Verschlechterung für Balkonsolaranlagen ab 01.01.2024

Das mag die Sicht eines Netzbetreibers sein, die du akzeptiert hast.
Unser (PV-freundlicher) Netzbetreiber erlaubt auch Hybridwechselrichter mit dynamischer Abregelung auf weniger als 600 Watt mit vereinfachter Anmeldung.

Physikalisch spielt es für den Netzbetreiber auch überhaupt keine Rolle, ob der Wechselrichter 600 W oder 6 kW hat, wenn der Netzbetreiber sicher sein kann, dass nur maximal 600 Watt ins Netz fließen werden.

Physikalisch spielt es für den Netzbetreiber auch keine Rolle, ob der Wechselrichter nur per Stecker oder per separater Festverdrahtung und zusätzlichem FI und Leitungsschutz-Schalter angeschlossen wird.
Offenbar nehmen sich Netzbetreiber das Recht raus, selbst zu bestimmen was zulässig ist und was nicht. Physikalisch und aus Sicherheitsgründen ist dabei offenbar einiges nicht nachvollziehbar.

Der Gesetzgeber sollte die Spielregeln im öffentlichen Bereich (Stromnetz) festlegen und den privaten Bereich hinter dem Zähler den PV-Betreibern überlassen. Wenn ein PV-Betreiber die 600 Watt Einspeisebegrenzung mit zertifizierten Geräten einhält, sollte der Gesetzgeber (und Netzbetreiber) zufrieden sein. Ein Gesetzgeber der nicht nachvollziehbar die Gestaltungsfreiheit eines PV-Betreibers im privaten Bereich einschränkt (durch Modulleistungsbegrenzungen) handelt nicht im Interesse seiner Bürger und auch nicht im Interesse vom Klimaschutz.

Dies ist lediglich meine Meinung und ich bin kein Rechtsanwalt.

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@pv-fan Wenn du Klimaschutz betreiben willst, dann bau eine 30KW/p Anlage und melde sie an. An einer 6KW-Anlage ohne Fachkenntnisse rum zu schrauben ist lebensgefährlich. Das ist auch ein Grund für das Betreiben/Anschließen eines Balkonkraftwerkes mit 600/800Watt, eben ohne Elektriker.

Ich denke, du hast da etwas missverstanden. Deine Begründung kann nicht der Grund für die Beschränkung auf 2 kW Modulleistung sein.

Aus der nicht nachvollziehbaren Modulleistungbeschränkung resultiert ein potentielles Haftungsproblem für alle Fachleute, die solche Anlagen installieren werden.
In meinem kleinen Dorf kenne ich allein 4, die eine Balkonsolaranlage mit mehr als 2000 Watt Modulleistung angemeldet haben.
Warum sollte man eine unsinnige Modulleistungsbegrenzung akzeptieren?
Woanders begnügt man sich vielleicht mit 700 Watt Modulleistung und 600 kWh Jahresertrag, wovon noch 300 kWh ins Netz verschenkt werden, also effektiv 300 kWh Eigennutzung im Jahr. Immerhin eine kleine Ersparnis von vielleicht 20% der Stromkosten.
Bei entsprechender Modulleistung kann man mit der bisherigen Balkonsolarregelung eine unbürokratische Selbstversorgung von März bis Oktober (und an sonnigen Wintertagen erreichen), wenn noch ein passender Speicher installiert wird. Da kann man die Stromrechnung dauerhaft um 70% reduzieren. Da macht es auch Sinn ein Gerüst zu stellen und das Dach zu belegen. Bei zwei oder vier Modulen wird man so eine Lösung eher gar nicht in Erwägung ziehen.

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Es geht doch eindeutig darum, dass man dann laut Sat-Bild sagen kann "der hat mehr als 5 Panels auf dem Gelände, das ist Illegal wenn es nicht angemeldet ist".

Ich zb HABE ein angemeldetes BKW. Es hat einen 600W WR dran.

Ich habe aber für den Winter 6-8 Module dranhängen. Im Winter macht so ein Modul eben nur 50-80W.

Und an die ewigen "meld doch an", "speis doch ein" "alles andere ist asozial" Schreier:

Viele, wenn nicht die meisten HAK sind nicht ohne, zum Teil SEHR teuren, Umbau geeignet, eine Einspeiseanlage anmelden zu können.

Und nicht jeder ist in der Lage, oder bereit, zig Tausend € in einem Zählerschrankumbau zu investieren, nur damit da nun ein Lobbyhandwerker seinen Stempel drauf macht.

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Nein,kann man nicht.

Angenommen das BKW leistet gerade 600/800W. Wenn der Bedarf aber größer ist muss Strom aus dem Netz zugekauft werden. Also nix mit "Selbsversorgung".

