Galvanische Trennung / Umschalter / Wechselschaltung / Automatic Transfer Switch -> das alles ist eine mittelbare Verbindung zum Netz und damit hast Du laut Definition keine Inselanlage und musst diese dann zwingend anmelden. Und zwar ganz gleich, wer was wie anders reininterpretiert.
es besteht keine verbindung zum netz weder mittelbar noch unmittelbar, wenn die anlage ac seitig nicht angeschlossen ist und nur ein ladegerät irgend einen akku auflädt. ich kann ja auch irgend einen akku aufladen zb eine autobatterie vom netz, die pv ist aber trotzdem eine inselanlage dabei spielt es absolut keine rolle was für einen akku ich vom netz auflade es spielt auch keine rolle ob ein netzanschluss vorhanden ist. solange keine verbindung mit dem vnb netz besteht, also kein kabel liegt, dann ist das eine inselanlage
ein ladegerät das einen akku auflädt ist keine pv anlage.
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Fazit: Keine Meldepflicht
Inselanlagen ohne irgendeine Verbindung zum öffentlichen Niederspannungsnetz sind gegenüber dem Versorgungsnetzbetreiber (VNB) nicht anmeldepflichtig. Ein diesen Wunsch begründender Anspruch kann nicht festgestellt oder hergeleitet werden. Dazu hätten die Anlagen in den Anwendungsbereichen ausdrücklich genannt werden müssen.
außerdem ist das egal was wo steht solange eine anlage nicht mit dem netz verbunden ist wird da auch nichts angemeldet selbst wenn morgen ein gesetz kommt das beschließt dass alle pv anlagen gemeldet werden müssen. diesen rechtschaffenen quatsch muss keiner mitmachen. fertig
ein ladegerät das einen akku auflädt ist keine pv anlage.
Soweit richtig. Aber wir reden hier ja nicht über einen Akku für sich alleine genommen (z.B. USV) sondern über eine PV mit Akku.
PV + physikalischen Netzanschluss am selben Gründstück = Meldepflicht, was nun wie angeschlossen ist oder auch nicht ist rechtlich komplett irrelevant.
außerdem ist das egal was wo steht solange eine anlage nicht mit dem netz verbunden ist wird da auch nichts angemeldet selbst wenn morgen ein gesetz kommt das beschließt dass alle pv anlagen gemeldet werden müssen. diesen rechtschaffenen quatsch muss keiner mitmachen. fertig
Ich hab das schonmal gesagt: wenn Du das für Dich so handhabst dann ist das völlig OK und ich hab ja auch nix dagegen, ich halte ja selbst auch nicht alle Reglementierungen ein. Aber bitte hör auf das so zu "verkaufen" als sei das rechtens, damit die Leute hier ihre eigenen Entscheidungen aufgrund von Fakten treffen können und nicht auf Basis von Fehlinformationen.
Aber bitte hör auf das so zu "verkaufen" als sei das rechtens, damit die Leute hier ihre eigenen Entscheidungen aufgrund von Fakten treffen können und nicht auf Basis von Fehlinformationen.
bitte? welche fehlinformationen? wenn die anlage ac seitig nicht mit dem vnb netz verbunden ist dann muss nichts angemeldet werden.
wenn jemand einen akku vom netz lädt dann muss da auch nicht angemeldet werden da der akku keine pv analge ist
" Fazit: Keine Meldepflicht
Inselanlagen ohne irgendeine Verbindung zum öffentlichen Niederspannungsnetz sind gegenüber dem Versorgungsnetzbetreiber (VNB) nicht anmeldepflichtig. Ein diesen Wunsch begründender Anspruch kann nicht festgestellt oder hergeleitet werden. Dazu hätten die Anlagen in den Anwendungsbereichen ausdrücklich genannt werden müssen.
z.B. bezieht sich der gern zitierte §61a EEG schlicht darauf, das keine EEG-Umlage fällig ist (Thema mittelbar/unmittelbar). Bei anderen Ableitungen wird oft genauso Kaffeesatzleserei betrieben.
Es ist wie bei den Einspitzungen gegen Corona. Die Medien und Interessengruppen suggerieren oft etwas, was Gesetze noch garnicht hergeben.
