Für alle, die die Entscheidung sauber treffen wollen, ohne sich in Details zu verlieren, das Wesentliche in Kurzform:
Man trennt zwei Dinge, die hier gerade durcheinandergehen. Auf die eine Seite gehört das Geld: Anschaffung plus laufende Kosten über die Nutzungsdauer, umgerechnet auf vergleichbare Jahreskosten (Annuitätenmethode). Für ATXD gegen ATXM sind das grob 300 € Mehrpreis gegen eine übers Jahr vernachlässigbare Energiedifferenz – wirtschaftlich fällt das zugunsten der ATXD aus. Dafür reicht eine begründete Abschätzung, ein Wärmemengenzähler ist nicht nötig.
Auf die andere Seite gehören die weichen Faktoren: Geräusch, Abtauverhalten, Komfort, Zusatzfunktionen. Auch die kann man ordentlich behandeln, über eine Nutzwertanalyse. Jedes Kriterium bekommt eine objektive Kennzahl (etwa den Schallleistungspegel aus dem Datenblatt) und ein Gewicht. Und genau hier liegt der Punkt, um den gerade gestritten wird: Die Kennzahl ist objektiv, das Gewicht ist subjektiv. Das Verfahren sieht diesen subjektiven Schritt ausdrücklich vor - er gehört dazu, muss aber offenliegen und darf nicht als Fakt ausgegeben werden.
Eine Ausnahme ist der Schall: am Nachbargrundstück ist er über die TA Lärm eine harte Grenze, kein Geschmack. Reißt eine Aufstellung den Richtwert, ist sie raus, unabhängig von allem anderen.
Unterm Strich: Wer Laufruhe hoch gewichtet, landet bei der ATXM, wer nicht, bei der ATXD – und beides ist mit demselben Schema nachvollziehbar. Mir geht es nicht darum, Komfort kleinzureden, die ATXM ist eine feine Anlage. Am Ende sollte nur eine reproduzierbare Abwägung stehen und keine Endlosdiskussion darüber, wessen Bauchgefühl lauter ist.