Solarpanele am Balkon über 4 m Höhe

Ich wollte damit nicht sagen, dass jetzt mit 5kg alles toll ist, ich wollte lediglich dem Chat mitteilen, dass dieser Anbieter ein gezieltes Angebot für Fassaden-/Balkon-PV für ÜBER und für UNTER 4m gibt. Ich hatte gehofft, das jemand mit viel Erfahrung mit verschiedenen Modulen etwas dazu sagt, so nach dem Motto "Oh Gott, die leichten 5kg Module sind mit der und der Folie, nur im Ausnahmefall kaufen, weil die Effizienz einfach Banane ist" oder das komplette Gegenteil oder was auch immer.

Es geht um den höchsten Punkt.

In einem vorherigen Post stand etwas von abZ und das die für 2 Hersteller schon da wäre, einer davon war Kioto, die Österreicher die jetzt "Sonnenkraft" heißen glaube ich.

Ein anderer Post sagte aus, dass höher angebrachte Module eine zusätzliche Verstrebung in der Befestigung benötigen. Das habe ich mir so vorgestellt, dass man die Platte jetzt nicht mit Klemmen links und rechts oder mit Klemmen oben und unten befestigen darf, sondern die Klemmen müssten vielleicht link, rechts, oben und unten an der Platte sitzen.

Nun habe ich habe mir die Kioto Sache mal angeschaut. Die haben ein bestimmtes Design, wo die Platten keine Ecken haben sonder abgerundet sind. Die Befestigung der Platte am Träger wird wiederum mit "Rund-Eck"-Klemmen gemacht. Also Elemente, die an den abgerundeten Ecken sitzen und damit jede Klemme eine Befestigungskraft in 2 Richtungen überträgt. Das wäre für mich jetzt das, was ich mir oben zusammengereimt habe, was da gewährleistet sein muss {green}:crazy:

Da der Link bestimmt gelöscht wird, versuche ich mal, noch 2 Bilder zur Verdeutlichung mit anzuhängen, von dem Link wo ich den Test (aus 2020, damals hieß Kioto noch Kioto) gefunden habe. Mein Kraftwerk: Mini PV von Kioto | SmartHome Blog

Jetzt noch mal zu den glasfreien Ultraleichtmodulen: Diese können bei über 4 m Höhe befestigt werden, auch mit Winkel >10 Grad, ohne dass man dafür eine aBZ oder Genehmigung bräuchte? Das lese ich bei Priwatt so raus.

Hab woanders aber gelesen, dass Solarmodule generell nicht angebracht werden dürfen, weil sie keine normalen Bauteile sind?!

Wie ist das eigentlich, wenn meine Panele zwar vor meiner Balkonbrüstung, aber immer noch voll auf dem Beton des Balkons stehen und nirgends überragen?

Diese also gar nicht frei hängen?

Ich schätze es gilt dann immer noch die richtlinie für Vertikalvergalsung?

Das witzige ist ja, dass Glas-Glas-Module noch schwerer sind als Glas-Folien-Module...und im Zweifel dann sogar die Bruchstücke von zwei Glasscheiben der Gravitation folgen.

Natürlich ist mir klar, dass in Glas-Glas-Module eben eine andere Glasart verbaut ist.

Im Grunde geht es doch am Ende um zwei Punkte:

Punkt 1:

Reicht bei Glas-Folien-Modulen über 4m ein vollumrandeter (zusätzlicher) Rahmen?

(Den kann jeder Alubauer in 15 Minuten aus U-Profilen zusammenbauen..oder sind die bereits vorhandenen Alurahmen der Module selbst schon genug Voll-Umrandung? )

...und Punkt 2:

Sind Glas-Glas-Module generell über 4m erlaubt, wegen des verwendeten Glases?

Bei den Leichtmodulen gibt es mittlerweile auch sehr hohe Wirkungsgrade... diese sind aber generell noch ein klein wenig teurer..

(PiE ist da ganz interessant)

Weiterhin habe ich bis jetzt kaum Leicht-Module auf der DGS-Standard-Liste gefunden, welche dann (in München) förderfähig wären.

Eine Frag hätte ich auch noch zur Verkehrsfläche.

Wenn unter meinem Balkon (4. Stockwerk) nur ein Garten ist...der ist zwar ´zugänglich´ (von Jedem) er gehört aber zu keiner Wohnung...

Alos nur ein Grasfläche .. nicht aktiv von irgendjemandem benutzt.... aber eben trotzdem frei zugänglich, 50cm ums Haus herum sind auch noch Drainage-Steine verlegt.. ist das unter meinem balkon nun eine ´Verkehrsfläche´ ?

Es kann natürlich auch immer ein Nachbar unter mir mal den Kopf über sein Balkongeländer strecken. :wink:

Es gilt DIN 18008, die hat weitgehend gleiche Anforderungen, wie die früheren Richtlinien.