Es gibt garantiert tausende wenn nicht zig tausende Solaranlagen, die NICHT gemeldet sind. Warum sehe ich da keine rechtskräftigen Grundsatzurteile, wenn doch alles so klar sein soll? Die Netzbetreiber müssten doch im Eigeninteresse alle diese Leute in 0,nix verklagen! Ein kurzer Blich auf Google Maps und alle Sünder wären innerhalb von Stunden identifiziert.
Ich vermute, dass ähnlich wie bei Versicherungen, starke Urteile vermieden werden um im Unterlegensfall keine Lawine von halbautarken Solaranlagen loszutreten.
Im Istzustand werden aber Millionen von obrigkeitshörigen Deutschen von solchen Anlagen abgehalten. Der aktuelle Schaden ist also noch zu winzig, um ungünstige Urteile zu riskieren.
Du kannst nur eine Insel bauen, wenn du keinen Netzanschluss auf deinem Grundstück hast. Mit Netzanschluss könntest du einen Verbindung herstellen, egal wie.
Diese Regel gibt es, weil die Netzbetreiber nicht überwachen möchte ob du da gelegentlich den Stecker reinsteckst.
Aber guck dich doch hier mal um. Hier kommen Leute die auf Youtub ein Video gesehen, ansonsten von Elektrik keine Ahnung haben ausser ne Glühbirne wechseln. Die haben dann die tolle idee mit einer Inselanlage ganz billig den eigenen Strom zu produzieren. Kaufen den billigsten Schrott auf ali und merken dann, Wechselrichter zu klein, reicht nicht fürs Haus. Ab Ende Oktober ist dann auch regelmässig der Akku leer und die Frau meckert weil der Herd, die Waschmaschine der Trokner und die Spülmaschine nicht geht. Warmwasser aus dem Durchlauferhitzer gibts ja schon seid umstellung auf Insel nicht mehr.
Und dann bauen die ein Netzkabel dran, ist ja ganz easy. Jetzt haben die Dinger keine Zulassung und im schlimmsten Fall kommt es zu Personenschaden.
Im Grunde geht es ja darum Rückwirkungen auf das Netz zu vermeiden. Das sollte die Anlage also glasklar hergeben. Dazu gehört eben auch, dass man sich mit Sinn und Verstand an der VDE und den TAB orientiert.
Amateure die das ignorieren haben zu Recht einen auf den Deckel verdient.
Was mich an der ganzen Sache jedoch am meisten stört ist diese willkürliche "mittelbar/unmittelbar" Sauce.
Ein Küchenmesser kann man z.B. auch für einen Mord verwenden, trotzdem kommt niemand auf die Idee das im Haushalt zu verbieten. Genauso kann man eine sauber getrennt Inselanlage, entgegen ihrer Konstruktion, mit dem Netz verbinden. Oder mit einem Auto in der 30er Zone 100 fahren ohne das Autos verboten werden.
Dann mach doch mal ein Vorschlag wie du verhindern willst, dass der angelernte Bäckergehilfe nicht das Leben von sich und anderen gefährdet.
In dem es seine Eigenverantwortung ist, das Leben von anderen nicht zu gefährden. Ansonsten kann ich mich Uschi nur anschließen. Aufgrund der Taten einiger weniger die Masse zu bestrafen, erinnert mich an meine Schulzeit in der Lehrer wahllos die ganze Klasse bestraft haben, nur weil einige wenige Mitschüler Mist bauten.
Dann mach doch mal ein Vorschlag wie du verhindern willst, dass der angelernte Bäckergehilfe nicht das Leben von sich und anderen gefährdet.
In dem es seine Eigenverantwortung ist, das Leben von anderen nicht zu gefährden. Ansonsten kann ich mich Uschi nur anschließen. Aufgrund der Taten einiger weniger die Masse zu bestrafen, erinnert mich an meine Schulzeit in der Lehrer wahllos die ganze Klasse bestraft haben, nur weil einige wenige Mitschüler Mist bauten.
Du weißt schon, dass deine Aussage Quatsch ist. Nach deinem Prinzip dürfte jeder Bremsen am Autos wechseln/reparieren, jeder dürfte mit einem Gasanschluss spielen, jeder dürfte Menschen behandeln usw. nur um ein paar Leute nicht zu bestrafen die das einigermassen selbst hin bekommen?
