Verbraucherschutz zum Thema Inselanlagen

Vorwort: Es handelt sich hierbei keinesfalls um eine rechtlich verbindliche Aussage. Ich leite nur weiter, was mir im Gespräch gesagt wurde. Letztendlich wurde mir empfohlen, wenn ich es umbeding rechtlich geklärt haben möchte, mir einen Anwalt zu nehmen.

Heute, dem 12.01.2022, hatte ich einen Termin beim Verbraucherschutz, um einige Fragen bezüglich meiner geplanten PV-Anlage beantwortet zu bekommen. Dem Herren mir gegenüber, habe ich 2 verschiedene Ideen vorgelegt, wie die PV-Anlage geschalten sein soll. Er hat sich auch sehr interessiert gezeigt für die 2 Modelle und war überrascht, dass mehrere Leute an einem solchen Modell interessiert sind, da er es bis her noch nicht kannte.

Modell 1 - Semi Insel Anlage, mit Ladegerät für den Akku, vom Öffentlichen Netz

Alle Teile sind fest mit einander verbunden und der Akku wird bei Bedarf mit einem externen Ladegerät aufgeladen. Dazu wurde mir gesagt, dass obwohl keine Einspeisung ins öffentliche Netz, so gering sie auch sein mag, geschehen kann, diese Anlage laut seinem momentanen Wissensstand beim Netzbetreiber sehr wahrscheinlich angemeldet werden muss. Laut Gesetzen und sonstigem Papierkram, sehe ich dies leider ähnlich.

Modell 2 - Insel Anlage, mit physischem Schalter zum wechseln zw. PV-Anlage und Öffentlichem Netz

Alle Teile sind fest mit einander verbunden und bei Bedarf, kann manuell zwischen der PV-Anlage und dem Öffentlichem Netz gewechselt werden. Laut seinem momentanen Wissensstand und dem, was er sich dazu Online angeschaut hat, müsse eine solche Anlage nicht angemeldet werden. Betonte aber, dass er sich nicht sicher sei und dies keine rechtlich verbindliche Aussage ist. Desweiteren habe ich ihn noch gefragt, wie es denn aussieht, wenn man 2 PV-Akkus hat und man einen von der PV-Anlage trennt, ihn vom Öffentlichen Netz auflädt, trennt und wieder an die PV-Anlage anschließt. Hierzu gab er mir die gleiche Aussage, dass dies nicht angemeldet werden müsste, er sich aber nicht sicher sei.

Anschließend hat er nach möglichen Strafen gesucht, wenn man seine PV-Anlage nicht anmeldet, obwohl sie anmeldepflichtig ist und ist auf keine Bußgelder, die auf eine solche Anlage passen würde getroffen. Hier möchte ich noch anmerken, dass das Gespräch nur 1h ging und er nicht viel Zeit zum nachschauen hat, desweiteren war es keine rechtlich verbindliche Aussage.

So gern ich mir einen Anwalt holen möchte um die Thematik zu klären, sehe ich keinen Sinn darin, große Summen Geld für so etwas aus zu geben. Vermutlich werde ich mir demnächst einfach einen Elektriker, den mein Stromnetzbetreiber abgesegnet hat an die Seite holen und mir von ihm zu der Thematik helfen zu lassen.

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Dem Forum fehlt eine "Danke" Knopf!
Also danke fürs teilen :thumbup:

Das habe ich auch schon mehrfach mir gedacht Uschi :thumbup:

https://www.phpbb.com/customise/db/extension/thanks_for_posts_2/ Das wäre das passende :wave:

Und auch Danke

Du kannst bei deinem Netzbetreiber einen Beratungstermin machen. Hatte ich damals auch gemacht bevor ich die zweite PV gebaut habe.
Ansonsten kannst du auch hier Anfragen https://vorschau.marktstammdatenregister.de/MaStR/Startseite/Kontakt

Du kannst bei deinem Netzbetreiber einen Beratungstermin machen. Hatte ich damals auch gemacht bevor ich die zweite PV gebaut habe.
Ansonsten kannst du auch hier Anfragen https://vorschau.marktstammdatenregister.de/MaStR/Startseite/Kontakt
Nächste Woche gehts auch zum Netzbetreiber. Da werde ich auch noch mal nach bohren. Auf ihrer Website sprechen sie leider ausschließlich von Einspeise Anlagen, die Strom auch wirklich aktiv ins Netz einspeisen sollen.

