Das ist jetzt nichts neues, Einnahmen aus "kleinen" PV-Anlagen sind seit 2022 halt steuerfrei. Das wurde Ende 2022 rückwirkend ab 1.1.2022 so beschlossen.
Die Grenze für "klein" ist bei EFH 30kW_peak, bei einem MFH ist 15kW_peak pro Wohneinheit und insgesamt darf man als Anlagenbetreiber nicht mehr als 100kW_peak haben.
@rasti Ich habe auch noch ein paar Fragen. Habe ebenfalls ein Mehrfamilienhaus mit 4-5 Parteien (je nach Wohnungszuschnitt), bisher nur mit Steckersolar auf dem Garagendach für die Wohnung meiner Mutter. Plane jetzt auf dem Haupthaus eine PV und Mieterstrom; habe ein Angebot über 12 kwp mit 28 Modulen. Und ich bin kein Elektriker.
Meine Fragen:
Was ist eine BWWP?
Hast Du einen Dienstleister beauftragt? Die ganze Sache scheint ja nicht ganz ohne zu sein. Ich hatte gerade ein Gespräch mit der Fa. Quartierkraft, die die ganze Bürokratie abwickeln können. Gibt es Erfahrungen mit dieser oder ähnlichen Firmen?
Brauchwasser-Wärmepumpe. Steht im Keller und zieht die Energie aus der Umgebungsluft im Keller, der Keller wird also kälter und entfeuchtet.
Ich bin Elektroingenieur und habe (fast) alles selbstgemacht. Also PV installiert und Zählerschrank umgebaut. Bei einem Haus habe ich einen Dachdecker zur Modulmontage beauftragt, weil der nicht viel teurer war als nur der Gerüstbauer. Und ich habe einen Elektriker bezahlt, der alles kontrolliert, abgenommen und angemeldet hat (500€ für die erste Anlage, 300€ für die zweite ).
@rasti Danke für die Info. Das ist aber nur die Errichtung der Anlagen. Ich meine jetzt die gesetzlichen Anmelde- und Berichtspflichten Das meinte ich ist nicht ohne. Hast du da auch keinen Dienstleister? Bezahlen deine Mieter Grundgebühr? Sind die Zähler gekauft oder geleast?
Als privater Vermieter werde ich (fast) wie ein Gewerbe versteuert, ich habe aber weder einen Gewerbeschein, noch ein Gewerbe angemeldet.
Wenn ich etwas (z.B. Strom) regelmäßig an jemanden verkaufe (z.B. an meine Mieter), müsste ich vermutlich ein Gewerbe anmelden und alle damit verbundenen Abrechnungen und Erklärungen machen.
Egal ob du den Strom an den Netzbetreiber oder deine Mieter verkaufst - das ist eine gewerbliche Tätigkeit.
Bei einer Insel (hast du wohl nicht) mag das anders aussehen.
?!?!?!? Was ist denn das für eine seltsame Aussage ? Als Privater Vermieter wirst du in der Einkommensteuer mit deinem individuellen Steuersatz besteuert. Wenn du als Person ein Gewerbe betreibst auch. Bei Gewerbe "Stromverkauf aus PV" bis zu einer bestimmten Größe gilt aber eine Ausnahme, nämlich Nullsteuersatz für Umsatz und Gewinn.
NEIN ! Das Finanzamt will nur wissen dass du das Gewerbe hast. Es will nicht wissen, wieviel du damit verdienst. Es wird keine Anlage EÜR abgegeben.
ich weiß das beantwortet deine Frage nicht so wie du sie gestellt hast, aber der Vermieter einer Freundin von mir hat für alle Mietpartein seines Mehrfamilienhauses Balkonkraftwerke installiert und das mit denen jetzt so geklärt, dass die monatlich einen pauschalen Betrag für Strom bezahlen, der unter ihren vorherigen durchschnittlichen Stromkosten liegt und muss demnach keinerlei komplexe Abrechnungen mit den Mietpartein machen. Ich weiß nicht ob das bis ins Detail legal ist, aber für alle Beteiligten ists ne Win-Win-Situation, die total unbürokratisch und mit wenig Messaufwand umgesetzt wurde.
Vielleicht ist das auch für deine Mieter ne Option?
Ja, das ist das Vermieten auch. Trotzdem brauche ich als Vermieter keinen Gewerbeschein und kein Gewerbe.
Na, genau das, was da steht. Ich bin keine Firma und habe keinen Gewerbeschein.
