Solarteur gesucht

Ja, die PV ist mit Sonderregelung ausgenommen:
Zitat:
Das bedeutet, Sie müssen keinen Bauantrag stellen und keine Genehmigung abwarten.

Diese Regelung gilt üblicherweise für Anlagen, die:

Auf dem Dach montiert werden: Die klassische Aufdach-Anlage ist der Standardfall und fast immer genehmigungsfrei.
Parallel zur Fassade angebracht werden: Auch an der Hauswand montierte Module fallen unter diese Vereinfachung.
In die Dacheindeckung integriert sind: Sogenannte Indach-Systeme sind ebenfalls von der Genehmigungspflicht befreit.

Diese Vereinfachung ist politisch gewollt, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen. Sie können also in den meisten Fällen direkt mit der Detailplanung beginnen, ohne sich mit dem Bauamt auseinandersetzen zu müssen.

Zitat Ende.

Inbertiebnahmeprotokolle gibts fast zu jedem Produkt - schau mal z.B. SMA

SMA Commercial Storage Solution 30 - IBN Protokoll.pdf (2,0 MB)

Das sollte der Betreiber kpl. ausgefüllt und unterschrieben vorliegen haben....
Wie gesagt, es geht um die Haftung, aber einige nicht so gut ausgebildete Personen kennen das so nicht...

Welche Dokumente kannst du vorlegen, wenn du eine Anzeige wg. Körperverletzung durch herabstürzende Teile bekommst? Gib mir mal bitte einen Hinweis.

Klar. Da macht hat jeder Hersteller eigene Vorschläge. Vom Gesetzgeber kenne ich keine Vorgaben.

Der Versicherer wird mit dem Gutachter prüfen, ob es fachgerecht war. Ob irgendwelche Dokumente ausgefüllt oder unterschrieben wurden, wird ihm egal sein. Die wird er im Zweifel nicht akzeptieren.

In den Landesbauordnungen ist geregelt, dass der Bauherr oder seine beauftragte Firma verantwortlich für das Gewerk ist. Wenn der Bauherr nicht die Verantwortung der ausführenden Firma schriftlich hat, hat er eben Pech gehabt.

Formulare gibts im Internet - zur Orientierung z.B: Abnahmeprotokoll VOB für die Bauabnahme [+ Vorlage/Muster]

Der Versicherer lässt die fehlerfreie Ausführung prüfen, damit er nicht in Leistung gehen muss.
Ob es der Betreiber mit seiner Privathaftpflicht oder die Firma mit deren Betriebshaftpflicht übernimmt, ist ihm egal.

Es ging um die rechtliche Lage vor Gericht, Strafprozess wg. Körperverletzung und zivilrechtlich um Schadenersatz. Da ist es entscheidend, wer etwas nicht mängelfrei installiert hat.
Der Betreiber oder die Firma, die für die fehlerfreie Montage unterschrieben hat.

Hab ich doch gesagt. Dem Versicherer ist beim Schaden egal, ob es ein Protokoll wie auch immer gibt oder nicht. Der lässt bei entsprechend hohem Schaden einen Gutachter antanzen, der prüft, warum der Schaden entstanden ist und ob das System sachgerecht aufgebaut war. Wenn das nicht sachgerecht war und nachvollzogen werden kann, dass es ein Handwerker war, der das System nicht fachgerecht aufgebaut hat, greift (hoffentlich) die Versicherung des Handwerkers.

Lass es uns hier beenden, der TE bekommt keine Unterstützung für die Suche:

:wink:

Hallo Petra,

Raum Aachen fällt mir der SFV e.V. ein, https://packsdrauf.de/ ggf kann Dir da jemand weiterhelfen, der sowas auch schon gemacht hat oder jemand kennt etc.

Wenn es für Dich OK ist, mach ich hier morgen zu, bist ja auch per PN erreichbar, wenn jemand helfen kann.

Wie du meinst, hatte letzte Woche von der österreichischen Firma jemanden da, Zweigstelle Aachen, und warte auf das Angebot, über das ich dann berichtet hätte, aber wenn das interessant ist , können die Leute sich ja per PN melden, :slight_smile: