nein:
Nein, nicht alle Miteigentümer müssen persönlich zum Notar erscheinen, um die Einräumung eines Sondernutzungsrechts für eine PV-Anlage in der Teilungserklärung zu beurkunden. In der Praxis reicht es aus, wenn die betroffenen Eigentümer (also der Eigentümer, dem das Sondernutzungsrecht eingeräumt wird, und ggf. diejenigen, deren Rechte eingeschränkt werden) sowie die WEG als Gemeinschaft durch einen Beschluss vertreten sind.
Wichtige Punkte:
-
Beschluss der WEG-Versammlung:
- Die Einräumung des Sondernutzungsrechts muss beschlossen werden. Dieser Beschluss ersetzt die Zustimmung aller Miteigentümer, sofern er ordnungsgemäß gefasst wurde (meist mit einfacher Mehrheit, es sei denn, die Teilungserklärung sieht eine höhere Mehrheit vor).
- Der Beschluss sollte klar dokumentiert sein (z. B. in einem Protokoll).
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Vertretung durch den Verwalter oder Bevollmächtigte:
- Die WEG wird in der Regel durch den Verwalter vertreten, sofern dieser bevollmächtigt ist.
- Alternativ können sich Eigentümer bevollmächtigen lassen, z. B. durch eine schriftliche Vollmacht.
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Notarielle Beurkundung:
- Die Beurkundung erfolgt dann mit den beteiligten Eigentümern (dem Begünstigten und ggf. denjenigen, deren Rechte eingeschränkt werden) sowie dem Verwalter oder Bevollmächtigten der WEG.
- Eine Anwesenheit aller Miteigentümer ist nicht erforderlich.
Fazit:
Du musst nicht alle Miteigentümer zum Notar mitbringen. Es reicht, wenn der Beschluss der WEG vorliegt und die direkt betroffenen Eigentümer sowie die WEG (durch Verwalter oder Bevollmächtigte) beim Notar unterschreiben. Kläre dies am besten mit dem Notar und der Hausverwaltung ab.
nein:
. Notarkosten (Gebühren nach GNotKG)
- Die Gebühren für die Beurkundung eines Sondernutzungsrechts richten sich nach dem Geschäftswert (meist 5-facher Jahreswert des Nutzungsrechts, also ca. 500 € bei 100 €/Jahr).
- Bei einem Geschäftswert von 500 € betragen die Notarkosten nach § 36 GNotKG etwa 1,0–1,5 % des Geschäftswerts, also ca. 5–7,50 € (zzgl. 19 % MwSt.).
2. Pauschalen und Auslagen
- Schreibauslagen: Ca. 10–20 € für Kopien, Ausdrucke und Schreibarbeiten.
- Post- und Telekommunikationspauschale: Ca. 5–10 € für Porto, Telefonate und digitale Übermittlung.
- Dokumentenpauschale: Ca. 10–20 € für die Erstellung und Übermittlung der notariellen Urkunde.
- MwSt.: 19 % auf die gesamten Notarkosten (Gebühren + Pauschalen).
3. Grundbucheintrag
- Für die Eintragung des Sondernutzungsrechts ins Grundbuch fallen zusätzliche Kosten an, die sich nach der Grundbuchordnung richten. Diese betragen in der Regel 50–150 € (je nach Bundesland und Aufwand).
Zusammenfassung der Gesamtkosten (ca.-Angaben)
| Posten | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Notarkosten (Gebühren) | 5–7,50 € |
| Pauschalen (Schreibauslagen, Porto, etc.) | 25–50 € |
| MwSt. (19 %) | 5–10 € |
| Grundbucheintrag | 50–150 € |
| Gesamt (ca.) | 85–217,50 € |
Frage lieber vorher noch beim Notar nach, denn das sind hier KI Auskünfte (Ecosia).
Ciao