das hat mich jetzt auch interessiert und deswegen hab ich mal beim Zoll auf der Homepage nachgeschaut.
das oben von Janvi geschriebene scheint also nicht zu stimmen
das hat mich jetzt auch interessiert und deswegen hab ich mal beim Zoll auf der Homepage nachgeschaut.
das oben von Janvi geschriebene scheint also nicht zu stimmen
Die von dir kopierten Hinweise beziehen sich auf deinen Verbrauch aus deiner eigenen Anlage (Eigenerzeuger bis 1MW PV). Die Erlaubnis als eingeschränkter Versorger braucht man ab dem Moment wo man den Strom an Andere verkauft. Da gehen auch bis zu 2 MW PV. Der Verkauf geht üblicherweise über einen PPA Vertrag. Wenn du den Strom ohne Rechnung verkaufst, kommt vom Staat niemand so schnell drauf. Aber wenn du für den verkauften Strom Rechnungen schreibst, wird das Finanzamt nicht nur Einkommenssteuer kassieren sondern auch prüfen, wo du den Strom her hast. Wurde er nicht von dir selbst bei einem Verbundnetz der großen Versorger in Strom-versteuerter Form eingekauft, schauen sie ob du als kleiner oder eingeschränkter Versorger beim Zoll eingetragen ist. Wenn nicht, bis du fällig.
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Die von dir kopierten Hinweise beziehen sich auf deinen Verbrauch aus deiner eigenen Anlage (Eigenerzeuger bis 1MW PV).[/quote]
OK....
Mein Finanzamt weiß dass ich Rechnungen schreibe, will aber seit 2022 keine EÜR mehr haben, weil PV-Strom bei meiner Anlagengröße einkommen- und umsatzsteuerfrei ist, egal ob ich den Strom an den Netzbetreiber, Mieter oder Nachbarn verkaufe.
"bist du fällig" hört sich hochdramatisch an....ich glaube nicht dass sich das Finanzamt überhaupt dafür interessiert, zumal die Steuerbefreiung auf Antrag ja möglich wäre
....aber unabhängig davon.....du meinst also ich sollte mich beim Zoll als Klein-Teil-Versorger anmelden und einen Antrag auf Stromsteuerbefreiung stellen ?
Die Steuerfreiheit für Einkommens und Mehrwertsteuer gilt meines Wissens nach nur für Erlöse aus EEG Anlagen. Bei einer Direktvermarktung ab 100kWp dürfte das nicht mehr so sein. Zwischen 30kWp und 100kWp "kommt es drauf an", was an "Nutzungseinheiten" vorhanden ist wobei der Begriff wieder ziemlich dümmlich dehnbar ist so daß man einen Steuerberater benötigt. Spätestens wenn du den Strom aber an Andere verkaufst, wird das auf der Einnahmenseite als regelmässige gewerbliche Tätigkeit eingestuft, welche steuerpflichtig ist. Deshalb ist die erst jüngst eingeführte zwingende Steuerfreiheit bis 30kWp auch ein zweischneidiges Schwert. Damit werden praktisch alle gewerblichen Kleinanlagen "verboten". Der Firmeninhaber kann die Kosten für eine Anlagen bis 30kWp nämlich nicht mehr als betriebliche Kosten abschreiben. Das Finanzamt darf hier unterstellen, daß es keine Gewinnabsicht gibt. Die Regelung wurde nämlich nicht eingeführt um die Energiewende anzuschieben sondern weil kleine Anlagen mit der EEG Progression immer mehr und regelmässiger Verluste gemacht haben. Der Staat wollte dafür dann einfach nicht mehr aufkommen. Sonst hätte er gerne die Hand aufgehoben denn Geld ist immer das was nicht nur bei der Ampel fehlt.
Der Firmeninhaber könnte mit dem Geld für eine PV <30kWp genausogut auch eine Kreuzfahrt machen. Das Geld ist für den Betrieb einfach weg. Weil diese Regelung auch noch rückwirkend gültig wurde, hat mich das im Betrieb fast erwischt. Die einzige Möglichkeit für eine Abschreibung ist dann, gleich mit einer Anlage über 100kWp zu starten um aus dem Steuerdebakel rauszukommen.
