[ironie] Weil ich Lobbyist bin, drei 300W Module auf dem Dach habe und Euch einfach nicht mehr gönne. [/ironie]
Diese ganze 800 W Diskussion hat nur eine einzige Ursache: Die Annahme dass das BKW an der Balkonsteckdose angeschlossen wird.
Und damit auf einer Leitung, auf der auch andere Verbraucher laufen.
In dem Falle gibt es die Möglichkeit, dass ein Verbraucher mehr als die 16 A der Sicherung zieht ( nämlich 16 A von der Sicherung und weitere 800 W vom BKW), ohne dass die Sicherung das merkt (und auslösen kann). Dabei werden aber Leitungsstränge entweder um die Steckdose herum oder zur Last hin höher belastet als zulässig.
(Das dabei die Last - z. Ein Heizstrahler oder Grill am Ende der Leitung - auf dem Balkon - angeschlossen sein muss und das BKW in der Mitte - der Küche - stört ja niemanden.)
Wenn man also eine 2,5 qmm Leitung hat, oder eine extra Leitung zum Zähler mit eigener Sicherung ist die 800 W grenze (eigentlich) nichtig - weil so irrelevant. Nichts anderes prüft ein Elektriker zu dem Thema. Wenn er was prüft.
Wenn man sich also eine eigene Leitung legt - was man nicht darf - so darf man dann eigentlich mehr als 800 W - was man vorher nicht durfte.
Das ist die technische Sicht. Ob die bürokratische Sicht gleich ist, weiss ich nicht, angesichts der häufig genug fehlenden Korrelation zwischen Bürokratie und Sinnhaftigkeit wage ich das zu bezweifeln.
Ja das die Sicherung in manchen Fällen zu spät kommt ist mir bewusst. Aber was für einen Einfluss hat die Anzahl der Pannels? Hab die Vermutung gehört, bei 960W Peak dieser Fall nicht mehr sooo oft vorkommen sollte.
Der Witz, bei mir steckt der WR an einer Steckdose die eine eigene Sicherung hat. Keine anderen Verbraucher auf der Leitung möglich (war wohl hier in meiner Mietwohnung eigentlich für den Kühlschrank gedacht, der steht aber woanders).
Was bedeutet das dann jetzt für mich? Schuko ist in meinem Fall dann auch okay, selbst wenn mehr Pannels dran hängen?
Na eeeendlich! Das wurde höchste Zeit. Ich hatte schon Zweifel, ob ich diesen Tag noch erleben würde, an dem das bei uns in D endlich offiziell erlaubt wird...
Damit scheint Andreas' Bundestagspetition von Frühjahr 2023 nun endlich eines ihrer wichtigsten Ziele erreicht zu haben. Die auch geforderten 800W gelten ja schon seit einiger Zeit.
Ich sag nur Steckling. Juristisch was anderes als Gärtnerisch. Und da kriegst du dann sogar richtig Ärger sogar mit CPD Stecklingen oder auch Nutzhanfstecklingen. Ich hab nur Hopfenstecklinge habe das Elend aber verfolgt. Das hier ist da aber noch harmlos dagegen.
Bei allem Respekt, aber was der VDE in seine Normen schreibt, wird der völlig unabhängig von irgendwelchen an den Bundestag gerichtete Petitionen tun.
Oliver
Ich halte das immer noch für aus der Zeit gefallen. Die 960W sind Dünnsinn. WR sollen begrenzen 800W und 3,5A.
- Wenigstens die Hälfte der BKW kaben Speicher oder die Betreiber interessieren sich für einen.
- Die aufgedruckte und die nach Montage erreichbare Leistung haben wenig miteinander gemein.
- Aktuelle Panels haben ca 600-650W, darf also nur noch eins montiert werden
Das Problem zumindest sollte mit Hilfe von natürlicher, oder, falls nicht vorhanden, auch künstlicher Intelligenz lösbar sein.
Oliver
Die hat in der Produktnorm schon versagt ![]()
Aber wer sonst hätte die von Andreas gestellte Forderung nach einer Legalisierung des SchuKo-Steckers denn umsetzen sollen, wenn nicht der VDE? Der Bundestag kann nur Gesetze erlassen bzw. ändern. Die Regelungen zur Einspeisesteckdose (Wielandsteckdose) standen aber in einer technischen Norm des VDE. Die kann nur der VDE ändern.
