Vermieter-Gremium verweigert Balkonanlage

Hallo zusammen,

ich bin gerade umgezogen und wollte auf meinem Balkon eine kleine Solaranlage aufbauen.
Meine Vermieterin hätte da auch nichts dagegen, nur hätte ich einmal durch die Hauswand bohren müssen, wozu dann die ganzen Wohnungseigentümer hätten zustimmen müssen.
In dieser Besprechung wurde klar abgestimmt, dass ich das nicht machen darf mit der Begründung "wenn da jemand eine PV hinbaut, dann macht das jeder und es sieht scheiße aus".

So meine Vermieterin hätte es mir erläubt, das Wohnungseigentümergremium hat abgelehnt.
Hab ich trotzdem eine Chance? Ich hätte eigentlich nicht gedacht, dass das so sein wird aber gut jetzt ist es so.
Ich würde gerne was für die Umwelt was tun und jetzt kommen irgendwelche Wohnungseigentümer (die das ja gar nichts angeht) und machen in Ihrer Sitzung einfach ein "STOP".

Dankebar für jeden Rat.
Geplant war entweder ne 600 W Anlage, oder ne kleine 1.5kWp off-grid zum Testen verschiedener Sachen.

Tobi

Hallo Tobi.
Wenn du innerhalb deines Balkon bleibst, kannst du das machen.
Nur für das von außen dranhängen gilt das Verbot durch die Gemeinschaft. Damit ist aber noch nicht der Anschluß geklärt.

Nach meinem Verständnis kann man dir die Bohrung untersagen, und das aussen anhängen der Panels.
Stell sie halt auf dem Balkon auf, und mach dir eine DC Durchführung unter der Tür Dichtung. Entweder 4 mal Lautsprecher Leitung 1,5 qm pro Leitung, schön nebeneinander unter die Dichtung gelegt. Oder, wenns noch dünner sein soll, Kupferblech 0,5 mm, 20 mm breit, das sind 10 qmm, beidseitig mit Tesafilm beklebt als Isolierung. 2 Stück schön mit Abstand nebeneinander genau in den Rahmen gebogen....

Update: nachdem ich gelesen habe, dass es 1,5 kWp werden sollen, einfach etwas reichlicher dimensionieren als ich oben geschrieben habe. In der Breite ist ja ausreichend Platz.

Hallo

Es stellt sich für mich die Frage, ob hinter einem Balkongeländer o.ä. noch ausreichend Sonnenschein zur Verfügung steht, damit sich das ganze Vorhaben noch rechnet. Balkone sind i.d.r relativ klein gehalten und darauf aufgestellte Module werden ganztägig (teil-) verschattet.

Alles hilft, sagte der Löwe und biss in die Zwiebel.

Also mein Vermieter hätte ja nichts dagegen, nur die Gemeinschaft.
Ist das rechtlich tatsächlich so? Klimawende, und Erderwärmung spielt wohl immer noch keine Rolle für das, dass dann 2 - 4 Panels da irgendwo hängen.

- Balkontechnisch könnte ich se auch an die Wand stellen. Ich bin im Dachgeschoss und der Balkon ist recht tief. Prinzipiell könnt ich die Panels auch nochmals um 50 cm höher Setzen wenn ich was unterbau
- Trotzdem wäre natürlich eine Anbringung an den Balkon optimaler aber die Thematik mit - auf dem Balkon - ist für mich okay (meine Vermieterin wäre da definitiv mit einverstanden).

Die Kabeldurchführung hab ich mir dann auch schon über das Fenster oder Türe gedacht. Muss ich halt mal ausrechnen, was ich da für Querschnitte brauch. Aber für max. 1.5 kW sollte das nicht all zu breit/groß werden. Muss mir hier aber nochmals die ganze Sache anschauen.

@Chris. Mir gehts hier primär nicht darum, dass ich in 3 Jahren ein ++ erziele. Es geht viel mehr um diverse Analysen. Ich habe nämlich auch für die DIY Gemeinschaft einiges in Bearbeitung und wenn man nichts belegen kann, dann ist es sinnfrei :wink:
Bezüglich Module würde ich dann entsprechende anschaffen, die eine Teilverschattung abkönnen (so wie die vom Andreas - die sind ja teilweise auch teil-verschattet).