Du solltest auf jeden Fall auch zwischen den Steuerarten unterscheiden. Einkommens und Mehrwertsteuer ist das Finanzamt zuständig. Für Gewerbesteuer ist das Steueramt zuständig. Dazu müsstest du aber Strom im jährlich deutlich 5-stelligen Betrag verkaufen. Deshalb interessieren sich die in der Regel auch nicht für PV sondern gucken nur beim Finanzamt ab. Schliesslich gibt es noch die Falle mit der Stromsteuer. Dafür ist wie auch für die Kraftfahrzeugsteuer immer der Zoll zuständig. Die gucken sehr wohl auch beim Finanzamt und zwischen den Ämtern gibt es Kontrollmitteilungen. Die Stromsteuer gilt nämlich ab der ersten Kilowattstunde, theoretisch sogar wenn du sie nur verschenkst und nicht verkaufst. Weil sich das Eintreibern von Kleinbeträgen für hinterzogene Stromsteuer von derzeit 2,05 Cent/kWh mesit gar nicht loht, gibt es darüber hinaus auch noch kräftige Busgelder für den Tatbestand der Hinterziehung. Es ist eine falsche Annahme, daß man als Vermieter selbst erzeugten Solarstrom im Rahmen der Nebenkostenabrechnung wie etwa das Treppenlicht umlegen kann.
Das ist wohl auch einer der Gründe zur Einführung der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung welche sich aber seither gar nicht durchgesetzt hat. Der Vorteil ist, daß man dazu keine eigenen und direkten Vorsorgunsleitungen braucht. Dazu sind zwingenderweise aber derzeit nicht verfügbare ImSys mit entsprechender Software zur Viertelstundenbilanzierung nötig. Diese Abrechnung erfolgt dann zwingenderweise wieder über das Verbundnetz bzw. den Messtellenbetreiber. Der ist dann für die Stromsteuer zuständig. Eine Stromsteuererklärung macht der sowieso. Vermieter und Mieter müssen sich deshalb darum nicht mehr kümmern. Du brauchst da auch keine eigene Stromrechnung an deinen Mieter schrieben. Er kriegt diese vom Stromversorger mit der übrigen Stromrechnung. Nur die von dir bezogene Menge ist getrennt nach den mit dir vereinbarten Konditionen ausgewiesen.
Spätestens wenn du dich mal mit PPAs (Power Purchase Agreements) also eigenen Stromlieferverträgen auseinandersetzt, solltest du dich mit der Anmeldung auseinandersetzen. Beim Zoll lauert noch ein weiteres Problem. Die wollen nämlich den MaStR Eintrag sehen. Sobald du noch Strom vom Verbundnetz zukaufst, kann die Anlage wegen dümmlicher Regelungen der BNA rechtlich nämlich keine Inselanlage mehr sein. Auch nicht dann wenn sie es elektrisch ist und nur in dein eigenes Netz zu den Nachbarn einspeist.
Vermutlich gibt es viele Kleinanlagen welche den Strom ohne Anmeldung beim Zoll weiterschenken oder vielleicht auch verkaufen. Wahrscheinlich liegt das auch an einer verbreiteten Inkompetenz bei den Finanzämtern bzw. den einzelnen Bearbeitern dort zumal sich die Regeln für PV ständig und unverständlich ändern. Ich denke, es ist dort einfach nicht das Personal vorhanden um dem nachzugehen. Im Vergleich zur Gesamtbevölkerung gibt es viel zu wenig PV Frickler welche die Energiewende retten wollen so daß das Finanzamt noch nicht allgemein auf diese Gruppe angespitzt wurde. Solange deine eigene Stromrechnung im Einkauf über der Summe des verkauften Stroms liegt ist das für einen Beamten auch schwierig nachzuweisen welcher Strom nach dem ohmschen Gesetz von wo nach wo geflossen ist. Tatsächlich gibt es beim Zoll aber eigene Sachverständige für PV, welche bei Zweifeln schon mal anklopfen und nachschauen. Die Zweifel kommen auf, wenn deine Erlöse aus Stromverkauf mal größer als deine Stromrechnung beim VNB werden. Für die Anmeldung beim Zoll kannst du die Zeit in Jahren ansetzen, woraus ich auch auf den Personalmangel beim Zoll schliesse. Die Bewilligung gilt ab dem Antragsdatum rückwirkend.
