Solarpanele am Balkon über 4 m Höhe

Folgendes habe ich noch gefunden, allerdings ohne Bezug auf die Rechts/Bau-Orignalquelle:

Balkonkraftwerke montieren: Optimale Standorte und Befestigungen (homeandsmart.de)

Falls sich der Balkon auf einer Höhe von mehr als 4 Metern befindet, werden Solarmodule mit einer Fläche von zwei Quadratmetern oder mehr, die einen Neigungswinkel von 10° aufweisen, laut Bauvorschriften als Überkopfverglasung eingestuft. Deshalb dürfen schwere Standard-Module, die meist rund 20 Kilogramm wiegen, nicht installiert werden. Derzeit gibt es zwar Bestrebungen, diese Regelung aufzuheben, jedoch noch kein genaues Datum.
Die 2 m² Grenze wird ja quasi von fast allen gängigen Modulen bis 425/435W eingehalten. Hauptsache unter 2 m², dann kann man es auch in 35m Höhe befestigen würde ich jetzt darein interpretieren.

Aber leider halt ohne Quellangabe.

Andreas spricht in seinem Stern TV Video auch von der 4 Meter Regel und dass man über 4m spezielle Zertifizierte Module braucht.

Wer kann mir denn jetzt sagen, welche "speziellen" Module das sind?!

[quote data-userid="2761" data-postid="131557"]Wer kann mir denn jetzt sagen, welche "speziellen" Module das sind?![/quote]Ich kann nur mutmaßen, daß es sich dabei um die ETFE-Schwabbelmodule handelt. Die sind etwas leichter als Glas, das heißt, Du liegst als Getroffener dann etwas länger auf Intensiv, bis Dich der Exitus erlöst. ? ? ?

Das Problem bei den ETFE-Dingern ist die deutlich geringere Leistung gegenüber Glas, dafür sind sie etwa doppelt so teuer. Je nach Polymer vergilben sie mit der Zeit, werde trüb, einige werden sogar undicht und Wasser sickert hinein, das ist je nach Hersteller anders.

Wenn es eine wirklich brachiale, zertifizierte Befestigungsmöglichkeit für Glasmodule und einen wohlwollenden Gesetzgeber gäbe, dann... Ja, wenn das Wörtchen "wenn" nicht wär'...!

Daniel

Hallo

Nachdem alle rechtlichen Fragen ausreichend diskutiert sind, hier die Frage:

Wie realisiert ihr denn bei senkrechter Montage:

  1. Die Befestigung

  2. Die Abrutschsicherung

  3. Die Absturzsicherung

mit freundlichen Grüßen

Thomas

Tja für mich ist das absolut nich geklärt.

Ich bin weit davon entfernt, mich damit auszukennen, bin selbst erst über die Existenz des Themas gestolpert, aber die dafür vorgesehenen Module sind z.B. folgende:

Link entfernt

PriWatt nennt die Serie "pri Light" und die wiegen nur 5kg gegenüber den 410Wp Modulen mit knapp 2m², die gleich bei 25kg liegen also schon ein großer Unterschied.

Hier bei PriWatt ist es allerdings auch so, dass die ein anderes Maß haben. 2m x 0,88m gegenüber 1,75m x 1,1m bei den "normalen", was in meinem Anwendungsfall auch interessant ist.

Montage:
"Ab einer Höhe von vier Metern, gemessen an der oberen Modulkante, gelten durch die DIN-Norm für Glasbau höhere Sicherheitsanforderungen.“ Wer in dieser Höhe die gewöhnlichen Glas-Folien-Module einsetzen will, muss sie von allen Seiten mit durchgehenden Schienen befestigen. Einzelne Haken reichen nicht aus."
"Weichen die Module um 10 Grad oder mehr von der Senkrechten ab, sind die Vorschriften noch strenger. Dann sind Module aus speziellem Sicherheitsglas gefragt, die eine allgemeine Bauaufsichtliche Zulassung (aBZ) haben."

