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Die 4,46 ct/kWh bei der Nahwärme sind natürlich derzeit noch extrem günstig. So lange das so ist, heizt du besser alles mit Nahwärme. Was aber Sinn macht, auf 10kW zu reduzieren. Das wird dicke reichen und selbst wenn es bei -20 Grad nicht reicht, könntest du noch in so seltenen Fällen mit Split-Klima zuheizen. Oder auch mit Heizlüfter. Wird ja, wenn überhaupt alle paar Jahre mal 1-2 Tage vorkommen.[/quote]
Exakt das ist der Plan (außer bei PV-Überschuss, der wird dann natürlich auch wo weit wie möglich in Wärme umgesetzt, bevor eingespeist wird).
Leider habe ich immer noch keine schriftliche Ablehnung meines Antrags bekommen, und auch sonst nichts Schriftliches, und daher konnte ich noch keine weiteren Maßnahmen ergreifen. Ein Schelm...
zur Reduktion der Fernwärmeanschlussleistung gibt es seit 2021 ein Gesetzt, dass es Dir erlaubt ohne Angabe von Gründen die Anschlussleistung einmal pro Jahr anzupassen.
Habe ich selber als Uniper Fernwärmekunde so gemacht.
Hab eine Email mit Verweis auf dieses Gesetzt geschrieben und ein paar Wochen später hat ein Techniker die Anschlussleistung um 50% reduziert.
Damit halbieren sich auch die nicht unerheblichen Bereitstellungskosten für den Anschluss...
Ja, im Nachhinein sollte es auf jeden Fall auch gehen (die AVBFernwärmeV hatten wir hier ja schon). Wahrscheinlich wäre das für mich sogar der pragmatischte Weg, um keine weiteren Verzögerungen zu verursachen. Die Stadt lässt sich nun offenbar extra viel Zeit mit der schriftlichen Ablehnung. Den erhöhten Anschlusspreis für die größere Übergabestation müsste ich dann allerdings berappen...
[Edit:] Das wären ca. 1000 Euro extra. Ob sich die Stationen oder sonstige Hardware technisch überhaupt unterscheiden, weiß ich natürlich nicht. Auch die 10 kW Station scheint 30 kW für die Estrichtrocknung liefern zu können...
Heute kam nun der Ablehnungsbescheid, ich habe ihn in geschwärzter Form mal hier angehängt. In der Begründung findet eine ziemliche Wortklauberei statt, um die Ablehnung irgendwie zu rechtfertigen.
Fragt sich nun, wie ich den Widerspruch am besten formuliere. Mein erster Gedanke wäre folgende Argumentation:
Die Klimaanlage und der Heizstab können sehr wohl als eine Heizungsanlage angesehen werden, denn es handelt sich um ein
in Häusern, Wohnungen, Fahrzeugen o. Ä. installiertes System zur Erzeugung von Wärme (und für das Erhitzen von Wasser)
2) Es handelt sich technisch um eine Wärmepumpe mit einem saisonalen Wirkungsgrad (SCOP) von 4,38 und arbeitet daher auf ausschließlicher Basis von Erneuerbaren Energien gemäß §2 Abs. 1 EEWärmeG. Darin wird definiert:
(1) Erneuerbare Energien im Sinne dieses Gesetzes sind
[...]
2. die der Luft oder dem Wasser entnommene und technisch nutzbar gemachte Wärme mit Ausnahme von Abwärme (Umweltwärme),
Schon deshalb ist meinem Antrag nach § 6 Abs. 2 b der Wärmeversorgungssatzung stattzugeben.
Hinzu kommt, dass auch der zum Betrieb der Wärmepumpe verwendete Strom ausschließlich aus Erneuerbaren Energien stammen wird:
Unsere PV-Anlage mit 13 kWp und 15 kWh Speicher wird voraussichtlich über 11000 kWh pro Jahr erzeugen (Quelle: European Commission, Joint Research Centre, https://re.jrc.ec.europa.eu/pvg_tools/en/)
Die Verwendung von netzbezogenem Strom zur Wärmegewinnung ist nicht geplant
Die von unserer Klimaanlage nutzbar gemachte Wärme besitzt daher einen Primärenergiefaktor von Null.