ErlaubnisA.pdf (1.06 MB)
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Die Steuerfreiheit für Einkommens und Mehrwertsteuer gilt meines Wissens nach nur für Erlöse aus EEG Anlagen. [/quote]
Hab ich ja.
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Spätestens wenn du den Strom aber an Andere verkaufst, wird das auf der Einnahmenseite als regelmässige gewerbliche Tätigkeit eingestuft, welche steuerpflichtig ist. [/quote]
Steuerpflichtig mit 0%
Ja damit streite ich mich gerade mit dem Finanzamt. Ich habe 2021 einen IAB gebildet und 2022 Verluste ausgewiesen. Totalgewinnprognose ist wg. Stromverkauf an Mieter dicke positiv. Beide Einspruchsverfahren ruhen bis der BFH was dazu sagt.....
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Schliesslich gibt es noch die Falle mit der Stromsteuer. Dafür ist wie auch für die Kraftfahrzeugsteuer immer der Zoll zuständig. Die gucken sehr wohl auch beim Finanzamt und zwischen den Ämtern gibt es Kontrollmitteilungen. Die Stromsteuer gilt nämlich ab der ersten Kilowattstunde, theoretisch sogar wenn du sie nur verschenkst und nicht verkaufst. [/quote]
Welche Kontrollmeldungen sollte das FiAmt abgeben wenn es vom Steuerpflichtigen keine EÜR haben will ?
Richtig, man darf nur die Gestehungskosten umlegen. Aber warum sollte ein Mieter klagen ? Wenn er den billigen PV-Strom nicht haben will, stelle ich den Allgemeinstrom um auf Grundversorger für 41cent/kWh....die muss er zahlen.
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Spätestens wenn du dich mal mit PPAs (Power Purchase Agreements) also eigenen Stromlieferverträgen auseinandersetzt, solltest du dich mit der Anmeldung auseinandersetzen. [/quote]
Ich habe mit meinen Mietern Stromlieferverträge abgeschlossen....deswegen die Frage....sollte ich mich beim Zoll anmelden ?
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Beim Zoll lauert noch ein weiteres Problem. Die wollen nämlich den MaStR Eintrag sehen. Sobald du noch Strom vom Verbundnetz zukaufst, kann die Anlage wegen dümmlicher Regelungen der BNA rechtlich nämlich keine Inselanlage mehr sein. [/quote]
Ich habe eine netzparallele Anlage, keine Insel.
Ich schreibe meinen Mietern eine separate Stromrechnung und ich verkaufe den Mietern deutlich mehr PV-Strom als zugekauften Strom.
Der einzige der diese Rechnungen sieht bin ich und der Mieter. Das Finanzamt nimmt wg. Steuerzwangsfreiheit keine EÜR mehr an. Wer sollte da zweifeln, aufgrund von was und Zweifel an was ?
Interessant !
Meiner Meinung nach wäre es richtig beim Zoll die Befreiung zu beantragen. Wahrscheinlich weckst du damit aber schlafende Hunde beim Finanzamt. Der Zoll hat bei mir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt verlangt. Da steht drin, daß du beim Finanzamt in den letzten Jahren immer alles richtig gemacht und pünktlich bezahlt hast. Bei Bedenken an Zuverlässigkeit und ordentlicher Buchführung wird der Zoll die Befreiung vermutlich nicht gewähren.
Derweil viel Spaß beim Warten auf das Urteil vom BFH
Ist die Erlaubnis "generell" geltend und man kann so wie man lustig ist neue Nachbarn in die Belieferung mit aufnehmen und mit anderen aufhören, oder ist die Erlaubnis immer explizit auf einzelne speizifische Abnehmer bezogen?