Vielleicht meldet sich der Andreas hierzu noch zu Wort. Ggf. könnten ihm die Foren-Admins vielleicht ein kurzes "Ping" senden, damit er darauf aufmerksam wird. Ich würde aber schon vermuten, dass das letztlich sein Verdienst ist (bzw. der 101.000 Unterzeichner der Petition).
Andreas, kannst du dazu was sagen?
Danke für's "Ping" senden ![]()
Inzwischen habe ich erfahren, dass dabei festgelegt wurde erst den Leitungsschutz
( Sicherung im Sicherungskasten) abzuschalten und dann erst den Schuko zu ziehen.
So konnte man erklären, dass an den Polen des Schuko Steckers keine Spannung liegt
und der Kunde diesen ohne Bedenken ziehen kann. Damit ist der Schukostecker erlaubt.
Warum nicht gleich auch Bananenstecker? Petition jetzt!
#Kakistrokatie
Wagoklemmen. Zählt eh als Festanschluss.
Festanschluss mag ich nicht, weil bei Gewitter nur über einen Schalter zu trennen.
Das bringt aber bei weitem nicht den Schutz, den ein gezogener Netzstecker bietet.
Das ist richtig. Nachdem ich aber in den letzten 40 Jahren nicht einen Stecker bei Gewitter gezogen habe, sehe ich das Problem nicht.
Überspannungschaden am Wechselrichter - Händler verkauft einen neuen,
Versicherung zahlt.
Bei mir ist die Situation etwas anders …
Alter Falter, meine neuen Räume haben bisher: KiZ: 12 Steckdosen, SZ: 12 Steckdosen, GZ: 10 Steckdosen. Und ich hab mit der Küche noch nicht angefangen! Wenn ich da jetzt an jeder Steckdose ziehen müsste, bis dahin ist das Gewitter ja vorbei.
PS: Habe ich jetzt erst gemerkt, weil ich so oft mit starren Leitungen arbeite: Wago hat auch Klemmen für flexible UND starre Leitungen die man wieder öffnen kann. Hab mir direkt nen Koffer bestellt. Scheiß Werkzeug.
PPS: Ich hatte überlegt das abzutrennen. ABER: Ich halte das hier für einen sehr guten Einwand. Was passiert, wenn jemand ein BKW hat und schlichtweg den Stecker zieht? Entsteht dann bei der Einspeisung ein Lichtbogen? Was macht der WR dann? Geht er aus? Läuft er weiter? Kann man die Pole des Steckers berühren?
Ich weiss nicht anmelden must du nach wie vor erst bei über 2000W Panelen?
Das eine Schukosteckdose mehr als 960W verträgt ist ausser Frage, denke ich. Kannst ja die Sicherung wechseln lassen auf 13 oder 10A das reicht wohl dem VDE, der Rest ist …. Oder soll das dann sogar ein Elektriker nach Check anmelden? Ein Bautrockner kannst du auch an eine Steckdose hängen und die raucht nicht ab. Normalerweise….
Wie ist das mit den 600W Invertern darf man da jetzt auch nur noch 2000 Wp dranhängen oder wie?
Ein Elektriker kann doch rechnen und denken und ist versichert
Da steht
EEG 2023 (25.02.2025) – Arbeitsausgabe der Clearingstelle EEG|KWKG – Bitte teilen Sie uns eventuelle Fehler mit !
(5a) 1Ein Steckersolargerät oder mehrere Steckersolargeräte mit einer installierten
Leistung von insgesamt bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von insge-
samt bis zu 800 Voltampere, die hinter der Entnahmestelle eines Letztverbrauchers
betrieben werden und der unentgeltlichen Abnahme zugeordnet werden, können unter
Einhaltung der für die Ausführung eines Netzanschlusses maßgeblichen Regelungen
angeschlossen werden.2Registrierungspflichten nach der Marktstammdatenregister-
verordnung bleiben unberührt; zusätzliche gegenüber dem Netzbetreiber abzugebende
Meldungen von Anlagen nach Satz 1 können nicht verlangt werden.
Also musst du selbst entscheiden können was sicher ist, als Laie. Kannst du das nicht, muss ein Elektriker das überprüfen. Wenn was passiert und du keine guten Argumente hast ist schlecht.
Anmelden musst du es aber trotzdem nicht bei <800 W und <2000 Wp, oder etwa nicht ?
Fragen über Fragen ![]()
Mit etwas gesundem Menschenverstand, gepaart mit der Erfüllung der einschlägigen VDE-Normen, kommt man schlußendlich zur Antwort.
Oliver