Es geht mir nicht im Geringsten um die Erklärungen oder das Finanzamt.
Ja, mich interesiert aber nicht die steuerliche Ausnahme. Das Finanzamt ist ja nur ein Teil des Ganzen.
Mich interessiert, ob ich daszu eine Firma anmelden und betreiben muss. Eben ein angemeldetes Gewerbe, oder ob es genau wie beim Vermieten, auch ohne geht.
Die Nebenkostenabrechnung etc darf ich ja auch ohne machen.
So, so, vor einem halben Satz hast du meine Fragestellung nicht einmal verstanden und jetzt beantwortest du aufgrund eines Teilsatzes meine ganze Fragestellung mit einem fetten JA, du musst auf jeden Fall aktiv eine Firma anmelden um Mieterstrom zu ermöglichen?
Da musst du mir nun aber auch zeigen, wo ich das in der Form nachlesen kann (denn das war meine eigentliche Frage, wie es ist und wo es steht).
Du versteifst dich so einzig und allein aufs Finanzamt. Genau dieses interessiert mich aber nicht die Bohne, sondern das gesamte rechtliche Drumherum.
Für die meisten Tätigkeiten mit Gewinnabsicht musst du ein Gewerbe anmelden. Da fällt Stromverkauf aus PV-Anlagen 100% ganz sicher auch drunter.
Enige wenige Tätigkeiten mit Gewinnabsicht sind als Freiberufler eingestuft, z.B. Rechtsanwälte, Ingenieurbüros, Übersetzer, da gibt es keine Gewerbeanmeldung
Vermieten ist entgegen deiner Behauptung übrigens auch keine gewerbliche Tätigkeit.
Du kannst es aber drehen und wenden wie du willst, im Ergebnis bist du gewerblich tätig, wenn du Strom verkaufst, egal ob an deinen Netzbetreiber für 8cent/kWh oder an deine Mieter für 30cent/kWh.
Den Strom an den Netzbetreiber verschenke ich. Und genau den will ich nun aber den Mietern zugute kommen lassen. Und sei es, dass ich es in die Heizung einspeise. Ich melde aber definititiv keine Firma mehr an. Egal für was.
Ist das deine Vermutung, oder echtes Wissen? "100%" und "ganz sicher" widersprechen sich nämlich.
Hab ich das behauptet? Ich sagte dass das Vermieten einen Sonderstatus hat und wollte wissen, ob das für PV und Mieterstrom vielleicht auch gilt. Das liegt ja nahe, eben genau, weil die beiden Sachen quasi einher gehen.
Aber das muss ich wohl an andrer Stelle klären lassen. Blöd nur jemanden zu finden, der sich bei den neuen Regelungen jetzt schon wirklich auskennt...
Also brauche ich DOCH keinen Gewerbeschein? Genau DAS ist nämlich meine Frage.
Wörtlich schon, aber im Sprachgebrauch bedeutet "das eine ist so, da ist das andre ganz sicher auch so" eben, dass man sich NICHT ganz sicher ist... /p>
Das hast du vielleicht daraus geschlossen. Aber ICH bin (im Gegensatz zu offensichtlich dir) da kein Fachmann in den juristischen Begriffen.
Dann müsste ich das ganze nämlich nicht fragen. /p>
Ja, schwieriges Thema. Wo könnte ich mich denn da beraten lassen? Ich kenne ja auch deine Expertise nicht. In den Foren ist es ja mehr als schwer zu beurteilen wer wirklich Ahnung hat und wer nur eine "Labertasche" ist.
Wir können das gerne über PM etwas persönlicher bereden.
Nein du brauchst keinen Gewerbeschein. Das Gewerbeamt ist nicht an dir interessiert, weil dein Gewinn bei einer Klein-PV-Anlage so gering sein wird, dass sie garantiert keine Gewerbesteuer bekommen werden und es bei dem Gewerbe auch garantiert nichts arbeitsschutzmäßiges oder so zu überwachen gibt.
Trotzdem bist du gewerblich tätig.
Ich bin von meiner Ausbildung her Elektroingenieur, kein Jurist.
Wo beraten lassen wenn man als Vemieter Strom an die Mieter verkaufen will und ggf. noch Förderungen dafür erhalten ? Gute Frage !
Da bräuchte man ja jemand, der was von Recht und Technik versteht.
Und jemand der in beiden Gebieten pragmatisch gangbare Lösungen sucht und keine Probleme.