Wenn dir die Glasart in Glas-Glas-Modulen klar ist, ist das gut. Mir nicht. Woraus bestehen die?

zu Punkt 1 und zu Punkt 2: nein, nicht grundsätzlich.

Das war die einfache Antwort, ich kann auch anders :slight_smile:

Zurück zum Jahr 2014, Hr. Haselhuhn (SONNENENERGIE: news_detail) beschreibt die Anforderungen auf Basis der DIBt-"Hinweise" von 2012 (https://wirtschaft.hessen.de/sites/wirtschaft.hessen.de/files/2021-07/hinweise_fuer_die_herstellung_planung_und_ausfuehrung_von_solaranlagen.pdf). Das ist alt, aber grundsätzlich immer noch gültig. Die damals gültige Bauregelliste wurde inzwischen von der MVVTB abgelöst; ich versuche, einen Auszug anzuhängen (das Gesamtkunstwerk ist frei downloadbar beim DIBt).

MVVTB 2020-1 Seite 84 und 15.pdf (127 KB)

Wenn man da zuerst auf Seite 84 liest, stellt man fest, "Balkonsolaranlagen" oder "Balkonkraftwerke" gibt es nicht - die MVVTB meint aber mit unseren (künftigen) Anlagen genau den Ausnahmetatbestand unter Punkt B 3.2.1.27 und diese Ausnahmen sind entsprechend A 1.2.7.1 auf Seite 15 nachzuweisen (deshalb sind die zwei Seiten nicht aufsteigend sortiert). Der Spaß ist noch nicht vorbei, ein Blick in die DIBt-Hinweise 2012, Punkt 2.2 zeigt, im Prinzip geht alles - oder nichts. Es ist nicht mit baulichen Einzelmaßnahmen getan, sondern es sind entsprechende Nachweise und oft auch stabilere oder ganz andere Konstruktionen erforderlich, als man glaubt. Mit pauschalen Maßnahmen wäre ich vorsichtig. Ob ein zusätzlicher Rahmen nötig oder hilfreich ist, kommt auch auf die jeweiligen PV-Elemente an, da sehe ich die größeren Herausforderungen. Das liegt vielleicht an mir, weil ich das Glas und den Rahmen der Balkon-Module nicht einschätzen kann.

[quote data-userid="19720" data-postid="136713"]Eine Frag hätte ich auch noch zur Verkehrsfläche.
Wenn unter meinem Balkon (4. Stockwerk) nur ein Garten ist...der ist zwar ´zugänglich´ (von Jedem) er gehört aber zu keiner Wohnung...[/quote]Dann ist das kein Problem, solange Du die Stelle, auf die Dein PV-Modul hinabstürzen könnte, mit einer geeigneten Zugangsbeschränkung umfriedest. ?

Also so richtig weiß das keiner genau. Wenn da jetzt lauter Büsche wären und niemand in das betreffende Gebiet einmarschieren kann, sollte es kein Problem sein. Ist das aber der Gehweg vor dem Haus, könnte es dagegen durchaus Mecker geben.

Glasart:
Die meisten stellen sich beim Glas da irgendeine leichtzerbrechliche Verglasung vor. In Wirklichkeit sind Träger/Rückwand, Solarzellen und Glas mit einer durchgehenden Klebeschicht für den Rest der Ewigkeit zu recyclingunfähigem Sondermüll verklebt. Also so schnell bricht da nichts und fällt als Glasscherben zu Boden. Meine einzige Sorge wäre eher, daß das ganze 20 kg-schwere Modul dem Ruf der Schwerkraft folgt, wenn es nicht ausreichend gesichert ist.

Daniel

@ton1 Danke für die Antworten..

nur klüger als zuvor sind wir Alle zur Thematik nun auch nicht.. :wink:

(Die Traglast sollte kein Problem sein...Die Module würden ja noch auf dem Balkon stehen... und Windlast... mein Balkon hat schon von vorn herein eine komplette Plane am Geländer befestigt...also mehr Windlast kommt durch die Module da auch nicht drauf)

Zum Glück ist das nicht mehr so! Mit etwas Recherche findest du erstaunlich Recyclingquoten!

Man kann sich gar nicht vorstellen, wie gut Module fliegen können, wenn sie eine Böe abbekommen.

Meine Sorge wäre da eher der Ferrari drei Häuser weiter, als der Wintergarten nebenan...

[quote data-userid="6567" data-postid="137002"][quote data-userid="7192" data-postid="136871"]mit einer durchgehenden Klebeschicht[/quote]Zum Glück ist das nicht mehr so![/quote]Das ändert ja nichts an der Verklebung und daran, daß da keine Glasschollen herabfallen können, wie sich das möglicherweise manche Bauämter vorstellen. Will heißen, daß der Gesetzgeber in einer ruhigen Minute diese 4 m-Regel vielleicht nochmal aktualisieren sollte.