der netzbeteiber ist keine rechtliche beratungsstelle
dieser wird immer das sagen was er will und nicht was der kunde eigentlich tun muss

wenn man eine fachliche auskunft haben will dann muss man das geld in die hand nehmen und eine spezialisierten anwalt nehmen
oder man lässt es bleiben und meldet einfach nichts an

aber dann riskiert man 20jahre knast mit anschließender sicherungsverwahrung :lol:

der netzbeteiber ist keine rechtliche beratungsstelle
dieser wird immer das sagen was er will und nicht was der kunde eigentlich tun muss
Ist mir klar, aber immerhin kenne ich dann seine Meinung und kann entsprechend handeln. Ich möchte mir einfach mal alle möglichen Seiten anhören bevor ich ein Urteil fälle.
Ich möchte mir einfach mal alle möglichen Seiten anhören bevor ich ein Urteil fälle.
sicherlich eine gute Idee.

Hier hatte ja auch mal irgendwo jemand berichtet, dass sein VNB da ganz entspannt ist und er ohne weiteres eine Pseudo-Insel mit PIP Wechselrichter betreiben darf ohne Scherereien. War glaube ich irgendwo in BaWü, dort sind sie eh generell aufgeschlossener gegenüber PV und gefühlt jedes zweite Hausdach hat eine Anlage.

Vielleicht hast Du ja auch Glück und Dein VNB ist da auch unkompliziert

Das mit der Insel scheint so eine Grauzone zu sein, die einfach nicht wirklich geregelt ist.
Wie schon oft erzählt: Ein Zuschauer hat mir erzählt, dass er beim vnb angerufen hat und die ihn darum gebeten haben die offgrid Anlage nicht anzumelden, weil das System den Kram nicht kennt und dann voll der bürokratische Terror losgeht. Meine Energiewende hatte ja aber sehr viel Stress deswegen.

Aber super spannend was du machst, ich freue mich schon auf weitere Infos👍

Hallo, erstmal möchte ich mich bei Andreas für sein Engagement bedanken.
Meinen Wissensstand PV betreffend habe ich zu 95 % aus seinem Youtube Blog.
Als ich die Folge bezüglich der Anmeldung gesehen habe war ich geschockt und kurz vor dem stornieren aller weiteren Aktionen.
Nochmal Danke und weiter so, echt cool.
Mein Netzbetreiber hat nach meiner Anmeldung im Register angerufen und wollte die Anlage sehen.
Als ich ihm sagte, das es eine Offgrid wird war das Gespräch beendet :smiley:



Gruß Michael

Hast du deine Anlage im MaStR angemeldet? Dort sind (oder war) doch nur die Möglichkeit Voll- oder Teileinspeisung anzumelden. Hat sich das geändert?

Nein , die Anmeldung von "Sonderfällen" wird nach wie vor nicht berücksichtigt.
Ich wollte es vorsichtshalber probieren :smiley:

Gruß Michael

Habe nach etlichen Wochen warten, eine etwas bessere Antwort von meinem Netzbetreiber bekommen:

"Die MITNETZ STROM ist verpflichtet Einspeiseanlagen gemäß den gesetzlichen Regelungen diskriminierungsfrei an ihr Netz anzuschließen. Aus diesem Grund können wir leider keine Beratung von Anschlussnehmern vornehmen, um Anlagenspezifische Empfehlungen zu übermitteln.

PV-Einspeiseanlagen sind grundsätzlich anmeldepflichtig, unabhängig ob eine Vergütung gewünscht ist. Wenn sich die Anlage auf einem Grundstück befindet, welches über einen Netzanschluss verfügt, zukünftig verfügen könnte oder über ein weiteres Grundstück versorgt wird ist eine Anmeldung zwingend notwendig. Das Vorgehen hatten wir Ihnen in eine Link bereits mitgeteilt."

