Steht eine der beiden vertragsparteien vor unzumutbaren/unvorhersehbaren problemen das vertragsverhältnis zu erfüllen, und ist eine ersatzlieferung/ersatzerfüllung nicht möglich, kann er vom vertrag zurück treten. Egal ob verbrauchsgüterkauf (und dein damit sind keine güter die man verbraucht gemeint) oder B2B kaufverträge. Grundkurs vertragsrecht ;)
Ist ja nicht unerfüllbar, wenn man die Mengen vorher einkauft.
Leitest du mir bitte den schriftverkehr weiter, wenn du dich auf diese argumentation berufst? ;) Kleiner spaß :)
Steht eine der beiden vertragsparteien vor unzumutbaren/unvorhersehbaren problemen das vertragsverhältnis zu erfüllen, und ist eine ersatzlieferung/ersatzerfüllung nicht möglich, kann er vom vertrag zurück treten. Egal ob verbrauchsgüterkauf (und dein damit sind keine güter die man verbraucht gemeint) oder B2B kaufverträge. Grundkurs vertragsrecht ;)
Ist ja nicht unerfüllbar, wenn man die Mengen vorher einkauft.
Leitest du mir bitte den schriftverkehr weiter, wenn du dich auf diese argumentation berufst? ;) Kleiner spaß :)
Was die "Versorger" da gemacht haben, ist halt grob fahrlässig. Und ich bin rechtschutzversichert. Die Klageschrift veröffenliche ich dann gerne.
Ist ja nicht unerfüllbar, wenn man die Mengen vorher einkauft.
Leitest du mir bitte den schriftverkehr weiter, wenn du dich auf diese argumentation berufst? ;) Kleiner spaß :)
Was die "Versorger" da gemacht haben, ist halt grob fahrlässig. Und ich bin rechtschutzversichert. Die Klageschrift veröffenliche ich dann gerne.
Welche rechtschutzversichung deckt gleich noch mal private klagen ab die nichts mit verkehr- arbeits- erbschafts- familien- unterhalt- oder mietrecht zu tun haben?!