@flipsen
Also wenn Du mir einen Berg von Halbwissen vorwirfst, überarbeite bitte die Antwort mit konkreten Beispielen und korrekten Begriffen anstatt (ungewollt) die Kernaussage meines Beitrags zu bestätigen. Abgesehen von mME vs. iMSys, da habe ich tatsächlich den falschen Begriff genutzt. Asche auf mein Haupt, ich hätte doch noch mal nachsehen sollen.
Aus dem Kontext könnte man meinen Begriffsfehler aber erkennen, denn ich erwähnte, dass hauptsächlich die unintelligenten Zähler OHNE Kommunikationseinheit verbaut werden. Diese mME werden landläufig fälschlicherweise als SmartMeter bezeichnet, stimmt. Wenn wir uns an Begriffen aufhängen wollen, möchte ich Dich aber auch bitten, die korrekten Begriffe zu verwenden. Da Du den Begriff mME verwendest, können wir uns sicher auf die Definition der BNA einigen. Und dort sind iMSys und SM bzw. SMG keineswegs das Gleiche. Das Smart-Meter-Gateway) enthält im Unterschied zum iMSys eine komplette Kommunikationseinheit und erlaubt dann auch die Entgegennahme von Kommandos (ggf. zur weiteren Steuerung). Mit einem IMSys können laut Übersicht nur Verbrauchsdaten abgerufen werden. Die BNA kennt SmartMeter überhaupt nicht, sondern bezeichnet die von Dir angeführte "Steuerbox" als Smart-Meter-Gateway. Soviel zum Durcheinanderwürfeln von Begriffen.
Meine erste Behauptung ist nun, dass Panik geschürt wird, weil diese landläufig so genannten SmartMeter Daten melden. Können sie aber gar nicht, weil sie keine iMSys sondern eben nur mME sind. Die Erweiterung zum iMSys kann der MSB durch ein Zusatzmodul durchführen.
Damit zum zweiten Teil: Auch mit diesem Zusatzmodul kann erst mal nichts gesteuert werden. In §14a EnWG (4) steht eindeutig, dass die Steuerung der steuerbarer Verbrauchseinrichtungen über das SMG erfolgen muss (nicht über das iMSys). Dieses SMG ist aber ein weiterer Zusatz zum iMSys. Ob es technisch dort implementiert ist, weiss ich nicht, das wird sich auch ändern, irgendwann werden wahrscheinlich alle elektronischen Zähler so eine Kommunikationseinheit haben. Das ändert aber noch immer nichts am Prinzip - der Zähler (SmartMeter) macht nichts in Richtung Steuerung. Befehle vom MSB oder einem Unternehmen (Gateway Administrator, muss scheinbar nicht gleich MSB sein). Die Kriterien zur Drosselung können vom Zähler abhängig sein, müssen sie aber nicht. Die Anfrage(!) geht am Zähler vorbei über das Gateway zu den steuerbaren Einrichtungen. Wenn diese Verbraucher nicht drosseln, kann weder der VNB, noch der MSB, noch der Gateway Administrator direkt technisch etwas dagegen tun, weil ihm der Aktor fehlt. Weder ein iMSys noch ein SMG schalten selbst irgendetwas.
Ausser Frage steht, dass die komplette Kette, d.h. der Nutzer kauft ein steuerbares Gerät UND erlaubt die Drosselung (vergünstigter Tarif) Spitzenlasten glätten kann. Das kann man aber auch über Broadcasts vorher (aus Planungssicht - "bitte drosselt, weil ich mein Kraftwerk runterfahren möchte") oder dezentral geregelt (WP misst Spannung/Frequenz und passt die Leistung an). Eine komplette Regelstrecke mit vielen Aktoren (VNB kennt den Zustand des örtlichen Netzes, fragt die einzelnen MSB nach einzelnen Messungen, summiert diese, gleicht sie mit den eigenen Messungen ab und stimmt mit dem Gateway Administrator ab, welche Geräte wie viel Leistung abnehmen dürfen und hofft dann, dass die Endgeräte die Vorgaben in der geschätzten Zeit erreichen) halte ich regelungstechnisch für Schwachsinn. Bei individueller Steuerung kommt schnell die Frage nach Gerechtigkeit.
Ich bin keineswegs gegen das netzdienliche Steuern von Erzeugern und Verbrauchern. Ich sage nur, dass man dafür keine Smart Meter braucht oder diese automatisch dafür sorgen, dass alles gut wird. Denn wie Du schon schreibst gibt es bereits bewährte Lösungen, die aber auch vertraglich geregelt sind (Entschädigung bei Drosselung). Wenn man das Netz stabil halten möchte, müssen Erzeugung und Verbrauch zusammenpassen, eine Messung allein hilft erst mal nur dabei, weitere Aktionen zu planen.
Kraftwerke kann man erst dauerhaft abschalten, wenn man auch den Verbrauch technisch sicher drosseln kann (Stromkontingente, am Anschlusspunkt vom VNB schaltbare Verbraucher). Alles andere ist Hoffen. Einfaches Szenario: VNB drosselt WP über Tage, weil zu wenig Strom vorhanden --> Nutzer schaltet den nicht steuerbaren Heizlüfter ein, weil es langsam doch kalt wird. Derzeit unrealistisch, weil das Abschalten vertraglich zeitlich begrenzt ist, heisst aber auch, dass trotzdem genügend Kraftwerkskapazität vorhanden sein muss. Spitzenlastglättung kann nur erreichen, dass die für die Spitzenlast vorgehaltene Kraftwerkskapazität abgebaut werden kann. Bis dahin ist aber noch ein sehr weiter Weg bzw. erfordert ein Umdenken. Z.B. Unterstützung der Nulleinspeiseanlagen, die tatsächlich aktiv Spitzenlastglättung betreiben.
Eine Variante auf dem Weg mögen dynamische Tarife sein, das geht nur mit iMSys. Hier ist aber auch weiterhin der Mensch der Aktor und kann dies zum Teil über SmartHome nach eigenem Ermessen automatisieren. Die Spitzenlast ist dann aber auch wieder ein Nebeneffekt, denn man vereinbart im Privatbereich und bezahlt derzeit noch (Wirk-)Energie und nicht (Spitzen-)Leistung. Das gilt auch für die Erzeugerrolle mit dynamischen Einspeisetarifen, bezogen auf die 7,5Mio dezentrale Erzeugeranlagen. Nur wäre der netzdienliche Ausbau deutlich gebremst.
Ich freue mich über Austausch, konnte aber leider kein einziges korrektes Gegenargument sondern eher Geschwurbel in Richtung der von mir kritisierten falschen Behauptungen (ich greife nur den Begriff auf, ist nicht böse gemeint!) lesen. Stattdessen freue ich mich über Bestätigung:
Es heißt oft, der VNB würde mit SM irgendwas abschalten. Stimmst Du zu, dass dies eine falsche Behauptung ist?