Ich hätte dss Loch einfach in die Wand gebohrt - kann man doch nach Auszug zuspachteln. Jetzt ist es leider eine ganz andere Baustelle, aber da gab es ja schon reichlich Rechtsberatung.
Hallo,Tja, das kann ganz schön daneben gehen, denn wir hatten 250W Trina im SW Einsatz auf dem Balkon mit ca. 30° Neigung.
ich könnte Bilder nachliefern. Aktuell wohne ich noch nicht in der Wohnung, obwohl ich se schon 2 Monate bezahle :/ ... ging etwas schief aber nicht der Rede Wert.
Das mit dem verschatten ist mir durchaus bewusst aber danke für die Aufklärung.
Balkonbilder liefer ich noch nach sobald es geht.
Ausrichtung ist Süden.
Bin im Dachgeschoss. Das Dach macht wahrscheinlich ab 4 - 5 Uhr (je nach Jahreszeit eine Teilverschattung), das Geländer macht bei Niedrigem Sonnenstand wahrscheinlich auch eine Verschattung, das könnte man aber etwas abmildern, wenn man die Module etwas höher stellt. Ich liefer Bilder nach :)
Tobi
Auch DG, aber natürlich dünne Balkonstäbe und ein Träger zum Dach
Spitzenertrag im Spitzenmonat Juni waren so 200 bis 300 Wh, nie besser, weil immer irgendein Teil Schatten wirft.
Monatserträge schwankten von 2 kWh bis 6 kWh für 1 Modul, selbst bei 2 ein Trauerspiel.
Ich dachte, dass das Grundsatzurteil aus Stuttgart dazu schon die Reise gewiesen hätte, dass in Anbetracht des Klimawandels CO2 Reduktion ein Staatsziel sei und höher wiege als die Interessen einer Wohn- oder Eigentümergemeinschaft.
Da kann ja auch jeder sein Gitter so dekorieren oder gegen Blicke abschotten, wie er mag.
Wenn das in Stuttgart schon als Staatsziel gewertet wurde, dann sieht das an sich für die Wohngemeinschaft genauso aus: dem Staatsziel unterordnen
Nur ist dummerweise das Grundsatzurteil für eine Anlage auf einem Balkon getroffen worden, nur ich wüsste nicht, warum das nicht auch für das Geländer gelten sollte, zumal es dort ein Einhaken ist. Wird Zeit, dass die Grünen den ganzen Murks mal in Griff bekommen vor allem auch für denkmalgeschützte Butzen.
Bei der Sanierung einer Kaiser Wilhelm Kaserne haben die einfach aus Metall große Balkone vorgebaut, also 7m breit und so 2,5m tief.
Aber kein einziges Solarpanel bei 120 Wohnungen.
Bei der Abwägung der Staatsziele Überleben und CO2 Emission senken oder Denkmalschutz (kann bei einem designten 2000er IKEA style Gitterbau wohl kaum die Rede sein, denn davor hatte die Kaserne keine Balkone, also muss vor dem Neubau Balkon was möglich sein.
Hinter den Gittern geht gar nix, die einzigen Alternativen sind senkrecht hängen, nur meist ist dann Dauerverschattung angesagt oder aber flach auf den Balkon, nur hier brachte das alles nix, weil noch Pfosten nach oben gingen und das alle 90 cm, so dass immer Schatten auf den Panels lag.
Grausam.
Und wieder diese "äh da brauch man einen Rechtsanwalt, äh klagen". Was für ein scheiß, bei vielen Gebäuden gibt es einen Schutz als Baukunstwerkes durch den Architekten. Das erzählt dir nur kein Anwalt weil die natürlich alle gerne ein paar € in der Tasche haben.nee, das Rechtsgut Staatsschutz steht höher, gab es schon Entscheidungen dazu, wo diese Baukunstwerk endet. Ist aber schon ein paar Jahre her und dann kam es noch auf die Bedeutung des Baues an, sinngemäß die Bedeutung für die Öffentlichkeit.
Wenn der Vermieter nicht will kann er sich mit einem "halbwegs" Intelligenten Anwalt auf das Baukunstwerkes Gesetz für Architekten berufen. Hört auf irgendwelchen halbseidenen Rechtsanwälten dafür Geld zu bezahlen. Klärt es direkt und freundlich, wenn es nicht geht und es für euer Leben so wichtig ist, zieht um.
Kannst du nichts machen. Mein Vorschreiber hat das schon ausführlich auf den Punkt gebracht.Ich glaub, da reimst Du Dir was zusammen, denn da kommt es auf die Reihenfolge der Rechte an , sprich oben sticht unten.
Man muss bei solchen Dingen auch wirklich die anderen Interessen der anderen Menschen beachten und der Einfluss einer 600W-Anlage auf den Umweltschutz ist da eben nicht so relevant.
