habe ein in sich geschlossenes BKW welches über die Schukodose im 2. Stock in meinen Hausstromkreis einspeist.
Damit ich nicht Strom sinnlos verschenke, also ins öffentliche Netz-Nirwana ohne Vergütung entlasse kommt in den Keller ein Speicher und ein Multiplus (mit anderem techn. Schnickschnack) welcher wiederum an meinem Hausstromkreis hängt.
Funktion des Multiplus ist aus zuviel Wechsel-Strom des BKW umgewandelt Gleich-Strom in den Speicher zu schicken und umgedreht bei Bedarf Gleich-Strom aus dem Speicher umgewandelt in Wechsel-Strom in das Hausnetz zu befördern.
Das alles im Rahmen der Nulleinspeisung also Regelung so wenig wie möglich öffentlicher Strombezug.
Ist der Speicher wieder Erwarten einmal voll so verschenkt das angemeldete BKW den Strom ins öffentliche Netz, der Multiplus ist arbeitslos.
Der Multiplus ist also nix weiter als ein Lade- bzw. Entladegerät in meinem Hausnetz nach dem Stromzähler.
Wen um alle Welt soll oder muß ich das mitteilen?
Im Ergebnis habe ich weniger Strombezug, ist diese Entlastung des öffentlichen Stromnetzes meldepflichtig?
Ich denke der Multiplus ist meldepflichtig weil er ins Netz einspeist. Meldung beim MaStR, informieren des Netzbetreibers. Es geht dabei um die VDE 4105 und da insbesondere um NA Schutz und Regelbarkeit über Netzfrequenz.
Wegen der saldierenden Zähler wirst du einspeisen. Der Multiplus wird ja nur an einer Phase hängen. Wenn du auf einer anderen Phase verbrauchst wird das auf der anderen Phase ausgeglichen. Daneben gibt es noch eine Regelverzögerung. Wenn du den Staubsauger anmachst wird der zunächst mit Netzstrom betrieben bis der Multiplus nachregelt. Wenn du den Staubsauger ausmachst das Spiel anders herum. Dann speist du ein wenig ein.
@stocki1 Regelgeschwindigkeit ist bei 400W/s begrenzt. Wie solarfreund schon angemerkt hat, speist der MP idr ins netz ein und auf einer anderen beziehst du den Strom wieder. Sofern du nicht alle Verbraucher auf der selben Phase des Mp hast. Deshalb ist der MP auch meldepflichtig, da er ins Netz eingreift, ob du willst oder nicht. Der Strom kann nicht über den Zähler physikalisch von einer Phase zur anderen transportiert werden. Das geht nur Saldierend(Rechnerisch).
sry, das ist doch KÄSE, denn genau dieser wird sein System eh nicht anmelden, von daher weiss der Netzbetreiber auch davon nix. und jeder der draussen mit E-Technik schraubt, MUSS auf Sannungsfreiheit prüfen und wird die aussenleiter danach erden...
Nun ja, zu verstehen gibt es daran auch nichts. Ist einfach so.
Wie du damit umgehst, ist deine Sache, genauso, wie du mit den lustigen runden Schildern im Strassenverkehr umgehst, auf denen komische Zahlen stehen. Warum die da stehen, wo sie stehen, versteht man auch nicht immer, an deren Gültigkeit ändert sich ich dadurch aber nichts.
Falls dein Hausnetz dreiphasig ist, wird der Multiplus als ESS mit Nulleinspeisung deinen Stromverbrauch auf den Phasen 2 und 3 mit einer Einspeisung aus dem Akku auf Phase 1 kompensieren. Dabei zählt zwar dein saldierender Zähler keine Entnahme oder Einspeisung, aber eine Wirkung auf das externe Stromnetz hast du damit doch.
Solange auf dem Multiplus ESS nicht aktiviert ist speist der auf der AC-IN Seite auch keinen Strom ein. Damit geht es Netzbetreiber auch nichts mehr an.
Sonst sind wir wieder bei dem Thema Wohnwagen und Boote anzumelden.
Es ist eine USV wie zig-tausend andere in IT Landschaften auch.
Ja, aber die Beschreibung des TO klingt anders. Danach hängt der Multi netzparallel mit AC-in und damit mit aktiviertem ESS am Netz, und speist darüber ein.
Es gibt bis auf den reinen Inselbetrieb keine Variante, in dem du einen MP2 nicht anmelden musst. Wir legen in DE mit einem 3-Phasigen Netz. Der MP2 speist immer auf einer Phase (idR L1) ein, unabhängig davon auf welcher Phase gerade der Bedarf entsteht.
Und nein, es ist keine USV, wenn er Netzparallel angebunden ist.
Der Multiplus muss angemeldet werden. Der Rest vom Speicher also dc Seite nicht. Jedenfalls nicht beim Netzbetreiber. Du musst dem Netzbetreiber gegenüber rechtfertigen das du die DIN 4105-2018 erfüllst. Alternative du trennst dich völlig vom Netz. Punkt. ..fertig
Und das ganze ist auch gut und richtig so. Ich komme aus dem Tief und Straßebau.
Für alle die hier die DIN 4105 und den Na Schutz nicht einhalten: Ihr spielt evtl mit der Gesundheit und dem Leben von Menschen.
Du wirst einen Speicher anmelden müssen. Wie genau das geht, und welche Daten der Netzbetreiber dazu benötigt, wird er dir sagen bzw. steht auf den Anmeldeformularen.
Die Diskussion, ob der das alles fragen darf bzw. ob du das alles angeben musst, darfst du dann auch genre führen.
Und wie immer: Es gibt nicht "den" Netzbetreiber. Es gibt hunderte, die alle etwas anders ticken, die auch teilweise tatsächlich unterschiedliche technische Bedingungen in ihren Netzen haben. Und nur genau einer davon ist der, der für deine Anlage relevant ist.
Ich habe meine Anlage angemeldet. Speicher nicht. Kann ja sein, das noch etwas kommt wenn der Netzbetreiber (Sh-Netz ) , mit dem Marktstammdatenregister abgleicht. Bisher nicht.
Aber weder SH-Netz, die wissen das ich einen Speicher habe, Monteur war vor Ort, noch sonst jemand konnte mir bisher ein Gesetz, eine Verordnung oder DIN nennen, wo das steht.
Beim Marktstammdatenregister anmelden ist Pflicht ja.
Aber sonst. ....?
Bei der Registrierung der pv Anlage wird eine Anlagen Nr vom Netzbetreiber verlangt.