[quote data-userid="6567" data-postid="137002"]Man kann sich gar nicht vorstellen, wie gut Module fliegen können, wenn sie eine Böe abbekommen.

Meine Sorge wäre da eher der Ferrari drei Häuser weiter, als der Wintergarten nebenan...[/quote]Böe: Das scheint der eigentliche Knackpunkt zu sein, der aber mit dem Glas nichts zu tun hat. Aber das mit dem Ferrari und dem Wintergarten habe ich jetzt echt nicht verstanden. ?

Daniel

Offenbar beziehen wir uns auf die jeweils anderen Satzteile! ?

... zu recyclingunfähigem Sondermüll verklebt.

... der Ferrari drei Häuser weiter, als der Wintergarten nebenan... will sagen, die fliegen weit: Nicht die Splitter, die ganzen Module.

@docemmettbrown Telefonier mit deiner Haftpflichtversicherung !........dann: schraub die Paneele dran, achte auf doppelte und dreifache Sicherheit !

@docemmettbrown "Gesetzgeber" ? Seit wann sind Webseiten - Meinungen der "Gesetzgeber" ?

@e-t0m Sogar Dachziegel können runterfallen/durch die Luft wirbeln......gibt aber null Gesetz, daß sie nich höher als 4 Meter verwendet werden dü+rfen......von Antennen ganz zu schweigen !

[quote data-userid="6651" data-postid="137511"]@docemmettbrown Telefonier mit deiner Haftpflichtversicherung ![/quote]Wozu? Wenn beim Sturm ein PV-Modul davonflattert und irgendwo einen Passanten oder gar ein kleines Kind erschlägt, dann wird der Sachbearbeiter der Versicherung nicht für mich lebenslänglich mit anschließender Sicherungsverwahrung in den Bau schleichen.

Daniel

bei den dachziegeln/steinen gibt es auch eine norm je nach berechnerter windlast wie stark verklammert die sein müssen damit sie nicht davonfliegen.

gilt aber nur für neue dächer(weiß jetzt nciht genau ab wann) die alten können immer noch davonfliegen, hilft aber auch nix wenn die dacheindeckung fest ist aber das dach selbst wegfliegt passiert ab und zu bei den wellblech dächern. wahrscheinlich wegen der geringen masse.

so eine befestigungsnorm bräuchte man für bkw auch ab 4m höhe, das ist doch nicht schwer zb ein paar halteklammern für verschiedenen balkone zu zertifizieren und zu sagen jo das hält, fragt sich nur ob es sich für hersteller lohnt.

@DocEmmettBrown

abgesehen davon sollten menschen bei solchen winden draußen nicht herumspazieren zu ihrer eigenen sicherheit. könnten ja auch vom baum erschlagen werden.

aber tod durch pv modul ist natürlich medial viel schlimmer als durch einen maroden baum der durch die gemeinde nicht gefällt wurde.

Könnte klappen, allerdings sind die Balkongeländer nicht genormt und ein Hersteller kann nur etwas bescheinigen für einen bestimmten Geländeraufbau. Das ist keine leichte Aufgabe. Was geht: "Geländer mit einem verschweißten oberen Rohr zwischen 30-50mm Durchmesser..." Also genaue Definition, für welche Geländerart es zugelassen ist. Aber es gibt so viele verschiedene Bauformen, da wir das schwierig.

@docemmettbrown ....weiß ja nicht, wie du so arbeitest.......meine Balkon - Paneele sind an je 4 Punkten fest anmontiert.....alles mit Fotos (für den Fall der Fälle.....) dokumentiert und bei der Versicherung hinterlegt.....

Selbstverständlich: wenn durch grob - fahrlässige Montage etwas passiert, ist jeder Bastler dran !

@win Es ist meine Sache, und deshalb darf der Vermieter da mir nix vorschreiben ! Auch Blumenkästen darf ich mit handelsüblichen Halterungen aufhängen, ohne dem Vernmieter dafür die technischen "Genehmigungen" vorlegen zu müssen !

[quote data-userid="6651" data-postid="137995"]Selbstverständlich: wenn durch grob - fahrlässige Montage etwas passiert, ist jeder Bastler dran ![/quote]Leider ist das nicht so einfach. Also bei Fahrlässigkeit wärst Du natürlich genauso dran (und bei Vorsatz sowieso), das ist ja klar, aber auch dann, wenn Du alles richtig gemacht hättest, könntest Du in seltenen Fällen als Nachrücker haftbar werden, wenn man den wahren Schuldigen nicht mehr greifen könnte. Aber das führt jetzt zu weit und ist zudem sehr kompliziert. Im Normalfall bist Du bei sachgemäßer Montage tatsächlich aus der Haftung draußen.

Daniel

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