Bitte nicht verwechseln: Werden einzelne Module in einem String verschattet, so fallen diese aus. Aber die Produktion der restlichen Module läuft - gemindert um die verschatteten Module - weiter.
Hast du nur verschattete Module (bei deiner Balkonanlage stünden vermutlich ein oder zwei Module aufgeständert auf dem Balkon) dann fallen diese aus.

Es ist mir natürlich egal, ob sich deine Anlage für dich rechnen muss, aber ich möchte dich darauf aufmerksam machen, dass der Ertrag stark bis sehr stark gemindert sein könnte. Bis hin zum Tatalausfall! Um das tatsächlich beurteilen zu können, bräuchten wir Bilder vom Aufstellungsort. So ist es nur ein gut gemeiner Hinweis auf eine vermutete Situation :wink:

Das du das Vorhaben trotzdem angehen möchtest, finde ich PRIMA! :clap:

Hallo,

ich könnte Bilder nachliefern. Aktuell wohne ich noch nicht in der Wohnung, obwohl ich se schon 2 Monate bezahle :confused: ... ging etwas schief aber nicht der Rede Wert.
Das mit dem verschatten ist mir durchaus bewusst aber danke für die Aufklärung.

Balkonbilder liefer ich noch nach sobald es geht.
Ausrichtung ist Süden.
Bin im Dachgeschoss. Das Dach macht wahrscheinlich ab 4 - 5 Uhr (je nach Jahreszeit eine Teilverschattung), das Geländer macht bei Niedrigem Sonnenstand wahrscheinlich auch eine Verschattung, das könnte man aber etwas abmildern, wenn man die Module etwas höher stellt. Ich liefer Bilder nach :slight_smile:

Tobi

Nach meinem Verständnis kann man dir die Bohrung untersagen, und das aussen anhängen der Panels.
Stell sie halt auf dem Balkon auf, und mach dir eine DC Durchführung unter der Tür Dichtung. Entweder 4 mal Lautsprecher Leitung 1,5 qm pro Leitung, schön nebeneinander unter die Dichtung gelegt. Oder, wenns noch dünner sein soll, Kupferblech 0,5 mm, 20 mm breit, das sind 10 qmm, beidseitig mit Tesafilm beklebt als Isolierung. 2 Stück schön mit Abstand nebeneinander genau in den Rahmen gebogen....

Update: nachdem ich gelesen habe, dass es 1,5 kWp werden sollen, einfach etwas reichlicher dimensionieren als ich oben geschrieben habe. In der Breite ist ja ausreichend Platz.
Tesafilm…. 1,5 kWp! ……. 🫣

Wenn er alles parallel hat, sind es 40 V. Bei zwei in Reihe 80. Wem dafür Tesafilm zuwenig ist, darf Isolierband nehmen. Und wem das zuwenig ist, dünne Kaptonfolie.
https://www.kapton-klebeband.de/en/kapton-mt

Also bitte, nicht immer an Kleinigkeiten aufhalten..... ein bisschen mitdenken dürft ihr auch.

Also mein Vermieter hätte ja nichts dagegen, nur die Gemeinschaft.
Ist das rechtlich tatsächlich so? Klimawende, und Erderwärmung spielt wohl immer noch keine Rolle für das, dass dann 2 - 4 Panels da irgendwo hängen.

ja keine chance, der strom ist noch nicht teuer genug bzw der leidensdruck nicht hoch genug.

bei meinem kumpel das gleiche, er ist sogar der wohnungseigentümer darf aber trotzdem nichts.
ein wunder das er sich den allerwertesen noch abwischen darf ohne die gemeinschaft fragen zu müssen

der einzige weg wäre, sich mit allen zu eineigen das jeder sich so was an den balkon machen muss und das die panles alle gleich aussehen müssen zb schwarzer rahmen schwaraze panels
da die meisten aber nicht soweit denken können, werden die in soetwas aber nie investieren
lieber ne neue fette glotze kaufen oder ne neue karre ist ja schließlich wichtiger

Hallo,

es gibt dazu eine aktuelle Rechtsprechung: https://mieterverein-stuttgart.de/de/neuigkeiten/erzeugung-von-solarstrom-auf-dem-balkon-muss-der-vermieter-genehmigen.html (PDF des Urteils ist unter dem Artikel zu finden)

Gemäß Artikel 20a des Grundgesetzes ist die Rechtssprechung dazu verpflichtet zukünftige Generationen zu schützen. Ein Balkonkraftwerk ist Anlage des Klimaschutzes und der öffentlichen Sicherheit und dient dem Wohle der zukünftigen Generationen.