Quelle: Balkonkraftwerke: Worauf Mieter und Wohnungseigentümer achten müssen | heise online (leider hinter Paywall)

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Allianz-BIPV_Techn-Baubestimmungen_Jan_23.pdf (1.65 MB)

Es ist wirklich interessant. Ich habe das Thema 2018/2019 aufgegriffen und keiner hat sich dazu richtig geäußert. Als dann die Anlagen letztes Jahr populär wurden, wunderte ich mich, dass es hierzu immer noch kaum Informationen gibt und selbst Holger hat auf meine Rückfrage nicht geantwortet, als er bei Robin die Anlage aufbauen ließ. Nun sagt Andreas einmal was in einem Video dazu und schwups wirds diskutiert und alle wundern sich, dass die Informationen zwar irgendwie reichlich vorhanden, aber immer noch so verwirrend sind.

Ich bin damals zu dem Schluss gekommen:

  1. Checken, ob die Anlage überhaupt über einer Verkehrsfläche hängt.

  2. Falls es über einer Verkehrsfläche ist, Überkopfverglasung vermeiden. Sprich: nicht mehr als 10° von der Senkrechten abweichen.

  3. Falls es nicht anders geht: Installation von Glas/Glas Modulen als Vertikalverglasung über Verkehrsfläche. Da diese allseits linear gelagertes VSG sind und die Anforderungen so (meiner Meinung nach) erfüllen.

Aber ja, vielleicht greift Andreas das Thema einfach mal in einem eigenen Video auf und befragt einen Baurechtsexperten dazu, der das mal für jeden Laien verständlich darstellt.

Die Ganze Informationsbeschaffung war damals nämlich sehr sehr mühselig. Aktuell finde ich diese PDF (EDIT: Google "Allianz-BIPV_Techn-Baubestimmungen_Jan_23.pdf" -> keine Ahnung warum der Link entfernt wurde) am übersichtlichsten.

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[quote data-userid="16579" data-postid="132708"]Ab einer Höhe von vier Metern, gemessen an der oberen Modulkante, gelten durch die DIN-Norm für Glasbau höhere Sicherheitsanforderungen.“ Wer in dieser Höhe die gewöhnlichen Glas-Folien-Module einsetzen will, muss sie von allen Seiten mit durchgehenden Schienen befestigen.[/quote]Was sind das für Schienen? Das würde schon sehr interessant klingen, wenn man ab dem 2.OG noch PV-Module ans Balkongitter dübeln könnte.

Bei den Schienen ergibt sich aber dummerweise ein neues Problem, nämlich das Gewicht. Ein Balkongeländer kann nicht ewig viel Gewicht tragen. Und beim Gedanken an die Rechnung eines Baustatikers könnte einem schnell die Lust an einem BKW vergehen.

Daniel

Ich versuche mal, einige der (älteren) offenen Fragen zu beantworten, obwohl BKW ein mehrfacher Grenzfall ist und ich noch nie ein Balkonmodul in Händen hatte.

Also los:

die Frage nach der MVVTB läßt sich lösen: Link entfernt

ich verlinke die .pdf nicht direkt, weil in der Nachricht auch einige Infos stecken. Außerdem ist nicht die Mustervorschrift maßgebend, sondern das, was das jeweilige Bundesland daraus macht.

Zu den VVTB-Listen der Bundesländer gibt es keinen direkten Link, eine Übersicht gibt´s hier Link entfernt und hier (etwas tiefer graben): Link entfernt

In DIN 18008 Teil 2 (die regelt linienförmig gelagerte Verglasungen) steht

5 Zusätzliche Regelungen für Horizontalverglasungen 5.1 Für Einfachverglasungen bzw. die untere Scheibe von Isolierverglasungen darf zum Schutz von Verkehrsflächen nur Verbundsicherheitsglas (VSG) aus Floatglas oder VSG aus teilvorgespanntem Glas (TVG) oder Drahtglas verwendet werden.
Ob Glas-Glas-Module als VSG eingestuft werden können, weiß ich nicht - das wäre im Positivfall jedenfalls eine denkbare Lösung, würde aber vermutlich eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (oder ähnliches) erfordern.

