Schuko-Stecker für BKW jetzt (endlich) auch offiziell DIN-VDE-konform

Diese ganze 800 W Diskussion hat nur eine einzige Ursache: Die Annahme dass das BKW an der Balkonsteckdose angeschlossen wird.

Und damit auf einer Leitung, auf der auch andere Verbraucher laufen.

In dem Falle gibt es die Möglichkeit, dass ein Verbraucher mehr als die 16 A der Sicherung zieht ( nämlich 16 A von der Sicherung und weitere 800 W vom BKW), ohne dass die Sicherung das merkt (und auslösen kann). Dabei werden aber Leitungsstränge entweder um die Steckdose herum oder zur Last hin höher belastet als zulässig.

(Das dabei die Last - z. Ein Heizstrahler oder Grill am Ende der Leitung - auf dem Balkon - angeschlossen sein muss und das BKW in der Mitte - der Küche - stört ja niemanden.)

Wenn man also eine 2,5 qmm Leitung hat, oder eine extra Leitung zum Zähler mit eigener Sicherung ist die 800 W grenze (eigentlich) nichtig - weil so irrelevant. Nichts anderes prüft ein Elektriker zu dem Thema. Wenn er was prüft.

Wenn man sich also eine eigene Leitung legt - was man nicht darf - so darf man dann eigentlich mehr als 800 W - was man vorher nicht durfte.

Das ist die technische Sicht. Ob die bürokratische Sicht gleich ist, weiss ich nicht, angesichts der häufig genug fehlenden Korrelation zwischen Bürokratie und Sinnhaftigkeit wage ich das zu bezweifeln.

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