Hallo, liebe Community,
wir bauen derzeit im schönen Ladenburg und inspiriert von Andreas' Videos haben wir eine Multisplit-Klimaanlage eingeplant, welche mit 12 kW Heizleistung die Fußbodenheizung unterstützen könnte. Der Warmwasserspeicher wird natürlich auch einen Heizstab erhalten, sodass im Sommer der PV-Überschuss von der 13 kWp - Anlage nicht ungenutzt bleiben müsste.
Nun gibt es in diesem Neubaugebiet allerdings ein neu gebautes Nahwärmekraftwerk, welches die Häuser mit heißem Wasser beliefert. Dort wird Erdgas per Kraft-Wärme-Kopplung umgesetzt.
Die Wärmesatzung des Baugebiets schreibt nun vor, dass im Normalfall ausschließlich die Nahwärme verwendet werden darf (§5 Abs. 3):
Der gesamte Wärmebedarf eines Grundstücks [...] ist [...] ausschließlich aus der Wärmeversorgung der Stadt Ladenburg zu decken (Benutzungszwang).Allerdings ist eine Befreiung oder teilweise Befreiung von dieser Pflicht auf Antrag möglich (§6),
[...] wenn und soweit der Wärmebedarf der Gebäude durch [...] emissionsfreie Heizungsanlagen (Solarthermie oder vergleichbare Anlagen ohne Rauch- und Abluftanlagen), wenn der Betrieb der emissionsfreien Heizungsanlagen klimafreundlicher und ressourcenschonender ist als die Wärmeversorgung der Stadt Ladenburg ist und der Grundstückseigentümer dies anhand objektiver Kriterien nachweist [...] gedeckt wird.Also habe ich meine Planungsunterlagen und Datenblätter zur PV- und zur Klimaanlage eingereicht und erläutert, dass ich die PV-Wärmepumpenkopplung ergänzend zur Nahwärmeversorgung nutzen möchte und dass dabei der selbst emissionsfrei und nachhaltig erzeugte Strom zum Einsatz kommen soll. Auf dieser Grundlage habe ich außerdem beantragt, die notwendige Anschlussleistung der Nahwärme von 12 auf 10 kW zu reduzieren. Die Anschlussleistung wird nämlich seitens des Versorgers aus Basis der Heizlastberechnung vorgeschrieben.
Zu meiner Überraschung wurde mir nun von der Stadt mitgeteilt, dass mein Antrag an den Nahwärmeversorger zur Beurteilung weitergeleitet wurde, und dass dieser ihn abgelehnt hat. Wenig überraschend, da dieser Versorger ja erheblich mehr Geld für Installation und laufende Bereitstellung des "dickeren" Anschlusses kassiert. Die Ablehnung würde die Stadt so übernehmen.
Im Telefonat mit dem Leiter des Bauamts erhielt ich den Eindruck, dass laut Satzung zwar die Stadt über die Anträge entscheidet, dies faktisch aber ausschließlich vom privaten Wärmeanbieter geschieht und dass die Stadt nur sehr wenig motiviert ist, die Ausnahmeregelung zu unterstützen. Mir wurde bestätigt, dass meine Planung vernünftig und nachvollziehbar sei, jedoch seien bereits andere, ähnliche Anträge abgelehnt worden und man sehe wenig Chancen, auch wenn nochmal eine rechtliche Prüfung vorgenommen werden könnte. Bei der Nahwärme gelte ja das Solidaritätsprinzip, und da könne ja nicht jeder seine eigene Wärme machen, und wenn der Versorger das Kraftwerk irgendwann mal auf regenerative Energie umstellen sollte, etc. Ich habe fast wortgleich die gleichen Ausflüchte gehört wie schon zuvor bei einem direkten Telefonat mit einem Mitarbeiter des Wärmeversorgers, der es ziemlich infam fand, dass ich ein Stück weit nachhaltig heizen möchte.
Ich bin gerade ziemlich schockiert, dass so etwas in Deutschland möglich ist, in der heutigen Zeit und mit dem Bewusstsein, welches inzwischen eigentlich jeder haben sollte. Hier wurde ganz klar "der Bock zum Gärtner" gemacht. Ebenso sinnvoll wäre es, Windkraftanlagen von Betreibern von Kohlekraftwerken genehmigen zu lassen - die Befangenheit sollte jedem klar sein.
War hier schonmal jemand in dieser Situation, und wie ist es ausgegangen? Hat jemand Informationen darüber, wie vergleichbare Fälle vielleicht schon einmal rechtlich bewertet oder gerichtlich entschieden wurden? Hat jemand Tipps zum weiteren Vorgehen? Rechtsschutzversicherung ist zwar vorhanden, aber mir läuft allmählich die Zeit davon. Es wurde schon eine Lieferzeit von 6 Monaten für die Wärme-Übergabestation angekündigt (Nach Vertragsabschluss), und wir wollen spätestens im April einziehen...
Vielleicht wäre dieser Fall ja sogar etwas für ein eigenes Video - der ?-Faktor dürfte ausreichen...