Da war auch noch die Frage nach den 4 m - die Anforderung steht ebenfalls in DIN 18008 Teil 2:

6 Zusätzliche Regelungen für Vertikalverglasungen 6.1 Monolithische Einfachverglasungen aus grob brechenden Glasarten (z. B. Floatglas, TVG, gezogenem Flachglas, Ornamentglas) und Verbundglas (VG), deren Oberkante mehr als 4 m über Verkehrsflächen liegt, müssen allseitig gelagert sein.
das halte ich - technisch - für ziemlich unproblematisch, möglicherweise erfüllen manche Module die damit verbundenen Anforderungen, ohne es zu wissen. Ich gehe dabei davon aus, daß die Hersteller sowieso Glas mit Metall verkleben - korrigiert mich, wenn ich irre.

Zur Unterscheidung "horizontal" und "vertikal auch wieder aus der Norm:

Je nach ihrer Neigung zur Vertikalen werden die linienförmig gelagerten Verglasungen im Sinne dieser Norm unterschieden in ⎯ Horizontalverglasungen: Neigung >10 ° und ⎯ Vertikalverglasungen: Neigung ≤10 °.

Vielleicht. Aber das wird, im Gegensatz zu Windlasten (und ggfs Schnee, Eis), kaum entscheidend sein.

Um das zu beurteilen, müsste man ein Balkonmodul mal gedanklich zerlegen. Ich hatte bisher damit nichts zu tun.

Irgendwo kam noch das Thema "Verkehrsfläche", der begriff wird auch in der o. g. Norm verwendet, aber ohne Definition. Im Zusammenhang mit Verglasungen und Schutz vor herabfallenden Glasteilen wäre das für mich jede Fläche, auf der Personen verkehren

Ein möglicherweise brauchbarer Workaround für Horizontalverglasungen (ich weiß es nicht, stell das zur Diskussion):

5 Zusätzliche Regelungen für Horizontalverglasungen

5.9 Von den in diesem Abschnitt aufgeführten zusätzlichen Regelungen für Horizontalverglasungen darf
abgewichen werden, wenn durch geeignete konstruktive Maßnahmen (z. B. ausreichend dauerhaft tragfähige
kleinmaschige Netze mit höchstens 40 mm Maschenweite) sichergestellt ist, dass Verkehrsflächen nicht durch
herabfallende Glasteile gefährdet werden

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Das relativiert sich aber, wenn man überlegt wieviel Unterschied es macht, ob dir 20 Kilo oder 5 Kilo aus 4m Höhe auf den Kopf fallen.

Ich vermute, der ist beide Male Matsch...

@ton1 Super zusammen gefasst, vielen Dank dafür!

Für mich sehr interessante Punkte finden sich auch im Brief vom Balkon.solar Verein ans BMWK vom März: <a title="Unser Brief im Volltext" href=" Link entfernt ">Unser Brief im Volltext