Die Erlaubnis ist generell, bei mir aber wohl auch wie bei allen Anderen zwangsweise auf die physikalische Ausdehnung des eigenen Netzes beschränkt. Das geht bei mir schon über zwei öffentliche Straßenkreuzungen. Die waren problematisch genug zum Bauen bis ich meine eigenen DN110 Leerrohre bekommen habe. Vom Netzbetreiber bis zum Tiefbauamt haben alle nur dumm geguckt weil das bislang noch niemand gemacht hat. Es hat insgesamt Jahre gedauert bis es auf dem kleinen Dienstweg freiwillig bei allen Beteiligten soweit war. In neueren Gesetzen ist zwischenzeitlich sogar irgendwo das Recht verankert, als Privater auf der Straße was verlegen zu dürfen. Die VNB bezahlen hierfür sogar eine Konzessionsabgabe pro kWh. Im Stuttgarter Osten gibt es seit einiger Zeit einen neuen Tatbestand für Busgeld: Ausrollen von Verlängerungskabel auf dem öffentlichen Gehweg. Das kommt, weil es zwischenzeitlich doch einige BEVs gibt, welche abends geladen werden wollen.
Das Konzept der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung könnte ein einzelnes Gebäude locker verlassen. Das wäre ein echter Anschub für die Energiewende. Dazu hat aber aber wohl die Netzbetrieberlobby noch zuviel Einfluss auf die Gesetzgebung. Aber lassen wir das, sonst wird es zu politisch. Dazu gibt es das PV Forum. Bashing wird von @Carolus hier ja strenger geregelt.
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... Das geht bei mir schon über zwei öffentliche Straßenkreuzungen...[/quote]
Vielen Dank für deine fundierten Hilfestellungen!
Darf ich noch fragen, wie du das Problem vom Potentialausgleich zwischen den Gebäuden / Grundstücken gelöst hast?
Nur 5-Adriges Kabel von dir zu allen Abnehmern?
In welchem Querschnitt?
Hab zu dem Thema hier selber keine Expertise, fand aber diesen Artikel von MachDeinenStrom.de heute morgen recht interessant:
Mini-Solar-Newsletter 23.09.2024
§42c ist wohl das, was ursprünglich in Habecks gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung mit einem 2000m Radius vorgesehen war. Diese wurde bis zur Verabschiedung dann aber auf ein Gebäude beschränkt eingedampft. Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ist seit Jahresanfang als Gesetz gültig. Ich habe aber noch niemand getroffen der es nutzt, bzw. kenne auch keinen Dienstleister der das anbietet. Kann aber auch ein Defizit in meinen Kentnissen sein.
§42c macht nun das Gleiche wie die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung aber erweitert den Netzbereich auf das Netz eines VNB. D.h. das Verbundnetz mit Nieder und Mittelspannungsebene wird damit zum tatsächlich nutzbaren Gemeingut. Das ist eine hervorragende Idee die sich hoffentlich durchsetzen wird. Dazu gehören offensichtlich sogar die Ortsnetztrafos. Die Grenzen der VNB Netze sind in der Regel über das Hochspannungsnetz angebunden, so daß dieses nicht unter die Regelung fällt weil es Domäne der Übertragungsnetzbetreiber ist.
§13 ist auch längst überfällig. Dahinter stehen neue Netzcodes welche in Europa vereinheitlicht werden müssen. Die VNB haben das Problem daß immer mehr rotierende Massen zur Netzstabilisierung wegefallen. Die Redispatch Maßnahmen zur Stabiliserung werden deshalb immer hektischer. Simulationen sagen vorraus, daß bei 70% erneuerbaren Quellen das Netz zusammenbricht weil es nicht mehr ausgeregelt werden kann. Momentan sind durch den Wegfall der AKWs etwa bei 50%. Dazu kann die Software in den Wechselrichtern aber die rotierenden Massen der Synchrongeneratoren simulieren. Damit wird ein weiterer PV Ausbau möglich und die Netzstabilität gefördert. Das dürfen die WR Hersteller momentan blos nicht, weil es dazu keine Netzcodes und keine Zulassungen gibt. Das Erbringen von Regelleistung ist ein sehr lukratives Geschäft, welches sich die Versorger nicht so einfach abnehmen lassen. Ich gehe deshalb davon aus, daß es noch länger dauern wird, bis es von diesem Entwurf mal eine Kabinetsfassung geben wird und ungünstigenfalls auch wieder viele Details eingedampft werden.
