Vorwort: Es handelt sich hierbei keinesfalls um eine rechtlich verbindliche Aussage. Ich leite nur weiter, was mir im Gespräch gesagt wurde. Letztendlich wurde mir empfohlen, wenn ich es umbeding rechtlich geklärt haben möchte, mir einen Anwalt zu nehmen.
Heute, dem 12.01.2022, hatte ich einen Termin beim Verbraucherschutz, um einige Fragen bezüglich meiner geplanten PV-Anlage beantwortet zu bekommen. Dem Herren mir gegenüber, habe ich 2 verschiedene Ideen vorgelegt, wie die PV-Anlage geschalten sein soll. Er hat sich auch sehr interessiert gezeigt für die 2 Modelle und war überrascht, dass mehrere Leute an einem solchen Modell interessiert sind, da er es bis her noch nicht kannte.
Modell 1 - Semi Insel Anlage, mit Ladegerät für den Akku, vom Öffentlichen Netz
Alle Teile sind fest mit einander verbunden und der Akku wird bei Bedarf mit einem externen Ladegerät aufgeladen. Dazu wurde mir gesagt, dass obwohl keine Einspeisung ins öffentliche Netz, so gering sie auch sein mag, geschehen kann, diese Anlage laut seinem momentanen Wissensstand beim Netzbetreiber sehr wahrscheinlich angemeldet werden muss. Laut Gesetzen und sonstigem Papierkram, sehe ich dies leider ähnlich.
Modell 2 - Insel Anlage, mit physischem Schalter zum wechseln zw. PV-Anlage und Öffentlichem Netz
Alle Teile sind fest mit einander verbunden und bei Bedarf, kann manuell zwischen der PV-Anlage und dem Öffentlichem Netz gewechselt werden. Laut seinem momentanen Wissensstand und dem, was er sich dazu Online angeschaut hat, müsse eine solche Anlage nicht angemeldet werden. Betonte aber, dass er sich nicht sicher sei und dies keine rechtlich verbindliche Aussage ist. Desweiteren habe ich ihn noch gefragt, wie es denn aussieht, wenn man 2 PV-Akkus hat und man einen von der PV-Anlage trennt, ihn vom Öffentlichen Netz auflädt, trennt und wieder an die PV-Anlage anschließt. Hierzu gab er mir die gleiche Aussage, dass dies nicht angemeldet werden müsste, er sich aber nicht sicher sei.
Anschließend hat er nach möglichen Strafen gesucht, wenn man seine PV-Anlage nicht anmeldet, obwohl sie anmeldepflichtig ist und ist auf keine Bußgelder, die auf eine solche Anlage passen würde getroffen. Hier möchte ich noch anmerken, dass das Gespräch nur 1h ging und er nicht viel Zeit zum nachschauen hat, desweiteren war es keine rechtlich verbindliche Aussage.
So gern ich mir einen Anwalt holen möchte um die Thematik zu klären, sehe ich keinen Sinn darin, große Summen Geld für so etwas aus zu geben. Vermutlich werde ich mir demnächst einfach einen Elektriker, den mein Stromnetzbetreiber abgesegnet hat an die Seite holen und mir von ihm zu der Thematik helfen zu lassen.