Neben den von Ihnen identifizierten Hürden gibt es ein weiteres Hemmnis, das derzeit in der Fachöffentlichkeit diskutiert wird: Die Einbauhöhe für PV-Module in Glas-Glas und Glas-Folie Bauweise ohne allgemein bauaufsichtliche Zulassung (abZ) ist an der Fassade derzeit auf maximal 4 m begrenzt. Bislang besitzen nur sehr wenige Solarmodule (z.B. von Solarwatt, Kiotosolar) eine entsprechende abZ. In den Datenblättern sind allerdings auch die zulässigen Einbauhöhen nicht genannt. Der DGS-Standard-Standard für Balkonsolargeräte akzeptiert über einer Einbauhöhe von 4 m auch gerahmte Glas/Glasmodule, die die statischen Nachweise nach der IEC 61730 (z.B. hohe Wind- und Schneelasten 5,4 kN/m2 ) erbringen, den Hagelschlagtest mit 25 mm Durchmesser und den Pendelschlagversuch bestanden haben sowie eine ausreichende Resttragfähigkeit aufweisen. Letztes ist zwar in Deutschland vom DIBt nicht anerkannt, wird aber seitens des DGS-Standards bei regelkonformer Befestigung (statischer Nachweis der Montagekonstruktion mit Modul erforderlich) als anerkannter Stand der Technik gelten, da in vielen anderen Ländern z.B. Österreich und Schweiz solche Module an Fassaden verbaut werden. Der PV-Modulrahmen sollte ein Mindestglaseinstand von 10 mm besitzen. Glasnormen u.a. DIN 18008, wie vom DIBt gefordert, sehen bisher keine Prüfungen mit gerahmten Gläsern vor. Übliche Standard-PV-Module besitzen einen Aluminiumrahmen, der für die mechanische Stabilität und das Bruchverhalten entscheidend sein kann. Hier wäre es aus unserer Sicht sehr sinnvoll, eine Konkretisierung und Klarstellung anzustreben, damit auch eine rechtssichere Anbringung über 4 m möglich ist.
Klingt für mich so, als müsste der DIBt diesbezüglich mal "in die Puschen kommen".

Und ich habe auch noch nicht rausgefunden, was im Solarpaket II passieren soll: BMWK Strategie (Abschnitt 3.4 c) )

Solarpaket II und weitere Themen

Bauliche und technische Anforderungen an Bal-
kon-PV weiter optimieren: Zum Teil hemmen auch
bauliche Detailregelungen den einfachen und effi-
zienten Zubau der Balkon-PV. Das BMWK wird sich
für eine Vereinfachung dieser technischen Rege-
lungen einsetzen.

Vielleicht hat das ja mit dieser gesamten Thematik zu tun. Jedenfalls will ich das mal hoffen...

Entschuldigung, aber was wollen die immer mit dem Glas? Die Dinger sind komplett verklebt, das ist eine durchgehende, festgebackene und verschweißte Pampe. Da kann nichts splittern oder so. Solange nicht gleich das ganze Modul in den Abgrund rauscht, kann da nichts passieren, nicht mal bei fußballgroßen Hagelkörnern. Der interessante Teil in dem Video befindet sich an der Stelle 693 s.

Daniel

@docemmettbrown Nee, so sind viele Module nicht aufgebaut. Da ist schon eine echte Glasplatte, die man nicht so aufrollen, kann, wie er das macht.

[quote data-userid="8074" data-postid="133262"]Nee, so sind viele Module nicht aufgebaut. Da ist schon eine echte Glasplatte, die man nicht so aufrollen, kann, wie er das macht.[/quote]Die alten vielleicht, aber bei den modernen auch? ?

Daniel

ymmd - ymmn :slight_smile:

Gegen das "technische Baurecht" und die Interessenverbände das Baurecht bewachenden Verbände kommt das BMWK nicht an.

Das wird dann so laufen:

  1. Es gilt DIN 18008. Was normkonform geplant und errichtet werden kann, unterligt dem Verdacht, richtig zu sein.
  2. Wenn DIN 18008 nicht erfüllt wird, ist eine AbZ erforderlich. Das ist dann der Fall, wenn bspw. die Überkopfanforderungen nicht erfüllt werden.
  3. Im Rahmen einer AbZ kann man dann vorher prüfen und in die AbZ reinschreiben, was das Portemonaie hergibt. Kosten für Prüfungen (zum Beispiel Verbundeigenschaft von 2 Gläsern mit eingeklemmten und eingeklebtem Photovoltaikelement), Gutachten, Organisation und bspw. DIBt-Kopfnicken sind auf jeden Fall 5-stellig.
Theoretisch könnten sich auch die interessierten Verbände, Hersteller, Fachleute .. zusammensetzen und bspw. eine Prüfnorm erarbeiten. Kostet vermutlich 6-stellig und dauert mehrere Jahre. Daran hat niemand, auch kein Hersteller, Interesse, weil selbst die üblich hohen Preise für Normen so etwas wirtschaftlich kaum rechtfertigen und durch eine Norm hat dann ja eben kein Hersteller mehr ein Alleinstellungsmerkmal (wie sonst durch eine AbZ).