@Gutenachbarschaft: Die Gebäude sind 4 adrig mit 185mmq H07RN-F Einzeladern verbunden. Am Gebäudeintritt ist die PE-N Trennstelle mit dem Fundamenterder und den Typ 1 SPDs. Allerdings habe ich auch einen 10kV Trafo der meinen eigenen Nullleiter herstellt, so daß die Gesamtanlage wohl nicht vergleichbar ist. Was man natürlich auf keinen Fall machen darf, ist den eigenen Trafo mit dem Ortsnetztrafo parallel zu schalten. Dazu gibt es Transferschränke mit sauberer Trennung. Sind zwar beides Dy5 aber da würden unkontrollierbare Ausgleichsströme fliessen.
[quote data-userid="11012" data-postid="233181"]...
@Gutenachbarschaft: Die Gebäude sind 4 adrig mit 185mmq H07RN-F Einzeladern verbunden. Am Gebäudeintritt ist die PE-N Trennstelle mit dem Fundamenterder und den Typ 1 SPDs. Allerdings habe ich auch einen 10kV Trafo der meinen eigenen Nullleiter herstellt, so daß die Gesamtanlage wohl nicht vergleichbar ist. Was man natürlich auf keinen Fall machen darf, ist den eigenen Trafo mit dem Ortsnetztrafo parallel zu schalten. Dazu gibt es Transferschränke mit sauberer Trennung. Sind zwar beides Dy5 aber da würden unkontrollierbare Ausgleichsströme fliessen.
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Ok, das ist etwas heftiger.
Hier bei mir geht es nur um "normale" 100 kW Hausanschlüsse, die Nachbarn sind direkt angrenzend. Mit 40 bis 100 Meter Leitungslänge.
Gedacht war eigentlich ein Notstromumschalter hinter dem HAK bei den Nachbarn, so dass sie entweder den Netzstrom beziehen oder von mir.
Damit sie - falls wiedererwarten noch Probleme auftreten sollten, den eigenen Netzstrom haben.
Hast du eine Lösungsidee, insbesondere in Bezug auf Potentialausgleich und ob die Notstromumschalter-Lösung geht?
Umschalten geht schon, aber das Schalten vom Null ist eben gefährlich weil Überspannungen bei Nullpunktverschiebung mit offenem Nulleiter entstehen können. Also Frühschliesser/Spätöffner. Das sicherste ist, den N nicht zu schalten, was dann freilich nicht den TABs entspricht. Die VNB wollen aus Gründen der Haftung immer eine allpolige Trennung haben. Inseln laufen sowieso bis auf Weiteres alle im grauen Guerillabereich. Potentialausgleich immer lokal am Gebäudeeintritt mit Fundamenterder. Du darfst blos niemals zwei Zähler parallel schalten weil das unkontrollierbare Verteilungen gibt wieviel Strom über welchen Zähler fliesst.
Die weiter vorne hier erwähnten Pionierkraft sind übrigens auch schon mal an mich herangetreten und wollten mich für Vertrieb und Installation haben. Das "Pionierkraftwerk" st im Endeffekt auch nix anders wie ein WR mit gekoppeltem Stromzähler um Energie direkt zu einem anderen Netzteilnehmer zu kriegen. Das ist technisch ziemlich Aufwendig und wird als Konzept mit der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung praktisch obsolet. Keine Ahnung wie die ihr Produkt bislang rechtlich geregelt haben. Macht für mich jedenfalls keinerlei Sinn damit was zu tun zu haben.
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... Potentialausgleich immer lokal am Gebäudeeintritt mit Fundamenterder...[/quote]
Also nur 4-Adrig mit 3 Phasen und Neutralleiter zu den Nachbarn?
[quote data-userid="11012" data-postid="233288"]
... Potentialausgleich immer lokal am Gebäudeeintritt mit Fundamenterder...[/quote]
Möchtest du noch kurz verraten, ob entsprechend 4- adrig mit 3 Phasen und Neutralleiter gelegt wird?
Vielen Dank!