Wenn die WaMa 2000W zieht und dein BKW 600/800W erzeugt musst Du trotzdem 1400/1200W aus den Netz beziehen. Der Speicher gleicht ja nur die Grundlast aus wenn Nachts die Sonne mal nicht scheint.

Selbst wenn man 6kWh/Tag selber erzeugt und nur 4kWh/Tag Bedarf hat wird trotzdem alles über die 600/800W-Leistung zugekauft.

Auf dem Papier erzeugst Du vielleicht mehr als Du brauchst,es nutzt Dir aber nichts wenn der Zähler dabei eine (verpflichtende) Rücklaufsperre hat und Du den Strom, wenn Du weniger als 600/800W Leistungsbedarf hast für umme ins Netz einspeist.

VG,

René

Du hast mich leider nicht verstanden. Es funktioniert, wie schon geschrieben. Ein dynamisch abgeregelter Hybridwechselrichter (irgendeiner Leistung) mit Stromspeicher wird den Zähler zum Stillstand bringen, solange der Hausverbrauch unter der Wechselrichterleistung liegt.

Du weißt Bescheid! ?

Bei einem BKW ist die WR-Leistung aber auf aktuell 600W (zukünftig 800W) gedeckelt.Also endet die "Dynamik" bei einem BKW an dieser Grenze. So gut wie jedes Haushaltsgerät benötigt aber mehr Watt.

Wenn Du natürlich auf das alles verzichten kannst und peinlichst darauf achtest immer weniger zu verbrauchen als Dein BKW aktuell leistet gebe ich Dir Recht. Dann steht der Zähler.

Das entspricht aber absolut nicht der Realität. Wenn Du ein BKW hättest dann wüsstest Du das aber. :wink:

VG,

René

Doch, kann man.

zB. mit einem üblichen und zulässigen Ringkerntrafo um die 100€ für mehrere kW Leistung (fetter Dimmer ist nicht zulässig).

Ich habe so einen an meinem Elektroboiler und kann diesen stufenlos von 1W bis 2500W einstellen.

Funktioniert hervorragen - einfach auf z.B. 500W einstellen und schon reicht der Solarertrag.

Mit elekrischem Geschick kann man das auch bei WM oder GS einbauen.

wenn das deine einzigen argumente sind...

das ist doch völlig egal

wie wir jetzt wissen war hartz4 in teilen auch nicht grundgesetzkonform wie lange hat es gedauert das zu fall zu bringen?

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Offenbar fordert dies dein Netzbetreiber und du hast es so aktzeptiert.

Weiter oben hatte ich schon einiges zu physikalischen Bedingungen und Forderungen von Netzbetreibern geschrieben.

Genau, wenn die Modulleistungsbegrenzung einmal durch ist, dann ist wieder mal was für längere Zeit festgeschrieben.

Ach ja, kleine Drehanlagen werden dann auch wieder sexy.

Aus 2kWp lassen sich damit zwischen 2500 und knapp 3000 kWh im Jahr rausquetschen.

Und natürlich von früh morgens bis abends gleich satte Leistungsabgabe.

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Du meinst sicher einen Sparstelltrafo?

Der müsste aber ganz schön Flitzen, um eine Waschmaschine ausgleichen zu können :slight_smile:

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Alter Schwede...

Offensichtlich hast Du die Funktion eines BKW's,der saldierenden Phasen-Netzeinspeisung und der gesetzlich zulässigen 600W (zukünftig 800W) Grenze gar nicht richtig verstanden.

Ich bin hier raus.

VG,

René

Ich habe kein Verständnisproblem mit der Begrenzung der Einspeiseleistung auf 600 Watt, saldierenden Zählern, Schieflasten, dynamisch auf 600 Watt oder weniger abregelnden Hybridwechselrichtern mit Speichern, usw. Vielleicht habe ich mich für dich nur nicht verständlich genug ausgedrückt. Dann tut es mir leid.

[quote data-userid="2860" data-postid="138313"]Es geht doch eindeutig darum, dass man dann laut Sat-Bild sagen kann "der hat mehr als 5 Panels auf dem Gelände, das ist Illegal wenn es nicht angemeldet ist".[/quote]Stimmt nicht, wenn es eine Insel (mit zwei Bergen) ist, isses legal.

Daniel

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Na, ist das wirklich so, von einer Ausnahme mal abgesehen?

Die Ausnahme wäre es existiert kein Stromanschluss. Auch ein Inselsystem auf einem Grundstück mit Stromanschluss muss angemeldet werden. Wissen zur Inselanmeldepflicht und damit versuchen werden es wohl nur wenige. Und diejenigen, die ihre PV-Insel versuchen im Marktstammdatenregister anzumelden, werden feststellen, dass dieser Anlagentyp gar nicht existiert. Vielleicht weiß jemand, ob im Marktstammdatenregister schon eine PV-Insel erfolgreich angemeldet wurde bzw. wie das geht?

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nein

um gotteswillen nicht schon wieder dieses

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