Frag Mal Onkel Olaf. Der erzählt dir wie das geht, das mit der Unwissenheit und keiner Strafe.
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Meine aktuelle Gasheizung muss auch nicht nach 30 Jahren stillgelegt werden, denn ich habe eine Brennwertheizung. Die 30 Jahre gelten nur für alte Konstanttemperaturkessel (ohne die Gesetze auf den konkreten Wortlaut zu prüfen). Die 30 Jahresfrist war und ist Panikmache. Dennoch, rückwärts gerechnet bedeutet das Verbot fossiler Brennstoffe ab 2045 (wieder ohne konkrete Prüfung), dass alle nach 2015 eingebauten Gas- und Ölheizungen ein de facto-Betriebsverbot erhalten, bevor sie 30 Jahre alt sind
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Erinnert sich noch wer, als SPD und grüne im Jahr 2002 den Atomausstieg für das Jahr 2019 gesetzlich fest geschrieben haben. 2910 hat dann CDU und FDP das wieder gekippt. Ein Gesetz, das jetzt verabschiedet wird und erst in 10 Jahren zum Tragen kommt, dass das dann real noch passiert , glaube ich nicht. [quote data-userid="6724" data-postid="143207"]
März 32 % Autarkiegrad
April 75 % Autarkiegrad
Mail 89 % Autarkiegrad
Juni 88 % Autarkiegrad
aktuell Juli 87 % Autarkiegrad
Mein Monatsverbrauch liegt bei 200-300 kWh
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Oha, mit 3000 kwp im märz nur 32 Prozent eigener Strom. Ich mach 4000 kwp , hoffe auf mehr Ertrag. Mein Verbrauch lag 2022 bei 3000 kWh.
Ich hoffe, dass es 8 Monate komplett reicht, 4 Monate hoffentlich die hälfte dessen was ich benötige.
das argument resourcen sparen bei max 2kwp für ein bkw zieht also nicht im geringsten bei der ausufernden resourcenverschwendung heutzutage.
[/quote] OK, dann lassen wir das alles sein, lass uns mal richtig leben, die Welt ist doch groß genug, Verschwendung pur.... Kaufen wir jeden Monat ein neues Handy. {green}
Verdoppelung der Modulleistung erzeugt halt doppelte elektrische Leistung. Also bei 2 KW/p und einem großen Wechselrichter dann über die dreifache Leistung im Vergleich zu einem 600 Watt Drosselmicrowechselrichter. Ich finde das nicht unerheblich.
In weiten Strecken des Jahres können die Solarpanel nicht ihre maximale Leistung bringen. Nur in 4 oder 5 Monaten von 12 bräuchte man die "mehr" Panel nicht. Und da gibt es auch trübe Tage. Oder wenn jemand verschattung hat, ist es auf jeden Fall keine Verschwendung, mehr Panel zu installieren.
Je mehr solar direkt vor Ort produziert wird, desto weniger Leitungsausbau muss gemacht werden.
Das beliebte Beispiel Auto zeigt wie Verschwendung geht. Gerade die fetten Autos , da werden Ressourcen verschwendet. Durch ein Tempolimit könnte leicht viel Sprit gespart werden.
Nach der Auffassung des TO ist jede PV ein Balkonkraftwerk mit vereinfachter Anmeldung, egal, wie groß die Wechselrichter auch ist, solange nicht mehr als 600W eingespeist werden.
Die Diskussion darüber ist so lang wie dieser Thread hier.
Ich tu mich hier raus…
Es ist alles geschrieben, es wird albern.
Dezentrale Erzeugung, Speicherung und Eigenverbrauch (im vorhandenen, eigenen Hausnetz) sind aus offensichtlichen Gründen unerwünscht.
Wer der Modulleistungsbeschränkung das Wort redet will die Rechtsunsicherheit fortschreiben und einen von außen/oben offensichtlichen Anfangs- oder Generalverdacht schaffen.
Wer der Modulleistungsbeschränkung das Wort redet will bereits mögliches ausbremsen, Innovationen verhindern, gegen bereits realistisch absehbare Entwicklungen „gewappnet“ sein.
Wer der Modulleistungsbeschränkung das Wort redet gehört zu einer Interessengruppe oder ist deren Lobbyarbeit auf den Leim gegangen.
Wer der Modulleistungsbeschränkung das Wort redet hat hier noch kein für mich belastbares Argument gebracht.
@solarheini Warum Rechtsunsicherheit? Ist doch klar geregelt:
Balkonkraftwerk: max. 600W einspeisen, bald 800W mit max. 2 KW/p
Oder baue dir eine große Anlage die auch bei Wolken dir ausreichend Strom bringt, darfste eben nicht selbst anmelden.....
Bei einer roten Ampel wird sich zum Glück nicht aufgeregt, man könnte ja auch da argumentieren, denk an den CO2 Ausstoß beim Anfahren oder Feinstaub beim abbremsen....
Es gibt Netzbetreiber, die sind PV-freundlich eingestellt. Ein Indiz für einen PV-freundlichen Netzbetreiber kann sein, ob dieser ein vereinfachtes Anmeldeformular für Anlagen mit 600 Watt Einspeisebegrenzung bereitstellt. Dies kann man beispielsweise hier prüfen.
Ein PV-freundliche Netzbetreiber wird konstruktive Vorschläge zum unbürokratischen Anschluss von PV-Anlagen mit Einspeisebegrenzung bis 600 Watt nicht abweisen.
Warum?
Es gibt keinen technischen, sachlichen Grund, warum bestimmte PV-Anlagen mit beliebiger Modulleistung und dynamischer Abregelung der Einspeisung auf unter 600 Watt anmeldetechnisch schlechter gestellt sein sollten als die typischen BKW mit 1-2 Modulen.