Die Nahwärmeversorgung der Stadt Ladenburg basiert hingegen ausschließlich auf der Verbrennung von fossilem Erdgas. Die Verbrennung von Erdgas setzt beträchtliche Mengen des klimaschädlichen Gases CO2 frei, während die Nutzung von Solarenergie für die Stromerzeugung emissionsfrei ist. Der gesamte Lebenszyklus von Solarenergie, einschließlich Herstellung und Installation von Solaranlagen, führt im Vergleich zu fossilen Brennstoffen zu deutlich geringeren Treibhausgasemissionen. Im Gegensatz zur Verbrennung fossiler Energieträger ist keine weitere Zuführung von Ressourcen notwendig. Mithin ist der Betrieb der von mir geplanten Anlage klar klimafreundlicher und ressourcenschonender als die Wärmeversorgung der Stadt Ladenburg.
Aus diesem Grund ist meinem Antrag auf teilweise Befreiung von der Benutzungspflicht auch nach § 6 Abs. 2 a der Wärmeversorgungssatzung stattzugeben und die Nutzung der Anlage zur Wärmegewinnung zu gestatten.
Was hält die geschätzte Forengemeinde davon? Habt Ihr Verbesserungsvorschläge?
Sorry aber das kann doch jeder hier in 5 Minuten widerlegen. Ein Blick in einen Ertragsrechner zeigt, dass dein PV Strom im Winter nicht mal für den Hausverbrauch reicht. Es wird dir also so gut wie überhaupt nichts für die WP/Klimaanlage übrig bleiben. Bleibt also nur der Zukauf von Strom für deine WP/Klima.
Mal ganz weg von der Klimaanlage.
Wer hat denn die 12kW überhaupt beantragt für dich?
Ich weiß ja nicht wie das abläuft… aber wenn es heißt Abnahmezwang und dann eine Preisliste, wo ersichtlich ist, dass es wohl verschiedene Abnahmegrößen gibt, warum musst du dann 12 kW abnehmen? Oder wird das über die Heizlastberechnung entschieden, das Ding muss eingereicht werden und da steht 11kW…
Ich glaube auch, dass deine Solaranlage nicht ausreicht, um deine Heizlast täglich um 2kW zu übernehmen. Schon deshalb nicht, weil du die Nächte mit vielleicht 2kW*14h = 28kWh gar nicht überbrücken kannst. Du wirst auch keine 2kW * 24 = 48kWh vom Dach bekommen an jedem Wintertag. Kurzum, das ist ein Holzweg.
Insofern wirst du Strom dafür hinzukaufen müssen. Wenn der 100% Ökostrom ist, wäre die Frage, ob das dann eine ausreichende Argumentation ist. Man könnte ja argumentieren, dass du auch bei 100% Ökostrom trotzdem einen Energiemix an deiner Steckdose hast und das deshalb nicht 100% erneuerbare Energie ist. Das müsste man abklären. Ich sehe aber darin die einzige Möglichkeit, dass dein zugekaufter Strom als 100% aus Erneuerbaren anerkannt wird.
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Sorry aber das kann doch jeder hier in 5 Minuten widerlegen. Ein Blick in einen Ertragsrechner zeigt, dass dein PV Strom im Winter nicht mal für den Hausverbrauch reicht. Es wird dir also so gut wie überhaupt nichts für die WP/Klimaanlage übrig bleiben. Bleibt also nur der Zukauf von Strom für deine WP/Klima. [/quote]
Was genau kann jeder hier widerlegen? Ich plane nicht, im Winter komplett mit der Klimaanlage zu heizen. Ich plane jedoch, in der Übergangszeit die Wärmeerzeugung aus PV-Überschuss mit der Klimaanlage über die Nahwärme zu priorisieren. Und genau das möchte mir die Stadt verbieten. Laut denen darf keine andere Wärmequelle als die Nahwärme verwendet werden, sofern die keine Ausnahmegenehmigung erteilen. Und diese wurde mir gerade verweigert.
