Hi,
ich habe das Problem, dass mir meine Vermieterin nicht erlaubt eine Balkonsteckdose (weil die Wand gedämmt ist) zu installieren. Deswegen muss ich die Dose in der Küche benutzen. Die Frage ist, wie kriege ich das Kabel in die Küche ohne die Hauswand zu durchbohren. Ich habe schon den Tipp gelesen das Kabel unter dem Türrahmen hindurch zuverlegen, aber das halte ich für schwierig, weil in der Küche Kacheln sind und draußen eine Metallplatte, siehe Foto (nicht über das Chaos wundern :D). Ich dachte mal, es gäbe Flachkabel, die man durch Fenster legen und das Fenster schließen kann, aber dann wiederum hat man mir davon abgeraten, weil der Kabelquerschnitt zu klein ist.
Habt Ihr eine Idee, was man da machen könnte?
Viele Grüße,
Philipp
Wo sitzt denn in der Küche die Steckdose ?
Wenn die Steckdose auf der Paralell-Wand, zur Balkonaußenwand sitzt, würde ich versuchen, die Vermiterin zu überzeugen, das nur von innen nach Außen durchgebohrt wird, und außen von einem Elektriker deines Vertrauens ( Ob das ein elektriker macht, hört sich aber schon mal gut an) außen in der Dämmung nur die Bohrung für den Doseneinsatz vorgenommen wird, wo dann eine Außensteckdose montiert wird, wäre ja auch eine kleine Aufwertung der Mietsache. - Versuch wäre es wert, man könnte ja auch innen eine Kabel unter Putz passend legen.
Man muss das dann nur im Vorfeld als "Vorteil" dem Vermieter verkaufen.
Das der seine Außenfassade nicht zerstört haben will, ist ja auch klar, also erklären, das dort " Minimalinvasiv" gearbeitet wird :lol: :lol: :lol: also es sieht nachher aus, als ob die Steckdose dort schon immer gewesen wäre.
Versuch macht klug, viel erfolg
MFG Uwe
Danke für Deine rasche Antwort. Die Dose ist leider in der Wand senkrecht zur Ausenwand. Das mit der Aufwertung und dass ich es selbstverständlich von einem Elektriker machen lassen würde (auf eigene Kosten) habe ich bereits als Argument gebracht, aber die blockt leider.
Hast du vielleicht neben der Küche ein Zimmer, dessen Fenster besser geeignet ist?
Sehe ich keine Möglichkeit. Wenn die Vermieterin es nicht will, hast du Pech gehabt.
Versteht zwar wer will, ist aber so.
Im Sommer kannst das ja steckbar durch gekipptes Fenster/Türe lassen, aber im Winter gehts halt nicht.
Schade, aber so ist es halt.
Für isolierte Wände gibts von Kaiser so extra Teleskop-Dosen:
https://www.kaiser-elektro.de/de_DE/produkte/elektro-installation/unterputz/installationssysteme-fuer-gedaemmte-aussenfassaden/119/teleskop-geraetedose
Hast du vielleicht neben der Küche ein Zimmer, dessen Fenster besser geeignet ist?Hi,
ja, unsere Abstellkammer, die wir zum Büro umgebaut haben. Der Raum hat nur eine einzige Steckdose, an der Tiefkühler und Monitor hängen.
Ich kann ja nicht die Solarpanele an einer Mehrfachsteckdose am Verlängerungskabel anschließen, oder?
Wieviel Amp willst du durchführen?
Besser nicht, BKW Einspeisung sollte möglichst immer mit direkter Leitung zur Unterverteilung im Haus gehen.Hast du vielleicht neben der Küche ein Zimmer, dessen Fenster besser geeignet ist?Hi,
ja, unsere Abstellkammer, die wir zum Büro umgebaut haben. Der Raum hat nur eine einzige Steckdose, an der Tiefkühler und Monitor hängen.
Ich kann ja nicht die Solarpanele an einer Mehrfachsteckdose am Verlängerungskabel anschließen, oder?
Manche empfehlen sogar die Sicherung, die diese Leitung schützt um die Amperezahl der Einspeisung zu verringern (Vorher 16A Sicherung, 3A Einspeisung, neue Sicherung 13A)
Bei neuen Häusern und Verkabelungen sind die Leitungen i.A. stark genug, in älteren Häusern kann es da schon mal kritisch werden.
Herzliche Grüße
Wo willst Du eigentlich die Paneele anbringen? Ist das mit Deiner Vermieterin geklärt?