Ich möchte noch mal anmerken, dass ich bezüglich einer Inselanlage ohne irgend einen Anschluss ans Netz gefragt habe, nicht nach einer Einspeiseanlage.

Bei der Antwort erschließt sich mir nicht welcher inhaltliche Zusammenhang zwischen der Verpflichtung den Anschluss vorzunehmen und der Unmöglichkeit einer Beratung bestehen soll.


Ich möchte noch mal anmerken, dass ich bezüglich einer Inselanlage ohne irgend einen Anschluss ans Netz gefragt habe, nicht nach einer Einspeiseanlage.
Eine Insel hast du nur, wenn du keinen Netzanschluss auf deinem Grundstück hast.
Das Thema hatten wir doch schon tausend mal geklärt.

„Inselanlagen“: Einheiten und Anlagen, die weder unmittelbar noch mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind oder werden sollen, müssen und können nicht registriert werden. Dies ist äußerst selten und kann bei Solaranlagen auf Almhütten ohne Netzanschluss vorkommen. In aller Regel sind Anlagen, die ins Hausnetz einspeisen und bei denen die Netzeinspeisung technisch unterbunden wird, mittelbar ans Netz angeschlossen und unterliegen der Registrierungspflicht.

Zu lesen hier
https://vorschau.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/subpages/registrierungVerpflichtendAnlagen.html

Anschließend hat er nach möglichen Strafen gesucht, wenn man seine PV-Anlage nicht anmeldet, obwohl sie anmeldepflichtig ist und ist auf keine Bußgelder, die auf eine solche Anlage passen würde getroffen. Hier möchte ich noch anmerken, dass das Gespräch nur 1h ging und er nicht viel Zeit zum nachschauen hat, desweiteren war es keine rechtlich verbindliche Aussage.



Eine Insel hast du nur, wenn du keinen Netzanschluss auf deinem Grundstück hast.
stimmt nicht
Wenn sich die Anlage auf einem Grundstück befindet, welches über einen Netzanschluss verfügt, zukünftig verfügen könnte oder über ein weiteres Grundstück versorgt wird ist eine Anmeldung zwingend notwendig. Das Vorgehen hatten wir Ihnen in eine Link bereits mitgeteilt."

ich lach mich schlapp
Danke für den Hinweis! Der ist brauchbar. Wenn ich mir jedoch die Gesetze durch lese, steht da immer eindeutiger, dass Inselanlagen nicht geregelt sind. Die benannte Strafe wird anhand des Mehrerlöses der Anlage gefällt, bis zu 50.000 / 10.000 Euro. Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__95.html
Da die Anlage nicht ans Netz angeschlossen ist und somit nicht einspeisen kann, wird kein Mehrerlös erwirtschaftet. Nach Rechtsverordnung § 111f (EnWG) ist eine Inselanlage auch nicht an zu melden.
Danke für den Hinweis! Der ist brauchbar. Wenn ich mir jedoch die Gesetze durch lese, steht da immer eindeutiger, dass Inselanlagen nicht geregelt sind. Die benannte Strafe wird anhand des Mehrerlöses der Anlage gefällt, bis zu 50.000 / 10.000 Euro. Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__95.html
Da die Anlage nicht ans Netz angeschlossen ist und somit nicht einspeisen kann, wird kein Mehrerlös erwirtschaftet. Nach Rechtsverordnung § 111f (EnWG) ist eine Inselanlage auch nicht an zu melden.
Die Definition Inselanlage hatten wir doch schonmal, steht doch eindeutig auf der Seite vom Marktstammdatenregister.
Die Definition Inselanlage hatten wir doch schonmal, steht doch eindeutig auf der Seite vom Marktstammdatenregister.
Die Meinung des MaStR hatten wir schon oft hier, eben so wie die gegenüber stehenden Meinung. Mehr als oft genug.. Gesetze sind interessant und aussagekräftig.
Der Thread ist auch eigentlich eher dazu gedacht, zu veröffentlichen was verschiedene Stellen mir sagen. Am besten welche, auf die man sich auch halbwegs stützen kann. Nicht um das Thema ausführlich durch zu kauen. Daher bitte ich dich, solche Diskusionen hier nicht wieder zu führen. Das gleiche gilt auch für Voltmeter.