Es lassen sich solche "Selbstverbraucher Großanlagen" so bauen, dass sie eine geringere Netzrückwirkung haben, als ein typisches 1-2 Module BKW mit 600 Watt Wechselrichter.
Im Gegensatz zu den ineffizienten, bürokratischen und koste es was es wolle EEG-Anlagen verursachen diese Selbstverbraucher Anlagen keine EEG-typischen hohen Allgemeinkosten.
Es fällt beispielsweise kein EEG-Überschusstrom an, bei dem noch Geld ins Ausland überwiesen werden muss, damit dort der Strom abgenommen wird und bei uns das Netz nicht kollabiert.
Bei den Selbstverbraucher Anlagen kann der Überschussstrom dort verbraucht werden, wo er produziert wird, im eigenen Hausnetz. Innovative Lösungen zur Überschussstromnutzung (Warmwasserbereitung, E-Autobetankung, ...) sind ohne teuren Netzausbau möglich.
Mit den Selbstverbraucher Anlagen können die Stromzähler von März bis Oktober und an sonnigen Wintertagen zum Stillstand gebracht werden. Die Abhängigkeit der Selbstverbraucher Anlagen von Kohlestinkern, Fracking Gaskraftwerken und ausländischem Atomstrom ist in dieser Zeit Null.
Es braucht keinen PV-Freund zu wundern, dass es ein großes Interesse gibt, die Entwicklung von Selbstverbraucher Anlagen durch die Einführung einer Modulleistungsbegrenzung auszubremsen.
Ich wage mal eine Vermutung. Es gibt weltweit kein zweites Land in dem eine Modulleistungsbegrenzung von am Netz hängenden Selbstverbraucheranlagen existiert.
Wenn der Sachbearbeiter des Netzbetreibers nicht so im Thema drin ist, dass ist die Aussage des Betreibers "mein bkw Wechselrichter ist auf 600 W eingestellt" soweit ok. Dann wird das so akzeptiert. Weil der Sachbearbeiter nicht weiß, dass man das auch höher setzen könnte.
Ich bin der Meinung dass das auch OK ist. Wer keine ausgefuchste Nulleinspeisung hat, dem nutzt das höher stellen auch net viel. Weil dann mehrheitlich nur mehr Strom verschenkt wird.
Gesetze brauchen aber schon eine Begründung (auch wenn diese manchmal an den Haaren herbeigezogen scheint). Soll kein Widerspruch sein.
Er ist also PV-freundlich weil er die Technik nicht versteht ;).
Gesetzlich ist kein Wert über 600W (Anschlusspunkt WR) ok, auch nicht für wenige Sekunden. Wenn man nur aus PV Modulen einspeist, macht eine Limitierung darunter für mich kaum Sinn (abgesehen von der reduzierten Belastung des WR). Sozusagen verschenkter Strom hilft hingegen vielleicht dabei, die Strompreise für alle zu senken. Aber das sei jedem selbst überlassen, wer lieber Aufwand betreibt um nichts zu verschenken, soll das tun.
Eine Nulleinspeisung (aus Zählersicht), die nicht der WR selbst macht, d.h. sobald ein WR sich an die Rate von 400W/s (?) halten muss und nur bilanziell eine Nulleinspeisung ist, halte ich zwar für technisch sinnvoll und kein größeres Risiko als einen Wasserkocher, dennoch ist für mich das Gesetz diesbezüglich klar. D.h. man ist dem Wohlwollen des VNB ausgesetzt. Bei der ganzen Bürokratie und dann doch auf Unwissenheit oder Wohlwollen vertrauen zu müssen ist frustrierend.
An dieser Stelle wäre die Politik gefordert, für eine einheitlich PV-freundliche Linie bei den VNB zu sorgen.
Dazu bräuchte es Politiker mit großer Sachkenntnis und Enthusiasmus. Diese Politiker können mit einem unbürokratischen Rahmen einen Boom bei netzgekoppelten PV-Anlagen mit Einspeisebegrenzung auslösen. Der Boom würde zu innovativen Lösungen bei der Überschussstromverwertung durch Sektorkopplung von Strom, Wärme, Mobilität im Hausstromnetz führen. Im Gegensatz zum koste es was es wolle EEG würde es zu einer Netzentlastung ohne die EEG-typischen hohen Allgemeinkosten führen, ...
Die geplante Modulleistungsbegrenzung kann als vollständig kontraproduktiv angesehen werden.
@pv-fan Der Boom ist doch bereits da, wenn ich sehe wo überall PV Module mittlerweile angebracht sind.
Politiker mit Sachkenntnis hält sich in Grenzen, war schon immer so, meist sind sie Lehrer, Rechtsanwälte oder auch der ein oder andere Arzt ist dabei. Aber die Sachkenntnis kommen ja von den Beratern, in dem Fall von der VDE. Die VDE-Vorgaben sind eben nicht immer nachvollziehbar. Wenn ich bedenke wie oft die Vorgabe geändert wurde, wie man einen flexiblen Draht für eine Schraubverbindung vorbereitet.
Aber die Vorgaben sind eben für alle da, für dich der sich mit Strom auskennt und für Otto-Normal der nur weis, das der Strom aus der Steckdose kommt.
Leider nicht von allen lesbar, d.h. oft hinter einer Bezahlschranke. Gesetze findet man inzwischen ja zum Glück recht einfach und kann auch mal selbst die aktuelle Fassung und deren Historie lesen und zitieren, bei Normen wird das aktiv erschwert.