ja, ich weiß …
„Situationsbezogen“ und „längere Zeit“ sind aber auch nicht präzise?
Hatten wir es nicht schon darüber, dass durch das Balkonkraftwerk ursächlich bedingt niemals zusätzlicher Strom in die gleiche Richtung fließen wird?
SolarHeini ?