Ich dachte mal, es gäbe Flachkabel, die man durch Fenster legen und das Fenster schließen kann, aber dann wiederum hat man mir davon abgeraten, weil der Kabelquerschnitt zu klein ist. Habt Ihr eine Idee, was man da machen könnte?Ich unterstelle, dass du ein Balkonkraftwerk machen willst. Das sind auf der DC Seite 20 A. Die führst du mit 2 Kupferstreifen, durch, 0,5 mm dick, 10 mm breit. Isolierband drauf, in den Rahmen hineingezogen. Nebeneinander Natürlich, schön mit Abstand. Willst du die Wechselstromseite durchführen, reicht das Flachkabel aus, was dein Vorschlag war, das sind nur 3 A. Und die darfste auch in eine Steckdosenleiste stecken.
Wo willst Du eigentlich die Paneele anbringen? Ist das mit Deiner Vermieterin geklärt?Am Balkongeländer. Das kann sie mir nicht verbieten, dazu gibt es schon ein Urteil aus Stuttgart. Da würde ich mit ihr streiten. Und wenns gar nicht geht, wir werden ab Donnerstag ein kleines Ferienhäuschen haben, wo ich die im schlimmsten Fall auch nutzen kann.
Und die darfste auch in eine Steckdosenleiste stecken.Das halte ich für eine Fehlinformation. Ob 3A oder egal wieviel. Es muss (leider) eine Einspeisesteckdose mit separatem Stromkreis sein. Also wenn es juristisch korrekt gemacht werden soll.
Die Lösung mit Kupferstreifen fände ich trotzdem ok. Eventuell kann man den Kupferstreifen in PU-Lack tunken, ausbacken und hat ihn damit grob isoliert und sieht dann auch unauffälliger aus.
Am Balkongeländer. Das kann sie mir nicht verbieten, dazu gibt es schon ein Urteil aus Stuttgart.Hast du einen Link? Kann ich mir gerade schwer vorstellen, dass das möglich ist, da es die Fassade beeinträchtigt. Wir reden hier ja nicht über ein BKW AUF dem Balkon, sondern ein BKW AN dem Balkongeländer. Zwei verschiedene paar Schuhe. Eine Gesetzesänderung hierfür wäre wünschenswert, wenn der Mieter die Kosten übernimmt und sicherstellt, dass das Ding fachmännisch angebracht ist und bei Personen/Sachschaden haftet. Ich weiß, das klingt alles penibel etc. aber ihr wisst ja auch: Wenn was passiert, will wieder keiner zuständig sein. Man muss halt schon überlegen: Denkt mal es ist euer Kind, dass von einem fallenden PV-Modul mit 10-20kg aus dem 3.OG unten erschlagen wird. Wahrscheinlichkeit liegt bei 0.0001% aber passieren kann es trotzdem.
Hast du eine Quelle dazu?
Das halte ich für eine Fehlinformation. Ob 3A oder egal wieviel. Es muss (leider) eine Einspeisesteckdose mit separatem Stromkreis sein. Also wenn es juristisch korrekt gemacht werden soll.
Die Diskussion hatten wir schon an anderer Stelle hier im Forum. Mit einem ganz anderen Ergebnis.
Es wäre toll, wenn du die Verordnung zitieren könntest, wo das explezit angegeben ist. Aber bitte nicht wischi waschi auf irgendetwas verweisen!
Ich danke dir für deine dann abschließende und juristisch korrekte Aufklärung!!
Ich hab ein Panel von Plugin Energy. Sieht weniger hässlich aus als unser Sichtschutz
Hier ist das Urteil. Genau mein Fall.
https://mieterverein-stuttgart.de/de/neuigkeiten/erzeugung-von-solarstrom-auf-dem-balkon-muss-der-vermieter-genehmigen.html?file=files/uploads/downloads/Urteil%20zum%20Balkonkraftwerk.pdf
Hast du eine Quelle dazu?Da hast du vollkommen Recht. Bin auch gegen Wischiwaschi. Ich beziehe mich auf die aktuelle Vornorm des VDE.
Die Diskussion hatten wir schon an anderer Stelle hier im Forum. Mit einem ganz anderen Ergebnis.
https://www.vde.com/de/fnn/arbeitsgebiete/tar/tar-niederspannung/erzeugungsanlagen-steckdose
Es scheint rechtlich noch strittig, ob die Schukodose die vorgegebene Norm erfüllt.
Auf welchen Thread beziehst du dich?