BlankerHans97, kannst du mir den Link zu den DGS-Standards für Balkonsolargeräte per PN schicken? D 500 kg/m² für Balkonmoduln finde ich interessant, Deutschland bracuht neue Balkongeländer. Ich hoffe, daß sich die DGS etwas vernünftiges und realisierbares überlegt hat, da bin ich wieder am Anfang. Eine Regelung zur sicheren Nutzung eines BKW würde idealerweise durch die MVVTB verbindlich gemacht. Ich bin skeptisch, ob das gelingt. Ich bin sicher, daß ein nichtbindendes Regelwerk nicht viel hilft - sonst mach ich mir meine Regeln selbst :wink:

Hallo zusammen,

ich stell mal ne ganz blöde Frage

zählt ein Solarpaneel aus Glas eigentlich zu einer "Verglasung" ?

Denn es muss nicht isolieren oder eine Tragfähigkeit besitzen, so wie es in der DIN 18008 aufgeführt wird.

Wenn nicht, dann findet diese 4m Bauvorschrift für Solarpaneele keine Anwendung.

[quote data-userid="9436" data-postid="133386"]zählt ein Solarpaneel aus Glas eigentlich zu einer "Verglasung" ?[/quote]Frag 10 Anwälte, dann kriegst Du mindestens 11 verschiedene Antworten.

Daniel

Hier hab ich ein Datenblatt gefunden, wo mal die Glasdicke angegeben wird: 3,2mm. Das lässt sich garantiert nicht so aufwickeln, wie in dem Video gezeigt.

Aufgrund des Austausches mit BlankerHans97 (danke dafür) noch ein paar Gedanken:

  • Zertifikate sind vielleicht besser als nix, fraglich ist aber, was mit welchem Tiefgang zertifiziert wird
  • irgendwelchen Zertifikaten würde ich nicht zuviel Vertrauen entgegenbringen, weil die im Zweifelsfall den Anwender nicht von seiner Sorgfaltspflicht entbinden (hinterher ist gut quaken, soll sich doch der Betreiber um alle Anforderungen kümmern)
  • ob eine über Kopf angeordnete Glasscheibe eine Überkopfverglasung im Sinn der Norm ist, entscheidet sich spätestens im Schadensfall, eine normative und vergünstigende Festlegung gibt es vielleicht - kenne ich aber nicht
  • ein worst case an Überkopfverglasungen sieht anders aus, als ein herabfallender Blumentopf. "Normales" Glas splittert dolchartig - das wird nicht gewollt
  • es geht beim Glasthema erstmal nicht um den Absturz eines gesamten PV-Elements, sondern um Glasbruch (wenn ich das richtig verstehe)
  • letztlich haftet immer der Nutzer Link entfernt Ob der seinerseits Ansprüche gegen einen 19Euro90-PV-Halterungs-Hersteller oder die Vertriebsorganisation von Chinesit durchsetzen kann?
Ich sympathisiere (trotz meiner Dach-PV) mit einer Balkonanlage, hoffe aber, daß vielleicht ein Verband oder Hersteller das Thema gutachterlich von kompetenter Stelle bewerten läßt. Das wird wohl, jedenfalls in Hinsicht auf die verbreitete 4m-Regel, noch so lange dauern, bis der unter-4-m-Markt gesättigt ist.

Was ist eigentlich bei 3,9m? Und: ist das der höchste oder tiefste Punkt der Anlage?

Hat sich jemand mit Fassaden-PV befasst? Da geht es doch, wenn das auch noch selten ist, um grössere Flächen und um das artgleiche Risiko?