Nach deinem Prinzip dürfte jeder Bremsen am Autos wechseln/reparieren, jeder dürfte mit einem Gasanschluss spielen, jeder dürfte Menschen behandeln usw. nur um ein paar Leute nicht zu bestrafen die das einigermassen selbst hin bekommen?
Wenn die Gefährdung anderer ausgeschlossen werden kann, dann ja. Ansonsten muss man sich an die Vorlagen halten. Jeder kann ja auch für sich entscheiden, ob er sein Auto zu einer zertifizierten Werkstatt hin bringt oder zu einer anderen.
Beim Auto gibts ja zumindest noch den Tüv der regelmäßig kontrolliert. Wie willst du Gefährdung anderer ausschließen, wenn jeder sein Chinawechselrichter ohne VDE und Fachkentnisse ans Netz klemmt.
In dem das nicht jeder einfach macht? Nicht jeder Mensch muss an der Hand gehalten und durchs Leben geschliffen werden. Wie willst du Gefährdung anderer ausschließen, wenn jeder Messer in der Küche liegen hat ohne je Sicherheitseinweisungen bekommen zu haben?
Beim Auto gibts ja zumindest noch den Tüv der regelmäßig kontrolliert. Wie willst du Gefährdung anderer ausschließen, wenn jeder sein Chinawechselrichter ohne VDE und Fachkentnisse ans Netz klemmt.
ganz einfach die teile sind nicht ans netz zu klemmen, sobald was ans netz geklemmt wird muss man das theoretisch anmelden wenn hans wurst seinen wr als insel nutzt ohne netzanschluss obwohl dieser einen stromzähler hat so hat das niemanden was anzugehen
Deine Interpretation interessiert den Netzbetreiber nicht. Und dich selbst ja auch nicht, sonst hättest du deinen Netzanschluss nicht abgemeldet. Du kannst machen was du willst, du bist alt genug die Konsequenz zu tragen, aber Unwissende mit deine verblendeten Theorien falsch zu informieren ist einfach nur scheisse. Wenn die dann trotz der information illegal bauen ist es deren Entscheidung. Die sind ja auch alt genug.
das was du hier machst ist eher fragwürdig, leuten mit irgenwelchem illegalem kram zu kommen als ob die jemanden berauben wollen wenn sie ihren eigenen strom produzieren wollen
nur weil einer denn du kennst den zähler rückwärts hat laufen lassen dass die korken knallen und jetzt seine verdiente strafe absitzt, heißt das nicht dass es alle so machen müssen
Ich hatte Februar 2018 das Gespräch mit meinem Netzbetreiber weil ich zu meiner 10KWp Anlage noch eine Insel bauen wollte. Er hat mir klar gemacht, dass es keine Insel gibt wenn ein Netzanschluss besteht, weil ich dann die Möglichkeit habe die ans Netz anzuschliessen. Das nennt sich mittelbar.
Es gibt sicher Netzbetreiber die das dulden in dem Annahme dass die Anlage nie mit dem Netz verbunden wird. Du kannst aber davon ausgehen, dass über 90% der möchtegern Inseln zeitweise am Netz hängen, weil sie einfach zu klein sind um ohne Netz auszukommen.
Ich hatte Februar 2018 das Gespräch mit meinem Netzbetreiber
Er hat mir klar gemacht, dass es keine Insel gibt wenn ein Netzanschluss besteht
dann hat er dich belogen oder dieser kennt sich auch nicht aus, dafür mache ich dir auch keinen vorwurf weil die öfters lügen mist erzählen oder gott spielen möchten.
Du kannst aber davon ausgehen, dass über 90% der möchtegern Inseln zeitweise am Netz hängen, weil sie einfach zu klein sind um ohne Netz auszukommen.
das war nicht die frage, wenn das so ist dann sollte das thoeretisch angemeldet werden und da kann sich jeder selbst überlegen ob man das machen möchte. es geht hier aber um anlagen die keine verbindung zum netz haben, ja es gibt solche auch in häusern die stromzähler haben.