Bei der Eigentümergemeinschaft kann man als Eigentümer ansonsten versuchen mit §20 Absatz (3) WEG die Zustimmung zu verlangen. Was ich bis jetzt nicht klären konnte ist, welche Rechte anderer durch ein Balkonkraftwerk überhaupt verletzt werden können. Ich hab in zwei Wochen meine Eigentümerversammlung ... mal sehen was da bzgl. meines Balkonkraftwerks passieren wird.

Viele Eigentümergemeinschaften "regeln" da oft willkürlich und gesetzeswidrig Dinge und die Eigentümer / Mieter kennen oft ihre Rechte nicht gut genug.

Wenn man da hingeht uns sagt: "Ich verlange gemäß §20 Absatz (3) WEG die Zustimmung zu meinem Balkonkraftwerk, da meiner Einschätzung nach keine Rechte anderer Eigentümer über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigt werden. Falls die Rechte von jemanden beeinträchtigt werden, so bitte ich dies jetzt zu äußern. Falls nicht verlange ich hiermit die Zustimmung." Dann kucken dich vermutlich alle erstmal mit großen Augen an und wissen nicht was sie tun sollen :slight_smile:

Gruß Nick

Am besten gleich noch mit einem Rechtsbeistand aufkreuzen...

Und wieder diese "äh da brauch man einen Rechtsanwalt, äh klagen". Was für ein scheiß, bei vielen Gebäuden gibt es einen Schutz als Baukunstwerkes durch den Architekten. Das erzählt dir nur kein Anwalt weil die natürlich alle gerne ein paar € in der Tasche haben.
Wenn der Vermieter nicht will kann er sich mit einem "halbwegs" Intelligenten Anwalt auf das Baukunstwerkes Gesetz für Architekten berufen. Hört auf irgendwelchen halbseidenen Rechtsanwälten dafür Geld zu bezahlen. Klärt es direkt und freundlich, wenn es nicht geht und es für euer Leben so wichtig ist, zieht um.

Da der Architekt nicht in der Eigentümerversammlung sitzt wird dieses Recht wohl kaum genannt werden. Der Laie kennt das vermutlich noch weniger als er das WEG kennt.
Ich glaube kaum, dass ein Eigentümer sich auf das Recht des Schutzes des Baukunstwerks des Archtikten berufen wird, oder?
Mit dem Anwalt dort aufzuschlagen halte ich auch für den falschen Weg. Aber das WEG kennen und sich darauf berufen kann ja vielleicht schon reichen.

Falls die Eigentümergemeinschaft wirklich über eine Anwalt prüfen lässt, ob irgendwelche Rechte beeinträchtigt werden und ggf. eine Klage anstrebt dann kann man ja immer noch einlenken.

Aber einfach nur nicht zustimmen, weil dagegen, ist halt auch unfair und deshalb gibt es denke ich auch den Absatz (3) im §20 WEG.

Das ist jetzt aber alles recht dual - darf bzw geht und geht nicht, was Shor-ty nicht ansatzweise weiter bringt, zumindest teilweise dem ganzen näher zu kommen.

Balkone in Mehrfamilienhäuser sollten in der Regel zum "Sondereigentum" (des Vermieters) gehören, demnach darf der Wohnungseigentümer (der Vermieter) damit verfahren, wie er will (§13 WEG) und der findet die Idee ja schon mal positiv.
Wenn der auf deiner Seite ist, kurzer Blick in die Teilungserklärung, ob es einen Ausschluss bzgl Balkon gibt. Ist es sein Sondereigentum, darf der Vermieter selbst bestimmen, was er mit seinem Eigentum macht.
Demnach besteht dann "hintenrum" wie neulich erst bei Robin&Holger gezeigt die Möglichkeit des "Wanddurchbruches" in Form einer Außensteckdose und damit auch bei Nicht-Außen-Aufhängung am Balkon (weil das ja "schrecklich aussieht") die generelle Möglichkeit einer "normalen, handelsüblichen" 600W Balkonanlage. In der Teilungserklärung würden sich ggf weitere Bestimmungen finden, in wie weit Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum gegeneinander abgegrenzt sind - eventuell ist gar nicht geregelt, ob die Eigentümerversammlung dafür überhaupt "zustimmungsberechtigt" ist, das weiß nur der Vermieter - darf er seinem Balkon alleine eine andere Farbe geben, dann dürfen dort auch die Module dran.
Zumal das Aufhängen der Module auch nicht in den Bereich einer "baulichen Veränderung" (§20 WEG) fällt, schließlich handelt es sich ja eben nicht um eine "ortsfeste Anlage" , sondern aufgrund der Stecker um eine ortsveränderliche Anlage.

