An der A 81 pilotiert man mit den Forschungsnehmern Fraunhofer ISE (Freiburg), Forster FF und Austrian Institute of Technology (beide Österreich) zudem die Überdachung der Autobahn mit Photovoltaik-Modulen. In Hegau-Ost befinden sich hierzu 12-mal 14 Meter große Dachflächen aus Modulen in einer Höhe von 5,50 Metern über der Fahrbahn bzw. der Durchfahrgasse zur Rastanlage.
Neuigkeiten zur 4-Meter-Regel: Link entfernt
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4-Meter-Regel: Technische Bauvorschriften gelten nicht für Balkonkraftwerke (golem.de)
Ja. Danke! Als Neuling im Forum darf ich wohl keine Links posten. Das Thema 4-Meter-Regel hat mich jetzt auch länger beschäftigt.
Brauchst drei Beträge. Fast geschafft!
Endlich ich das mal geklärt, Klasse.
Hiermit ist es dann wohl endgültig amtlich:
https://www.dibt.de/de/aktuelles/meldungen/nachricht-detail/meldung/aktualisiert-welche-bauaufsichtlichen-bestimmungen-gelten-fuer-photovoltaik-module-pv-module
Und jetzt mal ketzerisch gefragt: wenn PV-Module von Balkonkraftwerken keine Bauprodukte sind, dann ist hier doch auch die 2m² Grenze nicht relevant?
Nach meiner Interpretation macht das DIBt keine Vorgaben für nicht geregelte "Stecker-PV-Anlagen" (am Balkon). Damit könnte auch die 2m²-Grenze fallen, wenn alle anderen Anforderungen erfüllt sind. Das DIBt selbst will ja sogar für Dachmontage zulässige PV-Elementgrößen bis 3m² vorschlagen:
- warum also nicht auch an Balkonbrüstungen, wenn da ALLES ausreichend festzumachen ist? Den Hauptvorteil großer Module sehe ich eher für "große" PV-Anlagen, für meine eigenen Dachflächen wünsche ich mir eher kleinere Module, die eine fette Belegung ermöglichen.
Das Fazit des DIBt für Balkonkraftwerke wird dann interessant in der Bewertung, wenn mal mehr als ein laues Lüftchen weht, weil
Wie die Länder das umsetzen, wird sich hoffentlich schon Ende November zeigen, bis zur abschliessenden Regelung wird es wohl noch etwas länger dauern.
DIBt-Zitate beziehen sich auf Aktualisiert: Welche bauaufsichtlichen Bestimmungen gelten für Photovoltaik-Module (PV-Module)? | DIBt - Deutsches Institut für Bautechnik
So rein von den Gesetzeslagen zu Klimazielen sollte jeder verpflichtet sein bzw. gefördert werden, an seinem Fertighaus mit Balkon ein Solargeländer zu montieren oder Solarmodule auf dem Dach zu installieren. Das sowas dann mit Baurecht kollidiert ist oft unverständlich. Am besten mit dem Bauamt abklären.