Außerdem möchte ich die Leistung der Nahwärme-Station auf 10 kW begrenzen. An den wenigen extrem Tagen des Jahres fehlen mir evtl. 2 kW Nahwärme-Leistung. Die PV-Anlage sollte im Dezember (schlechtester Monat) durchschnittlich 6,5 kWh pro Tag liefern. Rein rechnerisch könnten die komplett in die Wärmepumpe gehen und immerhin 12 - 20 kWh Wärme pro Tag liefern. Was dann noch fehlt, kann ich mit Einsatz von Ökostrom aus dem Netz ausgleichen. Insgesamt ist dieses Szenario auch bei Netzbezug, den es sicher geben wird, ganz sicher immer noch umweltfreundlicher als die Nahwärme-Anlage mit ihrem Erdgas allein - und auch sehr viel wirtschaftlicher.
Wenn ich das so in meinen Widerspruch schreibe, werde ich damit aber vermutlich auf Widerstand stoßen, weil es zu kompliziert ist.
Richtig, wie früher schon geschrieben kommen die 12 kW aus der Heizlastberechnung des Heizungsbauers. Und die Pfalzwerke weigern sich, mir eine geringere Leistung zu liefern als in der Heizlastberechnung steht, obwohl ich nach §3 AVBFernwärmeV ohnehin jederzeit das Recht habe, die Leistung anpassen zu lassen.
So können die erstmal 1000€ höhere Installationskosten abzocken berechnen, und über 400€ mehr pro Jahr, solange die Leistung bei 12 kW statt 10 kW bleibt.
Da stimme ich ganz klar zu, obwohl Du den COP der Anlage bei der anschließenden Rechnung vernachlässigt hast. Ich hätte an einigen Tagen im Jahr voraussichtlich einen zusätzlichen Netzbezug zum Zweck der Wärmeerzeugung per Klimaanlage. Im Mittel dürfte die Umweltbilanz dieser Konfiguration aber trotzdem sehr viel besser sein als die der Erdgas-Nahwärme. Aber wie weise ich das objektiv nach?
Und kann die vollständige Abdeckung des Wärmebedarfs aus der PV wirklich die Bedingung sein, um die PV und Klimaanlage überhaupt zur Wärmeerzeugung nutzen zu dürfen?
Ich bedanke mich für die Hinweise auf die Schwachpunkte meiner Argumentation und freue mich, wenn es weitere Ideen zur Verbesserung gibt.
Da hast du recht, hatte ich vergessen. Trotzdem: Es geht ja nicht darum, dass du in der Übergangszeit zuheizen willst. Es geht darum, dass du deinen Maximalbezug von 12kW auf 10kW reduzieren willst. Du musst also den Nachweis erbringen, dass du bei niedrigster Außentemperatur die fehlenden 2kW zuheizen kannst und zwar 100% aus erneuerbaren Energien. Nur darum geht es. Du kannst das mit PV-Anlage nicht täglich sicherstellen. Also muss in die Argumentation der Ökostrom dazu, den du beziehst. Und da wäre auf jeden Fall zu klären, ob dieser wirklich die geforderten Kriterien erfüllt. Denn auch 100% Ökostrom ist ja nur virtuell, real hast du einen Energiemix.
Wobei natürlich auch die Frage ist, ob diese ganze Satzung mit den dort gemachten Forderungen überhaupt vor Gericht Bestand hätte.
@stromsparer99 PVGIS liefert mir eine Schätzung von knappen 200 kWh im Monat Dezember (mit starken Vereinfachungen gerechnet). Meteoblue etwa 400 kWh.