Ok, weil hier das Akkuforum ist: Wenn du 5 adrig legen kannst mach das. Ansonsten 4 adrig. Das ist dann aber L1,2,3,PEN und nicht L1,2,3,N. Solange dein Nachbar am gleichen Ortsnetztrafo oder vielleicht Kabelschrank hängt, ist alles im grünen Bereich. Fast egal wie du es machst. PE solltest du allerdings nie umschalten, N schalte ich aber auch nie. Beim Schalten von N bräuchte man vor und nacheilende Kontakte um eine Sternpunktverschiebung zu vermeiden.
Guckst du allerdings in die TABs (und die VDE dazu wird auch gerade überarbeitet), so siehst du daß das alles verboten ist. Es geht also nur als Guerillia Anlage. Die Versorger wollen aus Gründen der Haftung immer alles allpolig getrennt haben weil sie sonst auch nicht mehr durchblicken. Stell dir vor es brennt. Die Feuerwehr ruft den Versorger um für Löscharbeiten den Strom abzustellen. Der Versorger zieht für dein Haus am Kabelschrank auf der Straße die NH Sicherungen und die Feuerwehr geht da dann mit Löschwasser rein. Der Strom kommt aber gar nicht mehr von dort wo der Versorger gemeint hat abgeschaltet zu haben und das Unglück nimmt seinen Lauf.
Was du hier möglicherweise auch ungewollt machst, ist das parallelschalten von Trafos so dein Nachbar nicht am gleichen Trafo hängt. Höchstwahrscheinlich tut er das aber. Falls nicht geht es trotzdem noch solange gut, wie daß beide Trafos in der gleichen Schaltgruppe sind. Bei Ortsnetztrafos ist das üblicherweise Dy5. Die hintere Zahl der Schaltgruppe gibt die Phasenlage des Trafos an. Aussiedlerhöfe mit eigenem kleinen Trafo haben in der Regel eine Zigzag Schaltung Yzn11, manchmal aber auch Doppel-Zigzag in Schaltgruppe ZZan0. Die Realisierung braucht mehr teures Kupfer und kann dafür die Magnetisierung bei unsymmetrischen Lasten viel besser auf dem Eisenkern verteilen. Hochspannungstrafos im Verteilnetz sind normal Dd0 und werden dort üblicherweise auch parallelgeschaltet. Kommt der VNB aber mal auf die Idee, deinen Nachbar an einen Trafo einer anderen Schaltgruppe anzuschliessen, so würde deine Verbindung ein Kurzschluss machen. Andere Schaltgruppen als Dy5 sind aber ausserordentlich unwahrscheinlich. Trotzdem nimmt sich der Versorger die Freiheit das zu tun. Du solltest deshalb sowohl die Parallelschaltung von Stromzählern wie auch von (Ortsnetz) trafos vermeiden.
Hier etwas zu den Schaltgruppen zum Lesen.
Die VDE AR-N 4100 "Anschluss und Betrieb von Kundenanlagen" ist gerade in der öffentlichen Konsultationsphase. Sie ist deshalb im Internet gerade frei einsehbar. Nach der Konsultationsphase wird sie offline genommen und ist nur noch gegen unverschämte Gebühren zu erwerben. Es ist also gerade die seltene Möglichkeit den gesamten Text halblegal als PDF lesen zu können. Im Anhang sind sehr viele Beispiele die verschiedene HAK und Erdungsmöglichkeiten von Trafos zwischen den Gebäuden zeigen. Ebenso wird die übliche Aufteilung des PEN als Übergang von 4 auf 5 polige Leitung im TN System sowie der SPD Überspannungsschutz für Blitzeinschlag gezeigt. Dzu solltes das verstehen. Es zeigt aber nur was erlaubt ist. Möglich sind natürlich weitere unerlaubte Varianten die zwar für die Kundenanlage aber nicht für den Versorger vorteilhaft sind. Man kann sie realisieren wenn man verstanden hat was man tut.
Hier noch ein Link um zu verstehen wie ein WR den Nulleiter erzeugt. Einige WR (z. Bsp. Kaco) haben sogar nur 4 polige Anschlüsse. L1,2,3,PE aber kein N.