Btw die WEG-Reform in 2020 hat Balkonkraftwerke und erneuerbare Energien nicht berücksichtigt mit lediglich einer Ausnahme: Eigentümergemeinschaften dürfen einem einzelnen Eigentümer nicht die Einrichtung eines Ladepunkts für eAutos verweigern, sofern er die Maßnahme auf eigene Kosten durchführt.

Hallo Martin, danke für Deine Information. Hört sich gut an. Werde dem mal nachgehen nachdem ich meine Wohnung komplett fertig eingerichtet und repariert hab (eigentlich ne Sache vom Eigentümer - Fließen verfugen etc.)
Anbei auch mal noch ein Bild meines Balkons. Sonnenstand 10 Uhr morgens. Balkon hat Süd-Ausrichtung aber mit ca 5° gen Osten. Hab ab 16:30 die Verschattung an der Hauswand aufgrund des Daches.


Hab ab 16:30 die Verschattung an der Hauswand aufgrund des Daches.
Und morgens hast du fast genauso viel Verschattung.
Macht fast nichts aus, kannst du über pvgis simulieren und ausprobieren.

Rechtlich ist das relativ einfach, in den meisten WEG Vereinbarungen sind Außenwände Balkone (zumindest deren Außenseiten) etc.... Gemeinschaftseigentum und somit sind Änderungen an diesen Gebäudeteilen durch die Eigentümerversammlung Zustimmungspflichtig. Wird diese Zustimmung verweigert, meine ich kannst du da nichts machen. Meines Wissens gilt das nicht nur für bauliche Veränderungen sprich wenn du ein Loch bohren musst, sondern auch für Veränderungen die den optischen Charakter verändern, bei uns wurden seinerzeit sogar Verglasungen der Loggia abgelehnt und da reicht tatsächlich sogar ein Volldepp weil das Allstimmig erfolgen hätte müssen.

Eigentümerversammlungen sind auch immer wieder ein Ort der Freude wenn man ein dickes Fell hat :slight_smile: Ich bin super froh die jährliche Versammlung nur noch mit mir selbst abhalten zu müssen.

Kannst du nichts machen. Mein Vorschreiber hat das schon ausführlich auf den Punkt gebracht.

Das weiter oben von @nick99 verlinkte Urteil bezieht sich, so weit ich das verstanden habe, auf eine mobile PV-Anlage, die aber vermutlich dann nur AUF dem Balkon installiert wurde. Da darfst du das machen. Eine Anlage an der Fassade / Balkongeländer geht die Eigentümergemeinschaft was an, weil sich dadurch der Wert der Immobilie verändert.
Wenn du das darfst, dann dürfen auch andere Dinge da hinhängen (z.B. Bilder von nackten Frauen/Männer) und das wirst du dann auch wieder nicht schön finden.
Es müsste erst im Wohnungseigentümergesetz wie bei den Wallboxen eine Ausnahme geben, dass Mieter das Recht dazu bekommen, da es eben einem höheren Nutzen für Umwelt/Klima bringt und deswegen von überragendem Interesse ist und über den Begründungen, die dagegen sprechen.
Da wird es aber eng, weil was passiert und wer haftet, wenn die Module runterfallen? Klar du, aber ich glaub der Gefahr will man damit aus dem Weg gehen, weil es halt dann doch nicht fachmännisch gemacht wird, sondern eine DYI-Lösung von dir/den Interessenten an Balkonkraftwerken werden wird.
Dein Vermieter kann daran auch nichts alleine ändern und kann nur bei der Eigentümerversammlung entsprechenden Antrag stellen, dass es erlaubt wird.

Man muss bei solchen Dingen auch wirklich die anderen Interessen der anderen Menschen beachten und der Einfluss einer 600W-Anlage auf den Umweltschutz ist da eben nicht so relevant.
An anderen Ecken möchte man ja auch demokratische Entscheidungen. Hier sind halt die Eigentürmer demokratisch dagegen. Muss man hinnehmen, auch wenn es schade ist. Vielleicht mal ne Petition einreichen, dass es in Gesetz geschrieben wird?