Da die Anlage noch nicht installiert ist, ist das nur eine Schätzung für einen Mittelwert über viele Jahre. Dass der Winter 2023/24 da bei Weitem nicht 'rankommt, ist klar.
Je mehr ich hier lese, desto mehr habe ich auch diesen Eindruck. Und da ich gerade zeitlich und finanziell sehr im Baustress bin und der Ausgang ungewiss wäre, werde ich das aktuell wohl nicht packen und statt dessen in den sauren Apfel beißen und den Anschluss nun so beantragen, wie er angeboten wird. Im Nachhinein sollte ich immer noch die Leistung reduzieren lassen können, auch ohne Begründung und Nachweise. Ein ziemlich frustrierendes Résumé.
Vielleicht das Pferd von der falschen Seite aufgezäumt…
11kW Heizlast im Neubau klingen irgendwie so oder so zu viel. Die hätte ich als erstes mal angezweifelt und extern geprüft…
Ich würde also da meinen Hebel ansetzen.
Die Stadt sieht wohl die Klimaanlage als Minimierung der Heizlast, so wie auch du.
Nehmen wir mal an, deine Heizlastberechnung hätte von Beginn an unter 10 kW gelegen.
Dann ist die Klimaanlage ja nicht eine Heizquelle, um die Abnahme der Nahwärme zu minimieren, die hätte eh unter 10kW gelegen. Was du nachher davon tatsächlich verbrauchst ist egal.
Bauen andere z.B. eine Holzofen ein? Dann kannst du auch eine Klimaanlage einbauen.
Die Klimaanlage dient also dann nicht zur Minimierung der Heizlast, sondern zur Minimierung des Verbrauchs aus der Nahwärme.
Die Heizlast eines Hauses bleibt gleich, egal aus welcher Quelle ich diese bediene.
Oder formuliere einen Schnellschuss aus der Hüfte und schau einfach mal, was passiert. Also dass du auf 10kW reduzieren willst, weil du mit Split-Klima zuheizt, die mit PV-Strom und zugekauften Ökostrom läuft. Und dann noch Infos, dass Split-Klimaanlagen Wärmepumpen sind und dein ausgewähltes Gerät einen SCOP von z.B. 5,1 hat, also im Jahresschnitt aus 1kWh Strom 5,1 kWh Wärme aus der Umgebungsluft holt und damit ökologisch besonders wertvoll. Pack noch ein Prospekt der geplanten Anlage dazu, wo auch die Leistung hervorgeht. Würde ich auch noch erwähnen, dass die bei NAT dann noch eine Leistung von x KW hat und damit problemlos die Heizlast von 12kW auf 10kw senkt. (Leistung TOL von Eurovent heraussuchen)
Nur wie schon geschrieben etwas aufpassen, keine Informationen weiter zu geben, die später für die ungünstig sein könnten.
Mit etwas Glück haben sich die 2 Stunden dafür gelohnt und du kommst damit durch. Falls nicht, kennst du ein paar neue Argumente, warum sie es ablehnen und kannst darauf vielleicht später aufbauen.
Ich habe mal in einem Bungalow aus den 70ern gewohnt. Dort waren auch 12 kW Fernwärme installiert. Aufgrund der hohen Grundkosten habe ich darauf bestanden die Heizleistung auf 6kW zu reduzieren. Das wurde dann auch „auf meine Verantwortung“ gemacht. An wenigen Tagen im Jahr haben wir mit Radiatoren dazu geheizt.
In dieser Fernwärme Konstellation war das Warmwasser kostenlos dabei. Da stand ein Boiler im Keller der 24/365 auf Temperatur gehalten wurde. Dimensioniert war der für eine Badewanne. Wir hatten aber nur eine Dusche. Ich will nicht wissen was da unnötig verbraten wird.
Es hat niemand zu interessieren warum ich nur 6kW benötige. Beantrage schriftlich die Reduzierung der Anschlussleistung auf deinen gewünschten Wert. Wenn das nicht klappt hol dir Hilfe bei der Netzagentur.