An anderen Ecken möchte man ja auch demokratische Entscheidungen. Hier sind halt die Eigentürmer demokratisch dagegen. Muss man hinnehmen, auch wenn es schade ist. Vielleicht mal ne Petition einreichen, dass es in Gesetz geschrieben wird?
So wie EU Gesetze und Urteile für alle Staaten ihre Wirkung entfalten.
Eigentum verpflichtet und damit geht es um die Frage, ob dem Staatsschutzziel Überleben / Klimawandel Vorrang vor Eigentümerinteressen gewährt wird.
Na, was soll da wohl bei rauskommen, überleben oder Partikularinteressen einzelner ?
Jetzt weiß ich nicht, wie dieses Urteil bei einer Wohneigentumsgemeinschaft hilft.
https://mieterverein-stuttgart.de/de/neuigkeiten/erzeugung-von-solarstrom-auf-dem-balkon-muss-der-vermieter-genehmigen.html?file=files/uploads/downloads/Urteil%20zum%20Balkonkraftwerk.pdf
Die Nutzung des Solarstroms führt hier nicht nur zur Einsparung von Energiekosten der Mieter, wodurch ihnen die Lebensführung – zumindest in geringem Maße – erleichtert wird, sondern auch zur Einsparung von Energie. Im Zuge der politisch angestrebten Energiewende hin zu erneuerbaren Energien bringt die Solaranlage auch unter dem Aspekt des Umweltschutzes, welcher als Staatsziel in Art. 20a GG verankert ist, objektiv – wenn auch in kleinem Umfang – Vorteile. Dementsprechend wurde in der Rechtsprechung bereits im Jahr 1990 eine Solaranlage auf einer Terrasse als vom vertragsgemäßen Gebrauch umfasst angesehen (AG München Urt. v. 4.10.1990 – 214 C 24821/90, BeckRS 1990, 05848 Rn. 17, beck-online). In den vergangenen dreißig Jahren seit dieser Entscheidung wurde der Stellenwert des Einsatzes nachhaltiger Energiequellen nicht zuletzt durch zahlreiche staatliche Förderprogramme immer mehr in den Vordergrund gestellt, so dass die Nutzung von Solaranlagen objektiv vorteilhaft ist.
Grundvoraussetzung eines etwaigen Duldungsanspruchs des Mieters muss allerdings sein, dass zur Vermeidung von Gefahren für Dritte und von möglichen Sachschäden eine fachgerechte Installation erfolgt (vgl. zu einer Parabolantenne: BGH, Urteil vom 16.11. 2005 – VIII ZR 5/05, Rn. 17, beck-online) und nachteilige Folgewirkungen mit der baulichen Maßnahme des Mieters nicht zu befürchten sind (vgl. Schmidt-Futterer/Eisenschmid, 14. Aufl. 2019, BGB § 535 Rn. 436).
[12]
Vor diesem Hintergrund ist das Ermessen des Vermieters durch den Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) bezüglich der Duldung des Aufstellens einer Solaranlage zumindest dahingehend eingeschränkt, dass der Vermieter nicht ohne triftigen, sachbezogenen Grund dem Mieter die Nutzung einer Solaranlage auf dem Balkon versagen kann, wenn diese baurechtlich zulässig, optisch nicht störend, leicht zurückbaubar und fachmännisch ohne Verschlechterung der Mietsache installiert ist sowie keine erhöhte Brandgefahr oder sonstige Gefahr von der Anlage ausgeht.
wer ne rechtschutzversicherung hat soll das teil einfach installieren und gut
sollen sich die anwälte drum kümmern
Ich hätte dss Loch einfach in die Wand gebohrt - kann man doch nach Auszug zuspachteln.Wenn bei mir jemand einfach ein Loch durch die Außenwand bohren würde, hätte er am nächsten Tag die fristlose Kündigung im Briefkasten.
so einfach wie du das siest ist das nicht :lol:
Wenn bei mir jemand einfach ein Loch durch die Außenwand bohren würde, hätte er am nächsten Tag die fristlose Kündigung im Briefkasten.
so einfach wie du das siest ist das nicht :lol:Doch, das ist ganz genau SO einfach.
Ein Loch durch die Außenwand ist etwas komplett anderes, wie eines in der Wohnung.
Da ist eine Isolierung, Wärmedämmung, etc. Da einfach durch zu bohren ist ein erheblicher Eingriff in die Bausubstanz.
Man hat heute keine Häuser mehr wie vor 100 Jahren, wo das einfach eine Steinmauer war.
Und selbst dort kann durch ein unsachgemäßes Loch Wasser etc. eindringen und erhebliche Schäden verursachen.
Nein
NeinLach.
Das würde dann das Gericht entscheiden und da zählt dann ja eh nur der bessere Anwalt.
nein
neinDoch
Oooooh
neinDoch
Oooooh
Den erkennt wohl nur die "ältere Generation" :lol:
Louis de Funes lässt grüßen