Ich hab ein Panel von Plugin Energy. Sieht weniger hässlich aus als unser Sichtschutz :)Juristisches Kauderwelsch. Sich da durchzulesen erfordert gerade zu viel Zeit. Hab es nur überflogen, aber daraus geht nicht hervor, dass die Anlage am Balkongeländer angebracht wurde, sondern an einer Holzkonstruktion (auf dem Balkon?). Schwierig. Wenn du entsprechende Textstellen findest, sag mir Bescheid. Ansonsten fahr ich morgen da mal vorbei und schau mir das an. Muss da eh in die Richtung.
Hier ist das Urteil. Genau mein Fall.
https://mieterverein-stuttgart.de/de/neuigkeiten/erzeugung-von-solarstrom-auf-dem-balkon-muss-der-vermieter-genehmigen.html?file=files/uploads/downloads/Urteil%20zum%20Balkonkraftwerk.pdf
Danke, das reicht mir als abschließende Antwort.
Es scheint rechtlich noch strittig, ob die Schukodose die vorgegebene Norm erfüllt.
Auf welchen Thread beziehst du dich?
Ich dachte, du hättest andere Quellen. Aber dann ist alles wir immer. Es ist NICHT verboten, normale Schuko Steckdosen für ein Balkonkraftwerk zu verwenden. Da hast du dich etwas weit mit deiner Aussage aus dem Fenster gelehnt.
Eine Schuko Steckdose ist für eine deutlich größere Last ausgelagt, als die maximal zugelassen 800Watt des BKW. Entsprechend muss die Zuleitung ausgelegt sein. Es gibt keinen Grund für eine teure, spezielle Steckdose mit separater Leitung. Der VNB darf sich das wünschen, aber nicht darauf bestehen - weil es diese Formulierung in den Verordnungen eben nicht gibt. Die VDE ist eine Verordnung, kein Gesetz. Ich bin aber 100% der Meinung, dass ein Fachmann die Steckdose auf seine Tauglichkeit prüfen sollte!!!
Den Thread habe ich mir leider nicht in den Favoriten abgespeichert. Es was hier im Forum. Auch wurden in diesem Thread YT Videos verlinkt, zu (Fach-)Leuten, die sich juristisch mit dem Thema befasst hatten.
Weiß nicht ob ich mich damit weit aus dem Fenster lehne.
"Verboten" nenne ich auch den falschen Begriff dafür. Der VDE erstellt Richtlinien, Normen und Anwendungsregeln. Der Netzbetreiber beruft sich auf seine Netzanschlussregeln.
Es geht auch gar nicht um die Leistung von 800W. Es geht darum, dass es sein kann, dass man an einer Steckdose 3600W (Absicherung 16A) + 800W = 4400W ziehen kann.
Auch geht es darum, dass der Schukostecker so weit aus der Dose gezogen werden könnte, dass man die beiden Kontakte berühren könnte (alles natürlich sehr praxisnah lach lach).
Der Netzbetreiber kann dir ja auch für Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge vorschreiben, dass diese Anzumelden sind. Gleiches gilt für andere große Verbraucher.
Da der Netzbetreiber nicht den technischen Sachverstand hat, das zu bewerten, beruft er sich meist auf die Anwendungsregeln des VDE.
Ich lasse mich aber im konkreten Fall des BKW gerne eines Besseren belehren.
Wenn die Sache schon juristisch durch ein Urteil geklärt wurde, dass es auch mit einem Schukostecker geht, dann bitte ich um die entsprechenden Quellen.
Die Frage ist auch, ob man sich in der Praxis darauf einlässt und es so ausführt, oder man einfach den Schukostecker wählt.
Dann ist allerdings auch wieder die Frage, ob die Wohngebäudeversicherung zahlt, wenn daraus ein Schaden entsteht.
Die Polizei wird nicht zu dir nach Hause kommen, klingeln und den Einbau einer Einspeisedose verlangen oder dich sonst in Handschellen abführen.
Vielleicht ist hier ein Missverständnis. Das Stuttgarter Urteil, das ich verlinkt habe, bezog sich darauf, dass die Vermieterin ein BKW nicht verbieten durfte.
So nicht ganz richtig. Die Vermieterin darf lediglich ein BKW nicht ablehnen, wenn es auf dem dort beschriebenen Holzgestell auf dem Balkon steht und ohne Mauerdurchbruch festgeschraubt ist.
Ein BKW am Geländer verändert das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes. Und wenn es dann noch ein Mehrfamilienhaus mit mehreren Eigentümern ist, dann wird das vermutlich nichts.